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Charter: Lisch, Friedrich: Geschichte des Geschlechts Behr I, 1861 (Google data) 38.
Signature: 38.

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In dem meklenburgischen Lande Stargard, dem jetzigen Grossherzoglhume Meklenburg-Strelitz, tritt in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts die Familie Behr in zwei Repräsentanten auf, deren Nachkommen sich bis in das 16. Jahrhun dert auf ihren Stammgütern erhalten haben. Es steht zur Frage, woher die star- gardischen Behr stammen. Man hat wohl angenommen, dass die Stammväter Söhne des pommerschen Marschalls Henning Behr seien; dieser Ansicht stehen aber in den Zeiten der Annahme der Ritterwürde durch die einzelnen Personen so bedeu tende Hindernisse entgegen, dass ihre Verfechtung ganz unmöglich ist (vgl. S. 44). So viel ist aber gewiss, dass die stargardische Linie nach dem Wappen mit den Schwanenhälsen der gützkowsehen Familie angehört (vgl. Bd. I, Taf. VII). Es er scheinen vom Anfange an im Stargardischen zwei behrsche Häuser, von denen das Haus Camin von dem Ritter Lippold, das Haus Rödlin von dem Knappen Henning gegründet war. Es ist nun nicht glaublich, dass diese beiden Gründer Brüder oder überhaupt ganz nahe verwandt waren; in keiner der zahlreichen Ur kunden über sie wird eines nahen Verwandtschaftsverhältnisses gedacht; ja als am 20. Decbr. 1353 Henning Behr mit dem Erblandmarschallamte des Landes Stargard belehnt ward, ward „das Geschlecht des Herrn Lippold Behr zu Camin" für den Fall des Aussterbens des Hauses Hennings mitbelehnt, ohne dass in der Urkunde irgend eine nahe Verwandtschaft beider angedeutet wäre; wenn die beiden Personen Brüder gewesen wären, so würde dies höchst wahrscheinlich ausgesprochen wor den sein, während im Gegentheil die Urkunde sich ganz kalt ausdrückt. Beide Linien gehörten jedoch zu Einer Familie, da sie dasselbe Wappen, die Schwanen hälse, führen und sich am 24. August 1387 „Vettern" nennen.
Die stargardische Lilie Behr.
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Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. 38., S. 417
 

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Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. 38., S. 417

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    Es wird daher gerathen sein, die beiden Häuser von verschiedenen Stamm- aHern herzuleiten. Es möge zuerst das von Henning Behr stammende Haus Rödlin zur Untersuchung kommen.

    Die gülzkowsche Familie Behr scheint schon in den frühesten Zeiten das Land Lieze, zwischen Wredenhagen (und Röbel) und Witstock besessen zuhaben (vgl. Bd. I, S. 48). Der jüngste der brüderlichen Stammhalter der gützkowschen Familie, Hamid Behr (1240 — 1283) erscheint in der Zeit 1249— 1274 zu ver schiedenen Malen oft zu Röbel an dem Hofe der Fürsten von Werte, denen damals das Land Lieze gehörte; Röbel ist aber die der Lieze zunächst und ganz nahe ge legene meklenburgische alte Stadt. Es ist daher wahrscheinlich, dass Hamid Behr in der Nähe Grundbesitz halte. Der grössere Theil der Lieze ward zwar im 13. Jahrhundert an verschiedene angesehene Klöster geschenkt, z. B. an die Klöster Alten-Camp, Amelungsborn, Doberan und Dünamüude, aber es blieb doch noch immer ein beträchtlicher Theil mit dem Hauptgute Netzeband übrig, welches seit den ältesten Zeiten Ritterlehn war und als solches noch heute die meklenburgischen Enclaven bildet, während das frühere geistliche Eigenthum durch die Säcularisirung brandenburgisch geworden ist. Und wirklich sehen wir auch den Ritter Hamid Behr im Besitze von Gütern auf der Lieze. Am 13. Januar 1274 hatte Hamid Behr mit seinen Söhnen Otto und Gothemar, mit Einwilligung seiner Brüder Lippold uud Theoderich, das auf ihn vererbte Gut Kl. Berlin im Liezlandean das Kloster Amelungsborn verkauft, als die Fürsten von Werle dem Kloster das - Eigenthum des Dorfes verliehen [84J. Dies zeugt nun sicher dafür, dass Hamid Besitzungen auf der Lieze hatte, und lässt der Vermuthung Raum, dass er auch in dem benachbarten Lande Stargard verkehrte und vielleicht gar angesessen war. Man wird hierin dadurch bestärkt, dass am 22. Septbr. 1288 Hamids Sohn Otto zu Wesenberg bei dem muthmasslichen Minnesänger Knappen Heinrich Meissner Zeuge war. Man wird daher nicht fehlgreifen, wenn man den stargardischen Hen ning Behr auf Rödlin für einen Enkel Hamids und einen Sohn Go te mars hält. Der ältere Ritter Hamid Behr erscheint bisher bis zum J. 1283, ein jüngerer Ritter Hamid Behr im J. 1275; ein Knappe Hamid Behr, Sohn des Ritters Lippold Ii. von der gützkowschen Familie, wird bis zum J. 1298 genannt. Nun kommt nach neuem Veröffentlichungen in Fabricius Urkunden des Fürstenthums Rügen am 2. Julii 1306 [144] zu Greifswald noch ein Ritter Hamid Behr vor und zwar auffallender Weise als Zeuge im Gefolge des Fürsten Wizlav von Rügen und in Gemeinschaft mit Rittern des Fürstenthums Rügen („milites nostri fidèles"). Dies ist eines der

    wenigen, äusserst seltenen Beispiele, dass ein Ritter mit einem Vornamen der gütz- kowschen Familie im Lande Rügen auftritt. Sicher war dieser Hamid Behr auch im Lande Stargard angesessen. Derselbe scheint überhaupt sehr unstät gewesen zu sein, da er noch derselbe sein mag, der im J. 1282 [104] genannt wird.

    Henning Behr im Lande Stargard kommt in der Zeit 1337—1359 ununter brochen als Knappe und unmittelbar darauf 13G0—136C als Ritter vor. Diebeiden stargardischen Stammväter treten unter dem jungen Fürsten Albrecht in das öffent liche Leben, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie diesem ungewöhnlich be gabten Fürsten besonders gefielen. Am 12. Octbr. 1337 [245] belehnte der Fürst Albrecht den Knappen Henning Behr mit einem Burglehn zu Stargard, unter der Bedingung, dass er seinen Wohnsitz auf der Burg nehme, und am 20. Decbr. 1353 verlieh derselbe ihm und für den Fall des Aussterbens seines Hauses den Nach kommen des Ritters Lippold Behr auf Camin das Landmarschallamt des Lan des Stargard erblich und legte zu diesem Amte, dem ältesten erblichen Hofamte in Meklenburg, die fürstlichen Einkünfte und Angefälle von der ganzen Lieze. Diese Einkünfte wurden ohne Zweifel deshalb zu dem Amte gelegt, weil Henning Behr von seinen Vorfahren alle Lehngüter auf der Lieze in seinem Besitze hatte. In einer Schadensrechnung über Gewaltthätigkeiten des Grafen von Lindow vom J. 1360 sagt Henning ausdrücklich, dass ihm die Dörfer Netzeband, Drusedow, Grü nenberg, Röggelin, Kunst, Rotstil, Dargitz und Katerbow und die Dienste aus sechs Dörfern gehörten: er besass also alles, was auf der Lieze nicht an geistliche Stif tungen weggegeben war; ausserdem war er nach derselben Urkunde auch Vasall der Grafen von Lindow, also sicher im Besitze noch mehrerer Güter in der Nähe der Lieze. Ausserdem besass er im Lande Stargard das Gut Rödlin, zu welchem die Güter Möllenbek und Blumenow gehörten; er selbst wird zwar nicht als auf Rödlin wohnend bezeichnet, aber alle seine Nachkommen, nachdem sie nach Hen nings Tode (vor 1387) die Lieze verkauft hatten. Dies sind die Hauptgrundzüge aus dem Leben des Henning Behr, aus denen sich schliessen lassen dürfte, dass er von Hamid Behr stammt. Freilich liegt zwischen Hamid (1240— 1283) mit dessen Söhnen Otto und Gotemar (bis 1288) und Henning (seit 1337) ein grosser Zwischenraum; aber es lässt sich ein Anknüpfungspunct finden, um die Abstam mung noch wahrscheinlicher zu machen, zumal sich annehmen lässt, dass Hamids Söhne wenigstens bis in den Anfang das 14. Jahrhunderts gelebt haben werden. Am 15. Januar 1304 [137] schlössen die Markgrafen von Brandenburg mit dem Fürsten Heinrich dem Löwen von Meklenburg den witmansdorfer Vertrag, durch

    welchen sie diesem das Land Stargard abtraten. Für diesen Vertrag traten die Repräsentanten des ganzen Adels aus dem Lande Stargard, nämlich 43 Ritter and 7 Knappen, als Bürgen ein; unter den Knappen wird als der drittletzte auch Hen ning Bereke aufgeführt. Dies ist ohne Zweifel Henning Behr, dessen Theilnahme an diesem Vertrage bisher nicht bekannt gewesen ist, weil in allen früheren Ab drücken des Vertrages irrthümlich Henning Gereke gedruckt ist. Bereke ist aber ein plattdeutsches Diminutiv von Bere und mag auch so viel bedeuten, als die sonst vorkommende hochdeutsche Form Bering. Nach dieser Diminutivform und nach seiner Stellung in der Reihe der Bürgen war Henning Behr im J. 1304 noch sehr jung und einer der jüngsten Edelleute im Lande, und wahrscheinlich der ein zige lebende Behr im Lande Stargard, da kein anderer Behr in der Urkunde ge nannt wird. Henning Behr kam nun in seinen jungen Jahren unter dem kriegeri schen Fürsten Heinrich dem Löwen noch nicht zur Geltung, ward aber als gereifter Mann von dem Fürsten Albrecht sogleich (1337) hervorgezogen, als dieser zur Voll jährigkeit gelangt war. Es lässt sich also aus allen diesen Vorgängen schliessen, dass die Nachkommen Hamids immer im Lande Stargard blieben. Nach der Schadensrechnung vom J. 1360 halte Henning Behr Söhne und Brüder. Die Brüder werden freilich nicht mit Namen genannt. Aber 1354— 1367 wird der Knappe Gotemar Behr bei den Grafen von Fürstenberg zu Strelitz, also in der nächsten Nähe von Rödlin, aufgeführt; es ist nach dem Vornamen Gotemar, der von hier an sonst nicht weiter in den behrschen Familien vorkommt, höchst wahr scheinlich, dass dieser ein Sohn des altern Gotemar und ein Bruder Hennings ge wesen sei. Es werden sich auch noch mehr Gründe auffinden lassen, dass das Haus Hamids dem Lande Stargard eigentümlich war. Im J. 1324 werden die Knappen Hamid und Erenbert von Wodensvvegen [208J und im J. 1342 die Brü der Vicke, Heinrich, Hamid, Ehrenbrecht, Lippold und Albert von Wodens- wegen [254J im Lande Stargard genannt. Die v. Wodenswegen waren nun ein altes stargardisches Geschlecht. Da aber der Vorname Hamid im Lande Stargard sonst nicht weiter vorkommt, als in den Familien Behr und Wodenswegen, so lässt sich schliessen, dass die genannten Brüder v. Wodenswegen Enkel Hamids Behr in weiblicher Linie, also Söhne einer Tochter des in Stargard ansässigen Hamid l., gewesen seien.

    Es ist daher aus der Geschlechtsfolge, dem Güterbesitze und den Vornamen mehr als wahrscheinlich, dass Hamid das Haus Behr im Lande Stargard gründete und seine Nachkommen immer im Lande Stargard geblieben und ununterbrochen

    ansässig gewesen sind. Henning Behr kann auch aus dem Grunde kein Sohn des hinlerpommerschen Marschalls Henning Behr gewesen sein, weil der stargardische Marschall Henning erst um das Jahr 1360 Ritter ward, des pommerschen Marschalls Henning Sohn Henning, welcher nur 1318 —1329 auftritt, nur als Ritter erscheint and noch in Pommern genannt wird, als der stargardische Knappe Henning Behr im Lande Stargard schon in Wirksamkeit war.

    Eine andere bedeutende Persönlichkeit in der slargardischen Linie war Bertram Behr. Bertram Behr gehörte sicher zu der gützkowschen Familie Behr und war Geistlicher; er führt in seinem ältesten, parabolischen Siegel vom J. 1352 drei Schwanenhälse und nennt sich in der Umschrift desselben Cleriker oder Prie ster (S. Bertrami Bere clerici); vgl. Taf. VII, Nr. 30. Er wird schon früh in die fürstliche Canzlei getreten sein und sich hier Vertrauen erworben haben; es ist nicht unwahrscheinlich, dass er dem jüngern Herzoge Johann, welcher erst später volljährig ward und das Land Stargard erhielt, beigegeben gewesen sei und sich um denselben Verdienste erworben habe. Als die Herzoge Albrecht und Johann am 25. Novbr. 1352 zuerst eine Erbtheilung schlössen, durch welche dem jüngern Herzoge Johann das Land Stargard zufiel, war unter den wenigen Vermittlern und Zeugen dieses Vertrages, an deren Spitze die Grafen Heinrich von Holstein und Otto von Schwerin standen, in der von dem Herzoge Johann ausgestellten Ausferti gung auch der „Pfaffe Bertram Behr" („Bertram Bere pape"). Das Wort Pfaffe („pape") bezeichnet im Mittelalter häufig einen vornehmen Geistlichen oder Dom herrn (daher: Dompfaffe), und daher liegt es nahe, daran zu denken, dass Bertram Behr Domherr des wenig bekannt gewordenen havelbergischen Dom - Collegiatsüfts zu Strelitz war, welches bestimmt im J. 1366 bestand (vgl. Jahrb. V, S. 226, und VI, S. 186); sicher war er auch Domherr zu Lübek (vgl. Rudioff M. G. II, S. 659) und Vikar zu Wismar. Sogleich nach dieser wichtigen meklenburgischen Landes theilung nahm aber der Herzog Albrecht den Bertram Behr als Canzler in seinen Dienst, da das Canzleramt kurz vorher erledigt war. Schon am 24. Febr. 1353 tritt Bertram Behr als Canzler des Herzogs Albrecht auf und diente diesem in dem schwierigen Amte in einer sehr wichtigen Zeit, in welche z. B. die Befesti gung des Landfriedens, die Stärkung der Hansestädte, die Erwerbung der Grafschaft Schwerin, die Gewinnung der schwedischen Krone für des Herzogs Sohn und an dere grosse Begebenheiten fallen, sicher bis zum Ende des Jahres 1363, wenn auch neben ihm schon 1361 und 1362 „Johann von Cröpelin als Protonotar", auch als „Canzler", vorkommt. Am 11. Aug. 1366 war Bertram Behr schon todt. Bertram

    fersekuDgeo i. CescMcfcte 4. Gesell. Behr. H. 1. 7

    Behr führte als Canzler ein grosses, sehr ausgezeichnetes Siegel (Taf. VII, Nr. 31), auf welchem der von Pfeilen umgebene h. Sebastian vorgestellt ist, welcher auf einem Bären steht und einen Schild mit drei Schwanenhälsen neben sich hat; auch in der Umschrift dieses Siegels nennt er sich „Cleriker" („clericus"). Die Frage ist, woher der Canzler Bertram Behr stammt. Nach den angedeuteten politischen Verhältnissen wird er aus dem Lande Stargard stammen, schon weil damals noch keine andere Behr in den meklenburgischen Landen waren; der ausgezeichnete junge Herzog Albrecht suchte sich bei seiner Thronbesteigung seine Getreuen vor züglich im Lande Stargard, dessen Ritterschaft damals sehr zahlreich und angesehen war, und sein Erzieher Willekin von Helpede gehörte auch einer stargardischen Adelsfamilie an. Ohne Zweifel war Bertram Behr ein Bruder des Erblandmarschalls Henning Behr, welcher in demselben Jahre mit dem Marschallamte belehnt ward, in welchem Bertram als herzoglicher Canzler auftritt. Nach der Klage Hennings Behr vom J. (1360) hatte dieser „Brüder", deren Namen jedoch nicht genannt sind: es bleiben aber nur Bertram und Gotemar als solche übrig, da, ausser Lippold auf Camin, zu jener Zeit keine Behr im Lande Stargard weiter erscheinen; von Lippold werden aber keine Brüder genannt. Zum entferntem Beweise mag auch dienen, dass in dem Hause Rudiin unter den Nachkommen Hennings in den beiden nächst folgenden Generationen jedesmal ein Bertram, 1380 —1394 und 1424 —1444, vor kommt, welche wohl nach dem Canzler so genannt wurden.

    Der Erblandmarschall Henning Behr blieb gegen das Ende seines Lebens Knappe; noch am 28. März 1350 wird er als Knappe aufgeführt. Bald darauf, sicher seit dem J. 1363, erscheint er aber als Ritter. Gegen das Ende seines Le bens kam Henning Behr in grosse Ungelegenheiten. Er hatte auf der Lieze gefähr liche Nachbaren in den Bischöfen von Havelberg, den Grafen von Lindow und vielen mächtigen Vasallen, namentlich den Rohr als Vasallen der Grafen von Lindow. Schon am 27. Octbr. 1353 halte sich der Herzog Johann von Meklenburg-Stargard mit dem Grafen Ulrich von Lindow zu Wesenberg über die Handhabung des Rechts und des Landfriedens vereinigt und Henning Behr hatte mit für den Vertrag gebürgt. Aber es kam dessen ungeachtet zu den heftigsten Fehden, in denen die Grafen von Lindow und die Rohr ihm sein „Haus" abgewannen, seinen Sohn todt schössen, sein Dorf Netzeband abbrannten und alle seine Dörfer auf der Lieze verwüsteten; er klagt seine Noth um das Jahr 1360 ausführlich dem Herzoge Albrecht von Me klenburg und bittet denselben um Schutz. Bei diesen Fehden, in welche auch der Herzog Albrecht verwickelt ward, wird er auch das der Lieze angrenzende Gebiet

    des Bischofs Burchard von Havelberg, eines gebornen Grafen von Lindow, so sehr verletzt haben, dass er darüber in den päpstlichen Bann kam. Erst am 13. Octbr. 1363 schlug sich zu Havelberg der Herzog Rudolf топ Sachsen ins Mittel und be wirkte eine Aussöhnung, in welcher auch beredet ward, dass der Bischof Burchard dem Ritter Henning Behr Fürbittbriefe an den Papst geben solle, damit er von dem Banne befreiet werde, in den er von des Bischofs wegen gekommen war. Henning Behr erscheint zuletzt am 6. October 1306 als der erste im Gefolge des Herzogs Johann von Meklenburg-Stargard.

    Der Erblandmarschall Henning Behr hatte Kinder, da ihm nach der Klage vom J. 1360 ein Sohn todtgeschossen ward. Dieser Sohn mag Zabel Behr sein, welcher nur 4. Decbr. 1349 genannt wird [258J. Der Vorname Zabel kommt am 16. März 1358 auch in der Familie v. Oertzen vor, welche mit der gützkowschen Familie Behr nahe verwandt war. Nach Henning Behr erscheinen in der Zeit 1380 —1394 zwei Brüder Henning und Bertram, welche ohne Zweifel des Marschalls Henning Söhne waren, da sie immer als auf Rödlin gesessen aufgeführt werden. Henning, welcher mit einem Henning von Camin gleichzeitig war, führt zwei Schwanenhälse mit einem Stern darunter im Schilde (Taf. VIII, Nr. 34).

    Die Fehden und der Bann des Marschalls Henning mussten aber auf den selben und seine Söhne einen so tiefen Eindruck gemacht haben, dass sie ihre ganze Lebenslage änderten und den Besitz der Lieze und das Erblandmar- schallamt aufgaben. Sie verkauften daher die Güter auf der Lieze, an denen auch die Linie Camin, in welcher Henning Behr 1376— 1389 auf den Stifter Lip- pold folgte, Erbrecht hatte; am 24. August 1387 bezeugten die Brüder Henning und Bertram Behr auf Rödlin, dass ihr Vetter Henning Behr auf Camin vor Jahren die Güter Netzeband, Dargitz, Drusedow und Grüneberg mit allen Zubehörungen, d. h. seine Anrechte an den behrschen Lehngütern auf der Lieze, an Hermann Gadow verkauft habe, welcher die Güter sofort an die Rohr, die Feinde der Behr, über lassen habe. Leider ist diese Urkunde nicht mehr vorhanden, sondern nur der Inhalt aus einer Regeste bekannt. Seitdem waren die Rohr lange Zeit im Besitze von Netzeband mit Zubehörungen. Zu gleicher Zeit werden die Behr auch dem Erblandmarschallamte des Landes Stargard entsagt haben. Auf die Behr folg ten in diesem Amte die von Plate oder von Plote, mit einem Queerbalken im Schilde, welche im Lande Stargard ausser vielen Lehngülern auch Schloss, Stadt und Vogtei Wesenberg im Besitze hatten. Schon im J. 1392 erscheint Wedege von Plote als Erblandmarschall und als Landeshauptmann des Landes Stargard, bis im

    J. 1469 nach dem Aussterben der stargardischen Linie von Plote die Hahn mit dem Amte belehnt wurden, welches diese noch heute besitzen (vgl. Lisch Geschichte des Geschlechts Hahn II, S. 160, 164, 281 flgd.).

    Die Linie von dem Erblandmarschall Henning Behr besass ausser dem Haupt gute Rödlin auch noch die Güter Möllenbek und Blumenow. Möllenbek wird schon am 1. Januar 1394 und im J. 1424 erwähnt; im J. 1424 wohnte ein Zweig der Linie Rödlin auf Möllenbek. Das Gut Blumenow, auf welchem die stargardischen Behr ausstarben, wird erst im 16. Jahrhundert, z. B. im J. 1568, genannt.

    Ungefähr zu gleicher Zeit mit dem Knappen Henning Behr, späteren Erbland marschall, tritt der Ritter Lippold Behr auf Camin im Lande Stargard auf, welcher drei Schwanenhälse im Schilde führt (Taf. VII, Nr. 29). Lippold Behr erscheint zuerst am 15. Junii 1324 [208] als Knappe auf der Burg Stargard als Zeuge bei den Knappen Hamid und Erenbert von Wodenswegen. Nachdem aber der junge Fürst Albrecht von Meklenburg nach dem Tode seines Vaters in das bewegte Leben getreten war, erscheint Lippold Behr als Ritter seit dem J. 1331 [228J lange in der Umgebung des Herzogs, namentlich seit dem J. 1337, seit der Volljährigkeit des Herzogs, unter dessen Stützen und Vertrauten, welche er sich vorzüglich aus den Rittern des Landes Stargard wählte. Der stargardische Ritter (1331) Lippold kann also nicht der jüngste Sohn des pommerschen Marschalls Henning auf Bütow sein, da dieser Lippold nur als Knappe in der Zeit 1318— 1334 erscheint. Ein gam naher Verwandter des Stargarders Henning Behr auf Rödlin wird der Ritter Lippold auch nicht gewesen sein, wie oben dargelegt ist. Es wird also sein Stammhaus anderswo zu suchen sein. In den in der Grafschaft Gützkow blühenden Häusern darf man ihn wohl nicht suchen, da in denselben mehrere Ritter Lippold anders genau bezeichnet sind. Man wird daher nicht fehlgreifen, wenn man ihn für einen Brudersohn des pommerschen Marschalls Henning, also für einen Sohn des Ritters Heinrich Behr (1284 —1322) annimmt, von welchem sonst keine Nachkommen be kannt geworden sind. Nicht unmöglich ist es, dass der stargardische Ritter Lippold ein Sohn des Ritters Wedege Behr (1240—1270) war, da dieser auch einige Male in Meklenburg auftritt [69, 72].

    Stadt Stargard in diesem Lande. Dieses Gut wird in der frühesten Zeit nur ein Mal genannt, als der stargardische Knappe Henning Behr mit dem Erblandmarschall- amte des Landes Stargard begnadigt ward. Als am 20. Decbr. 1353 Henning Behr mit dem Erbtandmarschallamte des Landes Stargard und zu demselben mit allen Fürstlichen Hebungen von der ganzen Lieze von dem Herzoge Johann belehnt ward, ward auch für den Fall des Aussterbens der Linie Hennings das „Geschlecht des Ritters Lippold Behr, welcher zu Camin wohnte," mit diesem Amte und dessen Nutzungen mitbelehnt. Hiemit ist ein fester Anhaltspunct für alle Nachkommen Lip- polds gegeben, welche bis zu ihrem Absterben auf Camin wohnten. Die Geschichte Lippolds ist aus vielen Urkunden ziemlich vollständig zu entnehmen, und alle Ur kunden sind auch klar. Nur eine Urkunde möchte Zweifel aufkommen lassen. Am 10. August 1330 [225] wird ein „Ritter Lippold Bere von Kemmyn" als Vasall des Herzogs Barnim von Pommern - Stettin aufgeführt. Es ist zweifelhaft, welches „Kemmyn" gemeint sei. Man könnte vermuthen, dieses „Kemmyn" sei in dem Camin bei Gützkow zu suchen, welches die gützkowschen Behr auch besessen haben wer den; aber in derselben Urkunde wird ein zweiter „Ritter Lippold Bere als Vasall der Grafen von Gützkow" genannt, welcher Besitzer von Camin bei Gützkow ge wesen sein müsste, wenn dieses gemeint wäre. Es wird daher wohl gerathen sein, diesen Ritter Lippold von „Kemmyn" für den stargardischen zu halten, welcher da mals wohl auch noch Besitzungen in Pommern haben mochte, ehe er 1337 ganz nach Stargard übersiedelte, wenn man nicht an Kummin bei dem Bischofssitze Ca min und an das behrsche Haus Stuchow denken|will.

    Forschungen i. Geschichte des Geschl. Behr. U. A. 8

    Die slargardische Linie Behr lebte seit dem Ende des 14. Jahrhunderts, ohne dass merkwürdige Ereignisse sie im Laufe der Zeiten besonders bemerklich gemacht hätten, und starb im 16. Jahrhundert aus.

    Zuerst erlosch das Haus Camin. Der letzte wird Marquard Behr auf Camin, herzoglicher Rath oder Landrath, gewesen sein, welcher in der Zeit 1489 —1522 häufig genannt wird. Nach seinem Tode wird Camin an das Haus Rödlin gefallen sein. Zur Zeit des Unterganges dieses Hauses war Bertram Behr 1511 — 1524 Propst des Cistercienser - Nonnenklosters Wanzka und Katharina Behr 1531 — 1537 Aebtissin und Anna Behr 1537 Kellnerin desselben Klosters, wahrscheinlich alle aus dem Hause Camin.

    Das Haus Rödlin erlosch am Ende des 16. Jahrhunderls. Schon seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts war das Haus Rödlin in mehrere Häuser: Rödlin, Möllenbek und Blumenow, getheilt, von denen in der Mitte des 16. Jahrhunderts Möllenbek und Blumenow unter zwei Vettern Henning und Joachim Behr bestanden. — Joachim Behr auf Blumenow starb im J. 1571 und hinterliess drei Töchter und eine Wittwe; von den Töchtern war eine zuerst an Christoph v. Dewitz, später an Jürgen v. Peccatel verheirathet; im J. 1587 wird gesagt, dass des „Joachim Behr Tochter noch am Leben sein solle". — Henning Behr auf Möllenbek war der letzte männliche Spross seines Hauses; es wird über ihn 1562 berichtet: „Henning Behr zu Möllenbek ist der letzte vom Geschlecht, hat gar keine Kinder, weder Töchter, noch Söhne". Er starb im Herbst (zwischen August und November) 1580 und mit ihm erlosch das Geschlecht der Behr im Lande Stargard. Seine Mutter hatte sich nach seines Vaters Tode mit Cyriacus v. Penz, aus dem Hause Scharbow, 1564 Hauptmann zu Stargard, Broda und Stavenhagen (f 1584), wieder verheirathet; durch diese Heirath war Penz in den Besitz des Gutes Camin gekommen, über welches er sich im J. 1573 mit Henning Behr verglich. Henning Behr führte eio. sehr merkwürdiges Siegel (Taf. VII, Nr. 37), in welchem alle Eigentümlichkeiten der behrschen Wappenzeichen vereinigt sind, vielleicht um bei dem Bewusstsein des Aussterbens seiner Linie ein Denkmal über seine Herkunft auf die Nachwelt zu bringen: er führte einen queer getheilten Schild, unten mit einem Bären und oben mit zwei Schwanenhälsen und auf dem Helme zwei Schwanenhälse.

    18—121 tittei

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    URKUNDEN

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    GESCHICHTE

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