useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Tower zu London und Exchequer zu Westminster, 1844 (Google data) No. VI.
Signature: No. VI.

The transcription and metadata of this charter are scanned by a OCR tool and thus may have low quality.

Add bookmark
Edit charter (old editor)
Zoom image:
1203
In einem Schreiben an die Bürger zu Köln, welche eben zwischen ihrem Erzbischofe und dem Könige Otto einen heftigen Streit über Münze und Zoll zur völligen Zufriedenheit des Letzteren geschlichtet hatten, dankte König Johann 1203 für die seinem Neffen erwiesene Ehre, Hülfe und Güte, und bat sie, das für denselben begonnene Werk der Liebe und des Gehorsams zu vollenden und ihm zur Erlangung der höchsten Ehre, welche er mit Gottes Hülfe in kurzer Zeit erreichen werde, solch männlichen und kräftigen Beistand zu leisten, dass der Erfolg sie mit Ruhm kröne. Dabei schmeichelte er ihnen, dass sein Neffe den glücklichen Anfang und Fortgang seiner Angelegenheiten ihnen verdanke. Schon Heinrich II, König von England, hatte die Bürger und Kaufleute von Köln mit ihren Sachen und Besitzungen, gleich seinen eigenen, gegen Erlegung der alten, durch neue nicht zu erschwerenden Abgaben in seinen Schutz genommen. Unter ihren Besitzungen ist ihr Haus in London oder ihre Gildehalle begriffen, von welcher sie dem Könige zwei Schillinge entrichteten. Von dieser Abgabe und von allen anderen, die der König von ihnen in London und in den übrigen Theilen Englands bezog, befreite sie Richard Löwenherz. Dabei bewilligte er ihnen freies Kommen und Gehen, Kauf und Verkauf in London und durchs ganze Land.Mit oben erwähntem Dankschreiben verband König Johann die Bestätigung dieses Schutzbriefes und öffnete den Bürgern von Köln sein Land zum Handel unter Vorbehalt der schuldigen alten Abgaben.
Source Regest: 
Die Welfen Urkunden des Tower zu London und des Exchequer zu Westminster, Nr. M. VI. , S. 34
 








    ed.
    Current repository
    Die Welfen Urkunden des Tower zu London und des Exchequer zu Westminster, Nr. M. VI. , S. 34





      Graphics: 
      x

      Schon Heinrich II, König von England, hatte die Bürger und Kaufleute von Köln mit ihren Sachen und Besitzungen, gleich seinen eigenen, gegen Erlegung der alten, durch neue nicht zu erschwerenden Abgaben in seinen Schutz genommen. Unter ihren Besitzungen ist ihr Haus in London oder ihre Gildehalle begriffen, von welcher sie dem Könige zwei Schillinge entrichteten. Von dieser Abgabe und von allen anderen, die der König von ihnen in London und in den übrigen Theilen Englands bezog, befreite sie Richard Löwenherz. Dabei bewilligte er ihnen freies Kommen und Gehen, Kauf und Verkauf in London und durchs ganze Land.

      Mit oben erwähntem Dankschreiben verband König Johann die Bestätigung dieses Schutzbriefes und öffnete den Bürgern von Köln sein Land zum Handel unter Vorbehalt der schuldigen alten Abgaben

      .
      There are no annotations available for this image!
      The annotation you selected is not linked to a markup element!
      Related to:
      Content:
      Additional Description:
      A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.