Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 8, S. 6
Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 8, S. 6

8. Ich will, daß bei allen Regimentern allen denjenigen Lnrol- lirten in Ihren Kantons, welche wegen Alters oder allzukleinen Sta tur/ in denen Kompagnien, worunter sie gehören, nicht eingestellet oder wirklich gebraucht werden, der Abschied, ohne daß dafür das allergeringste, es sei an Gelde oder husten was gefordert, noch ge nommen werde, ohnweigerlich gegeben weichen soll, damit solche Leute ungehindert heirathen können, und sich häuslich niederlassen, auch da< durch sowohl Meine Länder desto mehr peupliret, als auch die Güter «nd Höfe, wo es «n Wirthen fehlet, ^hörig. befetzet werden mögen. Jedoch sollen, alle Regimenter sich auf solchen Fuß setzen, daß, wenn sie in Lampen« gehen müssen, jede. Compagnie 122 Mann stellen könne, als s» stark sie alsdann überhaupt sein soll. Ew. Liebden wer« den demnach diese meine feste und ernstliche Willensmeinung sämmt« «che« Stabsoffiziers'und Kapitains Dero Regiments unverzüglich be kannt machen, auch beständig aufs Nachdrücklichste daraufhalten, daß dieser Ordre von allen aufs Genaueste nachgelebt werde, maßen Ich, wenn Wider Mein besseres veihoffen, .jemand in ein oder andre Art hiergegen handeln sollte, 'solches aufs Schärfeste re«»entir<m würde. Ich bin .^l »^.^ - ,i,'>H:.^: Charlottenburg, Ew. Liebden
den 2. August 1742. freundwilliger Vetter
Friedrich.
Urkundenbuch zum ersten Bande (Google data) 8, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/UrkundenbuchIB/004e2168-b475-4f2b-8b8c-cc074390bfca/charter>, accessed 2025-04-09+02:00
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