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Charter: Salzburg, Erzstift (798-1806) AUR 1312 IV 11
Signature: AUR 1312 IV 11
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11. April 1312, Salzburg
DP Friedrich und das Domkapitel: als nach + Eb Konrad Dekan Weichart April 1 kanonisch und einhellig zum Eb gewählt wurde, wurde diese Wahl von allen ohne irgend einen Einspruch oder ohne daß jemand vom Kapitel abwesend war, einstimmig gebilligt, auch der Konsens des Erw. eingeholt und von ihm über eingeholtes Gutachten der Rechtsgelehrten (n. 1058) die Regierung ergriffen. Erst bei der Unterfertigung nach Besieglung des Wahldekrets April 8 (sabbat. 6 id. april.) hat ihr Mitkanoniker Konrad Schenk v. Reicheneck (-ekke), der die Wahl s. Z. feierlich mitgenehmigt und zu allen Wahlvorgängen seine Zustimmung gegeben hatte, in unbedachter jähzorniger Hitze gegen die Wahl und den Erwählten eine Appellation eingebracht, in der er weder Vernünftiges noch auch Wahres vorbrachte. Als sich aber seine Verwirrung gelegt hatte, sein Zorn verflogen war und er die Wahrheit besser einsah, ist er April 11 (fer. 3. 3 id. april,) vor vielen Zeugen im Kapitel davon abgestanden und hat dem Wahldekret und der Siegelanhängung zugestimmt. S.: DP u. Kap. Dat. Salzburge 3 id. april. Or. 2 S in Wien.  



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    Original dating clausetertio idus aprilis

    Editions
    • MR II 1061
    Places
    • Salzburg
       
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