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Charter: Salzburg, Domkapitel (831-1802) AUR 1283 XII 07
Signature: AUR 1283 XII 07
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7. Dezember 1283, Raitenhaslach
Die Bf Heinrich v. Regensburg und Gottfried v. Passau bekennen, daß, gemäß inser. n. 1091 Eb (Friedrich) am richtigen Orte und zu vereinbarter Zeit mit seinen Schiedsleuten erschienen ist - mit Ausnahme des wegen Krankheit verhinderten und durch Eide des Bf (Konrad) v. Chiemsee und Kunos v. Gutrat entschuldigten Ulrich v. Wisbach -, Hzg. Heinrich v. Bayern aber weder selbst noch dessen Schiedsrichter gekommen sind; seine Boten aber haben um Verschiebung des Termins auf Dezember 1 (crast. s. Andree) gebeten und der hzgl. Kleriker und Prokurator Propst Konrad v. Münster habe mittags die inserierte Vollmacht (n. 1096) vorgewiesen, die in Gegenwart des Ebs. und der Bf v. Chiemsee und Seckau verlesen wurde. Konrad verlangte Beginn der Verhandlungen, da auch der Abt von Altaich anwesend und der Hzg. durch Landesangelegenheiten am Erscheinen verhindert sei, oder doch Verschiebung auf Dez. 1. Der Eb aber sah keinen Grund hiefür, da n. 1091 das persönliche Erscheinen des Hzgs. verlange; übrigens läge die Verschiebung im Bereich der beiden Bischöfe. Nach Hin- und Widerrede zog Konrad mit den übrigen Boten ab. Bf L. v. Seckau schickte ihnen im Namen des Ebs. den Pfarrer v. Mühldorf und den Kanoniker Sifried v. Völkermarkt nach, um eine Abschrift der Vollmacht zu erbitten, die ihnen aber nicht gegeben ward. Tags darauf kam Hzg. Heinrich selbst und legte dar, wie sein Erscheinen am Vortag, an dem er wichtige Besprechungen mit s. Bruder hatte, eine Gefahr für s. Land bedeutet hätte, er am 30. Nov. zur Kompletzeit von Regensburg weggeritten, die ganze Nacht auf verschneiten Wegen auf der Reise war und zu Mittag angekommen sei, d. s. 9 Rasten oder 18 deutsche Meilen (non legalia sed teutonica), was für einen Eilkurier (cursor) genug gewesen wäre. Der Eb erklärte aber den Kompromiß für abgelaufen und forderte Verhängung der Strafe. Nur wenn der Hzg. auch alle übrigen Streitfragen in das Kompromiß einschließen wolle, wolle er sich zu einem neuen herbeilassen. Unter Mitwirkung des salzb. Klerikers Mag. Heinrich v. Göß und des Notars (Heinr.) wurde alles zu Protokoll gebracht. Die Entscheidung über die Strafe wird mit Zustimmung der Parteien auf Febr. 27 (dominica Invocavit) verschoben. Act. apud Raitenhaslach a. d. 1283 in oct. b. Andree. Or. 1 S, das Bf Gottfrieds fehlt, in München. Kopie im Rotulus in Wien. ---- Am gl. Tage weihte Bf Gottfried in Anwesenheit Eb Friedrichs den 3. Altar im rechten Seitenschiff der Stiftskirche R., den der Wiener Bürger Paltram dotiert hat. Notiz aus „Cod. Baw. 913 p. 531" Oberbayr. Archiv 8, 405.  



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    Original dating clauseanno domini MCCLXXXIII, in oct. b. Andree

    Editions
    • MR I 1098
    Places
    • Raitenhaslach
       
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