Die Welfen Urkunden des Tower zu London und des Exchequer zu Westminster, Nr. M. III. , S. 23
Serenissimus Dominus LUDOUICUS Romauorum Rex, semper Augustus Ambassiatoribus nobilium Virorum MAR- CHIONUM ESTENSIUM et Aliorum nobilium Lombardise et Marchise ad contenta in Ambassiata sua respondit, ut sequi- tur; in hunc modum;
Quod Rex ipse dignanter receperit et auscultauerit Am- bassiatam Ipsorum, ac commendat eos de üde deuotionis, quam gerunt ad saerum Imperium et ipsum.
Item quod Rex ipse deliberaturus est cum Principibus, Electoribus, et alijs Principibus Imperij et Seeretarijs et Amicis suis, concordantibus eis omnibus in unum, post
1) mea pro mei. 2) visus. 3) Werra pro uera. 4) pertinentia- rum pro pertinentium. 5) et explicui pro explicui.
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tractatus uarios et maturos, quod in omnem euentum Anno nunc uenturo potenter intrabit Kalium cum Comitiua Majo- rum Principum, Comitum, Baronum, Nobiüum, et Potentum Alemannise ad numerum duorum millium militum strenuorum pro recipiendis saeris infulis, ad Dei omnipotentis landein, sandse Romanse Ecclesise honorem, Imperij Reformationen). et suorum Fidelium consolationem, nec non uniuersalis Sta tus et pacis commodum et salutem.
Item quod quia pro stipendio dictorum Militum opus est pecuniario subsidio conferendo per dictos nobiles et alios iideles illarum partium, et pro disponendis et ordi- nandis singulis ad hujusmodi Regis Introitum, necesse est consilium, dirigit ipse Rex suos nuncios speciales, ut cum prescriptis Nobilibus pertractent in pramissis et aliis, et ordinent ac faciant abundantia quseque, sicut fuerit Opti mum.
Item, ne quis alicujus dubii scrupulum habeat, de Regis introitu, et conferendo subsidium pro stipendio militum festimet, se fraudari; Rex ipse offert omnem Cautionem Certitudinis dandam, per se et cum ipsis Principibus scciun intrantibus, qui suum Introitum ordinabunt, facient et dispo- nent, omni modo, sicut intus fuerit pertraetatum.
Item, Quod ipse Rex ad instaurandum hujusmodi suum salubrem introitum, requirat omnes Amicos suos, Romse, Auenione, et ubique terrarum Reges, Duces, Marchiones, Comites et Nobiles ac Communitates Ciuitatum.
Item, (irmauit post tergum Alemanniam, quod inde pe- riculum non timebitur, sed ueraciter sit, quod per suum iugressum, et ante et post, omnium Major pax et omnium firmior Status erit.
Item, non dubitat, quin cum Ducibus Austrise plenam habeat Concordiam, cum placet, eam vult et exspectat, quam pro soliditate Status Imperij et honoris proprij sesti- mat potiorem.
Item, quod petitiones ex parte eorundem Marchionum oblatas, ob ipsorum Amorem et sacri Imperij procuratam Utilitatem libenter admiserit.
Postremo prsefatis Marchionibus, cunctisque Nobilibus
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commendauit ipsum saerum Imperium et honorem Regis ac ipsorum iideles et terras et districtus, quorum curam ge- runt, manutenendos, fouendos, et strenue gubernandos.
Datum Monacij decimo quarto Cal. Novemb. Anno Regni Rcgis decimo.
M. IV. Papst Johann XXII. erklärt die Reichsacht für nichtig, welche Ludwig von Baiern über die Markgrafen Rainold und Opizo von Este und ihren Bruder Nicolaus verhängt hat. 1330.
JOHANNES EPISCOPUS Seruus Seruorum Dei, dilectis Filiis, nobilibus Viris RAINALDO et OPIZONI') Marchionibus Estensibus, ac NICOLAO, eorum Fratri salutem et Aposto- licam Benedictionem.
Sicut notoria Fama notoriat, ac facti euidentia mani- festat, ad hoc prseeipue LUDOVICI de Bauaria, hostis Dei et Ecclesiie, ac lueretici manifesti, ac de hseresi justo Ec- clesise judicio condemnati fertur impietas, ut nos 2) et alios deuotos filios prsefatse Ecclesise sine intermissione persequi ualeat, et in personas Nostras et Bona erudcliter desoeuire. Cum autem sicut aeeepimus, idem LUDOVICUS per se et alios Ejus nomine contra Nos communiter, seu diuisim et adhoerentes nobis scu obedientes, Vestrosque3) sequaces nonnullos Processus, poenas, condemnationes, continentes et muletas, qui4) non merentur nomen habere processuum, sed exeessuum potius, cum nulla cadat jurisdictio in eodem Ikcrctieo et Infami, habuisse et fecisse dicatur, dighum duximus, ut per circumspeetam Sedis Apostolicse pietatein super his Vobis 5) ad Cautelam sattem salubriter consulatur. Hinc est, quod Nos Vestrse Deuotionis intuitu omnes pro-
1) OBIZONI pro OPIZONI. 2) Vos pro nos. 3) nostrosque pro Vestrosque. 4) condemnationcs, et muletas continentes, qui. 5) verbis pro Vobis.
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cessus contra Vos et quemlibct Vestrum habitos per LUDO- VICUM prsefatum seu quoscunque alios nomine suo, omnes- que condeinnationes, sententias, atque mulctas habitos scu factos uel prolatos, auctoritate Apostolica cassos, prout sunt, inanes et uacuos*) ac irritos pronunciamus2), et eos ad irritationis et uacuationis 3) infringere uel ei ausu temerario contraire. Si quis autem hoc attentare prsesumpserit, in- dignationem omnipotentis Dei, et Beatorum Petri et Pauli Apostolorum Ejus se noverit incursurum. Datum Auinione quinto Idus Februarij Pontificatus nostri Anno quarto decimo.
1) varios pro et uacuos. 2) nunriannis pro pronunciamus. 3) Va- cuationis.
Einleitung.
JVo. i. Eleonore, Gemahlinn Königs Heinrich II. von England, Er- binn der Grafschaft Poitou und des mit Gascogne und Na- varra vereinigten Herzoglhums Guyenne, hatte durch diese wichtigen Besitzungen, Lehen des Königs von Frankreich, die englische Krone bereichert, zu welcher ohnedies schon die Herzogthümer Normandie und Anjou gehörten. In den letzten Jahren des XII. Jahrhunderts erscheint Otto, bald darauf als Kaiser Otto IV. bekannt, als Herzog von Guyenne und Graf von Poitou. Er war mit seinem Vater, Herzog Heinrich dem Löwen, als dieser, seiner Herzogthümer und Reichslehen beraubt, mit seiner Gemahlinn Mathilde sich 1182 nach England zu seinem Schwiegervater, König Hein rich IL, zurückzog, nach England gekommen und blieb mit seiner Schwester Mathilde bei seinen Grosseltern. Beson dere Zuneigung zu ihm fasste hier sein Oheim, Prinz Ri chard, der schon vor seiner Thronbesteigung die beiden Fürstenthümer besass. Als dieser auf der Rückkehr von seinem Zuge nach Palästina, durch den Herzog Leopold von Oestreich gefangen, dem Kaiser überliefert wurde, ver sprach er ein grosses Lösegeld, nach dessen theilweiser Zahlung er 1193 in Freiheit gesetzt wurde, für den Rest aber Geiseln stellen musste. Unter diesen befanden sich auch Otto und Wilhelm, Söhne seines Schwagers, Herzogs Heinrich des Löwen. Ersterer (nach dem 1195 erfolgten Tode seines Vaters), vom Kaiser 1196 der Haft entlassen,
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hielt sich bald in England, bald in Guyenne auf. Sein Oheim, König Richard, beschenkte ihn 1197 aus Dankbar keit für seine Treue mit dem Herzogthum Guyenne und der Grafschaft Poitou, und der junge Fürst nahm nicht nur an dem Bündnisse Theil, welches sein Oheim im selben Jahre mit dem Grafen von Flandern gegen Frankreich schloss, sondern leistete ihm auch thätige Hülfe, indem er nach dem eigenen Geständnisse des Königs von Frankreich diesem Land und Kirchen verwüstete, wesshalb denn auch Philipp August später, nachdem Otto römischer König geworden war, sich nicht veranlasst sah, seiner zu schonen, beson ders da ihm kein Schadenersatz geleistet und weder Waf fenstillstand noch Frieden mit Otto geschlossen war. Selbst als römischer König nannte sich Otto (bis zu Ende des Jahres 1198) in mehreren Urkunden Herzog von Guyenne und Graf von Poitou, und gab als solcher unter Bewilligung seines Oheims, Königs Richard, den Bewohnern der Insel Oleron ein Privilegium, durch welches er sie von den Be drückungen befreite, welche sich seine Vorgänger gegen sie erlaubt hatten. Der Graf hatte nämlich bisher den Witt- wen und Mädchen ihre Ehemänner bestimmt, von den Hä fen der Waisen und Wittwen und den Gütern der kinderlos verstorbenen Insulaner Besitz ergriffen, auch den Verkauf des Salzes und Weines durch Erpressungen behindert.
Nach dem Tode Richards 1199 verlor König Otto das Herzogthum und die Grafschaft; denn des Verstorbenen Bruder und Nachfolger, König Johann, zog sie ein und gab sie seiner Mutter Eleonore für die Dauer ihres Lebens. Diese verlieh die Fürstenthümer darauf ihrem Sohne, dem Könige Johann, als ihrem Erben, Hess sich von ihm dess- halb huldigen und bestätigte im selben Jahre das von ih rem Grosssohne den Bewohnern Olerons verliehene Privi legium.
Obgleich König Otto 1200 seine Brüder, die Herzöge Heinrich und Wilhelm, nach England sandte, um von sei nem Oheim die Erbschaft Richards und jene Fürstenthümer zu fordern, obgleich ferner Eleonore 1204 starb, wodurch dieselben erledigt wurden, so gelangte er doch nicht wie
der zu ihrem Besitz, auch betrachtete ihn sein Oheim Jo hann, wie ein Brief des Jahres 120K zeigt, nicht anders, als früheren Viceherzog und Vicegrafen der Fürstenthümer. Ungeachtet im Frieden, welchen sie 1202 mit einander schlossen, bestimmt wurde, dass alle ihre gegenseitigen Klagen und aller Unwille nun ausgesöhnt und vergeben sein sollten, so ist es doch wahrscheinlich, dass Otto seine Rechte auf Guyeune und Poitou sich vorbehielt, weil Jo hann später, 1205, auf die scharfen Ermahnungen des Pap stes, dem Könige Otto den ihm gebührenden Theil der Erb schaft Richards zu überliefern, aus jenem Friedensschlusse keine Einreden entnahm. Auch trug Otto auf seinem, der Kaiserkrönung wegen 1209 unternommenen, Zuge nach Rom noch das Sinnbild von Guyenne und Poitou im Schilde. Dieser stellte nämlich einen halben Adler als Bezeichnung des römischen Königthums dar, wogegen ein ganzer Adler das Kaiserthum bezeichnet haben würde; ausserdem sah man auf seinem Schilde drei Löwen zur Erinnerung an seine Fürstenthümer Sachsen, Guyenne und Poitou. Im Jahre 1214 wurden noch zwei Schiffsladungen Wein, etwa 160 Fass, ihm aus Poitou entrichtet, obgleich der daselbst angestellte Seneschall im Dienste Königs Johann war und Otto dort selbst zu den geringsten Anordnungen den Befehl seines Oheims bedurfte.
JVo. II. Richard Loweuherz, durch eine Gesandschaft der Erz bischöfe von Köln und Mainz und anderer deutschen Für sten aufgefordert, der Wahl eines römischen Königs beizu wohnen, hegte einiges Bedenken, selbst zu kommen, und schickte statt seiner Gesandte. Er beabsichtigte, die Krone an seinen Neffen, den Pfalzgrafen Heinrich, zu bringen; da derselbe aber von dem Kreuzzuge noch nicht heimgekehrt war und die Wahl die grösste Eile erforderte, so bestimmte er die Fürsten, den Herzog Otto, Bruder Heinrichs, zu wäh len. Es wurde mit der Botschaft der auf ihn gefallenen
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Wahl eine Gesandtschaft zum Herzoge nach Poitou ge schickt, von wo der neue König, mit den Geschenken sei nes Oheims bereichert, nach Deutschland zog. Unterdessen betrieb Richard auch am römischen Hofe die Angelegen heiten seines Neffen und wirkte hier durch seine Freigebig keit für ihn. Er liess bei Kaufleuten in Placentia 2125 Mark auflcihen und durch die Bischöfe von Anjou und Bangor dem Papste überbringen. Ausser dem Geschenke des Königs gelangte ein Gesuch der deutschen Fürsten vom 29. December 1198 an den Papst, worin sie um Be stätigung der Wahl baten. Freudig erklärte Iunocenz III. darauf Otto fur den würdigsten der Fürsten, die römische Krone zu tragen.
Nach Richards Tode ertheilte sein Nachfolger, König Johann, den Kaufleuten in Placentia das Versprechen, ihnen binnen zwei Jahren ihr Darlehen aus seinem Exchequer zu Westminster abzutragen.
M. III. In seinem Testamente bestimmte Richard alle seine Kostbarkeiten, Perlen und Edelsteine seinem Neffen Otto, ausserdem einer anderen Nachricht zufolge die Grafschaf ten Poitou und York nebst zwei Theilen seines ganzen Schatzes. Die edlere Sinnesart, welche Richard und Otto zu einander hinzog, war dem Könige Johann fremd; und obgleich er mit seinen Bischöfen sich eidlich verpflichtet hatte, die von Richard seinem Neffen Otto vermachte Summe Geldes zu zahlen, so weigerte er sich doch gleich darauf, das Vermächtniss anzuerkennen, eine Weise des Verfahrens, die oft in seinem Leben wiederkehrt. Als er 1199 mit dem Könige von Frankreich, der sich im vorigen Jahre mit Philipp von Schwaben, Gegenkönig in Deutschland,' gegen Richard und Otto verbündet hatte, Frieden zu schliessen im Begriffe stand, bat ihn letzterer um kurzen Aufschub, weil er nach einiger Zeit ihm kaiserlich zu Hülfe kommen würde. Johann aber verschmähete das Anerbieten und beschwor
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1200 im Frieden, dass er seinem Neffen das Reich zu er langen weder mit Geld noch mit Truppen behülflich sein werde. Danach vertheidigte er die Zahlungsweigerung mit dem geleisteten Eide, dass er Otto gegen Philipp von Schwaben nicht unterstützen wolle, und liess die Ermah nungen des Papstes unberücksichtigt, als ihm dieser seine eidliche Verpflichtung zur Zahlung, seine Verwandschaft mit Otto, die aus dessen Erhebung ihm selbst erwachsende Ehre und die Nichtigkeit seiner Einreden vorstellte. Die reichen Schätze seines Oheims Richard, über welche er früher verfügen konnte und durch deren Hülfe er auf weit kürzerem Wege zum Ziele seines Strebens gelangt wäre, hatten sich für Otto verschlossen. Er musste auf andere Mittel sinnen, sich die Fürsten geneigt zu machen. Der Landgraf von Thüringen ward durch Abtretung einiger Reichsstädte gewonnen, der Erzbischof von Köln durch Er- thcilung des Herzogthums Westphalen, einer früheren Be sitzung der Weifen, zu neuer Hülfe verpflichtet, der Papst durch Bestätigung seiner Ansprüche auf italienische Herr schafteil und auf Sicilien befriedigt, und der Herzog von Brabaut durch das Verlöbniss seiner Tochter mit dem Kö nige Otto demselben verbündet. Jetzt erst, 1202, als Otto ein Heer von 100,000 Mann seinem Gegenkönige ins Feld entgegenführen konnte, berücksichtigte König Johann, selbst in die äusserte Bedrängniss geratheu, die wiederholten Auf forderungen des Papstes, den König Otto nicht ohne Hülfe zu lassen, und suchte sich ihm zu nähern. Er erliess, um seine Theilnahme an dem Geschicke seines Neffen zu zei gen, ein Schreiben an die Bürger zu Köln, welche in allen Gefahren sich als die treuesten Anhänger Otto's bewährten. Da sie seit Heinrichs II. Regierung lebhaften Handel nach England trieben, dessen Beschränkung in des Königs Will kür stand, so mochte Johann es wohl am geeignetsten hal ten, durch sie seine Sinnesänderung zur Kunde seines Neffen gelangen zu lassen. Denn er dankte ihnen nicht nur für die demselben erwiesene Ehre und Treue und bat sie dringend, dabei zu verharren, sondern gab ihnen auch zu verstehen, dass er wohl im Stande sei, ihm kräftig zu
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helfen. Drei Monate nach diesem Schreiben wurde das Biindniss zwischen König Otto und seinem Oheim Johann errichtet.
JVS. IV. und V. Kaum hatte Johann mit Philipp August, König von Frankreich, Frieden geschlossen, als dieser um geringer Ursache willen die Feindseligkeiten wieder begann. Er verband sich mit dem jungen Herzoge Arthur von der Bretagne, Johanns Neffen, der gleich anfangs auf die eng lische Krone Ansprüche gemacht hatte, und unterstützte ihn, als derselbe 1202 in Poitou einfiel. Ungeachtet der darauf folgenden Gefangennahme Arthurs blieben die Könige Otto und Johann wegen ihrer Rechte auf die französischen Lehen noch immer bedroht. Die eigene Gefahr war es, die den englischen König geneigt machte, ein Bündniss mit seinem Neffen einzugehen, zu welchem dieser immer bereit gewesen war. Johann gelobte am 8. September 1202 zu Susa in der Grafschaft Maine, ihn, sein Reich und seine Gerechtsame zu schützen und zu vertheidigen und ihm da bei mit Rath und Hülfe treulich beizustehen; aller gegen seitiger Unwille und Zwist zwischen ihnen sollte von nun an ausgesöhnt und verziehen sein. Am selben Tage schrieb er an den Erzbischof und die Geistlichkeit von Canterbury einen Brief, in welchem er die Gründe, die ihn zu diesem Bündnisse bewogen, aus einander setzte und besonders solche hervorhob, durch welche er eine Unterstützung von Seiten der Geistlichkeit zu erzielen hoffte. Er gestand, dass es die Pflicht von ihm erfordert hätte, liebevoll seinem Neffen zur Hülfe zu kommen und ihm zur Erlangung der kaiserlichen Ehre förderlich zu sein. Sein Versäumniss entschuldigte er mit der List des alten Feindes, meldete den Abschluss eines solchen Bündnisses mit dem Könige Otto, wie es zwischen ihnen bestehen müsse und längst gewünscht sei, und erinnerte daran, wie schmerzlich Jeder den Mangel der Hülfe empfunden habe, welche man von
Otto, erwartet hatte. Durch das, jetzt beide Reiche eini gende, unauflösliche Band sei für die Ruhe und Erhebung der englischen Kirche auf das sicherste gesorgt. Im Bunde mit einem so grossen Manne könne man dem Feinde wider stehen und erwerbe für die englische Kirche die Gunst des päpstlichen Hofes, weil dieser sich die Erhebung Otto's besonders angelegen sein lasse. Ja, das Reich England sei durch diesen Bund in Betreff der Ehre und des Ansehens dem Kaiserreiche gleichsam zur Seite gestellt und die eng lische Kirche der Huld und des Schutzes des römischen Stuhles würdiger geworden. Desshalb und weil auch ein verwandtschaftliches Gefühl ihn auffordere, die Erhebung seines Neffen zu vollenden, habe er Hand und Herz willig zum Bündnisse geboten; und Jeder, der ihm Treue bewahre und seines Reiches Ehre und Vortheil bezwecke, müsse mit ihm sich männlich für König Otto erheben, zumal da die Angelegenheit bald vom glücklichen Erfolge gekrönt sein würde. Weil aber seine Mittel durch den Krieg, wel chen er führe (nämlich gegen Frankreich und Arthur von Bretagne), erschöpft seien, so dass er weder für sich noch für König Otto die unvermeidlichen Kosten des Krieges bestreiten könne, so beschwor er die Geistlichkeit mit dringendsten Bitten, zur Erreichung eines so hohen Zieles freigebig und kräftig mitzuwirken. Die einkommenden Hülfsgelder sollten im Tempel zu London verwahrsamlich niedergelegt werden, und er versprach, sich den Beitrag eines jeden Einzelnen nennen zu lassen, um zu wissen, wem und wofür er Dank schuldig sei, und um dem Papste die Freigebigkeit nach Verdienst loben zu können. Je be sorgter sie um ihren Frieden und ihre Ruhe seien, desto eilfertiger würde sich ihre Freigebigkeit zeigen; denn er werde ferner nicht so oft bei ihnen Hülfe suchen, wenn sein Neffe zur gewünschten Ehre gelangt sei.
Am folgenden Tage verzieh er auf Bitten Königs Otto einem gewissen Hirlat von Marzan, in Huesca begütert, und ertheilte ihm die Versicherung, dass er ohne Gefahr zu ihm kommen könne. Es scheint, dass Hirlat, zu dem
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mächtigeren Adel der Gascogne gehörend, durch seine Treue gegen Otto die Gunst Johanns verscherzt hatte.
Aus einem Schreiben Königs Otto an den Papst erhel let, dass er und Johann, sich gegen Jeden mit ihren Rei chen gegenseitigen Beistand zu leisten und mit Gut und Geld sich zu unterstützen gelobt hatten, unbeschadet je doch der Ehre und des Ansehens der römischen Kirche. Weil Otto aber, obgleich ungern, dem Papste versprochen hatte, mit Philipp August Frieden zu schliessen, so unter nahm er noch nichts zum Nachtheil Frankreichs und nahm sogar seinem Oheim Johann das Versprechen ab, dem Frie den beizutreten.
Tower zu London und Exchequer zu Westminster, 1844 (Google data) No. III. , in: Monasterium.net, URL </mom/WelfenUrkundenLondon/4bb88459-83eb-4d80-b6e6-69cfba3130e1/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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