Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 558, S. 226
585. Nachdem Sr. K. M. in Pr. Unserm allergnädigsten Herrn allerunterthänigst vorgetragen worden, daß eine gewisse Wime Stiegmannin nebst ihrem einzigen Sohn, Namens Johann Stieg« mann, aus dem Mecklenburgischen nach Stettin sich begeben und sich allda etabliren wolle, wenn nehmlich gedachten ihrem Sohne ein Pro« tectorium dahin ertheilet würde, daß er sowohl itzo als künftig von aller Enrollirung und Werbung befreiet bleiben soll«, und dann Höchstdie« selben darauf allergnädigst resolviret haben, ihm, dem Johann Stieg« mann, solches in Gnaden zu accordiren, als wird auch demselben hier«
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mit und kraft dieses die bündigste und allergnädigste Versicherung er« cheilet, daß er nicht allein in völliger Sicherheit mit seiner Mutter noch Stettin kommen könne, sondern auch sowohl daselbst, als sonst überall in denen königlichen Landen von aller Enrollirung und Wer« Kng gänzlich frei sein, und unter keinerlei Praetert, es habe solcher Na men wie er wolle, jemals in Anspruch genommen werden solle. Urkundlich zc. Berlin, den 24. Maji 1752.
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