Charter: Das Büsserinnenhaus St. Hieronymus in Wien 8.21
Signature: 8.21
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1477 Dezember 21
1477 Dezember 21 Die ungenannte Meisterin wird als
Gewährsfrau für diverse Vereinbarungen genannt, die Konrad Hölzler für sein
Begräbnis, sein Gedenken und seinen Nachlass erlässt (Konrad Hölzler, zweiter
Zusatz zu seinem Geschäft; siehe unten, Abschnitt 10)Source Regest:
Roland: Das Büsserinnenhaus St. Hieronymus in Wien
Roland: Das Büsserinnenhaus St. Hieronymus in Wien
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Die Meisterin und die Büsserinnen werden verpflichtet die lampen auf dem freithof daselbs beleuchten die tag und nacht prunnen sol Got dem almechtigen ze lob (siehe oben, Abschnitt 3/10). Er soll bestattet werden, wie er es mit der Meisterin vereinbart hat. Alles was nach der Abwicklung der Verlassenschaft verbleibt das schaff ich alles der maisterin und den pusserinn und irn nachkomen hie zu sand Jeronimus zu Wienn in der Syningerstrass gelegen zu dem pau daselbs, wie ich dann das mit der maisterin und den werchleuten verlassen hab. Zum Bau siehe oben, Abschnitt 2/3; die Formulierung macht erneut deutlich, welchen umfassenden Einfluss Hölzler ausübte.1503 August 17 bekennen Bürgermeister und Rat der Stadt Wien,
dass die geistlichen closterfrawen der puosserinnen closter zu
sannd Jheromimus auf zwei genannte Liegenschaften, die ihnen Kraft des
Testaments des Konrad Hölzler zustünden, nach dem Tod von dessen
wiederverheirateter Witwe Margarethen Anspruch eingeklagt hätten gegen die Erben
der Witwe. Nach ausführlicher Argumentation der Standpunkte werden die
Liegenschaften den Klosterfrauen zugesprochen (siehe unten, Abschnitt 10).
Mentions:
- QGStW 2/3, Nr. 4655
- JbkhSlgen 17, S. CXCII, Reg. 15.432
Das Büsserinnenhaus St. Hieronymus in Wien 8.21, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/SchneiderTest/8.21/charter>, accessed 2025-04-08+02:00
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