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Charter: Urkundenbuch zum ersten Bande (Google data) 543
Signature: 543

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Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 543, S. 219

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    570. Mein lieber Obr. v. Bardeleben. Ich habe aus Eurem Bericht v. 10. d. und dem demselben beigefügten Protocollo mit meht «m ersehen, wie Ihr bei der Euch committirten Untersuchung die Klagen derer dortigen (12) Hofpagen wider ihren Gouvernör den Ca: fitome v. Billerbeck befunden habet. Da «un verschiedene von selb«

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    gen nicht ungegründet sind, wegen des Holzes auch «in ziemlicher Vm dacht wider den v. Billerbeck übrig bleibet, so will Ich, daß Ihr m Meinem Namen demselben diese gemachte garstige Streiche, welche Ich von ihm nicht uermuthet hätte, recht ernstlich verweisen, und ihm da- bei sagen sollet, daß Ich solche vor diesesmal zwar en con«iäe«ti°»i seine! Familie in Gnaden übersehen, ihn aber zugleich wohlmeinend gewarnt haben wollte, sich dergteichen inskünftige gänzlich zu enthalten und d« gegen den ihm anvertrauten Posten als ein ehrlicher Mann vorzu stehen, gestalt auf den Fall, da Ich von solchen höchst unanständigen Prositchen Machereien nur das Allergeringste wieder erfahren würde, er ganz ohnfehlbar sofort und mit Eclat cassiret werden sollte. Ihr sollet aber außerdem noch dahin sehen, daß er denen Pagen das Geld vor die verkaufte Mundirungen bar ertradiren, ihnen auch Alles! hero vorenthaltene Leinenzeug vom größest«» bis zum Kleinsten Mg nachgeben und in, Zukunft besser auf Ordnung und Reinlichkeit in de« Pagen Hause halten, insonderheit aber an denen jungen Leuten wegen derer wider ihn geführten Klagen sich unter keinerlei Praetert rächen müsse. Und wie Ich Euch übrigens vor Eure gehabte Bemühung sehr obligiret bin, also wird es Mir auch besonders lieb sein, wenn Ihr künftig das Pagen Haus dann und wann besuchen, und Euch erkundigen wollet, ob auch nach Meiner intention alles redressiret sei, und es darinne überall ordentlich und dergestalt zugehe, daß weder der Gouverneur über seine Untergebene, noch diese wider jenen mit Fug zu klagen Ursache haben mögen. Ich bin «. Potsdam, den 13. Febr..17S2.

     
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