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FondYbbs, Zisterzienserinnen (1234-1656)
  1. Stiftsgeschichte
  2. In der Ybbser Vorstadt Piesenegg, etwa 200 Schritte vor den Mauern der Stadt, war gegen das Ende des 13. Jahrhunderts ein Zisterzienserinnenkloster entstanden, das vierte Frauenkloster dieses Ordens in Niederösterreich. (Marie Heyret, Das Kloster zum Heiligen Geist vor der Stadt Ybbs; Berichte und Mitteilungen des Altertumsvereins zu Wien XXII, 39-49.)

    Das genaue Gründungsjahr und der Name des Gründers sind unbekannt. Starzer nennt zwar eine Ybbser Bürgerin Adelheid Gottschalkin als mutmaßliche Gründerin und den 27. Mai 1291 als Einweihungsdatum der Kirche, gibt jedoch dafür keine Belege. (Albert Starzer, Ips (Topographie von Niederösterreich IV, 488-490)) Die älteste erhaltene Originalurkunde des Klosters ist ein Schutzbrief Rudolfs III. vom 4. Juni 1301, der dem durch eine Feuersbrunst schwer heimgesuchten Kloster erteilt wurde. (Original, StA., Rep. I (AB. 375)) Am 27. Mai 1305 erhielt das Kloster von demselben Fürsten ein Privilegium über die Deckung seines Brennholzbedarfes im Persenbeuger Forst, am 7. Sept. 1308 von Herzog Friedrich einen neuen Schirmbrief und ein Mautprivileg. (Original, StA., Rep. ad IV und Rep. I (AB. 379/2 und 375)) Eine Übersicht über den Klosterbesitz zu Ende des 15. Jahrhunderts gibt uns das Urbar von 1497. (StA., Hs. Böhm Suppl. 182.) Die Frauen zum Heiligen Geist besaßen damals Grundholden zu Neustadtl, St. Martin, Blindenmarkt, Ober-Zeidlern, im Machland (zu Neham, bei Rupoltzhofen, zu Ahatzberg bei Klam, unter St. Thomas, zu Kreuzen, Gremelsdorf und im Kreidöd), zu Dornbach, Bierbaum, Pölting, Mank, Ruprechtshofen, Oberndorf, Rabenstein, Hofstatt, Kirchberg an der Pielach, Weingärten in der Wachau (Arnsdorf, Spitz, Schwallenbach, Schall-Emmersdorf und Emmersdorf) und zu Rehberg, endlich ein Haus zu Stein. Die Türkenkriege und die Zeiten der Reformation brachten das Kloster in tiefen Verfall. Die landesfürstliche Türkensteuer machte die Veräußerung verschiedener Besitzungen notwendig, und wenn die Äbtissin auch 1530 die Befreiung von der Türkensteuer durchsetzte, so wurde sie doch durch die steigende Schuldenlast zu neuen Zwangsverkäufen und Verpfändungen genötigt. (Heyret, Ybbs, S. 47-49.) Zudem ging der Konvent an Zahl immer mehr zurück. Als 1573 nur mehr die Äbtissin Petronilla Haiderin übrig war, ordnete Kaiser Maximilian II. am 28. Dezember dieses Jahres ihre Versetzung nach St. Bernhard an. Dieses Kloster, das bereits am 20. Okt. 1572 als erloschen neben Erla, Schlierbach und Traunkirchen dem Prälatenstand unter und ob der Enns verpfändet worden war, sollte unter der Leitung Petronillas einen neuen Konvent erhalten. Als Entschädigung für St. Bernhard überließ der Kaiser das Kloster Ybbs dem Prälatenstande. (nöLA., Klosterakten 348 (Klosterrat: Ybbs); vgl. Friedrich Endl, Das ehemalige Cistercienserinnen-Kloster zu St. Bernhard bei Horn. - Blätter des Vereins für Landeskunde von Niederösterreich, XXVI (1892), S. 242f.) In dessen Namen führte Abt Matthias von Baumgartenberg die Administration. 1581 übernahm der Abt Matthias Keller von Säusenstein die Verwaltung des öden Klosters und eines Teiles seiner Güter. (Jahresangabe aus dem Mandat des Erzh. Matthias an die Klosterratskommissäre von 1601 Mai 26.) Andere Güter waren schon 1577 vom Prälatenstand mit Zustimmung des Kaisers an Ferdinand von Concin verpfändet worden, 1594 verpfändete sie Rudolf II. an seinen Kammerdiener Hans Popel. (nöLA., Klosterakten 348.) Von dessen Erben ließ sie Erzherzog Matthias als Statthalter am 2. Okt. 1599 durch die Hofkammer einlösen und übergab sie dem Königskloster. Am 1. November desselben Jahres befahl er auch dem Abt Johann Neuner von Säusenstein, die von ihm administrierten Güter und das Klostergebäude an das Königskloster zu überlassen. Der Abt verweigerte jedoch die Überlassung an einen fremden Orden und der Abt von Zwettl, Ulrich Hackel, legte als Visitator des Zisterzienserordens dagegen Verwahrung ein. Es bedurfte eines nochmaligen scharfen Mandats des Erzherzogs vom 26. Mai 1601 sowie einer Intervention bei Rudolf II., bis er sich fügte und am 28. Juni 1601 die Übergabe an die Klosterratskommissäre Andreas Prudentius und Anton Capeller vollzog. Nunmehr konnten die Güter und das Kloster von dem Hofmeister des Königsklosters, Michael Schreckinger, übernommen werden. (Diese und die folgenden Angaben aus nöLA., Klosterakten 348; StA., Hs. Böhm Suppl. 145, fol. 1-13 und Suppl. 133, fol. 1-15.)

    Das Ybbser Klostergebäude wurde von den Klarissen am 6. Juli 1631 mit kaiserlicher Genehmigung den Franziskanern überlassen. (Starzer, Ips, S. 490.) 1788 erfolgte die Aufhebung.

  3. Bestandsgeschichte
  4. Das Archiv des Zisterzienserinnenklosters Ybbs.

    Der urkundliche Bestand dieses Klosters, der bis an den Anfang des 14. Jahrhunderts zurückreicht, hat allem Anscheine nach, solange das Zisterzienserinnenkloster bestand, überhaupt keine archivarische Ordnung erhalten. Die Urkunden weisen keinerlei Spuren einer älteren Inventarisierung auf, die knappen Dorsualnotizen sind ganz uneinheitlich.

    Bei der Übernahme der Administration des Klosters und eines großen Teiles seiner Güter durch den Abt von Säusenstein (1581) wurde das Archiv zweifellos dorthin gebracht. Denn als die Klosterkommissäre Andreas Prudentius und Antoni Capeller zum Zwecke der Übernahme der Ybbser Klostergüter für das Königskloster am 28. Juni 1601 nach Säusenstein kamen, wurden ihnen von Abt Johann "alle khirchenornat, stüfftbrief unnd andere briefliche uhrkhundten, sambt drey alten dienstbüchern in folio, welches alles er bey sich zue Seissenstain gehabt, zuegestellet". (Bericht der Klosterratskommissäre an Erzhg. Matthias, 1601 Juni 29, Ybbs; Original, nöLA., Klosterakten 348, Kopie, StA., Hs. Böhm Suppl. 133, fol. 11-15, Hs. Böhm Suppl 145, fol. 9 v-13, Nat. Bibl. Cod. 13639, p. 115-119.)

    In dem anläßlich der Übergabe in zweifacher Ausfertigung hergestellten "Inventarium aller ligunden und farunden güetter, rendten, gülden, underthonen und anderen Sachen zu dem clösterl zu Ybbs zum Heiligen Geist genandt gehörig...", von dem ein Exemplar dem Hofrichter des Königsklosters Michael Schreckinger eingehändigt wurde, findet sich über das Archiv der summarische Vermerk: "privilegia und andere des gottshauß brieffliche urkhunden: der Privilegien und anndern prieffliehen urkhunden auff pergament mit angehengten sigiln, derer gleichwoll etliche wegen alters zerbrochen und abgefallen, zu diesem gottshauß gehörig, befinden (sich) in ainem langen trüchell 193 (?) stuckh; sollen durch den hoffmaister der khün. neuen stifft ersehen und, was sie andreffen, beschriben und registriert werden; item etliche alte handlungen, vertrag, außwexlbrieff und betzetl; item zwei alte grosse dienst oder urbaribücher; item ein neues urbar oder dienstbuech". (Original, StA., Königskloster 2)

    Nach der Überführung des Ybbser Archivbestandes in das Königskloster hat der Hofrichter Michael Schreckinger die Urkunden zunächst in ein Kopialbuch eingetragen. Dieses trägt den Titel "Brieffliche documenta Ybbs betreffend" (Ebenda, Hs. Böhm Suppl. 144.) und beginnt mit dem Vermerk "des clessterls Yps brieffliche urkhunden, so hernach aingeschriben, so vill man deren mit dem clessterl Yps eingeandtwordt und in das closter überant(wort) worden, der erste stifftbrieff ist nicht zu finden". Es enthält teils Abschriften, teils kurze Regesten von 58 Urkunden, die durch die nachstehend angeführten Obertitel in Sachgruppen zerlegt sind: fol. 1 "folgen die freyhaiten" (Nr. 1 bis 10), fol. 9 "volgen die gab- und stifftbrieff" (Nr. 11-31), fol. 32 "volgen die khauffbrief" (Nr. 32-44), fol. 56 "volgen etliche wexlbrieff" (Nr. 45 bis 51), fol. 59 "volgen die reversbrieff unnd vertrag" (Nr. 52-58). Dieses Kopiar, ein Konzept von der Hand Schreckingers, bildete dann die Unterlage für den Hauptteil des vor 1613 im Kloster entstandenen Kopialbuches "Corpus seu transsumptum, in welche des cloßters zum Heiligen Geist vor der statt Ybbs, so anno 1601 etc. under dem durl. großmechtigisten khayser Rudolpho dem andern an das khön. Neustüfft zur Unser Lieben Frauen und allen h. Engeln alhir in Wien ordentlich khomen, freyheiten, wexl-khauff-, stüfftbrieff und anders begriffen". (StA., Hs. Böhm Suppl. 145) Der erste Teil (fol. 1-14) enthält (ähnlich wie das Kopialbuch von 1583 für Erla) Abschriften der Schriftstücke, durch die die Übergabe des Klosters Ybbs an das Königskloster vorbereitet wurde. Der zweite Teil (fol. 14 v.-85 v.) führt in der gleichen Ordnung und Numerierung wie das Kopiarkonzept von 1601 zunächst 58 Urkunden an, jedoch alle in ihrem vollen Wortlaut. Vor der Urkunde Nr. 1 ist die Abschrift des Privilegiums Rudolfs III. von 1301 Juni 4 unnumeriert eingeschaltet mit der Bemerkung "diser volgende freybrieff soll in der zall no. 1 sein, ist aus übersehen der Ordnung noch nicht einkhomben, zu mehrer nachrichtung aber hieher geschriben worden". Die Gruppenüberschriften sind die gleichen wie im Kopialbuch von 1601, nur die Nummern 50 und 51 bilden eine eigene Gruppe mit der Überschrift "volgen hernach zwen brieff über die zehent in Gotzdorffer pfarr". Mit fol. 88 des Kopialbuches beginnt eine zweite Reihe von Urkunden, die fortlaufend mit Nr. 1-25 numeriert sind. Es handelt sich offenbar um Stücke, die entweder bisher ausgelassen worden oder erst später aus Ybbs oder Säusenstein ins Königskloster gekommen waren. Dem Inhalt nach sind es: Salzprivilegien (Nr. 1-10), Mautprivilegien (Nr. 11-13), Stiftbriefe der Pfarre Kirchbach (Nr. 14, 15), Lehenbriefe (Nr. 16-20), Privilegienbestätigung (Nr. 21), Stiftbriefe, Verträge, Reverse (Nr. 22-25). Ferner aber wurden noch drei Abschriften ohne Nummer nachgetragen, so die Privilegienbestätigung Maximilians II. für Ybbs von 1565 (fol. 85 v. bis 87 v.), eine Übersetzung der Inkorporationsbulle Pauls V. von 1610 (fol. 120 v.-126) und die Privilegienbestätigung Matthias' von 1613 (fol. 126-128). Der Inhalt des Kopialbuches von 1613 wurde zwei Jahre später unter dem gleichen Titel neu abgeschrieben; diese Abschriftensammlung wurde am 28. März 1615 von dem kaiserlichen Hofnotar Dr. Christoph Scholtz vidimiert und am gleichen Tage vom Rektor der Universität Wien superlegalisiert. (Ebendort, Hs. Böhm Suppl. 133.)

    Von besonderer archivgeschichtlicher Bedeutung wird das Kopialbuch von 1613 dadurch, daß durch Randvermerke von jüngerer Hand die Zuteilung der kopierten Urkunden zu einzelnen Karnieren durchgeführt ist. Die Einteilung folgt der schon im Konzeptkopiar Schreckingers von 1601 vorgezeichneten. Karnier 1 (Nr. 1-10): Privilegien, Karnier 2 (Nr. 11-31): Gab- und Stiftbriefe, Karnier 3 (Nr. 32-44): Kaufbriefe, Karnier 4 (Nr. 45 bis 58): Tauschbriefe, Reverse und Verträge. Die Urkunden Nr. 1-20 der zweiten Abteilung liegen in Karnier 5, Nr. 21-25 in Karnier 6.

  5. Quelle
  6. Folgende Ausführungen zur Stifts- und Bestandsgeschichte sind aus:

    Walther Latzke: Die Klosterarchive, in: Inventare österreichischer staatlicher Archive. V. Inventare des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs. 6. Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs. Dritter Band des Gesamtinventars. Wien: 1938, S. 554-555, bzw. S. 558-559.

    Alfons Zák: Österreichisches Klosterbuch. Statistik der Orden und Kongregationen der katholischen Kirche in Österreich. Wien, Leipzig: 1911, S. 282.

  7. Benützte Editionen/Regestenwerke
  8. HHStA, Repertorium XIV/1 und XIV/4.