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Charter: Ständisches Archiv, Urkunden AT-KLA 457-B-79 F St
Signature: AT-KLA 457-B-79 F St
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13.11.1531, Wien
König Ferdinand stellt der Landschaft in Kärnten die vom Statthalter und Hofrat der niederösterreichischen Länder zugesagte Gerichtsurkunde über das am 14. Dezember 1530 in dem vom verstorbenen Georg von Herberstein (Herbeinstain) und seinen Söhnen und Erben (Georg Ruprecht, Gunther, Jörg Andreas und Jörg Sigmund) gegen die Kärntner Landschaft angestrengten Prozeß ergangene Urteil aus, welches zugunsten der Beklagten ausfiel. Georg von Herberstein, der zur Zeit des Bauernaufstands oberster Feldhauptmann der niederösterreichischen Länder war, hatte seine Klage auf Entschädigung am 13. März 1525 eingebracht. Nachdem Kaiser Maximilian die Funktion des Feldhauptmanns geschaffen hatte, wählten die Landschaft der Steiermark, die dazu auch von jener Kärntens bevollmächtig war, Herberstein. Dieser brachte nun bei Gericht vor, von Steiermark und Krain, nicht aber von Kärnten den Lohn für seine Tätigkeit empfangen zu haben. Im Verlauf des Prozesses wurden die von ihm vorgebrachten Beweise (weisartikhl) jedoch für nichtig befunden und somit die Klage, die seine Erben fortgesetzt hatten, abgewiesen, wobei die Kosten von beiden Parteien selbst zu tragen waren. Siegler: König Ferdinand I.  

Original

Sig. pend., Siegelschale aus Wachs leicht beschädigt


Material: Pergament
    Graphics: 
    x
    Places
    • Wien
       
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