Charter: Das Büsserinnenhaus St. Hieronymus in Wien 4.16
Signature: 4.16
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1480 August 31
1480 August 31 bestätigt Kaiser Friedrich III. die Rechte
und Privilegien der puesserinn zu sannd Jeronimus hie zu Wienn, von
deren Existenz bisher nichts bekannt war. Insbesondere wird die Wahl einer
maisterinn gestattet und die jederzeitige Aufnahme von frawn aus
dem frawnhaws und annder offenbar und haimlich sünnderinn, die sich zu Gott
keren erlaubt, damit diese ainen geistlichen pueswerttigen stannd an
sich nemen.Source Regest:
Roland: Das Büsserinnenhaus St. Hieronymus in Wien
Roland: Das Büsserinnenhaus St. Hieronymus in Wien
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Dass es ursprünglich ein zentrales Ziel war, die Aufgenommenen durch Heirat wieder in die bürgerliche Gesellschaft zu integrieren, wird höchstens indirekt thematisiert: Die Büsserinnen sollen alsofft des not wirdet, ettlich aus ine so guttes erbers wesens und dartzu tewglich seinn zu iren maisterinn, dechantinn und anndern iren und desselben ires gotzhauss embtern und regierung erwellen und brauchen mügen, die allweg in demselben gotzhauss beleiben und solcher regierung, stattut und ordnung aufwartten und ir swestern zu geistlichen wesen ziehen. Daraus könnte man schliessen, dass es zwei Kategorien von Bewohnerinnen gab, solche, die immer bleiben und Ämter ausüben und andere, die vielleicht das Haus auch wieder verlassen können, um zu heiraten. Diese Unterscheidung lässt sich durch eine Nebenbemerkung bei den Bestimmungen des Konrad Hölzler zu seiner Stiftung weiter stützen. Dort ist die Rede davon, dass yede püsserin die in demselben haws zu sand Jeronimus ist, sy sey im kor oder nicht, gewisse Gebeten verrichten soll (siehe unten, Abschnitt 10, zu 1472 Juli 16).Die Wahl der Meisterin wird sogar recht genau festgelegt:
Die obbemelten püsserinn (sollen) mit rat ains officials auch des
pharrer daselbs zu sannt Jeronimus und ander erbaerer lewt, so sy ungeverlich
dabey gehaben mügen, ain andere maisterinn aus ihrer samung erwellen, setzen
und fürnemen. Zu einer Bestätigung dieser bereits 1513 nicht mehr im
Original verfügbaren Urkunde durch Kaiser Maximilian und charakteristische
Abweichungen in deren Text siehe unten. In diesem Zusammenhang wird auch die -
durchaus nicht zweifelsfreie - Echtheit der überlieferten Texte
thematisiert.
Mentions:
- Hormayr, Wiens Geschichte (1824), Urkundenanhang S. XXX-XXXIV (Nr. 211)
- Chmel, Regesta Friderici (1859), Nr. 7402 (Regest nach Hormayr)
- Schedl, Klosterleben (2009), S. 270 (Nr. 47)
Das Büsserinnenhaus St. Hieronymus in Wien 4.16, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/SchneiderTest/4.16/charter>, accessed 2025-04-08+02:00
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