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FondStändisches Archiv, Urkunden
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Date: 07.12.1609
AbstractWilhelm ("Wilhalbm") Raschp und Michael Päppler/Popiller zu Altenlack ("Alltenlackh") verkaufen dem Han(n)s Gall von Gallenstein zum Grafenweg ("Graffenweeg"), erzherzgl. Hauptmann zu Ogulin und Gomorie, und dessen Erben ein Viertel ihres freieigenen Getreidezehents von 27 Huben zu St. Georgen bei Krainburg ("Crainburg"), den die verstorbene Agnes ("Agneß") Raschp zu Altenlack, geb. von Siegersdorf ("Sigerßdorff"), vor 30 Jahren dessen ebenfalls bereits verstorbenen Vater Martin ("Mertten") Gall von Gallenstein zum Grafenweg um 500 fl. rh. (à 15 Batzen oder 60 Kr.) verpfändet hatte, um dieselbe Summe (Schirmformel). Siegler: Michael Päppler (Popiller); Wilhelm Raschp

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Date: 08.11.1610
AbstractSebastian ("Sebastien") Luckhantschitsch, Bürger und Händler zu Lack ("Lagkh"), gelobt, den von Hans ("Hannß") Gall von Gallenstein zum Grafenweg ("Graffenweeg"), Hauptmann zu Ogollin und Gomora, ausgestellten und hier inserierten Pfandbrief ("Satzbrief", vgl. Urk. Nr. 438), worin dieser ihm seinen ererbten Zehent zu St. Georgen bei Krainburg ("Creinburg") für 2 500 fl. auf sechs Jahre verpfändet hat, in allen Punkten befolgen zu wollen. Siegler: Sebastian Lukantschitsch, Bürger und Händler zu Bischoflack

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Date: 08.11.1610
AbstractHans ("Hannß") Gall von Gallenstein zum Grafenweg ("Graffenweeg"), Hauptmann zu Ogollin und Gomora, verpfändet dem Sebastian ("Sebastien") Luckhantschitsch, Bürger und Händler zu Lack ("Lagkh"), und dessen Erben den von seinem Bruder Jacob ererbten Zehent zu St. Georgen bei Krainburg ("Crainburg") auf sechs Jahre, wofür er von diesem 2 500 fl. rh (à 15 Batzen oder 60 Kr.) erhalten hat. Wenn er den Zehent nach Ablauf der sechs Jahre wieder einlösen möchte, so muß er dies sechs Monate vorher ankündigen, andernfalls verlängert sich die Pfandschaft auf weitere sechs Jahre. Der Aussteller verpflichtet sich, die vorgschriebenen Steurern an das Einnehmeramt in Krain zu bezahlen (Schirmformel). Siegler: Hans Gall von Gallenstein zu Grafenweg, Haupmann

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Date: 08.02.1611
AbstractErzherzog Ferdinand stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die aufgrund der Berichte der erzherzoglichen Kommissare über die Notlage auf den Landtagen für die Zeit vom 1. März 1607 bis 28. Februar 1611 erteilten Bewilligungen zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze sowie der dort dienenden Truppen, für Grenzbefestigungen und zur Munitionserzeugung, ferner zum allgemeinen Schutz gegen die Türken und schließlich zur Abzahlung der Schulden. Siegler: Erzherzog Ferdinand II.

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Date: 22.03.1612
AbstractErzherzog Ferdinand bewilligt eine zwischen der Landschaft des Fürstentums Kärnten und seinen Kommissaren am diesjährigen Landtag getroffene Vereinbarung, wonach dieser der Landschaft die Maut- und Aufschlagseinhebung am Loibl (Leobl), Wurzen und "in der Cappl vorm Cangger" auf 20 Jahre (beginnend mit 24. April) gegen die Verpflichtung überläßt, die drei desolaten Wege nicht nur auf eigene Kosten wiederherzustellen, sondern in der Folge auch zu erhalten und auf die von Ferdinands verstorbenem Vater zur Ausbesserung des Loiblweges geliehenen 6000 fl. samt Zinsen zu verzichten. Allerdings erhält die Landschaft nun ihrerseits 6000 fl. zinsenfrei für die vorzunehmenden Straßenbauten. Die bisher geltenden Mauttarife dürfen nicht geändert werden.

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Date: 18.04.1612
AbstractBartholomäus ("Bärtlme") Treber, Bürger zu Krainburg ("Crainburg"), verkauft seinem Stiefsohn Matthias ("Mathes") Zehener und dessen Erben seine freieigene Behausung samt Zubehör, die in der Gasse "ob der Sava" zwischen den Häusern des Mathäus ("Matheus") Räschä und des Georg Perner gelegen ist, um 270 fl. rh. (à 60 Kr.) (Schirmformel). Siegler: Bartholomäus Treber, Bürger; Georg Snediz, Stadtrichter; Gregor Schkherl, Ratsbürger; Adam Jurschack, Ratsbürger; alle zu Krainburg

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Date: 18.12.1612
AbstractChristoph David Urschenbeck (Urßenpeckh/Ursennpekh), Freiherr zu Potschach etc., Erblandstallmeister in Steiermark, erzherzoglicher Rat und Kämmerer sowie Landeshauptmann in Kärnten, verkauft seine in der Stadt Klagenfurt gelegene Behausung samt kleinem Garten, die an die Gasse gegenüber dem Greißeneggerischen Haus grenzen und an das Haus des verstorbenen Wolf Moßburger, an das Villacher Tor und mit der Rückseite an die landschaftliche Burg stößt, mit allen Rechten und allem Zubehör, wie er es aus dem Vermögen des verstorbenen Wolf Mager erworben hat, der Landschaft des Erzherzogtums Kärnten um eine Summe Geldes in guter Kärntnerischer Landeswährung, deren Empfang er bestätigt, und gelobt der Landschaft, den Kauf gemäß dem Landrecht zu schirmen. Siegler: David Christoph Urschenbeck, Freiherr zu Potschach, Landeshauptmann in Kärnten, Erbstallmeister in Steiermark

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Date: 24.04.1613
AbstractDie unterzeichnenden Verordneten der Landschaft des Erzherzogtums Kärnten geloben im Namen der Landschaft, die mit Erzherzog Ferdinand getroffene inserierte Vereinbarung [s. Urk. Nr. 154 ddo 1612 März 22] bezüglich der 20 Jahre dauernden Überlassung der landesfürstlichen Maut und Aufschläge im Loibl (Leobl), unter der Wurzen und "in der Cappl vorm Canggerweg" einzuhalten. Siegler: Wilhelm Freiherr von Dietrichstein, Verordneter; Ludwig Freiherr von Dietrichstein, Burggraf; Carl Freiherr zu Egg, Verordneter; Alban von Moosheim, Verordneter; Georg Reinprecht, Abt von Viktring, Verordneter;

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Date: 11.05.1613
AbstractErzherzog Ferdinand stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die aufgrund der Berichte der erzherzoglichen Kommissare über die Notlage auf den Landtagen für die Zeit vom 1. März 1611 bis 28. Februar 1614 erteilten Bewilligungen zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze sowie der dort dienenden Truppen, zum allgemeinen Schutz gegen die Feinde und für die weitere Rüstung. Siegler: Erzherzog Ferdinand II.

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Date: 01.03.1614
AbstractWilhelm ("Wilhalmb") Heiss/Heyss von Kienburg ("Khienburg") zu Ungerspach und Rentschach verleiht nach dem Tod seines Vetters Fri(e)drich Heiss von Kienburg, dessen Erbe er ist, Georg Roßpacher zu Hermagor ("St. Ermachor"), Inhaber der Herrschaft Grienburg, und dessen Erben folgende Grundstücke, welche dieser bereits von den Vorfahren des Ausstellers, Wolfgang und Fri(e)drich Heiss/Heyss von Kienburg, zu Lehen erhalten hatte: 1/2 Hofstatt im Markt Hermagor, wo die Moßdorfferische Behausung steht, 1 Acker in Tscherniz zwischen den Gründen des Pfarrers und einen bei Ziterbach im Duel, oberhalb des Marktes, die dieser von Silvester ("Silvesster") Schaffman gekauft hat, ferner einen Garten und zwei Hofsätten im Markt, wo drei Häuschen standen - zwischen den Häusern des Georg Mederdorffer und des Salvator ("Salvatter") Maliges -, die dem verstorbenen Leonhart Venediger, Bürger in der Mauthen, gehörten, eine weitere Hofstatt, die Caspar Schneider innehatte, samt Kräutergarten, der an die Kräutergärten des Zopoth und des Mergott grenzt, einen Garten in der "Bresenizen", eine Hofstatt am Platz bis zur Friedhofsmauer, auf dem sich Roßpachers Haus befindet, mit dem Marhof und schließlich 1/2 Anger bei der Schmiede des Pet(t)er Maindl (Schirmformel). Siegler: Wilhelm Heiss von Kienburg

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Date: 20.01.1615
AbstractErzherzog Ferdinand verleiht dem Victor Welzer und dessen Geschwistern Franz, Christof(f), Sigmundt, Mori(t)z, Anna, Elisabeth, Maria, Regina und Catharina die nach dem Tod ihres Vaters Mori(t)z Welzer ererbten Güter, mit welchen er zuvor - bevollmächtigt durch deren Mutter und Gerhabin Maria - den Hermann ("Hörman") Feulner belehnt hatte. Es handelt sich um folgende Güter: das Gericht auf den Gütern des verstorbenen Caspar Rogendorff und 1 Hube mit Zubehör zu Hallegg ("Hälegg") im Hallegger Gericht, 1 Weiher in der Rudenza ("Rudnizen"), 4 Holzstätten (in Görtschach unter Drasing, in der Nöring ob Hallegg, in Nußberg/"Nusperg" ob Tultschnig(g) und in Sekirn/"Seckhurn"), die Vogthühner der Hallegger Berchtold(t) und Fritz, die zur Kapelle von Tultschnig gestiftet sind, 1 Hof unter dem Turm von Hallegg mit Zubehör (ehem. Inhaber Siglstorffer), 2 Güter zu Tultschnig (ehem. Inh. des einen: Rueprecht), 1 Gut zu Obernußberg ("Obernusperg") (Ihn. Gregori), 1 Gut an der Neschka ("Neschkha") (Inh. Hans), 1 Gut zu Winklern ("Winnkhlern") beim neuen Stift, 2 Güter zu Trettnig (? "Trednigg") (ehem. Inh. Michel und Primus), 1 Gut am "Meränz" (Inh. Rianz), 1 Gut ob Waiern ("Weyer") (Inh. Thomaß), 1 Gut ob der Leßnitz (? "Lessiz") (Inh. Conrat), 2 öde Huben zu "Zersbberg" (ehem. Inh. Paule) und 1 Zehent zu Buch ("Puech"). Siegler: Erzherzog Ferdinand II.

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Date: 26.02.1616
AbstractDie Landschaft des Erzherzogtums Kärnten modifiziert die 1591 beschlossene Ordnung hinsichtlich der künfigen Aufnahme von Personen in den Landstand [s. Urk. Nr. 137] und bekräftig, das diese für die alten adeligen Geschlechter, Stämme und Namen sowie deren eheliche Nachkommen nicht gilt und auch die Stellung der Erzbischöfe, Bischöfe, Vizedome, Prälaten und anderen Geistlichen nicht berührt. Die Bestimmungen lauten u. a.: Angehörige anderer Nationalitäten werden nur mit allgemeiner Zustimmung der Landschaft aufgenommen. Der Interessent muß einen schriftlichen Antrag im Landtag einreichen und im dritten Grad adelig und ehelich geboren sein. Ferner muß er an einem Feldzug gegen die Türken teilgenommen oder sich andere Verdienste um das Haus Österreich und Kärnten erworben haben. Der Antragsteller muß mindestens 50 Pfund Herrengült in Kärnten besitzen oder der Landschaft 10.000 fl. erlegen, bis er Grundbesitz erworben hat. Er darf nur standesgemäß heiraten und muß eine Art Leumundszeugnis der Landschaft vorweisen; er muß den alten Geschlechtern stets den Vortritt lassen und der Landschaft dienen. Erfüllt er alle erforderlichen Kriterien, so erhält er einen "schein" für den er einen Revers mit der Erklärung, die Ordnung befolgen zu wollen, auszuhändigen hat. Bei seiner Aufnahme als Landmann müssen neben den Vertretern des geistlichen und weltlichen Standes mindestens 20 Adelige aus den alten Geschlechtern zugegen sein. Wer sich nicht standesgemäß verhält, dem wird die Landstandschaft wieder entzogen. Siegler: Carl Freiherr zu Egg, Verordneter Unterzeichner: Ludwig von Dietrichstein, Burggraf; Wilhelm von Dietrichstein, Verordneter; Hector von Ernau, Verordneter; Wilhelm von Feistritz, Verordneter; Balthasar Grimming von Stall, Verordneter; Heinrich von Hohenburg, Verordneter; Christof Kulmer von Rosenbichl, Verordneter; Hans Kulmer von Rosenbichl, Verordneter; Johann Caspar von Lammersheim, bambergischer Vizedom, Verordneter; Hans Mandorf, Verordneter; Hans Christoph Metnitz auf Saager, Verordneter; Georg Adam Rauber, Verordneter; Hans Reinwald, Verordneter; Martin Strasser von Kollnitz, Salzburger Vizedom, Verordneter; Eherenreich von Windischgrätz, Verordneter

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Date: 18.04.1616
AbstractSidonia, Frau des Georg Langenmantl/Lanngmantl zum Tromin und Thurn unter Reichenburg, Pfandinhaber der Herrschaft Costl, Catharina, Frau des Hans Friedrich ("Hannß Fridrich") Rauber zu Weinegg ("Weinegkh"), Kreutberg ("Khreuttberg") und "Kholiakh", Hauptmann zu Karlstadt ("Carlstatt"), Maria Regina, Frau des Han(n)s Ludwig Rauber zu Weinegg und Kreutberg, lanschaftl.-krainischer Wachtmeister, und Eva, Frau des Carl Langenmantl/Lanngmantl zum Tromin und Thurn unter Reichenburg, Pfandinhaber der Herrschaft Costl, Töchter und Erbinnen des verstorbenen Franz Moscon zu Ortenegg ("Orttenekh"), verkaufen dem Francesco Berdarini und dessen Erben ihren Edelmannsitz Kieselstein ("Khislstain") in Krainburg ("Crainburg"), das ehemalige Amt Kreuz (Creuz") in Krain, mit allen Rechten und allem Zubehör samt einem vom verstorbenen Han(n)s Khisl Freiherr zum Kaltenbrunn ("Khaltenbrunn") angelegten Urbar, einem von Erzherzog Karl [II.] für diesen ausgestellten Kaufbrief (ddo Graz, 1575 Aug. 29, vgl. Urk. Nr. 434), zwei von Kaiser Maximilian und Erzherzog Ferdinand stammenden Konsensen (vgl. Urk. Nr. 434) sowie einer von Erzherzog Ferdinand [II.] für Veit und Hans ("Hannß") Jacob Khisl ausgestellten Urkunde (ddo Graz, 1601 Mai 18, vgl. Urk. Nr. 436) um eine nicht genannte Geldsumme. Bei einem eventuellen Weiterverkauf steht den Ausstellerinnen ein Vorkaufsrecht zu (Schirmformel). Siegler: Daniel Gall von Gallenstein, Vizeverwalter der Landeshauptmannschaft in Krain; Hörwart von Lamberg, Verordneter; Kalr Langenmantl zum Tromin und Thurn; Georg Langenmantl zum Tromin und Thurn; beide Pfandinhaber der Herrschaft Costl; Hans Ludwig Rauber zu Weinegg und Kreutberg, landschaftlich krainischer Wachtmeister; Hans Friedrich Rauber zu Weinegg und Kreutberg, Hauptmann zu Karstadt; Eva Langenmantl zum Tromin und Thurn; Sidonia Langenmantl zum Tromin und Thurn; Katharina Rauber zu Weinegg und Kreutberg; Maria Regina Rauber zu Weinegg und Kreutberg

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Date: 26.05.1616
AbstractErzherzog Ferdinand stellt der Landschaft des Erzherzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf den Landtagen für die Zeit von 1614 bis 28. Februar 1617 erteilten Bewilligungen zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen sowie zur allgemeinen Landesdefension. Siegler: Erzherzog Ferdinand II.

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Date: 18.07.1616
AbstractUrban Rest und Hans ("Hannß") Wennger, Bürger zu Gmünd, bitten Rudolf ("Rudolphen") Herrn auf Raitenau, zu Gmünd etc., ihnen beiden oder einem von ihnen eine Alm "in der Khrembß" samt einigen Wiesmaden und Keuschen, welche Aftergrundherr Johell Turgg dem Bauern Anthoni zu Feichtenforf ("Feuchtendorff") am Lurnfeld(t), einem Millstätter Untertanen, zum Nachteil der Bürgerschaft von Gmünd verkauft hat, zu Kaufrecht zu geben. Siegler: Urban Rest; Hans Wennger; beide Bürger zu Gmünd

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Date: 16.11.1616
AbstractErzherzog Ferdinand stellt der Landschaft des Erzherzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf gegenwärtigem Landtag für die Zeit von 1. März 1617 bis 28. Februar 1618 erteilte Bewilligung zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen sowie zur allgemeinen Landesdefension. Siegler: Erzherzog Ferdinand II.

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Date: 15.03.1617
AbstractHanns Stadler, Bürger und Semmelbäcker zu Klagenfurt, Sohn des verstorbenen Christoph Stadler, Ratsbürger und Bäcker zu Feldkirchen ("Veltkirhen"), verkauft nach dem Tod seines Bruders Matthias ("Mathiesen") Stadler, ebenfalls Ratsbürger und Semmelbäcker zu Feldkirchen, einen Acker "am Gründtheublein" in Feldkirchen, den Vater und Bruder von der dortigen Bruderschaft der Semmelbäcker erworben hatten und von dem jährlich 15 ß Pfennig an das Bürgerspital zum Hl. Geist in Feldkirchen gezinst werden, weil dieser ihm nur überantwortet würde, wenn er von Klagenfurt nach Feldkirchen zöge, wiederum der Bruderschaft um eine nicht genannte Geldsumme (Schirmformel) (Siegel des Marktes Feldkirchen).

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Date: 17.12.1617
AbstractWolf Sigmund (Wolff Sigmundt) von Staudach zum Dornhof verkauft dem Richter und Rat des Marktes Lavamünd (Lafmindt) seine freieigentümliche Wiese bei der Lavant-Brücke, die er und seine Verwandten von ihrem Urahn Christoph von Laß geerbt haben, mit allen Rechten und allem Zubehör um eine nicht genannte Geldsumme. Von der Wiese werden jährlich am Quatemberdonnerstag vor Michaelis (= 29. Sept.) 5 Pfundpfennig an Notleidende ausgeteilt und eine Seelenmesse um 30 Kreuzer gelesen. Bei einem eventuellen Verkauf der Wiese durch den Markt Lavamünd steht dem Verkäufer ein Vorkaufsrecht zu (Schirmformel). Siegler: Wolf Sigmund von Staudach zum Dornhof

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Date: 17.01.1618
AbstractDie Landschaft des Erzherzogtums Kärnten erläutert und erweitert die in den Jahren 1591[s. Urk. Nr. 137] und 1616 [s. Urk. Nr. 158] beschlossene Ordnung hinsichtlich der künfigen Aufnahme von Personen in den Landstand. Unterzeichner: Wilhelm von Dietrichstein; Gottfried zu Egg; Hector von Ernau; Wilhelm von Feistritz; Johannes Franciscus Gentilotti, Propst zu Völkermarkt; Alexius Gerer, Abt zu Ossiach; Balthasar Grimming von Stall; Ludwig von Grotta; Adam von Hallegg; Heinrich von Hohenburg; Wolf Andreas Jöstlberg; N. von Keutschach; Wolf Leonhard von Keutschach; Christof Kulmer von Rosenbichl; Hans Kulmer von Rosenbichl; Johann Caspar von Lammersheim, bambergischer Vizedom; Otto von Liechtenstein; Hans Mandorf; Hieronymus Marchstaller, Abt von St. Paul; Alexander Ernst Rauber; Georg Adam Rauber; Georg Reinprecht, Abt zu Viktring; Hans Reinwald; Gottfried von Schrattenbach, salzburgischer Vizedom; Bernhard von Seenuss; Bernhard von Staudach; Martin Strasser von Kollnitz, Burggraf; Andreas Ungnad; Ehrenreich von Windischgrätz

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Date: 25.01.1618
AbstractAchatz Fridl, wohnhaft in [Maria] Saal, verkauft dem Ruepp Priessner und dessen Erben seine eigentümliche Keusche in [Maria] Saal, die am Weg zum Landrichterhaus Zoll (Saal) an das Haus des verstorbenen Gastwirts Caspar Mayr grenzt und im landschaftlichen Gültbuch beansagt ist, mit allem Zubehör und einem auf dem Grundstück lastenden Darlehen um eine nicht genannte Geldsumme (Schirmformel). Siegler: Hans von Mandorff, landschaftlicher Generaleinnehmer

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Date: 16.05.1620
AbstractKaiser Ferdinand II. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für die Zeit von 1617 bis 28. Februar 1621 erteilte Bewilligung zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen sowie zur allgemeinen Landesdefension. Siegler: Kaiser Ferdinand II. Beiliegend ein Schreiben ddo Graz 1620-07-14 der kaiserlichen Geheimräte an die Verordneten der Kärntner Stände wegen Anbringung des großen kaiserlichen Siegels, Schadlosverschreibung

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Date: 12.07.1621
AbstractKaiser Ferdinand II. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für die Zeit von 1621 bis 28. Februar 1622 erteilte Bewilligung zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen, für die Festung Petrinja (Petrinia), für Grenzbefestigungen sowie für die Munitions- und Provianterzeugung. Siegler: Kaiser Ferdinand II.

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Date: 14.03.1622
AbstractKaiser Ferdinand II. befiehlt den Ständen und Untertanen der Herzogtümer Kärnten und Krain, daß Untertanen, die ehemals adelige Gülten und Güter zu Eigen gekauft haben, diese zwar behalten dürfen, wenn sie diese aber weiterverkaufen wollen, dem Adel das alleinige Vorkaufsrecht (Einstand) einräumen müssen. Dies gilt ebenfalls für Verkäufe, die ab diesem Zeitpunkt in Unkenntnis des Mandats erfolgt sind. Auch soll es künftig nicht gestattet sein, daß sich Untertanen von der Grundobrigkeit freikaufen.

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Date: 03.06.1622
AbstractChristoph David Urschenbeck ("Urßenpeckh"), Freiherr zu Petschach etc., ksl. Rat, Kämmerer und Landeshauptmann in Kärnten, Johann Baptista Vischer, ksl. Rat und Vizedom, und die Verordneten des Erzherzogtums Kärnten verbieten aufgrund einer entsprechenden landesfürstlichen Resolution vom 23. Mai die Ausfuhr von Lebensmitteln und Lederwaren (ausgenommen zu Erzherog Leopold nach Tirol) - die von Italienern und anderen aufgekauft und exportiert würden -, um so dem heimischen Mangel abzuhelfen und der Einfuhr minderwertiger ausländischer Währung vorzubeugen.

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Date: 12.07.1622
AbstractKaiser Ferdinand II. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für das laufende Jahr bis 28. Februar 1623 erteilte Bewilligung zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen, für die Festung Petrinja (Petrinia), für Grenzbefestigungen sowie für die Munitions- und Provianterzeugung. Siegler: Kaiser Ferdinand II.

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Date: 19.12.1622
AbstractLienhard(t) Eryavetz, Ratsbürger und Händler zu Krainburg ("Crainburg"), verkauft in seinem Namen und in dem seiner Mündel Jacob und Han(n)s, der Kinder seines verstorbenen Sohnes Matthias ("Mathes"), dem Johann Francesco ("Franceßco") Bordarini, Inhaber des Schlosses Kieselstein ("Khißlstain"), und dessen Erben seine kaufreichtliche Mühle samt Zubehör um eine nicht genannte Geldsumme. Die Mühle, die Lienhard gemeinsam mit seinem Sohn vom verstorbenen Peter Aunitsch eingetauscht hatte, liegt unterder Stadt Krainburg, oberhalb der Khistlstainerischen" Mühle und ist dem Vizedomamt in Krain, z. Z. aber dem Heinrich Paradeiser/Hainrich Paradeyser zum Neuhaus ("Neuhauß") und Gradisch, Erblandjägermeister in Kärnten und landschaftlich-krainischer Generaleinnehmer sowie Eigentümer der zum Vizedomamt gehörenden Untertanen und Mühlen in Oberkrain, zinsbar (Schirmformel). Siegler: Heinrich Paradeiser zum neuhaus, Generaleinnehmer in Krain

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Date: 11.02.1623
AbstractHans Balthasar ("Hanß Walthauser") von Burgstall ("Purgkhstall") zum "Khrup" und Freyenthurn verpfändet dem Heinrich/"Hainrich" Paradeiser zum Neuhaus ("Neuhauß") und Gradisch, Erblandjägermeister in Kärnten und landschaftlicher Generaleinnehmer in Krain etc., und dessen Erben seinen freieigenen Zehent bei St. Georgen vor Krainburg ("Crainburg"), den der verstorbene Hans ("Hanß") Gall von Gallenstein zu Grafenweg ("Gallenstain zu Gravenwegg") von dessen Bruder Jacob Gall geerbt und dem Sebastian Lucantschitsch verpfändet hatte, mit allen Rechten und allem Zubehör für 6 500 fl. rh. auf zehn Jahre und verkauft ihm eine Hube, die Hansche Queder innehat und die dem Zehent inkorporiert war, als freies Eigen um 800 fl. Paradeiser hat Burgstall bereits 1 000 fl. bezahlt; die restlichen 6 300 fl. sind zu St. Georg fällig. Ferner verpflichtet sich Paradeiser, bei einem Verkauf des Edelmannsitzes "Smukh", der z. Z. Marusch Schwab gehört, diesen zuerst Burgstall zum Kauf - und zwar zu einem günstigen Preis - anzubieten (Schirmformel). Siegler: Hans Jakob Apfalter; Bernhard Barbo zu Wachsenstein; Hans Balthasar von Burgstall; David Pantaleon; Heinrich Paradeiser zum Neuhaus, Generaleinnehmer in Krain; Balthasar Raimbschißl, landschaftlicher Assessor in Krain

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Date: 18.08.1623
AbstractKaiser Ferdinand II. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für das laufende Jahr bis 29. Februar 1624 erteilte Bewilligung zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen, für die Festung Petrinja (Petrinia), für Grenzbefestigungen sowie für die Munitions- und Provianterzeugung. Siegler: Kaiser Ferdinand II.

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Date: 05.12.1623
AbstractKaiser Ferdinand II. bestätigt der Landschaft des Fürstentums Kärnten aufgrund der Rechnung des innerösterreichischen Hofkammerpräsidenten und der Hofkammerräte, daß die Landschaft die am Landtag von 1611 über die Grenzbewilligung hinaus zugesagte außerordentliche Kammerbewilligung für 10 Jahre (24. April 1611 bis 24. April 1621) in der Höhe von 220.000 fl. bar bezahlt habe. Siegler: Kaiser Ferdinand II.

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Date: 20.07.1624
AbstractKaiser Ferdinand II. stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die auf dem Landtag für das laufende Jahr bis 28. Februar 1625 erteilte Bewilligung zur Abzahlung der Schulden aufgrund des Krieges mit den gegen das Haus Österreich gerichteten Rebellen, zur Erhaltung der kroatischen und der Meergrenze und der dort dienenden Truppen, für die Festung Petrinja (Petrinia), für Grenzbefestigungen sowie für die Munitions- und Provianterzeugung. Siegler: Kaiser Ferdinand II.

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Date: 09.12.1626
AbstractDompropst und Erzpriester Johann zu St. Andrä ("St. Anndree") im Lavanttal ("Lavanthall") verleiht dem Wolf Pirkher, dessen Frau Kunigunde ("Cunigundt") und deren direkten männlichen Erben kaufrechtweise einen dem Gotteshaus St. Andrä gehörenden Acker, zwischen dem Hof zu Neuheim ("Neuhaim") gelegen, mit allen Rechten und allem Zubehör sowie gegen Leistung der vorgeschriebenen Abgaben und Dienste. Bei einem event. Weiterverkauf, der nur mit Zustimmung des Propstes möglich ist, ist der dritte Pfennig der Kaufsumme zu entrichten. Siegler: Johann III. Gambazi, Dompropst zu St. Andrä

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