Charter: Salzburg, Domkapitel (831-1802) AUR 1329 I 20
Signature: AUR 1329 I 20
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20. Januar 1329, Salzburg
Eb Friedrich: Domherr Rudolf von Pux (Puchs) habe gegen Dekan Ulrich verschiedene Anschuldigungen erhoben, an den Eb appelliert und gebeten, daß er vom Gehorsam gegen den Dekan entbunden werde. Der Eb habe die Sache DP Konrad, Mag. Friedrich v. Passau, Domherrn v. Freising, und Heinrich Vislär, Domherrn v. Passau, zur Untersuchung übergeben, die aber die Appellation als leichtfertig und grundlos verwarfen und erklärten, Rudolf habe unter dem Dekan zu bleiben. Da er kein Geld für die Prozeßkosten habe, behielten sich die Richter eine Strafe vor, wogegen aber R. auch appellierte. Der Eb übertrug die Untersuchung dem Mag. Friedrich und Mag. Konrad v. Schenna, Domherrn v. Brixen, die unter Insert der Klagschrift (Oktober 7 - Domherr Rudolf von Pux (Puchs) erhebt folgende Anschuldigungen gegen Domdekan Ulrich: er sei in seinen Pflichten nachlässig, habe oft nicht im Dormitorium geschlafen und nicht im Refektorium gegessen, habe oft verschlossenes Haus, das er oft nicht bewohnt, sei ein Schänder (fornicator), halte gegen den hl. Gehorsam sich Raubvögel, stifte viel Unfrieden unter den Mitbrüdern, habe ein Messer (canipa), habe als Ökonom viel Geld gesammelt und eingesteckt (inbursavit), sei ein Verletzer des Beichtsiegels, besuche oft verbotene Orte. Deshalb sei er, der sich selbst nicht beherrschen könne, zur Leitung anderer untauglich, weshalb R. durch einen Spruch vom Gehorsam gegen U. zu entbinden. Er protestiert, daß man ihn zur Beweiserbringung nicht verhalten habe und fordere die Bestrafung Ulrichs.) erklären: 1. R. soll vor dem ad hoc versammelten Kapitel um Verzeihung bitten, 2. er wird bis auf Widerruf durch den Eb von der Kapitelstimme suspendiert, 3. das nur in allgemeinen gehässigen Anwürfen bestehende Libell wird zurückgewiesen, und 4. der Domdekan auf seine Bitte von den Anwürfen freigesprochen. Lata est hec sententia in camera nostra 13 kal. febr. a. d. 1329. Or. S in Wien. Salzb. U.-B. 4, 387 n. 330. Original dating clause: XIII. kalend. februar.anno domini mill(esim)o CCC vicesimo nono
Editions:
- MR III 0679
Places
- Salzburg
Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Salzburg, Domkapitel (831-1802) AUR 1329 I 20, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-HHStA/SbgDK/AUR_1329_I_20/charter>, accessed at 2024-11-23+01:00
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