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Charter: Urkunden des Geschlechts von Dennhausen (Google data)  Nr. 347.
Signature:  Nr. 347.

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Nr. 347. 1544. Marienmünstersche Händel. Hermann von Mengersen war zum Paderbornschen Statthalter er» nannt, welcher als Oheim des seligen Arnd, Vormund der Kin» der desselben und Lippischer Rath von der Wittwe um Ansehung eine» Schiedstages gebeten wurde und dazu den 7. März bestimmte. Auf diesem im Kloster stattfindenden Tage erschienen die von Oyenhausen mit den Lippischen Rächen und der Lippischen Ritterschaft und Landschaft — 141 — und vielen Freunden und klagten, daß die Wittwe und deren unmündigen Kinder durch die Mönche beraubt würden, und baten die Kurfürstlichen Räthe, daß die zur Oldenburg gehörigen Dienste wieder geleistet würden und aller Schaden ersetzt werde. — Nachdem der Abt hierauf seine Grwide- rungen vorgebracht hatte, ließ der Statthalter beide Parteien abtreten und berieth sich lange mit den Ruthen. Da nach Beendigung der Berathung die von Oyenhausen nicht wieder erschienen, so war dieser Tag fruchtlos. Am folgenden Tage wurde im Münsterholze wieder eine Zusammenkunft gehalten, um tzolzungsstreitigkeiten durch Augenschein zu entscheiden. Als, hier nach vorgebrachter Klage der von Oyenhausen der Abt antworten wollte, strafte ihn Herbold von Oyenhausen, des sei, Arnds Bru der, fofort vor allen Anwesenden Mgen, und auch Herbolds Bruder Jürgen schalt den Abt und die Mönche Lügner. Endlich nach langen Verhandlungen ward beschlossen, von den Grenzrccessen von 1496 und 1524 Copien nehmen zu lassen und diefe dem Kurfürsten zur Entscheidung vorzu legen. Bis dahin solle der statu» quo gelten. Trotz dieses Stillstandes kamen am Montage nach »luäie», die Lippi- schen Räthe Christoph von Donov, der Secretiir Heinrich, Jürgen und Cord von Oyenhausen, Elmerhaus von der Lippe, Dietrich Pleiten- berg, Bürgermeister von Schwalcnberg, und Bastian und Heinrich Schlüter, Vögte zur Oldenburg und Grevenburg, auf die Oldenburg, beriefen die Klosterbauern von Ketscn, Bremen und Eilbrechtsen dorthin und stellten ein Verhör über ihre Iuritzdictionsverhältnisse und, wem sie Frohndienste zu leisten hätten, an. Schließlich wurden sie ernstlich ermahnt, ihre Dienste richtig auf der Oldenburg zu leisten, und dann entlassen. Da die Bauern aber am nächsten Frohntage nicht auf der Oldenburg erschienen, so über fielen sofort am nächsten Tage, Sonntags den 20. April, bei Tagesanbruch die Lippischen Räthe Anton von Donop und Arnd von Kerssenbrock, die Bürgermeister von Lemgo, Horn, Detmold und Blomberg mit ihren Bür gern und viele vom Adel und die Vögte von der Oldenburg das Dorf Entorf, nahmen 26 haussitzende Dienstleute gefangen und führten dieselben nach der Oldenburg, Blomberg und Detmold, nachdem der Ort gebrand- schatzt und geplündert war. (8cd»,teu, ^uu. kaäsrb. III. 270 giebt als Datum den 27. April an.) Auf die Beschwerde des Abts und der Bewohner von Entorf erfolgte vom Domcapitel zu Paderborn der Befehl an Hermann von Virmunden, er möge die Gefangenen möglichst ohne Lösegeld zu befreien suchen. Darauf hatte der Drost eine Zufammenkunft mit dem Statthalter von Mengersen in Pömbsen, , in Folge deren die Gefangenen am 4. Mai freigelassen wurden. Da die Vögte auf der Oldenburg fortfuhren, von den Klosterbauern außerordentliche Dienste zu fordern, so beschwerte sich der Abt am 16. Oct. wieder beim Statthalter; auch hatte sich der Abt am 8. Juli beim Coad- , jutor Adolf von Paderborn darüber beschwert, daß sich Jürgen von - 142 — Oyenhausen einiger Morgen Landes bemächtigt hllbe, welche sein <el. Bruder Arnd von dein Klosterzehnten zu Tidenhausen genommen und annectirt hatte, Marienm. Copiar,
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Geschichte des Geschlechts von Dennhausen - Aus gedruckten und ungedruckten Quellen - Regesten und Urkunden von 1036 bis 1605, Nr. 347. , S. 152
 

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Geschichte des Geschlechts von Dennhausen - Aus gedruckten und ungedruckten Quellen - Regesten und Urkunden von 1036 bis 1605, Nr. 347. , S. 152

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