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Folgende Ausführungen zur Stifts- und Bestandsgeschichte sind aus: Walther Latzke: Die Klosterarchive, in: Inventare österreichischer staatlicher Archive. V. Inventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs. 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs. Dritter Band des Gesamtinventars. Wien: 1938, S. 516-551. Eine der bedeutungsvollsten Maßnahmen Ferdinands I. auf religiösem Gebiete, in ihren Folgewirkungen wohl die bedeutungsvollste, ist die Berufung des Jesuitenordens nach Wien. Die Entwicklung der religiösen und konfessionellen Verhältnisse in den österreichischen Ländern ist dadurch schicksalhaft beeinflußt worden; die katholische Gegenreformation nimmt von da ihren Ausgang. Auf dem Reichstag zu Augsburg 1550 hatte König Ferdinand durch Vermittlung des Bischofs Urban von Laibach den Jesuitenpater Claudius Jajus kennengelernt und war von ihm für die Ideen des Ordens gewonnen worden. Am 11. Dez. 1550 wandte er sich von Augsburg aus an den Ordensgeneral Ignatius von Loyola mit dem Vorschlag der Errichtung einer Niederlassung des Ordens in Wien. Loyola antwortete Anfang 1551 zustimmend und entsandte im April desselben Jahres elf Jesuiten unter Führung des P. Nikolaus Lanoy. Am 30. Mai langten sie in Wien an und erhielten auf Befehl des Königs ihre erste Niederlassung in einem unbewohnten, halbverfallenen Teil des Dominikanerklosters. Da die Jesuiten zunächst über keine Einkünfte verfügten, wies der König den niederösterreichischen Vizedom an, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen und ihrer geldlichen Unterstützung von Seite der Ordenszentrale nicht hinderlich zu sein. Am 30. Juni kam Jajus von Augsburg nach Wien und übernahm die Leitung des neuen Kollegiums. (Historia Collegii Viennensis Societatis Jesu a prima eius origine. Nat.-Bibl., Cod. ms. 8367/1, fol. 1:"Cum Serenissimus Romanorum rex, postmodum imperator, Ferdinandus, Caroli quinti frater, multis et gravibus causis permotus, de collegio Societatis nostrae Viennae, quae archiducatus Austriae metropolis est, instituendo animum adiecisset, et anno 1550 imperialia comitia Augustae celebrarentur, ubi tunc forte cum Augustano cardinali aderant, reverendi patres Claudius Jaius, unus ex primis decem columnis Societatis nostrae, et instinctu et opera reverendissimi domini Urbani Labacensis episcopi.................................introductus est ad regem praedictus pater, cum quo rex multa conferens abeodem ad propositum suum ac desiderium prosequendum incensus et confirmatus fuit. Vivebat tum temporis adhuc primus Societatis author admodum reverendus pater Ignacius Loyola, praepositus eiusdem Societatis generalis; tunc ad hunc Ferdinandus rex litteras dat et cum eo per legatum suum Romae commorantem serio agit, ut ex suis aliquot operarios ad expurgandam, excolendam vineam domini per Austriam ad se mittere non gravetur, nullis paraturum se sumptibus, quo bene illis sit, et prospiciatur. Reverendus pater Ignacius, qui non modo Austriam, si qua ratione queat, converti cuperet, sed et orbem terrarum in Christi potestatem redigere, admodum cupide in id, quod petebatur, consensit.""Anno proinde 1551 mense Aprili reverendus pater Ignacius undecim socios exomni patrum et fratrum suorum multitudine delegit..................omnes humanioribus litteris mediocriter versatos, quosdam vero in altioribus etiam disciplinis excellentes, ductu P. Nicolai Laiioy Viennam proficisci iubet. Quo mense integro in peregrinatione consumpto Ultimo die Maii non sine regis expectione feliciter pervenerunt.""Actum est regiae maiestatis iussu cum Praedicatoribus, ut nostros in suo monasterio secum habitare dignarentur. Sie pars monasterii cum sacello, inculta quidem et ruinosa sed statim sumptibus regis utcunque restaurata et ad nostrorum usum accomodata, assignata est nostris, quam paucis post diebus ab adventu suo illi occuparunt." - Brief König Ferdinands I. an Ignatius von Loyola von 1550 Dez. 11 und Antwortschreiben Ignatius' von 1551 o. D. (Konz., Or.) StA., Rom Hofkorrespondenz, Fasz. 4.)Der Wirkungskreis der Jesuiten dehnte sich ständig aus. Neben Vorlesungen auf der Universität widmeten sie sich auch der Seelsorge und dem niederen Schulwesen. (Bernhard Duhr, Geschichte der Jesuiten in den Ländern deutscherZunge I (1913), S. 46ff.) Bald wurde ihnen ihre Notwohnung im Dominikanerkloster zu eng, indes erst 1554 entschloß sich der König, ihnen das ausgestorbene Karmeliterkloster am Hof zum Sitz anzuweisen. (Historia Collegii Vienn., fol. lv.)Die (beschuhten) Karmeliter waren am 28. Juni 1360 von Herzog Rudolf IV. nach Wien berufen worden und hatten in dem Kloster St. Johannes vor dem Werdertor, aus dem der Herzog die beschuhten Augustiner-Eremiten neben die herzogliche Burg versetzt hatte, ihre erste Behausung erhalten. Am 12. Dez. 1360 hatte Papst Innozenz VI. die Gründung bestätigt. (StA., Urk. Rep. ad IV (AB. 379/2)) Als das Kloster St. Johann einer Feuersbrunst zum Opfer fiel, räumte Herzog Albrecht III. am 5. Febr. 1386 den obdachlos gewordenen Karmelitern ("Weißen Brüdern") den herzoglichen Münzhof am Hof mit seiner Hauskapelle ein. (StA., Urk. Rep. ad IV (AB. 379/2)) Durch den Ankauf mehrerer Bürgerhäuser und durch die Zerstörung des Wiener Ghettos (1415) konnte das Kloster ansehnlich erweitert und vor allem der Raum zur Erbauung der Klosterkirche St. Maria gewonnen werden. Im 15. Jahrhundert hatte das Kloster seine Blütezeit erlebt und war der ständige Sitz des Provinzials der österreichischen Ordensprovinz. Im 16. Jahrhundert geriet das Kloster allmählich in Verfall; seine Güter waren verschuldet, sein Konvent zusammengeschmolzen. Als schließlich 1554 ein einziger Karmelitermönch, der Prior Hans Zink, übrigblieb, versetzte ihn Ferdinand I. als Pfarrer nach Bisamberg bei Korneuburg und übertrug die Verwaltung der Klostergüter zwei landesfürstlichen Kommissären, dem Kastner Oswald Schmautz und dem Wiener Bürger Leopold Ofner; wohl wurde Zink den beiden Kommissären als dritter beigegeben, doch hat er an der Verwaltung kaum noch mehr als nominell Anteil gehabt. (StA., Klosterakten: Wien - Jesuiten, Collegium Academicum, Fasz. 1.) 1558 ist er zu Bisamberg gestorben und mit ihm war der Konvent der Karmeliter erloschen.Die landesfürstlichen Kommissäre hatten dafür zu sorgen, daß das Klostervermögen keine weitere Schmälerung erleide und die entfremdeten Güter zurückgewonnen würden. Es war dies eine ebenso schwierige wie undankbare Aufgabe und es erklärt sich, daß die "Verordneten Commissarien des Klosters bei den Weißen Brüdern" ihr Amt je eher, je lieber loszuwerden trachteten. Ein häufiger Personenwechsel war die Folge: seit Anfang 1558 finden wir die beiden Wiener Bürger Veit Mann und Thomas Seydl als Kommissäre; an Manns Stelle trat am 30. April 1561 Peter Phabenschwantz, da der von der niederösterreichischen Regierung zunächst in Aussicht genommene Michel Heller,Kirchenmeister von St. Maria am Gestade, die Übernahme abgelehnt hatte. Als Seydl 1562 oder 1563 starb, ersetzte ihn die Regierung durch Wolfgang Wollmueth und am 13. April 1564 durch Leopold Awer (Auer). (StA., Klosterakten: Wien - Jesuiten, Collegium Academicum, Fasz. 1.)Schon Ende Mai 1554 übersiedelten die Jesuiten in das Karmeliterkloster, das sich in einem ziemlich trostlosen Bauzustande befand; trotzdem eröffneten sie dort ihre Schule, die bereits 120 Schüler zählte. Die nächsten Jahre galten der baulichen Wiederherstellung von Kirche und Kloster; ein am 9. Dez. 1558 unternommener Versuch des Karmeliterprovinzials, das Kloster für seinen Orden zurückzugewinnen, blieb erfolglos. Indes zögerte Ferdinand I. noch, das Kloster mit seinen Gütern den Jesuiten eigentümlich zu überantworten; die landesfürstlichen Kommissäre sollten zunächst die entfremdeten Klostergüter zurückgewinnen. Die vielfachen Versuche der Jesuiten, von Ferdinand I. eine regelrechte Fun-dationsurkunde zu erhalten, schlugen fehl. Zu Anfang der Sechzigerjahre des 16. Jahrhunderts trachtete der Rektor des Kollegiums, P. Victoria, die nahezu ausgestorbene Kartause Mauerbach als Fundationsgut zu erwerben; der niederösterreichische Regimentskanzler Dr. Walther befürwortete diesen Plan, aber die Verhandlungen zogen sich in die Länge, der heftige Widerstand der Jesuiten gegen den Laienkelch schuf eine zunehmende Entfremdung zwischen Ferdinand I. und dem Orden. Das Kollegium erhielt Mauerbach nicht, ja, es verlor 1563 auch noch die Jahresrente von 800 fl., die ihm Ferdinand aus den Einkünften des Klosters Göttweig (das damals unter einem Administrator stand) verwilligt hatte. Erst Maximilian II. zeigte sich den Wünschen der Jesuiten entgegenkommender. Die Fürsprache des Reichsvizekanzlers Dr. Johann Baptist Weber brachte es dahin, daß der Kaiser dem Orden am 20. Sept. 1568 die langersehnte Fundationsurkunde ausstellte. Die Jesuiten erhielten darin Kirche und Kloster der Karmeliter als Eigentum, dazu 13 Weingärten bei Wien und 55 fl. jährlicher Gülten von den alten Karmelitergütern, endlich an jährlichen Renten 1200 fl. aus den Einkünften der Linzer Maut und 280 fl. für die beiden Lektüren an der Wiener Universität. (Historia Collegii Viennens., fol. 5v., Hf., 15v. - StA., Hs. Böhm, Suppl. 668 fol. 1-6.)Viereinhalb Jahre später gelang den Jesuiten eine bedeutsame Erweiterung ihres Besitzstandes; am 1. April 1573 räumte ihnen Kaiser Maximilian II. die Güter des erloschenen Wiener Klarissenklosters St. Anna zum Nutzgenuß ein. - Herzog Rudolf III. und seine erste Gemahlin Blanka von Valois hatten 1305 in dem hiefür erworbenen Hause des Pfarrers von Rußbach, Meister Otto, am Schweinemarkt (heute Lob-kowitzplatz) zu Wien ein Klarissenkloster St. Clara gestiftet, das zur Aufnahme von Mädchen und Witwen des Landvolkes bestimmt war. (Stiftbrief Rudolfs III. vom 29. September 1305; StA., Fam. Urk. und Rep. I (AB. 375)) Durch das Stifterpaar und andere Wohltäter gelangte das Kloster in den Genuß zahlreicher Besitzungen, die teils in den Wiener Vororten, teils im Weinviertel, teils im Viertel unter dem Wienerwald verstreut lagen. Das Kloster hatte 2 Holden zu Brunn am Gebirge, 33 (samt der Grundobrigkeit) zu Grinzing, 7 zu Tresdorf, 8 Holden und einen Wald zu Seebarn, 8 Holden zu Stetten, 4 zu Ebersdorf, 6 zu Markgraf-Neusiedel, 20 zu Lanzendorf bei Mistelbach, 3 zu Wetzeisdorf, 33 zu Poysdorf, 18 zu Walterskirchen, 8 zu Enzersdorf bei Staatz; außerdem besaß es behauste Güter und Überlenten zu Stammersdorf, Weingärten zu Breitensee und Hernals., Wein- und Krautgärten auf der Landstraße, einen Wald zu Sooß, ein Fischereirecht zu Erdberg, Getreidezehente zu Gerasdorf, Eipeltau, Markgraf-Neusiedel, Waltersdorf, Prodersdorf und Reisenberg, Weinzehente zu Falkenstein und Poysdorf, Bergrechte zu Grinzing und Klosterneuburg, das Pfarrlehen zu Nieder-Waltersdorf, Wiesen zu Achau, Guntramsdorf und Laxenburg, endlich in Eigenwirtschaft einen Meierhof zu Wien, Weingärten und Wiesen zu Erdberg. (Joseph Herborn, Geschichte des ersten Klosters St. Clara in Wien (1831) (Kirchliche Topographie XI, 360 ff.) Dieser reiche Besitz konnte bis an den Anfang des 16. Jahrhunderts ungeschmälert erhalten bleiben. Als 1529 die türkische Heeresmacht unter Führung Sultan Süleimans des Prächtigen bis vor Wien vordrang, wurde für das Kloster seine exponierte Lage am Kärntnertor verhängnisvoll. Die Nonnen mußten mit ihrer Äbtissin Anna Welzer das Gebäude räumen; nur der Umstand, daß der Bruder der Äbtissin, Gebhard Welzer, als Truppenführer in die Stadt gerückt war und sich der Obdachlosen annahm, ließ sie einen notdürftigen Unterschlupf finden. Mit Hilfe Welzers scheinen die Nonnen noch vor Beginn der Belagerung die Stadt verlassen und in Villach, wahrscheinlich in einem Schwesterkloster, vorübergehend Zuflucht gefunden zu haben. Als sie Anfang 1530 nach Wien zurückkehrten, um ihr altes Kloster wieder zu beziehen, fanden sie es in fremden Händen, in denen des Wiener Bürgerspitals. (Ebendort, S. 355.)Am 3. März 1530 hatte König Ferdinand von Prag aus verfügt, daß das Kloster St. Clara eingezogen und für das Bürgerspital verwendet werden sollte. (Quellen zur Geschichte der Stadt Wien 1/2, Nr. 1376.) Die obdachlosen Nonnen - siebzehn an der Zahl - waren gezwungen gewesen, sich in einem Bürgerhause einzumieten. Als sie aber der Hauseigentümer mit der Kündigung bedrohte, sandte die Äbtissin Anna in ihrer Verzweiflung ihren Bruder mit einer Bittschrift an den König nach Prag. Sie bat darin unter Darlegung der jammervollen Lage ihres Konvents um die Zuweisung des der Stadt Wien gehörigen Pilgramhauses zu St. Anna (Über das Pilgramhaus vgl. Leopold Sailer, Das Wiener Pilgramhaus; Monatsblatt des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, XVI. (51.) Jahrgang, 1934, Nr. 4/6, S. 13-18.) als Ersatz für das verlorene St. Clara-Kloster, sowie um Stundung der Türkensteuer, die den vierten Teil aller Klostergüter verschlang. (Kirchliche Topographie XI, S. 420-424 (Beilage 51); Konz. im StA., Klosterakten: Wien-Jesuiten, Coll. Ac. Fasz. 1, Nr. A 341.) Der König befahl zwar am 26. April der niederösterreichischen Regierung, an die sich die Äbtissin gleichzeitig direkt gewendet hatte (Kirchliche Topographie XI, S. 424 (Beilage 52)), den Klarissen eine neue Unterkunft auszumitteln (Quellen zur Geschichte der Stadt Wien 1/2, Nr. 1960.), teilte diesen Auftrag auch schon tags zuvor der Äbtissin mit, verlangte aber gleichzeitig die Überantwortung aller Grund- und Dienstbücher an seinen Kellermeister und seinen Kastner zu Wien, damit sie die Beschreibung der Klostergüter und ihre Einziehung zur niederösterreichischen Kammer vornehmen könnten; dem Konvent sollte ein anderweitiger Unterhalt angewiesen werden. (Kirchliche Topographie XI, S. 419 (Beilage 50)) Gelang es den Bitten der Äbtissin auch, diese äußerste Gefahr abzuwehren, so verging doch noch nahezu ein Jahr, ehe die Klarissen eine dauernde neue Heimstätte fanden. Erst am 27. März 1531 verschrieb der Rat von Wien den Nonnen "auf ir lebelang" die Kapelle St. Anna und eine Reihe von Zimmern im Pilgramhause für Gottesdienst und Wohnung unter ausdrücklichem Vorbehalte des Eigentumsrechtes. (Ebendort, S. 425-427, (Beilage 53 und 54)) So war die neue Heimstätte weit davon entfernt, ein vollwertiger Ersatz für St. Clara zu sein. Die Einantwortung der Messenstiftungen und des Kirchenornates von St. Anna bildete den Gegenstand eines neuerlichen Gesuches an den Statthalter (Ebendort, S. 427 (Beilage 55)), die notwendige Vergrößerung der Wohnung gelang erst am 25. April 1535 durch Mietung zweier weiterer Kammern im Pilgramhause. (Ebendort, S. 429 (Beilage 56)) Mit der am 20. Dez. 1539 erfolgten endgültigen Übergabe des St. Clara-Klosters an das Bürgerspital (Hormayr, Wien, seine Geschichte und Denkwürdigkeiten II/l, Urkundenbuch, S. XXXVIII, Nr. CCXVI.) schwand für die Klarissen von St. Anna jede Hoffnung, ihr altes Kloster wiederzuerhalten. Dem dringenden Gesuche der Nonnen an den König, es möge ihnen nunmehr St. Anna und das Pilgramhaus eigentümlich eingeantwortet werden (Kirchliche Topographie XI, S. 429-432 (Beilage 58)), folgte zwar am 11. Sept. 1540 ein entsprechender Bescheid des Königs an die niederösterreichische Regierung (Ebendort, S. 358.), allein erst am 10. Febr. 1541 ließ sich der Wiener Rat herbei, die Kirche von St. Anna und das Pilgramhaus den Klarissen ins Eigentum zu übergeben. (Ebendort, S. 432-434 (Beilage 59))So war nun ein neues Klarissenkloster St. Anna entstanden. Seine weiteren Schicksale bis zu seinem Erlöschen bieten ein trauriges Bild inneren und äußeren Niederganges. (Vgl. Walther Latzke, Das Ende des Wiener Frauenklosters St. Anna (Historische Blätter 7, 1937, Festschrift für Ludwig Bittner, S. 97-116)) Seit Juli 1571 war nur mehr eine einzige Nonne, Regine Halpeyrin, übrig. Im August 1571 schlug der Klosterrat dem Kaiser vor, St. Anna dem Kloster St. Jakob zu inkorporieren. In dieser Situation wandte sich der Jesuitenprovinzial P. Magius an Maximilian II. mit der Bitte um Vergrößerung der materiellen Einkünfte des Wiener Kollegiums. Schon am 10. Nov. 1571 verfügte der Kaiser, daß die Vereinigung der beiden Klöster zu vollziehen und den Jesuiten aus dem Einkommen von St. Anna jährlich 500 fl. zu reichen seien. Der Widerstand der letzten Nonne von St. Anna verhinderte jedoch noch ein halbes Jahr lang die Durchführung dieses Befehls. Erst am 7. Mai 1572 kam die Inkorporation zustande. Da jedoch die Jesuiten das angewiesene Geld nicht erhielten, baten sie den Kaiser, ihnen die Güter von St. Anna zum Nutzgenuß zu überlassen. Dies geschah am 1. April 1573, zunächst auf zwei Jahre; die Frist wurde jedoch immer wieder erstreckt; am 7. Okt. 1581 endlich übergab Rudolf II. den Jesuiten St. Anna als Eigentum; die ausgedehnten Güter des Klosters bildeten hinfort den Grundstock der herrschaftlichen Rechte und Einkünfte des Wiener Kollegiums. (StA., Klosterrat, Fasz. 11, 12 (St. Anna) und Hs. Böhm, Suppl. 668, fol. 16-24; nähere Angaben bei Latzke, a. a. O.)Endlich gewann das "Kaiserliche Kollegium" noch im 16. Jahrhundert einen dritten Pfeiler seiner machtvollen materiellen Stellung, das erloschene Zisterzienserinnenkloster St. Bernhard im Poigreich. (Vgl. Friedrich Endl, Geschichte des ehemaligen Nonnenklosters St. Bernhard beiHorn (Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich, Neue Folge XXVI,1892, S. 191-243; XXVII, S. 68-79, XXVIII, S. 83-94, 455-476)) - Im Jahre 1263 hatten Heinrich von Kuenring und Graf Heinrich von Hardegg und Maidburg auf Betreiben des Zisterziensers Bruder Konrad von Heilbronn ein Zisterzienserinnenkloster zu Alt-Melon (Meilan) im nordwestlichen Waldviertel gegründet. Dieses Kloster wurde 1273 nach Neu-Melon, 1277 aber durch Stephan von Maissau, der an Stelle des Kuenringers die Schirmvogtei übernommen hatte, unter dem Namen St. Bernhard nach Krug im Poigreich verlegt. Die Schenkungen der Gründer und der Maissauer brachten dem Kloster einen namhaften Güter- und Gültbesitz zu, der im 14. Jahrhundert noch durch zahlreiche Ankäufe vermehrt wurde und vornehmlich in den beiden nördlichen Vierteln Niederösterreichs verstreut lag. In geistlichen Dingen unterstand das Kloster dem Abt von Zwettl; ein Zwettler Konventuale leitete als Prokurator die geistlichen Angelegenheiten und beaufsichtigte die Wirtschaft. Im 16. Jahrhundert verfiel das Kloster zusehends; seit 1569 war es nahezu ausgestorben, die einzig überlebende Äbtissin Barbara Gruber legte 1572 ihre Würde nieder und starb kurz darauf. Das erloschene Kloster wurde schon am 20. Okt. 1572 zusammen mit Erla, Schlierbach und Traunkirchen von Kaiser Maximilian II. dem niederösterreichischen Prälatenstande verpfändet. Am 28. Dez. 1573 tauschte jedoch der Kaiser St. Bernhard gegen das Heiliggeistkloster zu Ybbs aus; die letzte Äbtissin von Ybbs, Petronilla Haiderin, sollte in St. Bernhard einen neuen Konvent erhalten. Aber die Wiederherstellung des Klosters kam nicht zustande; Petronilla resignierte schon 1574. Nun wurde St. Bernhard zwölf Jahre lang von verschiedenen Administratoren bald im Namen des Landesfürsten, bald im Namen des Prälatenstandes verwaltet. Der letzte dieser Administratoren war der Zwettler Konventuale Valentin Pirner (1584-1586). 1586 überließ Erzherzog Ernst als Statthalter den Wiener Jesuiten St. Bernhard auf unbestimmte Zeit zum Nutzgenuß; am 16. August dieses Jahres ergriffen sie davon Besitz und errichteten eine Residenz. Die vielfachen Versuche der Äbte von Zwettl, St. Bernhard für den Zisterzienserorden zurückzugewinnen, waren vergeblich; Kaiser Ferdinand II. erwirkte bei Papst Gregor XV. die Inkorporation des Klosters in den Jesuitenorden, die mit der Bulle vom 12. Okt. 1621 ausgesprochen wurde. 1624 wurde die Bulle promulgiert und die Jesuiten erhielten St. Bernhard als Eigentum. (Endl, a. a. 0. XXVI, S. 240ff., XXVII, S. 68-79, XXVIII, S. 83ff., S. 455ff. - nöLA., Klosterakten, Fasz. 281, 348.)Die wichtigste Veränderung für das Wiener Jesuitenkollegium bedeutete aber die Übergabe des größten Teiles der Wiener Universität an den Orden. Mit der "pragmatischen Sanktion" Ferdinands II. wurde das Kollegium am 13. Okt. 1623 der Universität inkorporiert, im März 1625 bezogen die Jesuiten die renovierten akademischen Gebäude auf dem Universitätsplatz; das Kollegium führte hinfort den Namen "Collegium Academicum". (Duhr, a. a. 0. II/l, S. 319f., Historia Collegii Vienn. II, S. 115.)Der Güterbesitz der Jesuiten erfuhr im 17. Jahrhundert noch eine gewaltige Vergrößerung durch die Erwerbungen der Herrschaften Mauer und Eggenburg; erstere durch die Schenkung Margarita Cassos de Castilia, Gräfin von Tribulz (1609) (Topographie von Niederösterreich VI, S. 259.), letztere durch die Schenkung Kaiser Ferdinands II. (1623). (Historia Collegii Vienn. II, S. 112.) 1690 inkorporierte Kaiser Leopold I. dem Kollegium die Propstei Schrattenthal. (nöLA., Gültbuch, Viertel unterm Manhartsberg, 1667-1701, 21. Bd., fol. 115.)Über die Aufhebung des Kollegiums siehe oben Einleitung S. 306 ff. und I. Teil, Kap. 1, S. 324 f. Der vorstehende Überblick hat gezeigt, wie der Besitzstand des Collegium Academicum sich zunächst auf den Gütern dreier erloschener Klöster (Karmeliter am Hof, St. Clara [St. Anna], St. Bernhard) aufbaute. Dementsprechend hatte auch das Archiv des Kollegiums einen dreifachen alten Grundstock, die Archive der drei genannten Klöster. Ihnen soll zunächst, in der Reihenfolge ihrer Erwerbung durch die Jesuiten, eine kurze Betrachtung gegönnt werden.a) Das Archiv des Karmeliterklosters am Hof zu Wien (1360—1568) (siehe dort)b) Das Archiv des Klarissenklosters St. Clara (St. Anna) zu Wien (1305—1573) (siehe dort)c) Das Archiv des Zisterzienserinnenklosters St. Bernhard im Poigreich (1269—1572) (siehe dort)d) Das Archiv des Kaiserlichen Kollegiums (1554-1625) und des Collegium Academicum (1625-1773).Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die Jesuiten noch vor der endgültigen Einverleibung von St. Bernhard und vor der Übersiedlung des Kollegiums auf den Universitätsplatz ihrem Archiv die Ordnung gegeben haben, die es in den Grundzügen bis zur Aufhebung des Ordens beibehalten hat. Wahrscheinlich 1618 wurden im Kollegium am Hof die erworbenen alten Archive der Karmeliter und von St. Clara-St. Anna und der seit der Niederlassung der Gesellschaft Jesu in Wien angewachsene eigene Archivbestand des Kollegiums einheitlich neu geordnet. Denn bis 1618 tragen die Urkunden Rückvermerke in zierlicher Handschrift mit Angabe der Sachabteilung und der Stücknummer; mit jeder Abteilung beginnt die Numerierung von neuem. Der Schreiber dieser Vermerke hat damals zweifellos ein neues Archivrepertorium angelegt; es ist leider nicht erhalten und nur aus der mühsamen Zusammenstellung der erhaltenen Rückvermerke konnte ein, freilich unvollständiger, Wiederaufbau der Ordnung versucht werden. Bei der Archivordnung von 1618 konnten die beiden alten Archivkörper natürlich nicht unvermengt bleiben. Es ist jedoch deutlich zu sehen, daß die neue Ordnung wesentlich auf der Ordnung des Archivs von St. Anna, wie sie die Klosterratskommissäre 1573 geschaffen hatten, beruht. Mit Hilfe der Rückvermerke erhalten wir folgende Gliederung:1. "stifftung(en) P. P. Carmeliter", enthält die Gründungs- und Stiftungsurkunden des Karmeliterklosters und besteht aus den Abteilungen A, C und E sowie einigen Stücken der Abteilungen E und X des Karmeliterarchivs.2. "privilegia P. P. Carmeliter", entspricht der Abteilung B des Karmeliterarchivs (päpstliche und bischöfliche Schutzurkunden und Indulgenzen).3. "Stiftung S. Clarae", entspricht der Abteilung a des Archivs von St. Clara (landesfürstliche Stiftungsurkunden und Vermächtnisse), enthält jedoch auch einige Gerichtsbriefe der Abteilung c.4. "privilegia S. Clarae", entspricht den Abteilungen b und c (landesfürstliche Schutzbriefe, Schenkungen und Bestätigungen).5. "steur S. Clarae."6. "stifftung Collegii."7. "privilegia Collegii."8. "Alls", enthält Abteilung m (Hernals) des Archivs von St. Clara mit späteren Zuwächsen.9. "Brunn", Mischbestand, Urkunden über Brunn am Gebirge.10. "Closter Neuburg", Abteilung n des Archivs von St. Clara mit Zuwächsen.11. "Erdberg", Erdberger Betreffe von St. Clara mit Zuwächsen.12. "Grinzing", Abteilung r von St. Clara mit Zuwächsen, einzelne Stücke aus dem Karmeliterarchiv.13. "Heüser", Mischbestand, betreffend den Wiener Häuser- und Burgrechtsbesitz.14. "Holtz", desgleichen, betreffend den Waldbesitz.15. "Lanzendorf", Urkunden von St. Clara mit Zuwächsen.16. "Poystorff", Urkunden von St. Clara (Abteilung g) mit Zuwächsen.17. "Praitensee", enthält Abteilung p von St. Clara mit Zuwächsen.18. "Sebarn", Urkunden von St. Clara mit Zuwächsen.19. "Stadlau", desgleichen.20. "underschidliche Schrifften", meist Urkunden des Karmeliterarchivs (Abteilungen D und X) über verschiedene Besitzungen.21. "Walterskirchen", Urkunden von St. Clara mit Zuwächsen.22. "weingärten aignes baues", Mischbestand über die Weingärten in Eigenwirtschaft.23. "weingärten in bestand", desgleichen über die in Bestand verlassenen Weingärten.Den Grundstock der meisten dieser Abteilungen bildeten die entsprechenden Abteilungen des Archivs von St. Clara, wie sie uns schon im Übergabsverzeichnisse von 1572 entgegentreten. Dazu kamen für einzelne Abteilungen noch die Urkunden des Karmeliterarchivs. Einen weiteren Zuwachs bildeten die als Vorurkunden übernommenen Archivalien der von den Jesuiten neu erworbenen Herrschaften und Güter, so von Mauer (heute nicht mehr erhalten), Tresdorf usw. Endlich war seit der Niederlassung des Ordens ein eigener Jesuiten-Archivbestand erwachsen und bei der Verwaltung der übernommenen und neu erworbenen Güter wuchsen einer jeden der angeführten Abteilungen ständig neue Aktenbestände zu.Eine erhebliche Vergrößerung erfuhr das Archiv durch die Übertragung des Archivs von St. Bernhard nach Wien, die wahrscheinlich 1624 oder 1625 stattfand. Denn auch dieser Bestand ist anscheinend von der gleichen Hand und in der gleichen Weise geordnet worden. Freilich haben sich nur ganz wenige Rückvermerke erhalten, da die meisten von ihnen auf die Hüllen, die die einzelnen Urkundengruppen bargen, geschrieben waren. Die Urkunden selbst tragen nur die Stückziffern, die gleichzeitig, aber von einer anderen Hand geschrieben sind. Die Gliederung des Bestandes erfolgte nach den einzelnen Ortschaften, in denen die Besitzungen lagen. Innerhalb jeder Gruppe waren die Urkunden fortlaufend numeriert.Die betrachtete Ordnung des Jesuitenarchivs unterscheidet sich in einem Punkte ganz wesentlich von der gleichzeitigen Ordnung anderer Klosterarchive: sie macht keinen Unterschied zwischen Urkunden- und Aktenarchiv; in jeder Archivgruppe lagen die aufgeerbten Urkunden der drei alten Klöster zusammen mit den Akten, die im Archiv des Ordens allmählich erwachsen waren und den gleichen Gegenstand betrafen. Dieser Grundsatz ist - verbunden mit einer streng alphabetischen Anordnung der Archivgruppen - bis in die Zeit der Aufhebung gehandhabt worden.Im Jahre 1625 übersiedelte das ganze Archiv in das neue Gebäude des Kollegiums auf dem Universitätsplatz.Das gewaltige Anwachsen der Archivbestände machte noch in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts - ein genaues Datum läßt sich leider nicht angeben - eine neue und gründliche Ordnung des Kollegarchivs erforderlich. Im Hinblick auf die große Masse der Archivalien muß diese Neuordnung wohl als eine höchst bedeutsame Arbeit gewertet werden. Unter den schweren Verlusten, die das Archiv des Kollegiums nach der Aufhebung des Ordens erlitten hat, ist wohl einer der schwersten und bedauerlichsten der Verlust des Archivkataloges. Er allein könnte uns heute noch einen gewissen Ersatz bieten für so vieles, was unwiederbringlich dahin ist, aus ihm allein wären wir imstande, Ordnung und Inhalt dieses einst so bedeutenden Archivkörpers genau zu erkennen. Aber alle Nachforschungen sind erfolglos geblieben und man muß sich mit einem sehr notdürftigen Ersatz begnügen, der freilich kaum mehr als das Gerippe der alten Ordnung erkennen läßt. Aus dem bereits in Abschnitt 1 a des ersten Teiles (S. 334) behandelten, in den Jahren 1785-1787 entstandenen Wallenfeld'schen Index des Jesuitenarchivs (StA., Klosterakten, Verzeichnisse: Jesuiten-Index.) läßt sich u. a. auch die damals gebildete Abteilung M (Varia) rekonstruieren. Die Nr. 279-336 dieser Abteilung sind in dem Index als "Konsignationen" über die die verschiedenen Güter des ehemaligen Collegium Academicum betreffenden Archivalien aufgeführt. Ein Vergleich der im Index eingetragenen Titel dieser Konsignationen mit einem durch Zufall erhaltenen Verzeichnis abgängiger Stücke, das neben einer größeren Anzahl von Stücken aus dem Archiv des Probhauses St. Anna auch einige aus dem Archiv des Collegium Academicum anführt, ergibt, daß sich die genannten Konsignationen offenbar genau an die Schubladeneinteilung des Archivs vor der Aufhebung anlehnten. Die Gliederung des Archivs nach Schubladen sah wahrscheinlich folgendermaßen aus: 1. Auen, Erdberg. - 2. [Carmeliter, Stiftungen und Freiheiten]. - 3. St. Clara Kloster in Wien, Stiftung und Freyheiten. - 4. [Closterneuburg]. - 5. und 6. Collegii Fundation und Freyheiten. - 7. [Ebersdorf und Engersdorf]. - 8. [Eggenburg]. - 9. [Erbschaftssachen]. - 10. [Falkenstein]. - 11. Garten. - 12. Gerasdorf, Eipeltau, Kagran. - 13. Grinzing. -14. [Grundbuchssachen]. - 15. [Hernals und Ottakring]. - 16. Häuser und Bursen. - 17. Holtz zu St. Veit und Sooß. - 18. Kirchen und Musik. -19. Lanzendorf bei Mistelbach. - 20. und 21. [Mauer, Kalksburg und Speising]. - 22. Maustrenk und Wetzelsdorf. - 23. [Negroni'sche Sachen].- 24. [Parblsdorf und Markgrafneusiedl]. - 25. Poysdorf. - 26. [Preitensee]. - 27. [Prunn]. - 28. [Quittungen und Scheine]. - 29. [Rechtsführungen].- 30. [Rußbach]. - 31. [Seebarn]. - 32. [Stetten]. - 33. [Societät insgemein]. - 34. [Tresdorf und Gänserndorf]. - 35. [Universität zu Wien]. 36. [Walterskirchen]. - 37. [Weingarten auf Leibgeding]. - 38. [Weingärten in Eigenbau]. - 39. [Varia (Karmeliter)]. (Die Namen in eckiger Klammer rekonstruiert nach Jesuiten-Index M 281-317.)Die Einteilung war also streng alphabetisch, jedoch bildete das Archiv von St. Bernhard, bzw. der Residenz und Herrschaft einen selbständigen Anhang, der seinerseits wieder alphabetisch geordnet war; auch hier läßt uns der Hinweis auf die genannten Konsignationen die alte Einteilung in 17 Schubladen erkennen, und zwar: 1. St. Bernhard; 2. Breitenweidach; 3. Dietmars, Doberndorf, Dietmannsdorf; 4. Eggenbrunn, Ehrnsdorf, Engersdorf; 5. Flachau, Frauenhofen, Feinfeld, Fradleinstein, Frankenreitt, Freiheitsbriefe; 6. Grünberg, Goggendorf, Grafenberg, Göppendorf, Gumpendorf, Glanzing, Grub; 7. Hausbach, Haselbach, Hart, Hörn, Hetzmannsdorf, Hippendorf; 8. Langenlois, Leodagger; 9. Moidrams, Mödling; 10. Neubau, Nalb, Nieder-Globnitz, Neustift, Neukirchen; 11. Poigen, Purkstall, Peigarten, Pfaffstätten, Pilgreim, Brunn a. Wild, Pulkau, Pleissing; 12. Retzbach, Rehberg, Reicholfs, Reversbriefe, Retz, Rappottenstein, Rottweinsdorf, Riedenberg, Röhrenbach, Ratingsdorf; 13. Schleinz, Sitzendorf, Schwarzenreut, Stelzendorf, Stranzendorf, Strögen; 14. Tafernhöfe; 15. Vogtei über St. Bernhard; 16. Wetzelsdorf, Waizendorf, Wartberg, Wälder, Wien, Wellbrunn, Wolfgers, Weiden; 17. Zwentendorf, Zellerndorf, Zehende, Ziersdorf. (Rekonstruiert nach Jesuiten-Index M 319-335 (unter Beibehaltung der Schreibung))Innerhalb der in den einzelnen Schubladen liegenden Gruppen waren die einzelnen Urkunden, Bücher oder Aktenbündel durch Buchstaben in lateinischer Majuskelkapitale bezeichnet. Bei den Urkunden standen diese Buchstaben auf einem eigens aufgeklebten quadratischen Papierstückchen. Die Bezeichnung setzt sich durch doppelte, drei-, ja mitunter vierfache Buchstaben (AA, AAA, AAAA) fort. Die eben geschilderte Ordnung wurde bis zur Aufhebung des Ordens fortgesetzt. Lediglich die äußere Einteilung des Hauptarchivs (ohne St. Bernhard) erfuhr durch das weitere Anschwellen des Archivbestandes eine Änderung, so daß das Archiv unter Beibehaltung der alten Schubladenbezeichnung als Gruppenbezeichnung nun in 42 Laden lag, die mit fortlaufenden römischen Ziffern von I-XLIII bezeichnet waren, und zwar:I: Auen, Erdberg, Landstraße und Prater (1). - II, [III]: Stiftungen und Freiheiten von St. Clara (3). - [IV]: Stiftungen und Freiheiten der Karmeliter (2). - [V]: Kirchen und Musik (18). - [VI]: Klosterneuburg (4). - VII, VIII: Stiftungen und Freiheiten des Collegiums (5, 6). - [IX]: Ebersdorf und Engersdorf (7). - [X]: Eggenburg (8). - [XI]: Erbschaftssachen (9). - [XII]: Falkenstein (10). - XIII: Gärten (11). - [XIV]: Gerasdorf, Eipeltau, Kagran (12). - XV: Grinzing (13). - [XVI, XVII, XVIII]: Grundbuchssachen (14). - [XIX]: Hernals und Ottakring (15). - XX: Häuser und Bursen (16). - XXI: Holz zu St. Veit und Sooß (17). - XXII: Lanzendorf bei Mistelbach (19). - [XXIII]: St. Margarethen an der Sierning (20). - [XXIV]: Mauer, Kalksburg und Speising (21). - XXV: Maustrenk und Wetzelsdorf (22). - [XXVI]: Negronische Sachen (23). - [XXVII]: Parblsdorf und Markgrafneusiedl (22). - XXVIII: Poysdorf (25). - XXIX: Breitensee (26). - [XXX]: Brunn (27). - [XXXI]: Quittungen und Scheine (28). - [XXXII]: Rechtsführungen (29). - XXXIII: Groß-Rußbach und Propstei Schrattenthal (30). - XXXIV: Seebarn (31). - [XXXV]: Stetten (32). - [XXXVI]: „Societät insgemein" (33). - [XXXVII]: Tresdorf und Gänserndorf (34). - [XXXVIII]: Universität Wien (35). - [XXXIX]: Walterskirchen (36). - [XL]: Weingärten auf Leibgeding (37). - [XLI]: Weingärten auf Eigenbau (38). - XLII: Asparn an der Donau (-). (Die arabischen Ziffern bezeichnen die alte Schubladeneinteilung, die römischenZiffern in eckiger Klammer sind rekonstruiert.)Das Hofdekret vom 10. Sept. 1773, mit dem die päpstliche Bulle über die Aufhebung des Jesuitenordens veröffentlicht wurde, verfügte u. a. auch die Besitzergreifung des Archivs durch die staatlichen Kommissäre. Mit Dekret der niederösterreichischen Regierung vom 12. Sept. 1773 wurde der Regierungs-Mittelsrat Johann Thaddäus Edler von Spaun zum Kommissär für das Collegium Academicum ernannt. Dieser übernahm kurz darauf das Archiv für den Staat und legte es unter Sperre. Anfang 1774 nahm es der Kameraladministrator Nikolaus Graf Falkenhain, der seinen Sitz im Collegium Academicum aufschlug, in Verwahrung. Die weiteren Schicksale des Archivs wurden bereits im I. Teil, Kap. 1 (S. 324 ff.) geschildert. Hier soll nur noch ein flüchtiger Überblick über die Verluste gegeben werden, die das Archiv in der Zeit von 1775-1790 anläßlich des Verkaufes ehemaliger Güter des Collegium Academicum erlitten hat.Schon am 15. März 1775 wurden von der Administration neun Stücke Stiftbriefe der Universitätskirche (1638-1768) an die niederösterreichische Regierung zwecks Abtretung an die Stiftungshofbuchhaltung ausgeliefert. (StA., nö. Kameraladministration, Fasz. 4, Nr. 9 ex Mart. 1775.) Über Dekret der Regierung vom 7. Mai 1777 erstattete der Wirtschaftsdirektor Holzmeister am 12. Mai einen Bericht über die bei der Wirtschaftsdirektion erliegenden Schriften über das sogenannte "große Jesuitenhaus", das dem Hofrat und Geh. Kammerzahlmeister Adam von Mayr verkauft worden war. Mit Dekret vom 15. Mai 1777 verordnete die Regierung die Auslieferung dieser fünf Stücke (1627 bis 1754) an den Käufer. (Ebendort, Fasz.15: Nr. 20 ex Juni 1777; Wallenfeld'scher Index M 374 (A 1556 - 1560) Am 22. Jan. 1779 wurden anläßlich des Abverkaufes der Untertanen zu Markgrafneusiedel an die Hofspitalsherrschaft Wolkersdorf die bezüglichen Archivalien an das dortige Verwalteramt ausgeliefert. (Ebendort, Fasz. 24: Nr. 24 ex Jan. 1779.) Am 28. Mai 1779 wurde der Wirtschaftsdirektion die Abtretung der auf die Engelburg zu Mauer bezüglichen Stücke an das General-Militärkommando, das das Gebäude als Kaserne übernahm, befohlen. (Ebendort, Nr. 17 ex Jan. 1779.) Der am 9. Juni 1780 vollzogene Verkauf des Gutes und Freihofes zu Tresdorf an den Hofrat Joseph von Koller brachte dem Archiv den Verlust von 93 Stück (1616-1779) Urkunden, Akten usw. Die in der Kanzleiregistratur der Wirtschaftsdirektion verwahrten 94 Grundbücher usw. (1382-1750) und 222 Stück Akten über die Herrschaft Mauer (1627-1769) wurden am 20. Juli 1780 dem Verwalteramt Mauer übergeben.Was bei der mutwilligen Zerstörung der "unbrauchbaren" Jesuitenarchivalien am 5. Juli 1780 alles an Archivalien des Collegium Academicum zugrunde gegangen ist, läßt sich nicht sagen. (Vgl. oben S. 329 ff.) Wohl aber können wir einen anderen schweren Verlust ganz genau feststellen, die Auslieferung aller Archivalien, die die Herrschaft Mauer betrafen. Während die Mauerer Betreffe der Kanzlei- und Grundbuchsregistratur, wie bereits erwähnt, schon am 20. Juli 1780 nach Mauer gebracht worden waren, waren die Mauerer Stücke des Archivs nach dem 5. Juli 1780 mit den übrigen erhaltenen Jesuitenarchivalien in die niederösterreichische Regierungsregistratur gekommen und dort in den Jahren 1785-1788 unter Leitung Wallenfelds von Andreas Albrecht inventarisiert worden (vgl. oben S. 334). Als nun am 14. Jan. 1790 der Hofjuwelier Franz Edler von Mack die Herrschaft Mauer kaufte, erhielt er nicht nur im Mai 1790 sämtliche Archivalien der Mauerer Herrschaftskanzlei und am 21. August die restlichen Mauerer Betreffe aus der Registratur der Staatsgüteradministration, sondern Wallenfeld wurde am 7. Mai 1790 von der niederösterreichischen Regierung angewiesen, auch sämtliche Mauerer Stücke des Jesuitenarchivs auszuliefern. Diesem Auftrag ist Wallenfeld am 18. Mai leider nur allzu genau nachgekommen. Mack erhielt damals aus dem ehemaligen Kollegarchiv nicht weniger als 217 Stücke, die bis 1323, also bis in die Zeit der Slät und der Eckartsauer, zurückreichten (StA., nö. Kameraladministration: Kameral-Gefällenverwaltung, Mauer.); sie sind heute vollkommen verschollen.1844 kamen sämtliche noch vorhandenen Jesuitenarchivalien aus der niederösterreichischen Regierungsregistratur ins StA. Zum weitaus größten Teile waren es Archivalien des Collegium Academicum und seiner Vorgänger. Aber sie waren mit den anderen jesuitischen Provenienzen derart vermischt, daß die Unterschiede überhaupt in Vergessenheit gerieten. Die Urkunden kamen allmählich in die Allgemeine Urkundenreihe, aber nur ein kleiner Teil wurde auch repertorisiert (AB. 379/2, Rep. ad IV); die Akten bildeten seit 1882 die Faszikel 1-66 der Abteilung Österreichische Akten, Geistliches Archiv. Der Verfasser hat in den Jahren 1928-1937 aus diesem Bestande die anderen jesuitischen Provenienzen (Profeßhaus, Probhaus St. Anna, Kollegium Krems) Stück für Stück herausgelöst und als selbständige Körper aufgestellt, so daß die genannten Faszikel heute die reine Provenienz: Collegium Academicum darstellen (jetzt Klosterakten: Wien - Jesuiten, Coll. Acad.). Die Wallenfeldsche Ordnung wurde zunächst belassen, um den sorgfältig gearbeiteten Index benutzbar zu erhalten. Wien - Jesuiten, Profeßhaus.Die Verbindung des "Kaiserlichen Kollegiums" der Jesuiten in Wien mit der Wiener Universität, wie sie durch das Dekret Ferdinands II. vom 21. Okt. 1622 verfügt wurde, hatte eine räumliche Zusammenlegung von Kollegium und Universität bedingt. Im März 1625 war das Kollegium in sein neues Heim am Universitätsplatz übersiedelt, das alte "Kaiserliche Kollegium" (das ehemalige Karmeliterkloster) aber sollte wie bisher das Provinzialat der österreichischen Ordensprovinz beherbergen und daneben als Profeßhaus dienen. (Duhr, Geschichte der Jesuiten in den Ländern deutscher Zunge, H/1, S. 319f.)Bis zum 7. Juni 1556 hatte Ignatius von Loyola die Angelegenheiten der Jesuitenkollegien in Deutschland von Rom aus selbst geleitet. Die große räumliche Entfernung dieser Niederlassungen von der Ordenszentrale veranlaßte nun den General zur Errichtung zweier besonderer Ordensprovinzen, der ober- und niederdeutschen. Die oberdeutsche Provinz, unter Leitung des P. Petrus Canisius, umfaßte die Ordenshäuser zu Augsburg, Ingolstadt, München, Innsbruck, Prag, Tyrnau und Wien. 1563 trennte der Jesuitengeneral Laynez die Kollegien Wien, Prag und Tyrnau von der oberdeutschen Provinz los, bildete daraus eine eigene österreichische Provinz und betraute mit ihrer Leitung den P. Lanoy. (Ebendort, I, S. 92f.) Die immer größer werdende Zahl der Jesuitenniederlassungen in den habsburgischen Ländern veranlaßte die österreichische Provinzialkongregation schon 1599 den General P. Aquaviva um die Teilung der Provinz in eine österreichische und eine böhmische zu ersuchen (Ebendort, I, S. 93.), doch kam es zunächst nicht dazu und erst der General P. Vitelleschi führte am 6. Dez. 1622 die Teilung durch. (Ebendort, U/1, S. 317 f.) Seitdem umfaßte die österreichische Provinz die Gebiete der niederösterreichischen und innerösterreichischen Länder, sowie Ungarn, Kroatien und Siebenbürgen. Zur Zeit der Aufhebung des Ordens bestand die Provinz aus 31 Kollegien (Collegium Academicum in Wien, Erlau, Ofen, Kaschau, Klagenfurt, Klausenburg, Krems, Fiume, Güns, Görz, Graz, Raab, Judenburg, Laibach, Leoben, Leutschau, Linz, Neusohl, Wiener-Neustadt, Passau, Posega, Preßburg, Fünfkirchen, Ödenburg, Steyr, Skalitz, Triest, Trentschin, Tyrnau, Varasdin, Ungvár und Agram), 20 Residenzen (Karlsburg, Hermannstadt, Komorn, Eperjes, Gyöngyös, Millstatt, Nagybánya, Sárospatak, Rosenau, Kirchdorf-Zips, Schemnitz, Schurz, Sillein, Gran, Szatmár-Nemeti, Traunkirchen, Turocz, Großwardein und Udvárhély) und 9 Missionen (Stuhlweißenburg, Esseg, Leopoldsstadt., Liptau, Peterwardein, Máros-Vásarhély, Baszin, Temesburg, Felsöbanya und Kronstadt), endlich aus dem Probhause St. Anna und dem Profeßhause zu Wien. - Die päpstliche Aufhebungsbulle vom 21. Juli 1773 und ihre Durchführung mit dem Hofdekret vom 10. Sept. 1773 setzten der österreichischen Provinz ein Ende.Mit der Übersiedlung des Wiener Kollegiums auf den Universitätsplatz war auch die Möglichkeit für eine neue Gründung gegeben: am 12. März 1625 wurde im alten Kollegium das erste deutsche Profeßhaus errichtet. Sein erster Präpositus war der bisherige Rektor des Grazer Kollegiums P. Raphael Cobenzl. Das Profeßhaus war eine große Missionsanstalt; es besaß keinerlei Güter, seine Mitglieder mußten von Almosen leben. (Ebendort, H/1, S. 320f.) Am 10. Sept. 1773 wurde es aufgelöst. Von allen Beständen der Wiener Jesuitenarchive sind die Archive des Profeßhauses weitaus am schlechtesten erhalten, ja wir verfügen eigentlich nur mehr über ganz spärliche Reste. Da zudem auch nahezu keine Archivkataloge vorhanden sind, muß sich die Darstellung mit einigen wenigen Andeutungen begnügen.a) Das Archiv des Provinzials und des Prokurators der österreichischen Jesuitenprovinz.Am Sitze des Provinzials mußten sich seit 1563 vor allem die Korrespondenzen der Ordenshäuser mit der Provinzzentrale, die Korrespondenzen des Provinzials mit dem Ordensgeneral, mit der Kurie, mit dem Kaiserhofe, mit weltlichen und kirchlichen Behörden, die Akten über die Bestellung der Rektoren, die Versetzung der Patres usf. ansammeln. Von all dem ist uns so gut wie nichts erhalten. Als die einzigen Reste des Provinzialarchivs im engeren Sinne müssen wir die Reihe der Litterae annuae provinciae Austriae, eine Sammlung der jährlich an den Provinzial eingesendeten Tätigkeitsberichte der Vorstände der einzelnen Ordenshäuser, sowie eine Anzahl von Personalstandsverzeichnissen (Catalogi) ansprechen. (Nationalbibliothek Wien, Handschriftenabteilung.) Daneben hat sich noch eine verschwindend kleine Anzahl von Korrespondenzen erhalten. (StA., Klosterakten, Jesuiten in Wien, Profeßhaus, Fasz. 1.) Der Grund des völligen Fehlens anderweitiger Archivalien, vor allem fast der ganzen hochinteressanten Ordenskorrespondenz, ist darin zu suchen, daß der größte Teil dieses Archivs am 5. Juli 1780 von den niederösterreichischen Kommissaren der Vernichtung preisgegeben wurde.Etwas besser, wenngleich schlecht genug, sind wir über den zweiten Teil des Provinzarchivs, das des Provinzialprokurators, unterrichtet. Hier ist es immerhin möglich, einen Hauptteil des Bestandes mit seiner Einteilung zu rekonstruieren. Der Provinzialprokuratur oblag die oberste Leitung der Finanzverwaltung der Ordensprovinz. So bildete den Hauptstock ihres Archivs eine umfangreiche Sammlung, die die Urkunden über die Stiftungen und andere wichtige Einkunftsquellen der einzelnen Ordenshäuser teils in Original, teils in Abschrift enthielt. Über die ungarischen Betreffe dieses Bestandes gibt uns das noch erhaltene "Inventarium Archivii: scripta in Procuratoria Provinciae Societatis Jesu, quae concernunt collegia, domos, residentias et missiones in Ungaria" (Ebendort.) Aufschluß. Das Inventar über die österreichischen Ordenshäuser ist verlorengegangen. Die Einteilung des ungarischen Inventars gestattet es jedoch, den Ordnungsaufbau des ganzen Bestandes wiederzuerkennen. Er gliederte sich in 45 Laden, von denen 1-36 das Material über die Kollegien (in alphabetischer Reihenfolge), 37-45 das über die Residenzen und Missionen enthielten. Die Einteilung sah folgendermaßen aus (die Namen in eckiger Klammer sind unter Zuhilfenahme der Überschriften in den "Litterae Annuae" ergänzt): 1. Agriense Collegium (Erlau). - 2. Budense Collegium (Ofen). - 3. Cassoviense Collegium (Kaschau). - 4. [Ciagenfurtense Collegium]. - 5. und 6. Claudiopolitanum Collegium. - 7. [Crembsense Collegium (Krems)]. - 8. [Fluminense Collegium (Fiume)]. - 9. Ginsiense Collegium (Güns). - 10. [Goritiense Collegium (Görz)]. - 11. und 12.[Graecense Collegium (Graz) et Millestadiensis Residentia]. - 13. Jaurinense Collegium (Raab). - 14. [Judenburgense Collegium]. - 15. [Labacense Collegium (Laibach)]. - 16. [Leobiense Collegium]. - 17. Leutschoviense Collegium (Leutschau). - 18. [Lincense Collegium]. - 19. Neosoliense Collegium (Neusohl). - 20. [Neostadiense Collegium (Wiener-Neustadt)]. - 21. und 22. [Passaviense Collegium]. - 23. Posseganum Collegium (Posega). - 24. Posoniense Collegium (Preßburg). - 25. Quinqueecclesiense Collegium (Fünfkirchen). - 26. Soproniense Collegium (Ödenburg). - 27. [Styrense Collegium (Steyr)]. - 28. Szakolczense Collegium (Skalitz). - 29. [Tergestinum Collegium (Triest)]. - 30. Trenchinense Collegium (Trentschin). - 31. Tyrnaviense Collegium. - 32. Varasdinense Collegium. - 33. [Collegium Academicum Viennensis]. - 34. [Domus Professa Viennensis et Domus Probationis ad S. Annam]. - 35. Ungvariense Collegium et Rosnaviensis Residentia. - 36. Zagrabiensis Collegium (Agram). - 37. Carolina Residentia (Karlsburg). - 38. Nagybaniensis (Frauenbach), Schemniczensis, Udvarhelyinensis Residentiae. - 39. Eperjesinensis, Strigoniensis (Gran) Residentiae, Felsöbanyensis, Leopoldopolitana (Leopoldstadt), Temesiensis (Temesburg) Missiones. - 40. Patakinensis Residentia (Sárospatak). - 41. Coronensis Missio (Kronstadt). - 42. Solnensis Residentia (Sillein). - 43. Scepusiensis Residentia (Kirchdorf). - 44. [Schurzensis Residentia]. - 45. Cibiniensis (Hermannstadt), Comaromiensis (Komorn), Szattmariensis(Szatmár-Nemeti) Residentiae, Alba-Regalensis (Stuhlweißenburg), Petrovaradinensis (Peterwardein), Vasarhelyensis (Maros-Vásarhely) Missio.Außer diesem Hauptbestande enthielt das Archiv des Provinzialprokurators noch eine ausgedehnte Sammlung von Testamenten, bzw. Renunziationserklärungen der Patres der einzelnen Ordenshäuser zugunsten der Ordensprovinz, von denen ein Teil erhalten ist. - Ferner scheint das Archiv umfangreiche Korrespondenzen des Prokurators mit den Ordenshäusern, den geistlichen und weltlichen Behörden usw. enthalten zu haben - spärliche Reste davon sind noch vorhanden - und endlich die Rechnungen und Rechnungsakten, von denen nichts mehr erhalten ist.Zur Durchführung des Hofdekrets vom 10. Sept. 1773 ernannte die niederösterreichische Regierung am 12. September den Regierungs-Mittelsrat Johann Thaddäus Edlen von Spaun zum Kommissär (AfNÖ., Klosterrat, Exjesuiten: Karton 113: Nr. 2 in Jes. 1773.); er hat in den nächsten Tagen die beiden Archive des Profeßhauses übernommen und versperrt. Anfang 1774 scheinen die Archive des Profeßhauses in das Collegium Academicum übertragen worden zu sein. Zusammen mit den übrigen Wiener Jesuitenarchiven unterstanden sie hier der Obhut des Kameraladministrators Graf Falkenhain. Schon nach einem Jahre begann für die Archivbestände der Provinzprokuratur ein planmäßiger Zerreißungsprozeß. Bereits mit Dekret vom 10. März 1775 verlangte die niederösterreichische Regierung von der Administration die Auslieferung der Urkunden über die bei den drei Jesuitenkirchen in Wien befindlichen Stiftungen, welche der Stiftungshofbuchhaltung übergeben werden sollten. Die Administration übergab am 17. März 1775 acht Stück (1714-1760) aus dem Archiv der Provinzialprokuratur. (StA., nö. Kameraladministration, Fasz. 4: Nr. 9 ex Mart. 1775.) Ferner wurde in Erledigung der Regierungsdekrete vom 7. April und 12. Mai 1775 eine Konsignation der im Provinz- (Pro-kuraturs-) Archiv des Profeßhauses erliegenden Akten und Urkunden über die Kollegien, Residenzen und Missionen in Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien und Slavonien an die Regierung eingereicht. Zur Auslieferung gelangten hievon jedoch zunächst - am 21. Mai 1775 - nur zwei Originalurkunden, betreffend die Kollegien zu Leutschau und Trentschin. (Ebendort Fasz. 5: Nr. 13 ex Maj. 1775.)Da mit Hofdekret vom 6. Okt. 1775 die Verwaltung der oberösterreichischen Jesuitengüter direkt der Linzer Landeshauptmannschaft unterstellt wurde, kam es nun zur Auslieferung sämtlicher, diese Güter betreffenden Archivalien. (Ebendort, Fasz. 7: Nr. 22 ex Nov. 1775.) Im Sinne eines am 27. Nov. 1775 vom Administrator an die Hofkanzlei gerichteten Berichtes wurden der Landeshauptmannschaft am 4. Jan. 1776 sämtliche auf die Kollegien und Seminarien zu Linz und Steyr, die Residenz zu Traunkirchen und die inkorporierten Güter und Realitäten bezüglichen Protokolle, Bücher und Schriften übergeben. Aus dem Archiv der Provinzialprokuratur gelangten dabei zur Abgabe: 55 Stück (1558-1773) betreffend das Kollegium zu Linz, 43 Stück (1631 bis 1773) betreffend das Kollegium zu Steyr und 27 Stück (1663-1764) betreffend die Residenz zu Traunkirchen. (Ebendort Pasz. 8: Nr. 2 ex Jan. 1776.) Mit Dekret der niederösterreichischen Regierung vom 31. Jan. 1776 wurde die Ausführung des Hofdekretes vom 3. März 1774 über die Auslieferung sämtlicher, die Jesuitenhäuser in Ungarn betreffenden Schriften an die ungarische Hofkanzlei angeordnet. Unter Zugrundelegung des bereits am 26. Mai 1775 von Falkenhain eingerichteten Verzeichnisses wurden am 7. Juni 1776 dem ungarischen Exjesuitengüteradministrator Klobusiczky nachstehende Betreffe des Prokuraturarchivs ausgeliefert:Kollegium zu Agram: 43 Stück (1540-1761), Mission zu Stuhlweißenburg: 7 Stück (1689-1725), Kollegium, Seminar und Konvikt zu Kaschau: 43 Stück (1657-1757), Kollegium, Seminar und Konvikt zu Ofen: 15 Stück (1687-1740), Residenz zu Komorn: 3 Stück (s.d. bis 1741), Residenz zu Eperjes: 10 Stück, Kollegium zu Güns: 7 Stück, Mission zu Leopoldsdorf: 6 Stück, Kollegium zu Raab: 20 Stück, Kollegium zu Leutschau: 11 Stück (s.d. bis 1753), Residenz zu Nagybánya: 14 Stück, Kollegium zu Neusohl: 8 Stück, Mission zu Baszin: 2 Stück, Mission zu Liptau: 2 Stück, Residenz zu Patak: 7 Stück, Kollegium zu Preßburg: 70 Stück, Kollegium zu Fünfkirchen: 14 Stück, Residenz zu Rosenau: 4 Stück, Residenz zu Schemnitz: 10 Stück, Residenz zu Sillein: 3 Stück, Kollegium zu Ödenburg: 13 Stück, Ungarische Mission: 3 Stück, Residenz zu Gran: 4 Stück, Kollegium zu Skalitz: 9 Stück, Residenz zu Kirchdorf: 7 Stück, Residenz zu Szatmár: 5 Stück, Kollegium zu Trentschin: 16 Stück, Kollegium zu Tyrnau: 33 Stück, kgl. Generalkollegium zu Tyrnau: 7 Stück, Mariano-Szelepchénisches Seminar zu Tyrnau: 4 Stück, Seminarium Illyricum (St. Adalbert) zu Tyrnau: 9 Stück, Residenz zu Großwardein: 6 Stück, Kollegium zu Ungvár: 12 Stück, Kollegium zu Posega: 5 Stück. (AfNÖ.: Klosterrat, Exjesuiten, Karton 115, Nr. 60 in Jes. ex 1775. - Auslieferungsvermerke im "Inventarium Archivi", vgl. oben S. 547, Anm. 4.)Ferner erging am 2. Febr. 1776 ein Regierungsdekret an Schwab, das ihm die Abgabe aller die Jesuitenniederlassungen in Kroatien und Slavonien betreffenden Urkunden und Akten an die Stiftungshofbuchhaltung auftrug. Entsprechend der gleichfalls noch unter Falkenhain verfaßten und am 26. Mai 1775 an die Regierung eingereichten "Consignatio actorum et instrumentorum literariorum extinctae Societatis Jesu missiones et collegia in Sclavonia et Croatia concernentium" kam es zur Abgabe dieser Stücke des Prokuraturarchivs. (Ebendort, Karton 115: 1775 Nr. 60 in Jes.) War von allen kroatisch-slavonischen Jesuitenhäusern einzig die Mission zu Peterwardein nicht betroffen worden, so erging am 3. März 1776 eine Hofresolution, die Schwab von der Regierung am 3. Mai mitgeteilt wurde und die die Ausfolgung der Akten - die 14 Stück "Petrovaradinensis Missio" des Inventars - und Kapitalien, die diese Mission betrafen, an den Hofkriegsrat anordnete. (Ebendort, Karton 120: 1776 Nr. 65 in Jes.)Bislang waren aus dem Prokuraturarchiv nur Akten und Urkunden ausgeliefert worden; am 25. Nov. 1776 aber befahl die niederösterreichische Regierung die "Extradierung sämtlicher im Exjesuitenarchiv vorfindlicher Provinz-Rechnungen und Bücher" an die Stiftungshofbuchhaltung. (Ebendort, Karton 120: 1776 Nr. 121 in Jes.) Mit Hofdekret vom 22. Aug. 1778 beauftragte die Hofkanzlei die niederösterreichische Regierung, sämtliche, das ehemalige Jesuitenkolleg und Seminar zu Fiume betreffenden Schriften an den kroatischen "Exjesuiten Massae Administrator" von Hajnal auszuliefern. Die Regierung hatte schon in Befolgung eines Hofdekretes vom 24. Mai 1777 unterm 13. Jan. 1778 ein 30 Stück umfassendes "Verzeichnuß deren für das ehemalige Jesuiten Collegium und Seminarium zu Fiume gehörigen in dem N. 0. Provinz Prokuraturs Archiv vorgefundenen Schriften und Documenten" eingereicht und befahl nunmehr dem Sekretär Schwab mit Dekret vom 3. Sept. 1778 die Auslieferung dieser Stücke. (Ebendort, Karton 124: 1778 Nr. 86 in Jes.) Endlich wurden am 26. Juli 1780 im Auftrage der Hofkanzlei nahezu alle Betreffe der innerösterreichischen und siebenbürgischen Jesuitenhäuser als "eigentlich die Länder-Fonds in Steyer, Kärnten, Krain, Görz, Triest und dem Großfürstentume Siebenbürgen betreffende Urkunden" ausgeliefert. (Ebendort, Karton 126: 1780 Nr. 96 in Jes.) Diese letzte Auslieferung erfolgte bereits nach der Übersiedlung des Restes der Jesuitenarchive in die niederösterreichische Regierungsregistratur. Die Zerstörung des größten Teiles dieser Archive am 5. Juli 1780 (vgl. oben S. 547) hatte die Archive des Provinzials und des Profeßhauses völlig vernichtet. Der Rest des Prokuraturarchivs (Stiftbriefe und Testamente) hatte bis vor kurzem das gleiche Schicksal wie die Archivalien des Probhauses St. Anna (vgl. oben S. 545). Erst 1937 hat es der Verfasser unternommen, sie aus den Faszikeln 1-66 der Abteilung Österreichische Akten, Geistliches Archiv auszusondern und als eigenen Bestand "Wien - Jesuiten, Profeßhaus (Provinz)" aufzustellen.b) Das Archiv des Profeßhauses.Es enthielt wahrscheinlich die seit 1625 erwachsenen Korrespondenzen der Präpositi, Rechnungen, Personalakten, Mitgliederlisten, Berichte u. dgl. Von all dem ist nichts auf uns gekommen. HHStA, Repertorium XIV/4.