Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 38, S. 18
37. Sämmtliche Einwohner der Stadt Mohr in in der N« mark schickten 1743 einige 20 Abgeordnete nach Berlin, deren 2 nac Potsdam, mit einer schriftlichen Bitte vom 27. Sept. 1743 an de! König gingen, wegen eines langjährigen Prozesses mit dem Majo von Schönebeck als Lehns > und Gerichtsobrigkeit der Stadt Mohr» und des Dorfes Guhden, dem sie als Bauern dienen sollten, inde
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sie als Städter alle Lasten an die Regirung entrichteten. Nun hatte die Küstrinsche Regirung den '29. April entschieden, daß die Beklagten schuldig seien, die libellirten Dienste dem Kläger ferner« hin zu leisten, worauf dann — erst der Land «Reuter, hernach ein Kommando Soldaten mit einem Offizier vom Ferdinandschen Regi« mente als Erekuzion kamen, weil die Bürger sich auch nach dem Regirungsbescheide der Dienste ferner geweigert.
In dieser Sache erließ der König an die Etats «Minister von Cocceji, von Broich und von Arnim folgende Kabinetsvrdre:
„Meine liebe wirkliche Geheime Ltat«-1V1ini,tri. Ich i-emittir« »n Euch das hieselbst von 2 Bürgern von Mohrin eingereichte 8up- z»!ic«wm, zu Eurer Verfügung. Wenn dieselben hier können »ttr»- piset werden, so werde Ich sie nach dortiger Hausvogtei liefern lassen. Es sollen auch noch wohl 20 davon in Berlin gewesen seyn, worunter vermuthlich die Rädelsführer befindlich. Ihr habet Euch darnach bei dem Polizey «Director Kircheisen zu erkundigen, und wenn man sie findet, gleichfalls »iretii-en zu lassen, nachher aber die Sache wegen Bestrafung derer Schuldigen, insonderheit des Advocaten, welcher das beykommende Uewori-l gemachet, rechtliche Verfügung zu machen. Ich bin ic.
Potsdam, den 8. Ott. 1743.
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