Urkundenbuch des Stiftes Klosterneuburg bis zum Ende des vierzehnten Jahrhunderts, Nr. CXVI. , S. 178
Current repository:
Urkundenbuch des Stiftes Klosterneuburg bis zum Ende des vierzehnten Jahrhunderts, Nr. CXVI. , S. 178


Schon 1304 hatte Bischof Wernhard von Passau dem Stifte die Berech tigung verliehen, die Pfarre Heiligenstadt nach dem Ableben oder Resigniren des Pfarrers Heinrich in Besitz zu nehmen. In diesem Jahre wiederholte er diese Begabung (8. April 1307), der Pfarrer Heinrich musste also noch am Leben sein. Dieser Annahme scheint der hier vorkommende Pfarrer von Heiligenstadt, Wachsmuth, zu widersprechen. Allein Wachsmuth erscheint im Todtenbuche
109
nicht in der Rubrik: „FYatres et Sorores", sondern in der Rubrik: „Familiares nostri" am 7. Juli: Wachsmudus Plebanus sei. Loci. fr. nr. dedit vineam. Er war also kein Stiftspriester, was er gewiss bätte sein müssen, wenn er der Nachfolger Heinrich's wäre, da das Stift das so sehnsüchtig angestrebte und endlich erlangte Recht gewiss nicht unbenutzt gelassen hätte. Daher dürfte der Schluss wohl zu rechtfertigen sein, dass beide bemerkten Pfarrer eigentlich nur eine Person sind, nämlich Heinrich, der mit seinem Geschlechtsnamen Wachsmuth hiess. Ein ähnliches Beispiel findet sich bei Hansiz Germ, sacra Tom. II. pag. 241, wo der Grosspropst von Salzburg bald Severus, bald Gebeno genannt wird.
Der hier vorkommende Propst Ulrich von St. Nicolaus ist Ulrich II. 1304-1321. (Mon. Boica IV. 217.)
Urkundenbuch des Stiftes Klosterneuburg, ed. Zeibig, 1857 (Google data) CXVI. , in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/StiftKlosterneuburg/f9714720-3b2d-419a-9c9f-2b8d4fe96726/charter>, accessed 2025-04-20+02:00
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success