Geschichte der Grafen von Wertheim von den ältesten bis zu ihrem Erlöschen im Mannsstamme im Jahre 1556, Nr. CLXXXVII. , S. 319
Wir Friedrich von Gottes gnaden Rom. keyser etc. be kennen offentlich mit diesem brieff vnd thun kund allermen- niglich, dass wir vmb der getreuen dinste willen, so vns vnd dem hl. reiche der edel vnser vnd des reichs lieber ge treuer Johannes grafe zu Wertkeim oft williglich gethan hat, vnd in künftigen zeiten wol thun mag vnd soll, demselben grafe Johannsen vnd seinen erben den zoll, so seine vorvor- dern vnd er bisher zu Remlingen genommen, als Rom. keyser conflrmiret vnd bestettigt, vnd ihm den zu nehmen von neuem erlaubt vnd verliehen haben, confirmiren vnd bestetten, er lauben vnd verleihen ihm den auch von neuem vnd rom. kaiserl. macht wissentlich in crafft dis briefs, vnd meinen, setzen vnd wollen, das nun hinfür ewiglich derselb grafe Johanns vnd sein erben solicken jetzberürlen zoll daselbst zu Remlingen oder wo ihn das zu zeiten in ihrer graffschafft Wertheim am allerbequemlichsten ist, aufheben vnd nehmen, vnd darzu alle gnad, freyheit vnd gerechtigkeit haben vnd gebrauchen mugen, die sie zu dem zoll zu Wertheim haben vnd gebrauchen, von recht oder gewonheit von allermennig
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lieh vnverhindert: doch am welchen ende einen sie den in der gemelten grafschaflt zu zeiten nehmen, das sie dann den dieselb zeit an andern enden ruhen lassen, auch vns vnd dem hl. reiche an vnser oberkeit vnd Gerechtigkeit vnd sunst menniglich an ihren zollen vnd zollstetten vnvergrif- fenlich vnd vnschedlich. Vnd wir gebieten doruff allen vnd jeglichen, fürsten, geistl. vnd weltl., grafen, freyen, herrn, rittern, knechten, haubtleutten, viztumben, voyten, pflegern, verwesern, ambtleuten, schultheisen, burgermeistern, richtern, rähten, burgern vnd gemeinden vnd sonst allen andern vn- sern vnd des reichs unterthanen vnd getreuen, in wos wirden, stattes oder wesens die sein von berürter Rom. kaiserl. macht ernstlich vnd vestiglich mit diesem briefe, dos sie den ge nannten grafen Johansen vnd sein erben an dem obgemelten zoll vnd dieser vnser keyserl. confirmation, bestcitung vnd newen erlaubung vnd verleihung nicht hindern noch irren, sonder sie der gerühiglichen vnd ohne irrung gebrauchen, geniessen vnd gentzlich dabei bleiben lassen, als lieb einem jeglichen sei, vnser vnd des reichs vngnad vnd verbussung einer pene, nemblich zwanzig njarck löttiges góldes zu ver meiden, die ein jeglicher so oft der freventlich hiewider thete vns halb in vnser keyserl. cammer vnd den andern halben theill dem genannten grafen Johansen von Wertheim vnd seinen erben vnablesslich zu bezalen, verfallen sein soll. Mit vrkund dis briefs, mit vnserm kaiserl. maj. anhangenden insiegel besiegelt. Geben in vnser statt Wien am XII. tage des monats Aprilis, nach Chr. geb. MCCCCLXXVII, vnser reiche des Rom. im XXXVH., des keyserthumbs im XXVI. vnd des Hungerischen im XIX. jahren.
Urkunden Grafen von Wertheim, ed. Aschbach, 1843 (Google data) CLXXXVII. , in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/Wertheim/46d04fe2-af22-4c0e-84d5-e381863a80fd/charter>, accessed 2025-04-07+02:00
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