Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 277, S. 107
287. Nachdem bei Sr. K^ M. in Pr. Dero Stallmeister Titel «llerunterchänigste Ansuchung gethan, daß Sie dasjenige alte toustllige Haus hinter dem Iügerhofe hieselbst, in welchem vordem die jungen p«? lurrr Hunde gefüttert worden, sammt dem dabei besindlichen Zwinger, ihm zu schenken allergnädigst geruhen möchten, >ndem er ersteres zur Wohnung vor sich und seine Familie, letztere «i« zu einer Maulbcer plantage zu aptiren gewillet sei, höchstdie« Ben auch solchem Gesuch in Betracht derer von dem Supplikanten Demselben geleisteter, und noch ferner zu leistender treuer Dienste, «»< besondern Gnaden statt gegeben, und ihm gemeldete Grundstücke nö> und eigenthümlich geschenket haben; als ertheilen Sie auch dem«
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selben hiemit und Kraft dieses die Versicherung, daß Er erwähnt«s Haus und Zwinger von nun an als sein wahres Erb« und Eigenthum haben und besitzen, solches auf die Seinigen zu vererben, oder sont damit nach seinem Gefallen zu schalten, und zu walten berechtig>t sein, auch^ von niemand und unter keinerlei siraetext deshalb jemals in Anspruch genommen werden solle.' Urkundlich haben Sr. K.M. diese Verschreibung und Versicherung durch Dero allerhöchst eigeli« ^ händige Unterschrift vollenzogen und solche zugleich mit Dero Cabinet, Innsiegel bedrucken lassen.
So geschehen Potsdam, den 3. Okt. 1747.
Urkundenbuch zum ersten Bande (Google data) 277, in: Monasterium.net, URL </mom/UrkundenbuchIB/56d81763-68ec-4b7d-8270-eb001d7519aa/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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