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Charter: Urkundensammlung zur Geschichte Deutschlands während der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, ed. Lisch, 1853 (Google data)  190.
Signature:  190.

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Der Kurfürst August von Sachsen mahnt den Freiherrn Hans Bernhard Maltzan auf War tenberg um die Wiedererstattung der ihm im J. 1558 geliehenen 6000 Gulden. D. d. Torgau. 1561. Oct. 4.
Source Regest: 
Joachim Maltzan - Urkundensammlung zur Geschichte Deutschlands während der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, Nr. 190. , S. 333
 

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Joachim Maltzan - Urkundensammlung zur Geschichte Deutschlands während der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, Nr. 190. , S. 333

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    Unsern grus zuuor. Edler, lieber Besonder. Wel cher gestalt wir euch vif euer emsigs anhalten, bitten vnd erbieten vorschins 58 Jars sechs tausent fl. aus vnser Cammer vorstrecken lassen, dessen wisset Ir euch, sampt deme was Ir euch der wider- erleginge halben bei Euren ehren vnd guten glauben verpflicht, zu erinnern, vnd betten vns anders nichts dan ... zu euch versehen, Ir würdet solher euer hohen verpflichtunge nach vorlengst erwente furgestrackte Suma oder so viel vngerisch golts, darauf den solh euer erbiten gericht gewest, in vnsere Rent-Cam- mer erleget vnd Euer brif vnd sigel gelost haben, Weil aber solches bisz anhero, vngeachtet auch dessen, das Ir euch selbst etzliche fristen zur bezahlunge ge- satzt vnd bestimpt, verbliben, Als hapt Ir zu er achten, zu was gefallen vns solches von Euch gereicht vnd was wir bisz dahero kegen euch furzunehmen bil- lich befuget gewest weren. Nachdeme wir den Vnsern Cammermeister vnd lieben getrewen Hanssen Jenitzen befehlich gethan, seine Cammer-Rechnunge zu schlissen vnd vns dieselb in einer darzw bestimpten Zeit vol- stehdigk vorzuwenden vnd er vns vndeitheniglich be- richt, das ehr vor einbringunge der aussen stehenden Reste (dar in den die erwenten euch furgestrackten 6000 fl. mit stecken) dar zu fuglich nicht kommen konte, Als ist vnser begern, Ir wollet solhe 6000 fl. zum allerlengsten zwischen hier vnd schirst komenden tage Martini in vnser Rent Cammer kegen widerempfa- unge euer vorpflichtunge gewislich one fernem behelff

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    vberantworten vnd in bedenkunge der gehapten gedul- dunge domit lenger nicht vorzihen. Do aber solches binnen der Zeit abermals von euch verbleiben vnd vn- sere gutwillige ertzeigunge bey euch nicht angesehen vnd euer briff vnd sigel in weiter vergessen gestellet werden wolten, So gebet Ir vns vrsache, euch nicht alleine bey der Ro. Kay. Mat. zu uerclagen, sondern auch dise wege an die handt zu nehmen vnd zu voln- sfrecken, die wir one dem lieber vnderlassen vnd vberick sein wolten. Mochten wir euch der notturft auch nicht verhalten vnd seindt euch sonsten mit genaden wol ge neigt, vnd begeren dessen bey disem boten eine rich tige beschribene Antwort, vns darnach habendi zu richten. Datum Torgaw, den 4. Octobris 1561. Dem Edlen vnserem lieben Besondern hern fßallft ÖCrnÖart iHaljait freyher auf Wartenbergk vnd Fentzelin.

    Nach dem Concept im königl. sächsischen Haupt-Staats-Archive zu Dresden. Am 4, Nov. 1561 ward noch einmal eine Auffor derung ähnlicher Art erlassen, da die Schuld nicht getilgt war. jttfan» aSeenharO JM&Uiun hatte diese Summe ohne Zweifel zum Antritt der Herrschaft Wartenberg nach seines Vaters Tode aufgenommen.

     
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