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Charter: Ständisches Archiv, Urkunden AT-KLA 457-B-158 F St
Signature: AT-KLA 457-B-158 F St
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26.02.1616, Klagenfurt
Die Landschaft des Erzherzogtums Kärnten modifiziert die 1591 beschlossene Ordnung hinsichtlich der künfigen Aufnahme von Personen in den Landstand [s. Urk. Nr. 137] und bekräftig, das diese für die alten adeligen Geschlechter, Stämme und Namen sowie deren eheliche Nachkommen nicht gilt und auch die Stellung der Erzbischöfe, Bischöfe, Vizedome, Prälaten und anderen Geistlichen nicht berührt. Die Bestimmungen lauten u. a.: Angehörige anderer Nationalitäten werden nur mit allgemeiner Zustimmung der Landschaft aufgenommen. Der Interessent muß einen schriftlichen Antrag im Landtag einreichen und im dritten Grad adelig und ehelich geboren sein. Ferner muß er an einem Feldzug gegen die Türken teilgenommen oder sich andere Verdienste um das Haus Österreich und Kärnten erworben haben. Der Antragsteller muß mindestens 50 Pfund Herrengült in Kärnten besitzen oder der Landschaft 10.000 fl. erlegen, bis er Grundbesitz erworben hat. Er darf nur standesgemäß heiraten und muß eine Art Leumundszeugnis der Landschaft vorweisen; er muß den alten Geschlechtern stets den Vortritt lassen und der Landschaft dienen. Erfüllt er alle erforderlichen Kriterien, so erhält er einen "schein" für den er einen Revers mit der Erklärung, die Ordnung befolgen zu wollen, auszuhändigen hat. Bei seiner Aufnahme als Landmann müssen neben den Vertretern des geistlichen und weltlichen Standes mindestens 20 Adelige aus den alten Geschlechtern zugegen sein. Wer sich nicht standesgemäß verhält, dem wird die Landstandschaft wieder entzogen. Siegler: Carl Freiherr zu Egg, Verordneter Unterzeichner: Ludwig von Dietrichstein, Burggraf; Wilhelm von Dietrichstein, Verordneter; Hector von Ernau, Verordneter; Wilhelm von Feistritz, Verordneter; Balthasar Grimming von Stall, Verordneter; Heinrich von Hohenburg, Verordneter; Christof Kulmer von Rosenbichl, Verordneter; Hans Kulmer von Rosenbichl, Verordneter; Johann Caspar von Lammersheim, bambergischer Vizedom, Verordneter; Hans Mandorf, Verordneter; Hans Christoph Metnitz auf Saager, Verordneter; Georg Adam Rauber, Verordneter; Hans Reinwald, Verordneter; Martin Strasser von Kollnitz, Salzburger Vizedom, Verordneter; Eherenreich von Windischgrätz, Verordneter  

Original

18 Sig. imp., 16 eigenhändige Unterschriften, rot-weiß-gelb-schwarze Seidenschnur
Material: Pergament
    Graphics: 
    x
    Places
    • Klagenfurt
       
      x
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