Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 93, S. 40
Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 93, S. 40

93. Sr.K. M. in Preußen «. haben aus Dero Obristen von Seelen Schreiben vom 8. dieses Monats ersehen, wie derselbe, wegen der von verschiedenen 6ina«irten Lnrollirten seiner unterhabenden c?omp«ßm'e strafbarerweise genommenen Gelder sich selber vor schuldig bekennen, und was er deshalb zu seiner vermeintlichen Entschuldigung anführen wollen. Da aber höchstgedachte Sr. K. M. letzteres von sehr schlechter Erheblichkeit finden, Sie aber dergleichen Plackereien und Einziehung solcher eigenmächtiger Kontributionen zum öftern auf das Schärfste verboten habe; als sind höchstdieselben keineswegrs ge« meinet, in dergleichen contravcntion, Fällen Gnade vor Recht erge« hen zu lassen, sondern es müssen solche nach Verdienst gestrafet wer« den, dahero er der «. von Seel denn auch abzuwarten hat, was nach völlig geendigter Untersuchung wider ihn vom Kriegesrecht erkannt werden wird, wobei S. K. M- es bewenden lassen werden.
Berlin, den 13. Dez. 1746.
An sämmtliche Oberforstmeister in denen ?rovinzen.
Urkundenbuch zum ersten Bande (Google data) 93, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/UrkundenbuchIB/7aefc3b7-5c97-4d64-8491-c4daad751510/charter>, accessed 2025-04-17+02:00
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