Urkundenbuch zum ersten Bande, Nr. 208, S. 82
21s. Nester lieber Getreuer. Es ist Euch auf Euer Schreiben v. 14. d., betreffend die mit Eurer gewesenen Ehe Frauen annoch über «aige Puntt« habend« Streitsache, und worinnen Ihr Euch erkühnet,
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v«n erschlichenen Kabinetsordres zu sprechen, zur Antwort, daß Ich in Prozesssachen keine andere Befehle ergehen lasse, als die dahin ab« zielen, daß wahre ju«ti«o> sonder Verstattung unnützer Weitläuftig« leiten und Chicanen administriret und die Processe kurz und gut ausgemachet werden sollen. Dergleichen Ordre accordire Ich Euch auch, wie Ihr aus der copeylichen Anlage ersehet; aber weiter kann und will Ich in solchen Dingen, so mehrentheils nur zuw. Schaden beider Porchen, wenn sie sich von Affecten regiren lassen, glichen, nichts »mm«»li»te thun, sondern überlasse denen Iustiz «CollegUs ihre Pflicht dabei in Acht zu nehmen. Ich bin :c. Berlin, den 18. Aug. 1747.
Geh. Roth Mylius.
Urkundenbuch zum ersten Bande (Google data) 208, in: Monasterium.net, URL </mom/UrkundenbuchIB/ce5f68df-71ca-440f-9567-b114087282ff/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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