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Charter: Ständisches Archiv, Urkunden AT-KLA 457-B-52 F St
Signature: AT-KLA 457-B-52 F St
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24.04.1518, Innsbruck
Kaiser Maximilian [I.] überläßt die durch einen Brand weitgehend zerstörte Stadt Klagenfurt mitsamt der Burg den Kärntner Landständen auf deren Bitte als erbliches Eigentum. Die Stadt soll in der Folge befestigt werden, um Geistlichkeit und Adel als Zufluchtsort dienen zu können. Diese dürfen in Klagenfurt nach Gutdünken bauen, regieren, Richter und Rat bestimmen sowie alle Ämter besetzen. Die bisherigen Privilegien der Bürger von Klagenfurt werden für ungültig erklärt. Dafür erhalten alle Bewohner der Stadt und auch alle "Außländer" das Recht zu freiem Handel und Gewerbe. Maximilian fügt folgende Vorbehalte hinzu: Der Kaiser darf in der Stadt ein Zeughaus errichten. Die Bürger müssen jährlich Maut, Gerichtsgeld und Landsteuer zahlen und die Erbhuldigung leisten. Sie sind zur Beherbergung des Kaisers und seines Gefolges verplichtet. Ohne seine und der Stände Zustimmung dürfen sie keine Kriege beginnen und auch nicht mit den Feinden des Kaisers Frieden schließen. Siegler: Kaiser Maximilian I.  

Original

Sig. pend. beschädigt (Siegelbild beschädigt)


Material: Pergament
    Graphics: 
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    Places
    • Innsbruck
       
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