Die Welfen Urkunden des Tower zu London und des Exchequer zu Westminster, Nr. M. VI. , S. 34
Die Welfen Urkunden des Tower zu London und des Exchequer zu Westminster, Nr. M. VI. , S. 34


Schon Heinrich II, König von England, hatte die Bürger und Kaufleute von Köln mit ihren Sachen und Besitzungen, gleich seinen eigenen, gegen Erlegung der alten, durch neue nicht zu erschwerenden Abgaben in seinen Schutz genommen. Unter ihren Besitzungen ist ihr Haus in London oder ihre Gildehalle begriffen, von welcher sie dem Könige zwei Schillinge entrichteten. Von dieser Abgabe und von allen anderen, die der König von ihnen in London und in den übrigen Theilen Englands bezog, befreite sie Richard Löwenherz. Dabei bewilligte er ihnen freies Kommen und Gehen, Kauf und Verkauf in London und durchs ganze Land.
Mit oben erwähntem Dankschreiben verband König Johann die Bestätigung dieses Schutzbriefes und öffnete den Bürgern von Köln sein Land zum Handel unter Vorbehalt der schuldigen alten Abgaben
.Tower zu London und Exchequer zu Westminster, 1844 (Google data) No. VI., in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/WelfenUrkundenLondon/388e34f4-87bf-492c-9078-0fb5308db9bc/charter>, accessed 2025-04-15+02:00
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