Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. 1., S. 403
Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. 1., S. 403
Urkunden und Forschungen zur Geschichte des Geschlechts Behr, Nr. 1., S. 403
2.
Lippold
1294.
3.
Ulrich
1288.
4.
Heinrich
1288.
5.
Friedrich
1250.
6.
Hamid
1240-
1283.
7.
Wedege
1270.
&
Gerhard
1287.
9.
Lüdike
1240
werden die ersten 6 wiederholt Brüder genannt, und mehr als wahrscheinlich wer den auch Wedege und Gerhard als Brüder derselben anzunehmen und Lüdeke der selben Sippschaft zuzurechnen sein.
Der Herr Archivar Kratz hat nach dem Erscheinen des ersten Bandes meh rere werthvolle Entdeckungen gemacht und Beobachtungen angestellt, welche nicht verschwiegen werden dürfen.
Zu I. Der Ritter Theoderich (1248—1279) erscheint noch am 6. Julii 1281 in einer Urkunde bei dem Herzoge Bugislav von Pommern als Zeuge [205], und ist daher dessen Lebenszeit um zwei Jahre hinauszurücken.
Zu 4. Zur Geschichte des sehr bedeutenden Kitters Heinrich hat derselbe noeh 4 äusserst lehrreiche und wichtige Urkunden: vom 18. Jan. 1255 [200], 20. Mai 1205 [262], 16. Jan. 1270 [203J und 25. März 1284 [266], zu denen noch eine Urkunde vom 13. Febr. 1263 im lübeker Urkundenbuche kommt [261], entdeckt, welche in den Nachträgen zur Urkunden-Sammlung dieses Bandes abgedruckt sind. Unter diesen ist die Urkunde vom 25. März 1284 besonders wichtig, indem in der selben der Ritter Heinrich Behr gradezu Herr von Daber („Henricus Ursus de Doberan") genannt wird, während in der Urkunde vom 20. März 1277 [94] nur von Zehnten von dem Lande Daber die Rede zu sein scheint (vgl. Bd. 1, A, S. 41).
Bei dieser Urkunde bemerkt der Herr Dr. Kratz, dass (vgl. Bd. I, 'A, S. 42)1 von Heinrichs Söhnen der Marschall Henning nicht das Land Belgart an der Leba, sondern vielmehr das Land Belgart an der Persante besessen habe. Durch den Vertrag vom 9. Octbr. 1313 (vgl. Gramer II, S. 6) ward die Leba als die Grenze zwischen dem an den Orden abgetretenen Theil von Pommern und dem von dem Markgrafen zurückbehaltenen Lande Stolp genau festgesetzt, und damit fiel das Land Belgart, als rechts von der Leba belegen, an den Orden. Es konnte also der Her zog Wartislav, welcher nur in Waldemars Rechte eintrat, dem Orden nicht mit einem Lande Bürgschaft leisten, welches der Orden schon besass. Das Land Bel gart („territorium Bellegarense"), mit welchem Henning Behr, neben Henning von Plote mit dem Lande Stolp und den Brüdern Petrus von Neuenburg und Jesco mit den Ländern Schlawe und Rügenwalde, am 29. Septbr. 1325 zum Bürgen gesetzt wird [211], kann also kein anderes sein, als Belgart an der Persante, und nach diesem nannte sich auch Lippold Behr am 6. Decbr. 1329 Herr und Erbe von Belgart (dominus et heres de Belgarth") [222].
Ferner giebt der Herr Archivar Kratz folgende Berichtigungen.
Die Urkunde Nr. 29 vom J. 1250 ist nach Quandt's Forschungen in den Baltischen Studien X, I, S. 170, Nr. 214, richtiger in das Jahr 1264 und zur Ur kunde Nr. 50 zu setzen, so dass von der Jahreszahl XIV in der Abschrift wegge lassen ist.
Die Urkunde Nr. 33 muss in das Jahr 1254 fallen, wie sie auch in Däb- nert Samml. pommersch. Urk. Suppl. II, S. 103 gedruckt und in Fabricius Rügen. Urk. in den Regesien nach dem Original im greifswalder Stadt-Archive aufgeführt ist.
Die Urkunde Nr. 52 wird richtiger das Datum VI cal. Julii (2(5. Junii) haben, wie es Schwarz a. a. 0. und Fabricius Rüg. Urkunden in den Regesten angiebt.
Die Urkunde Nr. 56 hat in der Ueberschrift durch einen Schreibfehler das Jahr 1266 statt des richtigen 1267.
Die Urkunde Nr. 66 ist nach den Entdeckungen des Herrn Archivars Dr. Klempin eine Fälschung Pudaglaer Mönche. Die gefälschte Urkunde, deren Original sich im Archive zu Stettin befindet, ist einer ächten von demselben Tage nachgebildet.
Der in den urkundlichen Nachträgen in der Urkunde vom 18. Febr. 1279 [264] neben dem Ritler Heinrich Behr aufgeführte Heinemann Behr ist wahr scheinlich dessen ältester Sohn Heinrich.
Zu 3 und 5. Die Ritler Ulrich und Friederich, welche in den Urkunden Nr. 18, 22 und 26 neben den Brüdern Lippold und Heinrich Behr vorkommen, aber
hier nicht als Brüder derselben bezeichnet werden, sind vielleicht keine Behr, son dern von der Osten. Zwar werden in der Urkunde Nr. 30: „Lippold Behr, seine „Brüder Ulrich, Heinrich und Friedrich, und Friedrich und Ulrich v. d. Osten", und ähnlich in Nr. 32, unmittelbar hinter einander genannt; aber Ulrich und Friedrich werden in den erwähnten 3 Urkunden nicht unmittelbar nach den beiden Brüdern Behr aufgerührt, und beide Osten kommen auch sonst öfter als solche vor; es würde also vielleicht Ulrich dort, wo er Vogt von Demmin genannt wird, und dann sein Bruder Friedrich, für v. d. Osten zu halten sein.
Zu 6 und 8. Das Datum der Urkunde Nr. 82 und der in der Note erwähn ten zweiten Urkunde von demselben Datum ist nach der caminer Matrikel: „pridie nonas Junii", also der 4. Junii.
Der in der neu entdeckten Urkunde in den Nachträgen [264] aufgeführte Gerhard Behr (18. Febr. 1279) wird wahrscheinlich noch der ältere Gerhard sein.
Die gützkowsche Familie Behr.
Diese Familie Behr ist immer sicher an den Schwanenhälsen, welche die Glieder derselben in ihrem Wappen führen, zu erkennen. Sie tritt schon sehr früh mit grossem, geschlossenen Güterbesitze in der Grafschaft Gützkow, zwischen den Städten Gützkow und Greifswald, auf und ist dieselbe Familie, welche noch heute mit grossem Grundbesitz auf den alten Stammgütern wohnt. Es erscheinen schon 1248 Sanz, Kiesow und Dargelin, 1249 Busdorf, jetzt Behrenhof, und Camin, 1294 Dargezin in ihrem Besitze (§. 17). Die genannten 6 oder 9 Ritter Behr erscheinen häufig in der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. und legen den Grund zu den verschiede nen Linien der Familie, welche sich in der ersten Hälfte des folgenden Jahrhunderts weit ausbreiten. Der Vater dieser Ritter war ohne Zweifel der Ritter Lippold I. Behr, der Stammvater der Familie, welcher zuerst sicher 1224 —1225, vielleicht 1239. und noch spät um das Jahr 1250 (vgl. S. 22) in bedeutender Stellung er scheint. Nimmt man an, dass die erwähnten 9 Ritter im Anfange ihres öffentlichen Auftretens wenigstens 30 bis 40 Jahre alt waren, so werden sie ein Alter von 60 bis 70 Jahren und darüber erreicht haben, wenn man ihr letztes Auftreten nach den Urkunden ungefähr zwischen 1270 und 1290 setzt; es steht also der Richtig keit dieser durch Urkunden unterstützten Annahmen wohl nichts entgegen, nament lich wenn man annimmt, dass sich im Leben Alles oft sehr verschiedenartig ge-
Forschnngen i. Geschickte d. Cesckl. Behr. II. A. 5
staltet und namentlich in den bewegten Zeiten des Mittelalters Manches nicht in bürgerlich gleichmässigem Gange ging.
Diese Brüder wurden am 28. Septbr. 1275 von dem Herzoge Barnim von Pommern für die Güter, welche sie in seiner Herrschaft besessen, mit der ge- sammten Hand belehnt [88]; der Lehnbrief ist eine sehr seltene Erscheinung im Privatbesitze. Damals lebten noch Lippold, Ulrich, Heinrich und Hamid, von denen Ulrich keine männliche Erben hinterlassen zu haben scheint, wenn auch Kinder („pueri") von ihm 1283 erwähnt werden; von Theoderich ist nur ein Sohn Lippold, welcher Geistlicher und Domherr zu Camin war, bekannt geworden, und ward er vielleicht deshalb nicht mitbelehnt; Friederich starb wahrscheinlich sehr früh, ohne Erben zu hinterlassen; von Gerhard werden 1275 wahrscheinlich dessen Kinder („Gerardus et fratres sui") mitbelehnt; Lüdike wird überhaupt nur ein Mal genannt. Es werden also aller Wahrscheinlichkeit nach nur die Brüder Lippold, Heinrich, Hamid und Gerhard für die Fortpflanzung des Geschlechts von geschichtlicher Bedeutung sein.
Diese gützkowsche Familie Behr, deren Glieder alle mit den Stammgütern mitbelehnt wurden, breitete sich im Mittelalter sehr weit aus. Die Nachkommen des jüngern Ritters Lippold II. blieben aber allein im Besitze dieser Güter und sind gegenwärtig die einzigen, welche von der ganzen Familie übrig geblieben sind; alle andern Linien sind längst ausgestorben.
Da es in dem Zwecke der gegenwärtigen Forschung liegt, nur die Urkunden der rügenschen Behr zu veröffentlichen und nach den Hauptgesichtspuncten zu be leuchten, so darf man hier keine erschöpfende Darstellung der Entwicklung der gützkowschen Familie erwarten. Da es aber bei der häufigen Berührung der Glie der beider Familien für die Erkenntniss und Ausscheidung der rügenschen Behr sehr wichtig ist, die Grundlagen der Geschichte der gützkowschen Behr zu kennen, so werden hier auch die wichtigern Urkunden der gützkowschen Familie bis unge fähr in die Mitte des 14. Jahrhunderts, und bis eben dahin Stammbäume derselben Familie, so weit sich dieselben aus zuverlässigen Urkunden sicher bilden lassen, und Forschungen über die Familie mitgetheilt werden. Eine vollständige und tiefer eingehende Bearbeitung dieser Familie muss aber Andern überlassen bleiben.
Zum bessern Verständniss folgen hier einige grundlegliche Forschungen über die Linien dieser Familie.
Lisch, Friedrich: Geschichte des Geschlechts Behr II, 1862 (Google data) 1., in: Monasterium.net, URL </mom/UrkundenBehrII/3c50ba23-8f07-4d03-984e-50305655adcc/charter>, accessed at 2024-12-26+01:00
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