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Charter: Urkunden des Geschlechts von Dennhausen (Google data)  Nr. 460.
Signature:  Nr. 460.

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Nr. 460. 1586. Im Herbst dieses Jahres wurde Wilhelm von Oeynhau sen, bisher Comthur zu Flörsheim, an Stelle des zum Land — 198 — comthur von Hessen erwählten Georg von Hörde Comthur zu Grief» stedt bei Weißensee. » Vald nach Antritt seines Amts kam er in ärgerliche Streitigkeiten mit dem Pastor Johann Werle zu Riethgen, welcher sich eigenmächtig von Or» densländereien hatte Gras holen lassen und hierfür gepfändet war. Der Pfarrer begann nun von der Kanzel herab auf den Comthur zu schimpfen, von Worthalten des Adels, Ehebrechern, ehebrecherischen Hurern und dergl., sowie, daß „man" andere Leute grasen lasse und gebe ihnen noch 9 Rthlr. u. s. w., zu redm. Wegen dieser s. g. Grasepredigten verklagte der Comthur den Pfarrer beim Superintendenten von Weißensee, worauf eine derbe Zu» rechtweisung erfolgte und die anstößigen Predigten aufhörten. (Anderson, die Commende Griefstedt. S. 128 fg.) 1591 wurde Wilhelm v. O. als Nachfolger Georgs von Hörde nach Mar» burg als Statthalter und 1593 als Landcomthur der Ballei Hessen berufen. Im nördlichen Thurme der Glisabethskirche befindet sich noch die Tafel mit dem quadrirten Wappenschilde,' im ersten und vierten Felde das Ordens» kreuz, im zweiten und dritten Felde das veynhausensche Wappen zeigend, mit der Inschrift: „Wilheelm von Ohnhausen 1593 Lande. — 1558." Als Comthur zu Flörsheim nennt ihn Voigt, Gesch. des Deutschen Ritter» ordens II. 675 in den Jahren 1584—85, und als Landcomthur 1593. Zu bemerken ist noch, daß der Hochmeister Heinrich von Vobenhausen (seit 1572) bestimmt hatte, „daß kein Ritter Comthur werden solle, der nicht drei Jahre in einer Festung gelebt und drei FeldzUge gegen die Türken mitgemacht habe,"
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Geschichte des Geschlechts von Dennhausen - Aus gedruckten und ungedruckten Quellen - Regesten und Urkunden von 1036 bis 1605, Nr. 460. , S. 209
 

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Geschichte des Geschlechts von Dennhausen - Aus gedruckten und ungedruckten Quellen - Regesten und Urkunden von 1036 bis 1605, Nr. 460. , S. 209

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