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- Bestandsgeschichte
- Benützte Editionen/Regestenwerke
Am 19. Dez. 1338 gründete Herzog Otto von Österreich in der landesfürstlichen Stadt Korneuburg ("Neuenburg markthalben") ein Kloster des Augustiner-Eremitenordens und berief mehrere Mönche aus dem Augustiner-Eremitenkloster zu Baden dahin. (Vgl. Albert Starzer, Geschichte der landesfürstlichen Stadt Korneuburg (1899),S. 563 f., 586—606) Als Gotteshaus erhielt die neue Gründung die Gottesleichnamskapelle (capella ad sanctissimum sanguinem), die der Herzog hiefür vom Stifte Klosterneuburg erworben hatte. Diese Kapelle verdankte ihre Entstehung dem Korneuburger Hostienwunder, das sich 1305 zugetragen haben soll. Eine von einem Korneuburger Juden entwendete geweihte Hostie sei, so wird erzählt, von diesem mit Füßen getreten worden und habe dabei zu bluten begonnen. An der Stelle des Judenhauses wurde dann die genannte Kapelle errichtet.
Das Kloster bestand, von Korneuburger Bürgern mit mancherlei Einkünften (Äckern, Wiesen, Häuserzinsen, Burgrechtsrenten) beschenkt, bis in das 16. Jahrhundert. Seit dem Brand im Jahre 1508 ging das Kloster unaufhörlich seinem Verfall entgegen, die Zahl der Konventualen schmolz immer mehr zusammen. Am 17. Dez. 1537 nahm eine landesfürstliche Kommission, bestehend aus dem Wiener Gerichtssekretär und Salzamtmann Johann Eder, Leonhard Häckl und dem Korneuburger Benefiziaten Christoph im Auftrage der Hofkammer ein Inventar des Klostervermögens auf. (StA., Urk. Rep. III (AB. 378/4)) Im Jahre 1544 fanden die Visitationskommissäre das Kloster ganz baufällig vor (Ebendort, Hs. Böhm Suppl. 445/2, fol. 358 f); es hauste darin nur mehr ein einziger Mönch. Schon 1530 hatte König Ferdinand daran gedacht, die durch den Türkensturm von 1529 obdachlos gewordenen Klosterfrauen von St. Maria Magdalena vor dem Schottentor zu Wien in das Korneuburger Kloster zu versetzen (Theodor Wiedemann, Geschichte der Frauenklöster St. Laurenz und Maria Magdalena in Wien (Salzburg 1883), S. 43.), doch war der Plan nicht zur Ausführung gelangt. Nunmehr wandte sich der Rat von Korneuburg an den König und die niederösterreichische Regierung mit der Bitte, der Stadt das Kloster mit seinen Gütern als Armenhaus zu überlassen. Der König bewilligte am 5. Dez. 1544 die Einantwortung des Klosters an die Stadt, jedoch unter der Bedingung der Rückgabe an den Orden, falls dieser in die Lage käme, das Kloster wieder zu besetzen. Am 27. Dez. 1544 stellten Richter und Rat von Korneuburg einen entsprechenden Revers aus. (Starzer, a. a. O. S. 595)
Achtundsiebzig Jahre lang diente das Kloster als städtisches Armenhaus und Spital. Erst 1622 ging der österreichische Augustinerprovinzial P. Silvester Stiegler daran, das Korneuburger Kloster wiederherzustellen. Am 23. Mai 1623 erteilte die niederösterreichische Regierung der Stadt den Auftrag, das Kloster zu räumen und samt den zugehörigen Grundstücken dem Orden zurückzustellen. (Ebendort, S. 596.) Am 14. Dezember erfolgte im Kloster St. Dorothea zu Wien die förmliche Übergabe von den Korneuburger städtischen Kommissären Obretzhauser, Lechner und Zeller an den Ordensprovinzial. (Protokoll, StA., Urk. Rep. III (AB. 378/1)) Nun wurde das Kloster wiederhergestellt, mußte aber hinfort einen guten Teil seines Unterhaltes aus Almosenempfang bestreiten. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts sank die Zahl der Mönche abermals so stark, daß das Kloster fast unbewohnt war. Doch blieb es während der Regierungszeit Josephs II. noch bestehen. Erst am 11. Aug. 1808 erging eine Entschließung Franz' I., wonach das Kloster aufgehoben, das Klostergebäude und die Stiftungen dem Religionsfond, das übrige Vermögen der Ordensprovinz übergeben wurde. Im September 1808 wurde das Kloster geräumt, das Gebäude zum Teil vom Kreisamte, zum Teil vom Militär bezogen. (Starzer, a. a. O. S. 602 f.)
Der erhaltene Bestand an Archivalien ist sehr gering. (Sämtliche nachstehend angeführten Urkunden und Akten liegen im StA., Urk.Rep. III (AB. 378/4)) Von den Urkunden der Gottesleichnamkapelle bewahrt das StA. ein einziges Stück, das Verhörsprotokoll über das Hostienwunder vom 16. Dez. 1305. Aus der ersten Periode des Klosters ist die Gründungsurkunde Herzog Ottos vom 19. Dez. 1338 (in lateinischer und deutscher Fassung) erhalten, ferner 10 Urkunden (1363-1523), meist über Schenkung oder Kauf von Grundstücken und Burgrechtsrenten zu Korneuburg. Fünf dieser Stücke zeigen Spuren einer archivarischen Behandlung in Form gleichartiger knapper Dorsualnotizen, und zwar: 1363 Aug. 9: "littera fratris Martini super IIII Schilling auf der Hochstrass", 1367 Nov. 23 "littera super orto nostro in Platea Lutifiguli", 1377 Juli 23: "littera super domo Meinhardi prope balneum conventus", 1389 o. T.: "super duos domos in Platea Lutifiguli", 1406 März 19: "littera retinentie supra ortum Urbani Raubek". Vielleicht hängt diese Ordnung mit der Anlegung eines Kopialbuches zusammen, das wahrscheinlich nach 1433 entstanden ist. Es war noch 1899 als "Codex V" im Korneuburger Stadtarchiv und befindet sich heute im Niederösterreichischen Landesarchiv (NÖLA HS 610), das den Band im Jahr 1950 angekauft hat.
Mit der Übernahme des Klosters und seiner Güter (1544) hat die Stadt jedenfalls auch das Archiv des Klosters übernommen, das damals noch ziemlich reichhaltig gewesen sein dürfte. Wahrscheinlich am Ende des 16. Jahrhunderts wurden die Urkunden von einem städtischen Beamten geordnet und signiert; sie zerfielen in zwei Gruppen: Die erste, mit lateinischen Kapitalmajuskelbuchstaben in hellbrauner Tinte bezeichnet, enthielt landesfürstliche und geistliche Privilegien, erhalten sind die Stücke B, C (Gründungsurkunden) und L (Weihebestätigung des Passauer Koadjutors 1459 Juli 25). Die zweite Gruppe, mit arabischen Ziffern nach der chronologischen Reihenfolge numeriert, enthielt Urkunden über die Temporalien des Klosters; von dieser einst sehr umfangreichen Gruppe sind nur mehr die Stücke 11, 14, 25, 35, 48, 98, 109 auf uns gekommen; sie gehören den oben erwähnten 10 Urkunden an.
Anläßlich der Rückgabe des Klosters an die Augustiner wurden auch die Urkunden, wenigstens zum Teil, zurückgestellt. Im Zusammenhange damit scheinen die Urkunden mit ausführlichen Rückvermerken bezeichnet worden zu sein, die wahrscheinlich mit einem Übergabsverzeichnis übereinstimmten.
Um die Mitte des 18. Jahrhunderts wurden die Urkunden und Akten des Klosters neu geordnet; von den damals gebildeten Gruppen sind nur Stücke der "ladula A" erhalten, und zwar AI und A2: Gründungsurkunden (1338); A3-6 und A9: Urkunden und Akten über das Hostienwunder (1305-1661); A 12-15, A20, A24, A26-28: Urkunden über Temporalien (1363-1523); A29: Inventar 1537; A32: Aufsendung der inkorporierten Grundstücke durch den Stadtrat 1625; A33, A36, A37, A45-47: Almosenpatente (1624-1746). Das jüngste erhaltene Stück, schon von jüngerer Hand bezeichnet, ist A54, das Dekret der niederösterreichischen Regierung vom 28. Aug. 1771 über die Beschränkung des Gütererwerbs durch Geistliche.
Was nach der Auflösung des Klosters mit dem Archiv geschah, läßt sich nicht genau feststellen. Das erwähnte Kopialbuch kam ins Archiv der Stadt Korneuburg, ein Teil der Urkunden und Akten, vielleicht auf längeren Umwegen, in die Registratur der niederösterreichischen Lehenstube. Von dort wurden sie am 10. Juli 1863 dem StA. übergeben. Sie wurden in das Repertorium III (AB. 378/4) eingetragen. (Heg. des StA., Nr. 110/1863)
HHStA, Repertorium XIV/1.