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Charter: Urkundenbuch zum ersten Bande (Google data) 435
Signature: 435

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Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 435, S. 176
 

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Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 435, S. 176

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    456. Nachdem Sr. K. M. in Pr. :c. Dero Gen. M. Prinzen Ferdinand v. Braunschweig Liebden wegen der Widersetzl keit, so die hiesige Bürgerschaft in Verabfolgung derer zu Nachsch derer Deserteurs verlangten Pferde, erweisen wolle, eine solche 2 stellung, wie der copeiliche Anschluss zeiget, gethan haben; l Sr. K. M. auch darauf resolvirct haben und wollen, daß, l die Bürgerschaft die Ritte von denen Pferden, so bei entfiel, der Desertion zum Nachsetzen nöthig seind, bezahlet werden, Bürgerschaft bei denen von des Prinzen Liebden angeführten beso»l Umständen sich nicht einbrechen können, die dazu erforderlichen Pf« bereit zu halten; Als befehlen Höchstdieselbe also dem hiesigen M strat hierdurch solches der Bürgerschaft bekannt zu machen, auch solchen die Verfügung zu thun, damit die zum Nachsetzen beiM Pferde jederzeit in Vereitschaft gehalten, und in entstehenden M gegen Bezahlung verabfolget werden müssen, und soll der Magif deshalb ohnverzüglich eine gute Ordnung und Einrichtung bei Bürgerschaft machen, auch deshalb mit des Prinzen Liebden und nen Commandeurs der Guarnison das Nöthige concertiren.

    Potsdam, den 26. Okt. 1749.

    T77

    An die Gch.Mäche'K'wome und Böhm!«r^zu Halle.

    45^?. Hvchgelahrte Mäche ^. G. Ich habe Euer Dankschreiben 5.21. dieses, wegen der an Euch dem Knorre geschehene Ernennung zum Direcrvri und Ordinarto der Hallischen Iuristenfacultät, und des Euch Beiden beigelegten Geh. Rath Characters zurecht -erhalten, und Ich habe das feste Zutrauen, Ihr werdet alle Beide Euch ans das Aeußerste angetegen sein lassen, auf Eurer Seite alles Mögliche anzuwenden, was zur Aufnahme der Universität halber nur etwas beitragen, und der sich daselbst befindenden studirenden Iugend in Erlernung der höhern-Wissenschaften beförderlich sein kann, alsdenn Ihr Euch auch der Fortsetzung Meiner K. Huld und Gnade gewiss »ersichern könnet. Was aber die von Euch gebetene dispensation von Erlegung der Rekrutengelder anlanget, so kann Ich für dieses Mal Euer Gesuch hierunter nicht statt finden lassen, dann Ich davon nie« manden zu befreien pflege. Ich bin :c.

    Potsdam, den 26. Okt. 1749.

     
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