Fond: Urkunden (1139-1600)
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Charter: 15501205
Date:
Abstract: Jacob Himelreich, Doktor, Mitglied des inneren Rats zu Wien, empfängt von Friedrich, Bischof von Wien, Hofrat der königlichen Majestät, mit Bewilligung der Herren von Wien 100 Pfund Pfennig burgrechtsweise auf die Überteurung seines Hauses in Wien bei St. Stephan mit einem Teil zunächst dem ehemaligen Haus des Hannsen Khoppen gelegen und verpflichtet sich alljährlich acht Tage vor dem hl. Zwölfbotentag dem jeweiligen Chormeister fünf Pfund Pfennige Zins zu reichen „zu hochgedacht Fesst löblichen, ordenlichen vnd vliessigen verrichtung“ der Priesterschaft, Kantor, Organisten und Kirchendiener, nach Inhalt des, von Bischof Friedrich hierüber errichteten, Stiftsbrief.
Charter: 15510126
Date:
Abstract: Friedrich, Bischof zu Wien und Hofrat des Königs widmet ein eigens gekauftes Burgrecht von fünf Gulden jährlichen Zins, auf dem Haus des Jacob Himelreichs, Doktor der Rechte und des Rats zu Wien, bei der Kirche zu St. Stephan mit einem Teil zunächst dem Haus des seligen Hannsen Koppen damit, von dem jährlich der Tag und das Fest des „Diuisionis Appostolorum“ in der Kirche zu St. Stephan in Wien mit dem großen Geläute, abends mit einer figurierten und auf der großen Orgel geschlagenen Vesper und morgends wiederum mit einem herrlichen und löblichen gesungenen und figurierten, ebenso auf der großen Orgel geschlagenen Amt, auf gleiche Weise auch beim löblichen Fest zu Pfingsten gehalten und begangen werden soll. Danach wird verfügt, wie der Chormeister das Geld zu verteilen hätte. Der Rest davon soll an die armen Leute gehen.
Charter: 15510228
Date:
Abstract: Urbanus, von Gottes Gnaden Bischof zu Laibach, „Rom. Khu. Mjt. Rat vnnd Eleemosynari“ gibt dem Laurentius Glungl, römisch königlicher Majestät Hofkaplan und Domherr bei St. Stephan in Wien ein Transsumpt einer Urkunde ddo. Prag 21. März 1549, durch welche König Ferdinand den genannten Glungl zu seinem Kaplan ernennt.
Charter: 15510301
Date:
Abstract: Bartholomeus Christalnigkh, Chormeister, Bonauentura Leontinger und Adam Edlinger, Achter („Octonarien“) des löblichen „Thuembstiffts“ zu St. Stephan in Wien bekennen, dass Friedrich, Bischof von Wien ihnen am obigen Tag ein Transsumpt und Vidimus des Stiftsbriefs der von ihm errichteten Stiftung betreffs festlicher Begehung des herzlichen Tags und Fests der heiligen „Appostl schidung oder thailung“ in gedachter Kirche zu St. Stephan übergehen habe, und verpflichten sich für sich und ihre Nachfolger, dem Inhalt des Stiftsbriefes allweg fleißig nachzukommen.
Charter: 15540101
Date:
Abstract: König Ferdinand reformiert und ordnet an, dass von seinen Voreltern bei St. Stephan in Wien errichtete „Thumbstifft“ und den Gottesdienst daselbst in nachfolgender Weise: Erstens zählt er die Pflichten und Obliegenheiten des Bischofs und des Propstes auf und bestimmt die von jedem der beiden zu haltenden Pontifikalgottesdienste; Zweitens vermindert er wegen des geringfügigen Einkommens die Anzahl der Kanonikate von 24 auf 16, von denen 6 (statt bisher 8) von dem fürstlichen Kollegium der hohen Schule zu Wien verliehen werden sollen; Drittens setzt er die Zahl der Vikarien oder Chorkapläne mit 10 fest, von denen sieben vom Domkapitel angenomnmen, drei vom Bürgermeister und Rat zu Wien besoldet und gehalten, alle aber mit geistlichen Gottesgaben so versehen werden sollen, dass jeder nebst geziemender Wohnung ein jährliches Einkommen von mindestens 52 Gulden rheinisch habe; Viertens regelt er die Verpflichtungen der Domherren in Betreff der kanonischen Tagzeiten und widmet das Jahreserträgnis jedes vakanten Kanonikates zur Fassung der Reliquien und Anschaffung von Kirchenkleinodien bei St. Stephan und gibt 5. Vorschriften über die Anzahl, das Amt und den Gottesdienst der Curachten (acht Achter, vier Leviten, zwei Domprediger) sowie über die Obliegenheiten der Benefiziaten und die Aufrechthaltung der Ordnung während des Gottesdienstes.
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