Charter: Urkunden (1139-1600) 15540101
Signature: 15540101
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König Ferdinand reformiert und ordnet an, dass von seinen Voreltern bei St. Stephan in Wien errichtete „Thumbstifft“ und den Gottesdienst daselbst in nachfolgender Weise: Erstens zählt er die Pflichten und Obliegenheiten des Bischofs und des Propstes auf und bestimmt die von jedem der beiden zu haltenden Pontifikalgottesdienste; Zweitens vermindert er wegen des geringfügigen Einkommens die Anzahl der Kanonikate von 24 auf 16, von denen 6 (statt bisher 8) von dem fürstlichen Kollegium der hohen Schule zu Wien verliehen werden sollen; Drittens setzt er die Zahl der Vikarien oder Chorkapläne mit 10 fest, von denen sieben vom Domkapitel angenomnmen, drei vom Bürgermeister und Rat zu Wien besoldet und gehalten, alle aber mit geistlichen Gottesgaben so versehen werden sollen, dass jeder nebst geziemender Wohnung ein jährliches Einkommen von mindestens 52 Gulden rheinisch habe; Viertens regelt er die Verpflichtungen der Domherren in Betreff der kanonischen Tagzeiten und widmet das Jahreserträgnis jedes vakanten Kanonikates zur Fassung der Reliquien und Anschaffung von Kirchenkleinodien bei St. Stephan und gibt 5. Vorschriften über die Anzahl, das Amt und den Gottesdienst der Curachten (acht Achter, vier Leviten, zwei Domprediger) sowie über die Obliegenheiten der Benefiziaten und die Aufrechthaltung der Ordnung während des Gottesdienstes.
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- Ferdinand I.
Keywords
- General:
- Gottesdienstordnung
- Stiftung zum Reliquienschatz
- Domstift
- Bischof
- Propst
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- Vikar
- Chorkaplan
- Kapitel
- Domherr
- Curherr
- Prediger
- Messe
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- Achter
- Levit
Wien, Diözesanarchiv, Urkunden (1139-1600) 15540101, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-DAW/Urkunden/15540101/charter>, accessed 2025-04-11+02:00
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