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Charter: Lisch, Friedrich: Geschichte des Geschlechts Behr II, 1862 (Google data)  VI.
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Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. VI., S. 374

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    Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. VI., S. 374

      x

      Forschungen in der Geschichte der ostelbischen Behr.

      26.

      Nachdem in der ersten Abiheilung dieses Werkes die Urgeschichte des Geschlechts Behr bis zum Ende des 13. Jahrhunderts beleuchtet ist, folgt in der gegenwärtigen Abtheilung die Entwicklung bis zur sichern und festen Begründung um die Mitte des 14. Jahrhunderts. Es ist zwar der eigentliche Zweck dieses Werkes, die Urkunden der rügenschen Behr mitzulheilen und für längere Zeiten zu retten; da es aber, bei der grossen Mangelhaftigkeit der bisherigen Arbeiten, äusserst schwierig ist, diese Familie klar zu erkennen, wenn nicht auch alle Linien den ihr mulhmasslich verwandten übrigen pommerschen und mekienburgischen Behr zur Untersuchung gezogen werden, so sind auch Für den gegenwärtig behandelten Zeitraum auch die wichtigsten Urkunden aufgenommen worden, welche überhaupt die Geschichte der ostelbischen Behr zu erhellen im Stande sind, jedoch ohne hierin grade auf Vollständigkeit Anspruch machen zu wollen. Um aber die rügen- sche Familie zu erkennen, war es unumgänglich nothwendig, alle Personen nament lich und mit Bestimmtheit auszuscheiden, welche nicht zu derselben gehören. Hie- durch ist jedenfalls auch ein bedeutendes Material für die Geschichte der übrigen ostelbischen Behr geliefert, und wenn auch die späteren Forschungen auf diesem Gebiete zu festeren Ansichten führen mögen, als hier haben geboten werden können, so werden doch die hier aufgestellten Ansichten im Allgemeinen ihre Richtigkeit habe».

      Wenn nun auch für die Geschichte aller ostelbischen Behr nicht das ge sammle Material hat gegeben werden können, so ist doch Tür die rügen sc he Familie Behr alle nur mögliche und denkbare Kraft aufgeboten, um den urkund

      1 *

      liehen Stoff aus allen nur irgend entdeckbaren Quellen zusammenzubringen und in möglichst reiner Gestalt wiederzugeben; es ist hierin eine absolute Vollständigkeit erstrebt, welche aber bei der Unzulänglichkeit menschlicher Kraft immer noch eine relative sein mag, da noch immer etwas im Verborgenen vergraben sein kann, wo man es nicht sucht.

      Es ist durch eine solche gewissenhafte Forschung die Geschichte der rügen- schen Behr ins Klare gebracht, und die Personen und ihre Thaten, der Grundbesitz und seine Entwicklung lassen sich jetzt ohne Dazwischentreten fremder Erschei nungen klar überschauen, wenn auch nicht geleugnet werden kann, dass manches Räthsel nicht zu lösen ist und mancher Stein des Anstosses im Wege liegen bleibt. Eine Hauptschwierigkeit in der Behandlung der allen Zeit lag aber darin, dass im Wesentlichen die Forschung und Sammlung für die Gesammtgeschichte der Familie beendet sein musste, ehe die Bearbeitung der Urzeit beginnen konnte, da es unumgänglich nothwendig war, von den jüngeren Zeiten auf die älteren rückwärts zu schliessen.

      Diese Forschung nun, welche schon einen wohl ziemlich richtigen Stamm baum und manche abgesonderte ausführliche Darstellung, wie z. B. Georg Behr von J. von Bohlen und Marquard Behr von F. Lisch, hervorrief, hat den Beweis geliefert, dass die rügenschen Behr zu den ältesten und angesehensten Familien des nordöstlichen Deutschlands gehören, dass ihre Glieder eine volle, ruhmreiche Geschichte haben und dass ihr Grundbesitz zu den bedeutenderen in den deutschen Ostseeländern zählt. Vorzüglich aber giebt dieser umfangreiche und geschlossene Besitz, welcher einen grossen Theil des Landes Barth und viele bedeutende Be sitzungen in dem benachbarten Meklenburg umfasste, eine klare Anschauung von' der Wichtigkeit der Familie und es erregt nicht allein Interesse, dass das Geschlecht schon seit 600 Jahren mit einer gesicherten Geschichte im Lande blüht, sondern dass auch die Stammgüter zum grossen Theile sich fast eben so lange, sicher seit dem Anfange des 14. Jahrhunderts, in seinem Besitze urkundlich nachweisen lassen. Mögen auch im Laufe der Jahrhunderte die Stürme grosser Erschütterungen und heftig bewegender Ereignisse über den alten Stamm hinweggezogen sein und man chen Zweig entblättert und geknickt haben, derselbe steht dennoch auf dem heimi schen Boden noch fest und hat manchen kräftigen Schössling getrieben, der noch schirmenden Schutz für kommende Zeiten und Geschlechter zu geben verspricht

      A. Die rügensche Familie Behr.

      2*.

      Die rügensche Familie Behr.

      Mit einer Stammtafel.

      Nachdem die Entwickelung der übrigen ostelbischen Behr festgestellt und beleuchtet ist, wird es leichter werden, die rügenschen Behr zu erkennen, deren hinterlassene Urkunden herauszugeben der Hauptzweck dieses Werkes ist.

      Es ist im ersten Bande A. §. 14, S. 33 die Ansicht aufgestellt, dass der Ritter Hugold („Hugoldus miles"), welcher nur ein Mal und zwar ohne Zu namen im J. 1231 [9] in Festland Rügen bei der wichtigen Stiftung der Cistercien- ser-Abtei Neuen-Camp vorkommt, der Stammvater der rügenschen Behr sei. Dieser Hugold I. war ein Zeitgenosse und wahrscheinlich Bruder des Ritters Lip- pold I. Behr (1224—1225). Beide waren muthmasslich Söhne des Ritters Eberhard Behr und die Stammhalter, von welchen alle ostelbischen Behr entsprossen sind. Hugold, dessen ältestes Lehn vermuthlich Werder war, bauete wahrscheinlich die' beiden Rittersitze: Hugoldsdorf und Behrenwaide, von denen ersterer nach seinem Vornamen, letzterer nach seinem Familiennamen benannt sein wird. Dies ist fast mit Sicherheit anzunehmen, da beide Güter schon sehr früh in der Ge schichte als die Stammsitze der Linien der Familie vorkommen.

      Nachtrag Aber den Stammhalter §. 14.

      Seit der Herausgabe des ersten Bandes ist in mir die Ansicht immer fester und klarer geworden, dass wenn in alter Zeit ein bekannter Ritter einen eigen tümlichen Vornamen und diesen von allen seinen Standesgenossen in einer be stimmten Gegend allein führte, die Beifügung des Geschlechtsnamens oft nicht not wendig erschien, und dass man umgekehrt die Familie eines solchen Mannes daraus erkennen kann, dass seine Nachkommen eben diesen eigentümlichen Vornamen führen und Güter im Besitze seiner Nachkommen nach seinem Vornamen benannt sind. Dieser Ritter Hugold war zu seinerzeit der einzige mit diesem Vornamen in Festland Rügen, und weil in der Familie Behr in diesem Lande in den folgenden Zeiten wiederholt ein Hugold Behr auf Hugoldsdorf vorkommt, so kann man mit Sicherheit schliessen, dass jener Ritter Hugold ein Behr war. Diese Ansicht findet eine überraschende Bestätigung in einer neu entdeckten Urkunde aus der Zeit ungefähr vom Jahre 1250, von welcher unten bei der gützkowschen Familie aus führlich die Rede sein wird, indem in dieser der Ritter Lippold Behr und sein Sohn der Ritter Hamid Behr bei einer sehr wichtigen Stiftung für die Brüder des Ordens des heiligen Victor bei der Stadt Berenstein auch nur mit den Vornamen Lippold und Hamid genannt werden [259]. Diese Annahme findet auch eine leb hafte Unterstützung darin, dass auch der Ritter Hamid Behr, der Sohn Lippolds, in den älteren Urkunden häufig nur mit dem Vornamen Hamid [13, 16, 27, 28], daneben aber auch Hamid Behr [20, 36], genannt wird, während seine Brüder, welche gewöhnlichere Vornamen tragen, immer mit dem Zunamen aufgeführt wer den; jedoch auch sein Bruder Wedege kommt nur mit diesem Vornamen vor [13J.

      Diese Ansicht fand ich auch bei dem bewährten Geschichtsforscher, dem Director Freiherrn Leopold von Ledebur, einem Freunde dieses Urkundenwerkes, schon vollständig ausgebildet, und derselbe hat die grosse Freundlichkeit gehabt, seine Anschauungen für das gegenwärtige Werk auszuführen und zur Benutzung mitzuteilen.

      „Hugold, Lippold, Hamid." „Diese drei Namen, welche wir vorwalten sehen in den beiden, seit der „ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts getrennt neben einander laufenden Geschlechtern „Behr im heutigen Neu-Vorpommern, und zwar den Namen Hugold bei den Behr „im Lande Barth, die Namen Lippold und Hamid bei den Behr im Lande Gützkow, „weisen uns auf das Unzweifelhafteste auf das östliche alte Sachsenland vom Harz

      „bis zur Elbe hin, ein Hinweis, der zu gleicher Zeit ungemein zur Verstärkung der „Annahme dient, dass beide Familien in der That nur gesonderte Zweige eines und „desselben Stammes sind".

      „Der an sich ungewöhnliche, nur einem eng begrenzten Räume, sowohl der „Geographie, wie der Chronologie nach, angehörige Vorname Hugold, nicht zu ver wechseln, auch niemals abwechselnd gebraucht mit dem Namen Hunold und Hugo, „gehört ganz specißsch dem 12. und 13. Jahrhundert, namentlich den Gegenden „des Harzes an, fast nur dem Halberstädtschen Sprengel, mithin demjenigen Theile „des Sachsenlandes, welches früher die Nordthuringia des alten Thüringischen „Reiches bildete".

      „Zunächst die Gegenden südlich vom Harze, also bereits das Mainzische „Südthüringen betreuend, finden wir am Kyffhäuser und an der Unstrut bei meh reren Familien diesen Vornamen im Gebrauch: Hugoldus comes de Buch 1206 „(Thuringia sacra p. 333); Hugoldus de Cuphese (Kyffhaus) 1188 (Urk. B. d. histor. „Vereins v. Niedersachsen II, 28); Hugoldus de Icstede (Ichstedt bei Frankenhausen) „1231 (das. II, 136)".

      „Ungleich grösser ist die Verbreitung dieses Vornamens in den Nord-Harz- „Gegenden. Da finden wir ihn bei Geistlichen: Hugold Canonicus zu Goslar 1191 „(das. U, 34); Hugold Propst zu Münzenberg bei Quedlinburg 1200, 1208, 1211, „1219, 1226 (Erath Cod. diplom. Quedlinb. p. 110, 127, 133, 136, 146). Unter den „Edelherren dieser Gegenden finden wir ihn bei denen v. Schochwitz (s. w. von „Wettin) 1152 (Gercken Cod. dipl. I, 9; Riedel I. Hptth., XXII, 415, 417); v. Had- „mersleben 1160 (Förstemann Neue Mitlh. IV, 1. H., S. 12); v. Scherenbeck (jetzt „Schermke) 1211, 1214, 1219, 1220, 1221, 1224, 1226 (Wilmans Weslphäl. Urk. B. „III, 35; Riedel Dipl. Beitr. I, 32; Cod. dipl. I. Hptth., XXII, 428; v. Ledebur Allg. „Arch. XIII, 152, 154; Förstemann Neue Mittheil. IV, 1. H., S. 19, 20; Urk. B. für „Niedersachsen II, 90, 92, 117) und 1272 (Avemann Burggrafen von Kirchberg Urk. „S. 8); endlich bei folgenden ritterschaftlichen Geschlechtern: v. Quenstedt (bei „Halberstadt) 1163 und 1296 (Förstemann IV, 1. H., S. 13; 2. H., S. 45); v. Roh den (bei Osterwik) 1278 (das. IV, 2. H , S. 32); v. Sercstide (Sargstedt im Halber städtschen) mehrrältig 1215, 1278, 1289 (das. IV, 2. H., S. 18, 33, 35), selbst noch „1311 (Riedel 1. Hptth., XVII, 472). Da ferner aus diesem Geschlechte 1274 Hu- „goldus de Sercstede castrensis in Langensteyn genannt wird (Nieders. Urk. B. II, „279), so darf wohl angenommen werden, dass er eine und dieselbe Person ist mit „Hugoldus de Langenstein 1294 (Förstemann IV, 2. H., S. 40). Endlich ist zu er

      „wähnen: Hugoldus de Wattekessen (VValtexera, das heutige Watzum bei Schöppen stedt) um 1274 (Sudendorf Braunschw. ürk. В. I, 50)".

      „Es ist in der That auffallend, wie ein einer wenn auch eng begrenzten „Zeit und Gegend angehöriger Name erst beliebt sein und dann plötzlich verschwin den kann. Wir haben ihn in den bezeichneten Landen um den Harz später nicht „weiter gefunden, als in dem halberslädtschen Lehnsregister von 1311; unter Hun gerten von Namen erscheint er hier nur ein einziges Mal, in des Herzogs Otlo v. „Braunschweig Lehnbuch von 1318 unter vielen Hunderten ganz und gar nicht „mehr. Ja er ist 1311 bereits so selten geworden, dass es ausreichend erschien, „ohne Hinzufügung des ihm zustehenden Besitznamens von Sercstedt, einfach den „Ritler Hugold ihn zu nennen (Riedel I. Hptth., XVII, 459). Ganz aus demselben „Grunde finden wir ohne Hinzufügung eines unterscheidenden Familiennamens im „Jahre 1231 einen Ritter Hugold in dem Gefolge des Fürsten Wizlav von Rügen; „ohne Zweifel war er der Einzige dieses Namens in dem Rügenschen „Festlande und sonst noch weit und breit umher, dem Stamme nach aber sicher „ein Behr, und zwar nicht bloss der Begründer des Dorfes Hugoidesdorp, sondern „auch der neue Stammvater des in dem Lande Barth und dem angrenzenden Me- „klenburg sich zeigenden Geschlechtes Behr, welches sich nicht allein noch in dem „uralten, ununterbrochenen Besitze von Hugelsdorp zeigt (Lisch Gesch. v. Behr „S. 50, Urk. 17, 18, 185), sondern auch mit dem seit dem 14. Jahrhunderte sich „wiederholenden Vornamen Hugold vorkommt, in Hugolt Bere miles 1374; Vicke „Bere, Herrn Hugheldes Sohn 1385 (Lisch Urk. d. v. Maltzan II, 259, 363), ja „bis in die neueren Zeiten hinein mit diesem Vornamen ausgestattet, der sich nicht „allein in keiner anderen Pommerschen Familie zu wiederholen, ja sogar ausser in „diesem Geschlechte gänzlich ausgestorben zu sein scheint. So liegt denn in diesem „blossen Namens - Nachweis ein sehr erheblicher, wenn nicht schon entscheidender „Grund vor, die Harz-Gegenden, besonders um Halberstadt und Braunschweig herum, „für das Stammland der Rügenschen Behr zu halten".

      „Eine ungleich grössere geographische Verbreitung hat der Name Lippold, „den wir in dem gützkowschen Zweige der Behr vorherrschend finden; aber auch „er gehört specifisch nur dem östlichen Sachsenlande zwischen Weser und Elbe an, „während er in dem westlichen Sachsenlande oder Westphalen gar nicht gefunden „wird. In dem bardewiker Vertrage vom 4. Julius 1224 erscheint ein Lupoldus „Ursus unmittelbar hinter dem den Harzgegenden angehörigen Grafen Conrad von „Regenstein genannt, und auf ihn folgend Burchardus advocatus de Luchowe. Wena

      .wir dagegen 1225 in einer zu Lüchow ausgestellten Urkunde eben jene, hier Lip- „poldus Ursus genannte Person unmittelbar hinter eben jenem Burchardus advocatus „genannt finden, und zwar als Vasallen des Grafen von Lüchow bezeichnet (Lisch „Urk. S. 12, 15), so scheint aus der veränderten Rangordnung, in welcher wir „Lippold zu Burchard erblicken, gefolgert werden zu müssen, dass im Jahre 1224 „noch nicht, wohl aber im Jahre 1225 das Dienstverhältniss zum Grafen von Lüchow „erst eingetreten war, wo es sich dann von selbst verstand, dass Burchard als Vogt „von Lüchow ihm voranging, während im Jahre 1224 das Anciennetätsverhältniss „ihm den Vortritt vor diesem einräumte".

      „Es ist dies die Zeit, wo eine grosse Anzahl von Geschlechtern aus den „Harzlanden der Lüneburger Haide zuzog und hier, nach neu erworbenen und be ngründeten Wohnsitzen sich nennend, in dem Namen nach neue Familien sich zer splitterten. Nur das bleibende, angestammte alte Wappenbild, wenn auch mit „mancherlei abweichenden heraldischen Beizeichen und Nebendingen, legt Zeugniss „ab von dem gemeinsamen Ursprünge. Wir wollen hier nur an eine grosse Sippe „erinnern, an das Rittergeschlecht der v. Blankenburg am Harz, aus denen weiter „nach Norden, in das Braunschweigsche hinabsteigend, die v. Campe sich abzweig ten, dann weiter vorschreitend in das Lüneburgische und die Altmark die v. Bo- „dendik und v. Meding. (Vgl. die Gruppe mit dem Zickzackbalken und Hirsch in „der Abhandlung: Der Adel der Mark Brandenburg, nach Wappenbildern gruppirt „und auf Stammesgemeinschaft zurückgeführt, in den Mark. Forsch. III, 304—324.)"

      „Es gewährte die Gegend des Lüneburgischen an den Ufern der Jeelze und „Ilmenau dem Behrschen Geschlechte, in der Person des allem Anscheine nach „erst mit dem Grafen von Regenstein in diese Lande gekommenen Lippold, wie es „scheint, nur einen kurzen Ruhepunkt, denn dem weiteren Zuge folgend, erblicken „wir an den Ufern der Pene einen jüngeren Lippoldus Ursus, zum ersten Mal 1237 „und zwar noch nicht mit der Ritlerwürde angethan, später jedoch 1248 als Ritter „und Truchsess des Herzogs Wartislav von Pommern, mit einer ansehnlichen Zahl „von leiblichen Brüdern. Es darf mit Grund angenommen werden, dass alle diese „Brüder, die wir sämmtlich in Vorpommern und im Stargardischen vorfinden, Söhne „waren des im Lüneburgischen auftretenden älteren Lippold Behr".

      „Als Bestätigung dieser Annahme dient der dritte der erwähnten Vornamen, näm- „lich Hamid, den nicht bloss einer der Brüder des jüngeren Lippold führte, sondern „der auch späterhin, über ein Jahrhundert in der Nachkommenschaft des Behrschen «Stammes in der Grafschaft Gützkow sich erhalten hat, vermutlich herrührend aus

      hfMftugM i. tMcUaM« ta ScKkl. Mr. II. A. 2

      10

      „der Familie seiner Mutter, aus der Zeit, wo der Vater im Lüneburgischeo ver- „weilte, weil gerade hier dieser an sich seltene Vorname ungewöhnlich stark ver treten erscheint, bei denen v. Wrestedt (bei Uelzen) 1221, 1226, 1362 (Falke „Trad. Corbej. p. 922; Riedel I. Hptth., XXU, 90; Sudendorf Braunschw. Urk. B. HI, „100); v. Knesebeck: Harneyd, Harneydes Sohn, geheissen v. Knesebeck 1341, „1351 (Riedel I. Hptth., XVII, 334, 336); am meisten bei denen v. Marenbolz (nord westlich von Gifhorn) 1291, 1318, 1339, 1340, 1341, 1347, 1358, 1364 (Riedel „I. Hptth., XVII, 63, 239, 240; XXII, 99, 152; Gercken Cod. dipl. IV. 490; Suden- „dorf I, 167; III, 163)".

      „Dass es nun aber im halberstädtischen Sprengel, auf den uns insbesondere „die beiden Vornamen Hugold und Lippold hingewiesen haben, wirklich ein Ge schlecht Behr gegeben habe, das bezeugt das schon erwähnte halberstädtsche „Lehnsregister von 1311, worin Heidolf Bere als mit 4 Hufen in Aisleben belehnt „namhaft gemacht wird (Riedel I. Hptth., XVII. 466). Wenn auch das Geschlecht „nicht früher in Urkunden dieser Gegenden wahrgenommen wird, so scheint dies „seinen Grund darin zu haben, dass bereits in den ersten Jahrzehnten des 13. Jahr hunderts und zwar grade seine kräftigsten Glieder dem Zuge gefolgt sind, dessen „Aufgabe es war, das Übereibische Land und die baltischen Küstenländer der Cuitar „durch Christenthum und deutsches Leben zuzuführen".

      „Ein Zeugniss für das grade in diese Zeit fallende Erlöschen des Geschlechts „Behr in dieser ihrer Stammheimalh finden wir in dem Umstände, dass 1318 in „dem Lehnsregisler des Herzogs Otto von Braunschweig der Name Behr als Vor- „name erscheint, indem Bere et Aschwinus de Wattecsen ein jeder mit einer Hufe „zu Kl. Vahlberg bei Watzum belehnt werden (Sudendorf I, 167), wobei wir nicht „unerwähnt lassen wollen, dass dies grade eines von denjenigen Geschlechtern ist. in „welchem wir oben auch den Vornammen Hugold als heimisch nachgewiesen haben".

      „Leopold Freiherr von Ledebur."

      i

      Des Ritters Hugold I. Sohn war ohne Zweifel der Ritter Johann 1. Behr. welcher 1253—1273 oft und in angesehener Stellung allein im Festlande Rügen auftritt (§. 12 und 15) und zweifellos Tür den Stammhalter der rügenschen Behr zu halten ist, um so mehr, da auch sein Vorname sich vielfach in der Familie vererbte. Es werden urkundlich keine Söhne von ihm genannt; aber es kann nach allen Umständen nicht bezweifelt werden, dass die unmittelbar auf ihn folgenden Behr im Festlande Rügen, welche die Linien der Familie stifteten, seine Söhne waren.

       
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