Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 371, S. 151
388. Nachdem Sr. K. M- in Pr. :c. wegen der letzthin in dem combinirten Schlawe und Golnowschen Kreise vorgewesenen l'ndrathswahl, von der Ritterschaft besagten Kreises ganz gegenein« »nder laufende Vorstellungen geschehen, und ein Theil derselben den
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v. Glasenopp, andere aber den von Böhn zu «onsirmiren gebeter; Und Sr. K. M. dahero bewogen worden, Dero G. M- v. Ieetz ,» committiren, die Sache zu eraminiren, und seinen Bericht darübü zu erstatten; Solches auch nunmehro geschehen; Als lassen Höchstde« selbe sothanen Dero Gen. Dir. hiebei in Originali communicire», und da daraus so viel erhellet, daß es mit der Wahl des v. Glast napp allerdings nicht ordentlich und richtig, wie es sich gebühre, zugegangen; So wollen Sr. K. M. Dero, mittelst Cabinets Örd« v. 18. Mai c. accordirte confirmation seiner Wahl zum Landrath w« derum aufgehoben wissen, und daß zu einer anderweiten ordentliäen Wahl eines Landrachs von der Ritterschaft mehrgedachten Kreiei, und zwar in Beisein eines Membri aus der Pommerschen Kamm« geschritten werden soll; da dann Sr. K. M. denjenigen, der durch die meisten Stimmen gewählet werden wird, confirmiren wollen. HM dieselbe befehlen also Dero Gen Direct. hierdurch in Gnaden, dai Gehörige darunter überall weiter zu besorgen. Potsdam, d. 8. Iulii 1749.'
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