Charter: Urkunden des Geschlechts von Dennhausen (Google data) Nr. 347.
Signature: Nr. 347.
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Nr. 347. 1544. Marienmünstersche Händel. Hermann von Mengersen war zum
Paderbornschen Statthalter er» nannt, welcher als Oheim des seligen Arnd, Vormund der Kin»
der desselben und Lippischer Rath von der Wittwe um Ansehung eine» Schiedstages gebeten
wurde und dazu den 7. März bestimmte. Auf diesem im Kloster stattfindenden Tage erschienen
die von Oyenhausen mit den Lippischen Rächen und der Lippischen Ritterschaft und
Landschaft — 141 — und vielen Freunden und klagten, daß die Wittwe und deren unmündigen
Kinder durch die Mönche beraubt würden, und baten die Kurfürstlichen Räthe, daß die zur
Oldenburg gehörigen Dienste wieder geleistet würden und aller Schaden ersetzt werde. —
Nachdem der Abt hierauf seine Grwide- rungen vorgebracht hatte, ließ der Statthalter beide
Parteien abtreten und berieth sich lange mit den Ruthen. Da nach Beendigung der Berathung
die von Oyenhausen nicht wieder erschienen, so war dieser Tag fruchtlos. Am folgenden Tage
wurde im Münsterholze wieder eine Zusammenkunft gehalten, um tzolzungsstreitigkeiten durch
Augenschein zu entscheiden. Als, hier nach vorgebrachter Klage der von Oyenhausen der Abt
antworten wollte, strafte ihn Herbold von Oyenhausen, des sei, Arnds Bru der, fofort vor
allen Anwesenden Mgen, und auch Herbolds Bruder Jürgen schalt den Abt und die Mönche
Lügner. Endlich nach langen Verhandlungen ward beschlossen, von den Grenzrccessen von 1496
und 1524 Copien nehmen zu lassen und diefe dem Kurfürsten zur Entscheidung vorzu legen.
Bis dahin solle der statu» quo gelten. Trotz dieses Stillstandes kamen am Montage nach
»luäie», die Lippi- schen Räthe Christoph von Donov, der Secretiir Heinrich, Jürgen und
Cord von Oyenhausen, Elmerhaus von der Lippe, Dietrich Pleiten- berg, Bürgermeister von
Schwalcnberg, und Bastian und Heinrich Schlüter, Vögte zur Oldenburg und Grevenburg, auf
die Oldenburg, beriefen die Klosterbauern von Ketscn, Bremen und Eilbrechtsen dorthin und
stellten ein Verhör über ihre Iuritzdictionsverhältnisse und, wem sie Frohndienste zu
leisten hätten, an. Schließlich wurden sie ernstlich ermahnt, ihre Dienste richtig auf der
Oldenburg zu leisten, und dann entlassen. Da die Bauern aber am nächsten Frohntage nicht
auf der Oldenburg erschienen, so über fielen sofort am nächsten Tage, Sonntags den 20.
April, bei Tagesanbruch die Lippischen Räthe Anton von Donop und Arnd von Kerssenbrock,
die Bürgermeister von Lemgo, Horn, Detmold und Blomberg mit ihren Bür gern und viele vom
Adel und die Vögte von der Oldenburg das Dorf Entorf, nahmen 26 haussitzende Dienstleute
gefangen und führten dieselben nach der Oldenburg, Blomberg und Detmold, nachdem der Ort
gebrand- schatzt und geplündert war. (8cd»,teu, ^uu. kaäsrb. III. 270 giebt als Datum den
27. April an.) Auf die Beschwerde des Abts und der Bewohner von Entorf erfolgte vom
Domcapitel zu Paderborn der Befehl an Hermann von Virmunden, er möge die Gefangenen
möglichst ohne Lösegeld zu befreien suchen. Darauf hatte der Drost eine Zufammenkunft mit
dem Statthalter von Mengersen in Pömbsen, , in Folge deren die Gefangenen am 4. Mai
freigelassen wurden. Da die Vögte auf der Oldenburg fortfuhren, von den Klosterbauern
außerordentliche Dienste zu fordern, so beschwerte sich der Abt am 16. Oct. wieder beim
Statthalter; auch hatte sich der Abt am 8. Juli beim Coad- , jutor Adolf von Paderborn
darüber beschwert, daß sich Jürgen von - 142 — Oyenhausen einiger Morgen Landes bemächtigt
hllbe, welche sein <el. Bruder Arnd von dein Klosterzehnten zu Tidenhausen genommen und
annectirt hatte, Marienm. Copiar, Source Regest:
Geschichte des Geschlechts von Dennhausen - Aus gedruckten und ungedruckten Quellen - Regesten und Urkunden von 1036 bis 1605, Nr. 347. , S. 152
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Urkunden des Geschlechts von Dennhausen (Google data) Nr. 347. , in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/UrkundenDennhausen/16822ca7-1ecc-4650-89f7-6933b52649d1/charter>, accessed 2025-04-15+02:00
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