useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
FondStändisches Archiv, Urkunden
< previousCharters1519 - 1536next >
Date: 01.09.1519
AbstractHans von Prösing bestätigt den Kärntner Landständen, welchen der verstorbene Kaiser Maximilian [I.] die Stadt Klagenfurt zu erblichem Eigentum übergeben hat, den Empfang von 800 Pfund Pfennig für die von ihm auf ksl. Anordnung an der Klagenfurter Burg ausgeführten Bauarbeiten. Sigmund von Dietrichstein (Sigmundt von Dietrichstain), Erbschenk in Kärnten und Landeshauptmann von Steiermark, und Andreas Rauber (Anndree Rawber), Ritter und Vizedom in Kärnten, hatten zuvor als ksl. Kommissare den Wert der Arbeiten auf 1.600 Pfund Pfennig geschätzt, die zur Hälfte vom Kaiser, zur Hälfte von den Ständen zu bezahlen waren. Hans von Prösing erklärt ferner für sich und seine Erben, diesbezüglich keine weiteren Forderungen an die Stände stellen zu wollen. Siegler: Franz Leininger, Pfleger auf Hollenburg; Hans von Prösing;

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 07.01.1520
AbstractDie obersten Botschafter König Karls in Deutschland - Kardinal Matthäus, Erzbischof zu Salzburg, Bernhard Bischof zu Trient, Peter Bischof zu Triest und Maximilian von Pergen, Herr zu Siebenbergen, - und die Statthalter sowie Regenten aller österreichischen Lande - Michael Freiherr zu Wolkenstein (Wolckennstain), Sigmund von Dietrichstein (Dietrichstain), Freiherr zu Hollenburg (Holmburg) und Finkenstein (Vinckenstain), Wilhelm (Wilhalbm) Freiherr zu Rogendorf (Rogenndorf) und Mollenburg, Georg Herr zu Firmian, Cyprian (Ziprian) von Serntein, Jacob von Banissis, Domdechant von Trient, Jacob Villinger, Johann Renner, Niclas Ziegler und Hieronymus (Jheronime) Prunner -, die von König Karl in seinem Namen und dem seines Bruders Erzherzog Ferdinand bevollmächtig worden sind, von allen Ständen und Untertanen der nieder- und oberösterreichischen Länder die Erbhuldigung zu empfangen, erteilen ihrerseits den königlichen Räten Paul (Paulsn) Bischof von Chur, Karl Wolfgang (Wolffganngen) Grafen zu Ötting, Ulrich von Schellenberg, Vogt zu Feldkirch (Veldkirch) und Weigand (Weyganndt) von Tynnhaim die Vollmacht, im Namen König Karls und Erzherzog Ferdinands die Erbhuldigung der Stände und Untertanen des Fürstentums Kärnten entgegenzunehmen. Siegler: Petrus Bonomo, Bischof von Triest; Georg, Herr zu Firmian; Matthäus Lang von Wellenburg, Erzbischof von Salzburg; Maximilian von Pergen, Herr zu Siebenbergen; Johann Renner; Cyprian von Serntein (eigentlich Northeim); Jakob Villinger; Michael Freiherr zu Wolkenstein; Niklas Ziegler;

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 25.01.1520
AbstractDie kgl. Räte Paul Bischof von Chur, Karl Wolfgang (Wolfganng) Graf zu Ötting (Öttingen), Ulrich von Schellenberg (Schellennberg), Ritter und Vogt zu Feldkirch, und Weigand von Tünnhaim, die von den kgl. Statthaltern und Regenten aller nieder- und oberösterreichischen Lande bevollmächtigt worden sind, im Namen des Königs die Erbhuldigung der Stände und Untertanen des Erzherzogtums Kärnten zu empfangen, versprechen den Ständen, nachdem die Erbhuldigung nach dem Vorbild des Markgrafen Christof (Cristoffen) zu Baden und des Grafen Eytel Friedrich (Eitelfridrich) von Zollern (Zolrn), die seinerzeit als Stellvertreter des verstorbenen Kaisers Maximilian gehandelt haben, erfolgt war, daß dadurch ihre Privilegien, Freiheiten und Handfesten nicht beeinträchtigt werden, daß der König ihnen diese bis Michaelis (29. September) bestätigen werde und daß alle Lehen unverändert bleiben, bis der König diese persönlich verleihen werde. Bis dahin gebühre den Ständen Gehorsam, so als ob sie die Lehen bereits erhalten hätten. Siegler: Karl Wolfgang zu Ötting, königlicher Rat; Ulrich von Schellenberg, Vogt zu Feldkirch, königlicher Rat; Weigand von Thunhaim, königlicher Rat; Paul Ziegler, Bischof von Chur

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 25.10.1520
AbstractKaiser Karl V. bestätigt der Landschaft des Erzherzogtums Kärnten in seinem und im Namen seines Bruders, Erzherzog Ferdinand, das inserierte Privileg König Maximilians ddo 1494 Jänner 15 [s. Urk. Nr. 18 F] Siegler: Kaiser Karl V.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 25.10.1520
AbstractKaiser Karl V. bestätigt der Kärntner Landschaft in seinem und seines Bruders, Erzherzog Ferdinand, Namen die inserierten Privilegien, welche dieser von Erzherzog Ernst ddo 1414 März 27 [s. Urk. Nr. 5] und König Friedrichs ddo 1444 Jänner 05 [s. Urk. Nr. 8] verliehen worden sind. [Siehe auch Urk. Nr. 75 F (1530 Juli 28)] Siegler: Kaiser Karl V.

Images6
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 29.04.1521
AbstractKaiser Karl [V.] legt die ihm von seinem Bruder, Erzherzog Ferdinand, übertragene Vollmacht bezüglich der Regierung und Verwaltung der fünf niederösterreichischen Länder (Österreich ob und unter der Enns, Steiermark, Kärnten, Krain) nieder und enthebt diese Länder für seinen Teil von der geleisteten Erbhuldigung, so daß sie künftig Erzherzog Ferdinand als ihren einzigen "Erbherrn" und Landesfürsten zu betrachten haben. Gemäß der Vereinbarung zwischen Karl und Ferdinand werden nämlich die ihnen nach dem Tod Kaiser Maximilians [I.] als Erbe zugefallenen nieder- und oberösterreichischen Länder geteilt: Ferdinand erhält die niederösterreichischen Länder, Karl die Grafschaft Tirol, Elsaß, Sundgau (Sungkaw), Breisgau (Breisgew), Schwarzwald (Swarczwald) und die übrigen Vorlande, die bisher zur Regierung in Innsbruck gehörten, weiters die Grafschaft Görz, Ortenburg, Pustertal (Bussterstall), Karst (Karsst), Istrien (Yssterreich), Mötling/Metlica, Friaul, Triest, Meran und Gradiska (Gradisc) mit allem Zubehör und sämtlichen Urkunden zu erblichem Eigentum. Siegler: Kaiser Karl V.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 08.07.1521
AbstractErzherzog Ferdinand befiehlt dem Hans Meichsner und allen künftigen Einnehmern des Aufschlages "an der Terfis im Kanall" in Kärnten, nachdem Kaiser Maximilian der Landschaft Zins- und Zehentgetreide für 1000 Pfund Pfennig freigegeben und Kaiser Karl eingewilligt hatte, daß die Landschaft die 1000 Pfund in bar empfange, den Aufschlag aber wie bisher bezahle, nunmehr der Landschaft jährlich 1000 Pfund, und zwar vierteljährlich 250 Pfund Pfennig, zu bezahlen, bis die Aufschläge abgeschafft werden. Siegler: Erzherzog Ferdinand I.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 23.10.1521
AbstractBischof Georg von Bamberg entscheidet einen Streit zwischen den Wirten, Wein- und Bierschenken zu Villach einerseits und den dortigen Handwerkern andererseits bezüglich der Klage ersterer, daß die Handwerker ebenfalls Bier und Wein ausschenken. Aufgrund einer von Vizedom Bernhard von Schaumberg durchgeführten Untersuchung sämtlicher diesbezüglicher von den bamberger Bischöfen erlassenen Bestimmungen entscheidet Bischof Georg, daß - da es in Kärnten allgemein üblich ist, daß auch Handwerker ausschenken - jeder Handwerker in Villach, der Bürger ist, auch "andere hendel" - so etwa den Wein- oder Bierschank - betreiben dürfe. Siegler: Georg III. Schenk von Limpurg, Bischof von Bamberg

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 04.12.1521
AbstractHans ("Hannss") Gallenberger von Osterberg und seine Frau Marusch verpfänden ihren Anteil des Zehents zu Rakittowitz im Gericht Stain, in "Krägsner pfar", der jährlich 4 Pfund Pfennig und 45 ß dient, ihrem Bruder bzw. Schwager Caspar Gallenberger von Osterberg und dessen Erben um 34 Pfund Pfennig und 58 ß. Bei Rückzahlung dieser Summe müssen der Zehent und der Pfandbrief wiederum ausgehändigt werden (Schirmformel). Siegler: Hans Gallenberger von Osterberg; Jörg Hertenfelser, Pfarrer zu Stain in Krain

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 29.03.1522
AbstractKaiser Karl V. erklärt alle Dokumente, durch welche Gebiete, die ursprünglich zu den Herzogtümern Kärnten und Krain gehört haben und durch ihn oder den verstorbenen Kaiser Maximilian von diesen abgetrennt und anderen Ländern einverleibt worden waren, für ungültig, da dies den erwähnten Herzogtümern und seinem Bruder Ferdinand, Infant von Spanien und Erzherzog von Österreich, dem er diese übergeben hatte, zum Nachteil gereiche und gegen deren alte Freiheiten verstoße.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 15.07.1522
AbstractDie Geschwister Gregor am Graben, Blasius ("Blasy") und Agnes, Frau des Valentin Stainer in Lölling ("in der Lelling"), Kinder des verstorbenen Sebastian ("Sewastian") am Dachberg ("Dachperg"), verkaufen dem Pfarrer und den Zechleuten des Gotteshauses St. Jakob am Deinsberg ("Deumbsperg") - Hans Gugelweidt, Lienhart am Rain und Ruprecht ("Rueprecht") am Pässering - sechs Joch Acker im Burgfried Althofen ("Altenhoffen"), der an die Gründe der Kommende Friesach (Inh. Nikl an der Närisch-Hube), des Kapitels St. Bartholomäus ("Sand Partlme) zu Friesach (Inh. ebenfalls Nikl), der Äbtissin zu St. Georgen ("Sand Jorgen") (Inh. Lienhart "am Farmb") und des Salzburger Amtes Althofen (Inh. Oswald/"Oswolt" am Dachberg) grenzt, mit allen Rechten und allem Zubehör sowie Urkunden um eine nicht genannte Geldsumme (Schirmformel; Siegel: Richter, Rat und Bürgergemeinde von Althofen).

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 21.01.1523
AbstractMargreth, eheliche Tochter des verstorbenen Lienhard ("Liennharten") Ayrer, Bürger zu Völkermarkt ("Volkhenmarkht"), und Frau des Andreas ("Anndren") Vorch, Bürger "ann der Puntäf(f)l", verkauft mit Zustimmung ihres Mannes gemäß dem Landrecht in Kärnten dem Paul Gräzer, Leitgeb in Micheldorf(f), dessen Frau Katherina und deren Erben ihre geerbte freieigene Hube, genannt die "ödt hueben", die vormals der Bauer Gregori innehatte und von der jährlich 2 Pfundpfennig sowie andere genannte Abgaben geleistet werden, samt allem Zubehör und allen Rechten (Art Pertinenzformel) um eine nicht genannte Geldsumme (Schirmformel). Siegler: Bertold Ranndt, Bürger und Rat zu St. Veit; Andreas Vorch, Bürger zu Pontafel

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 19.01.1525
AbstractErzherzog Ferdinand hebt auf Bitten der Landschaft und Untertanen des Fürstentums Kärnten das Verbot des "hallischen salzganng" auf, bis der Salzgarten zu Meran, Triest oder anderswo fertiggestellt ist. Die Kärntner sollen hierauf mit dem Meraner etc. Salz zufrieden sein, es sei denn, daß aufgrund eines Krieges mit den Venezianer oder anderer schwerwiegender Ursachen der Meraner etc. Salzgang behindert oder nicht ausreichend Salz vorhanden sei. Siegler: Erzherzog Ferdinand I.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 25.06.1528
AbstractKönig Ferdinand stellt der Kärntner Landschaft einen Schadlosbrief über den am letzten Landtag in Klagenfurt (1528 Jän. 7) wieder auf ein Jahr bewilligten Anschlag des "gemeinen Leibwochenpfennigs" aus, der bereits am Landtag des Vorjahres zugesagt worden war. Die Hälfte dieses Anschlags verwendet der Landesfürst zur Grenzverteidigung gegen die Türken in Kroatien, die andere Hälfte steht der Landschaft zur Unterbindung eines möglichen Aufruhrs zu. Siegler: König Ferdinand I.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 17.01.1529
AbstractKönig Ferdinand stellt dem Herren- und Ritterstand des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief über die am Landtag zu St. Veit am 26. Dezember 1528, bei dem der König persönlich anwesend war, bewilligte Hilfe zur Abwehr der Türken aus. Siegler: König Ferdinand I.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 28.07.1530
AbstractKaiser Karl V. bestätigt nach seiner Krönung zum römischen Kaiser der Landschaft des Erzherzogtums Kärnten die inserierte Urkunde ddo 1520 Okt. 25 (Urk[Urk. Nr. 65] mit dem Insert des Diploms Erzherzog Ernsts von Österreich ddo 1414 Jän. März 27 [Urk. Nr. 5] und der Konfirmation der Privilegien Friedrichs [III.] und Maximilians [I.]. In dieser Urkunde hatte er bereits nach der Königskrönung in Aachen die Freiheiten der Kärntner Landschaft bekräftigt, was er nun wiederholt. Siegler: Kaiser Karl V.

Images9
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 29.07.1530
AbstractKaiser Karl V. bestätigt der Landschaft des Erzherzogtums Kärnten die inserierte Urkunde ddo 1522 März 16 [vgl. Urk. Nr. 69,1], betreffend die Vereinigung der Grafschaften und Herrschaften Ortenburg, Lienz, Gmünd, Dornburg und anderen seinerzeit von den Venezianern eroberten Gebiete mit Kärnten und den Befehl, Erzherzog Ferdinand die zunächst verweigerte Erbhuldigung zu leisten. Siegler: Kaiser Karl V.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 24.05.1531
AbstractKönig Ferdinand stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief für die am Landtag vom 8. März bewilligte Türkenhilfe aus. Die Landschaft hat sich bereit erklärt, die Hälfte ihrer Gülten anzuschlagen und von dieser Summe wiederum die Hälfte zur Verfügung zu stellen, Städte und Märkte ausgenommen, wobei der Erzbischof von Salzburg und der Bischof von Bamberg in diesen Anschlag einbezogen werden sollen. Siegler: König Ferdinand I.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 24.05.1531
AbstractKönig Ferdinand stellt der Landschaft des Herzogtums Kärnten einen Schadlosbrief darüber aus, daß sie bereit ist, auf die Beteiligung des Erzbischofs von Salzburg und des Bischofs von Bamberg an dem im Landtag vom 8. März 1531 beschlossenen Anschlag der halben Gült als Türkensteuer [s. Urk. Nr. 77] nicht aus Bindung oder Vollzieung eines Reichsabschieds, sondern aus Gefälligeit für den Landesfürsten zu verzichten. Die Bischöfe und Prälaten mit Gült in Kärnten hatten auf dem Reichstag zu Augsburg beim Kaiser und den Reichständen gegen diese Maßnahme appelliert, mit dem Hinweis, bereits im Reich besteuert zu werden und daher in Kärnten exemt zu sein. Siegler: König Ferdinand I.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 19.06.1531
AbstractKatherina,Tochter des Friedrich ("Fridrich") von Gallenberg und Frau des Jörg Ap(h)feltrer zum Roy, verzichtet nach Empfang ihres Heiratsgutes von 100 ungar. fl. (à 80 Kr.) auf jegliches väterliches und mütterliches Erbe. Sollte jedoch der Vater ohne männliche Erben oder diese ohne Söhne zu hinterlassen sterben, so behält sich Katherina den gleichen Anteil wie die anderen weiblichen Nachkommen vor, was auch für andere anfallende Erbschaften gelten soll. Jörg Ap(h)feltrer bestätigt den Verzicht seiner Frau. Siegler: Wolf von Dietrichstein; Franz von Rain, Pfleger zu Flednigkh (Flödnig/Smeldnik) Unterzeichner: Jörg Apfaltrer zum Roy

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 13.11.1531
AbstractKönig Ferdinand stellt der Landschaft in Kärnten die vom Statthalter und Hofrat der niederösterreichischen Länder zugesagte Gerichtsurkunde über das am 14. Dezember 1530 in dem vom verstorbenen Georg von Herberstein (Herbeinstain) und seinen Söhnen und Erben (Georg Ruprecht, Gunther, Jörg Andreas und Jörg Sigmund) gegen die Kärntner Landschaft angestrengten Prozeß ergangene Urteil aus, welches zugunsten der Beklagten ausfiel. Georg von Herberstein, der zur Zeit des Bauernaufstands oberster Feldhauptmann der niederösterreichischen Länder war, hatte seine Klage auf Entschädigung am 13. März 1525 eingebracht. Nachdem Kaiser Maximilian die Funktion des Feldhauptmanns geschaffen hatte, wählten die Landschaft der Steiermark, die dazu auch von jener Kärntens bevollmächtig war, Herberstein. Dieser brachte nun bei Gericht vor, von Steiermark und Krain, nicht aber von Kärnten den Lohn für seine Tätigkeit empfangen zu haben. Im Verlauf des Prozesses wurden die von ihm vorgebrachten Beweise (weisartikhl) jedoch für nichtig befunden und somit die Klage, die seine Erben fortgesetzt hatten, abgewiesen, wobei die Kosten von beiden Parteien selbst zu tragen waren. Siegler: König Ferdinand I.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 14.11.1534
AbstractKönig Ferdinand stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die im Jahr 1532 am Landtag zu Klagenfurt bewilligten 33.000 fl. zur Finanzierung der Türkenabwehr. Siegler: König Ferdinand I.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 14.11.1534
AbstractKönig Ferdinand stellt der Landschaft des Fürstentums Kärnten einen Schadlosbrief aus für die im Landtag zu Klagenfurt am 22. Oktober 1534 bewilligten 15.000 fl. zur Finanzierung des Kriegszuges nach Ungarn und Siebenbürgen. Siegler: König Ferdinand I.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 27.01.1535
AbstractKönig Ferdinand erläßt aufgrund eines Konfliktes zwischen dem bambergischen Vizedom in Wolfsberg und den Bewohnern der bambergischen Herrschaft in Kärnten einerseits und dem Landeshauptmann und der Landschaft des Fürstentums Kärnten andererseits wegen der Verschiebung einer Appellation in 3. und letzter Instanz auf Bitten des Bischofs Weigand (Weigannden) von Bamberg einen Bescheid (maß und ordnung) bezüglich der Appellation und des Instanzenzuges, der beide Parteien ihre Zustimmung erteilen, Bischof und Kapitel von Bamberg mittels eines Reverses. Siegler: König Ferdinand I.

Images6
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 20.04.1535
AbstractKönig Ferdinand stellt der Landschaft in Kärnten einen Schadlosbrief aus bezüglich seines Eingreifens in einen Prozeß, welchen Sigmund Painer, Wilhelm Neumann (Newman), Anton von Rosegg (Anthoni v. Rossegg), Wolfgang Täsch, Heinrich Kurz (Hainrich Khurtz) und Caspar Ruckenstein (Rukhenstain) gegen Weigand (Weyganndn) Bischof von Bamberg angestrebt und in dem sie gemäß dem Landrecht einen "Ansatz" erlangt haben, der aber aufgrund des Bescheids Ferdinands vom Jänner 1535 [s. Urk. Nr. 82] ungültig ist und somit aufgehoben wird. Dem Bischof von Bamberg werden seine Güter restituiert und der Fall den kgl. Kommissaren übergeben. Siegler: König Ferdinand I.

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 08.07.1535 (erschlossen)
AbstractKönig Ferdinand bewilligt den von seinen sechs Unterhändlern am kgl. Hof zu Wien ausgehandelten Vergleich, mit welchem der Konflikt zwischen dem Stift und dem Erzbischof zu Salzburg, Kardinal Matthäus [Lang], einerseits und Ferdinand als Landesfürst der niederösterreichischen Länder und der dortigen Landschaften andererseits beigelegt wird. Ferdinand hatte, vom Salzburger Erzbischof auf die Beschwerden seines Stiftes und seiner Untertanen aufmerksam gemacht und darum gebeten, die Zwistigkeiten (v.a. hinsichtlich der Grenzen, Rechtstellung, Steuerpflicht) zu beseitigen, einen Verhandlungstag an den Wiener Hof angesetzt, an welchem die Gesandten des Erzbischofs ihre Klagen vorbrachten und die Standpunkte der gegnerischen Parteien angehört wurden.

Images24
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 25.10.1535
AbstractDie sechs namentlich nicht genannten kgl. Unterhändler [s. Urk. Nr. 84] stellen als Ergänzung zum Vergleich in Urk. Nr. 84 vom 8. Juli 1535 einen Rezeß aus, in welchem vor allem strittige Grenz-, Rechts- und Steuerfragen zwischen Salzburg und den niederösterreichischen Ländern geklärt werden.

Images24
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 03.03.1536
AbstractAntonius ("Anthoni"), Administrator des Bistums Gurk ("Gurgkh"), verleiht dem Philipp ("Filippen") Schalkh in der oberen Läßnitz ("Lässniz"), dessen Frau Lucia und deren Nachkommen kaufrechtweise ein zum Amt Metnitz ("Möttniz") gehörendes Gut, einst "die Zieglmaistrin" und nun "Schälkhlhueben" genannt, mit allem Zubehör, vorbehaltlich der Leistung aller vorgeschriebenen Abgaben und Dienste. Ein eventueller Weiterverkauf bedarf der Zustimmung des Lehensherrn, dem der dritte Pfennig der Kaufsumme zusteht. Siegler: Anton Salamanca-Hoyos, Administrator des Bistums Gurk

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 26.08.1536
AbstractVeit (Veyt) Welzer von Eberstein (Eberstain), Landeshauptmann, und Christof von Laas (Cristoff von Laaß), Vizedom in Kärnten vermitteln als kgl. Kommissäre in einem Konflikt zwischen dem Erzbischof von Salzburg, Kardinal Matthäus [Lang], und der Kärntner Landschaft bezüglich des persönlichen Erscheinens des Erzbischofs vor dem Landrecht. König Ferdinand hatte deshalb für den 7. Mai 1536 einen Landtag nach St. Veit einberufen. Da auf diesem kein Vergleich zustande kam, wurde ein neuer Termin für den 21. August in Klagenfurt angesetzt, bei dem als Gesandte des Erzbischofs Ambros von Lamberg zu Schneeberg (Ambrosy von Lamberg zu Sneeperg), Domdechant und Offizial zu Salzburg, Franziskus von Tonhausen (Franciskh von Tonhawsen), Ritter, ksl. und kgl. Rat und Hauptmann sowie Vizedom zu Friesach, und Dr. jur. Nicolaus Ribeysen, Pfleger zu Gmünd, erschienen und weiters ein Ausschuß der Kärntner Landschaft. Gemäß des hier ausgehandelten Vergleichs, welcher weder die Rechte des Landesfürsten noch die der beiden Streitparteien beeinträchtigt, muß der Erzbischof von Salzburg in den nächsten 101 Jahren (ab 1537) bei einer Klage nicht vor dem Landrecht des Erzherzogtums Kärnten erscheinen und soll sich bei sämtlichen Rechtsangelegenheiten von seinem Hauptmann und Vizedom in Friesach, der ein Adeliger sein und seine schriftliche Vollmacht bis Ende 1537 erhalten muß, vertreten lassen. Siegler: Ulrich von Ernau, königlicher Rat; Christof Galler, Dompropst und Erzpriester zu Gurk; Wolf von Keutschach, königlicher Rat; Christof von Laas, Vizedom in Kärnten; Matthäus Lang von Wellenburg, Erzbischof von Salzburg; Philipp I. Renner, Bischof zu Lavant, königlicher Rat; Moritz Rumpf von Wullross, königlicher Rat; Sebastian Schenk, Abt von Viktring; Christof Welzer von Eberstein d. Ä., königlicher Rat; Veit Welzer von Eberstein, Landeshauptmann in Kärnten; Domkapitel zu Salzburg

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 27.08.1536
AbstractVeit (Veyt) Welzer von Eberstein (Eberstain), Landeshauptmann, und Christof von Laas (Cristoff von Laaß), Vizedom in Kärnten vermitteln als kgl. Kommissäre in einem Konflikt zwischen dem Erzbischof von Salzburg, Kardinal Matthäus [Lang], und der Kärntner Landschaft bezüglich dreier von der Landschaft bei der Wiener Verhandlung von 1535 als Antwort auf die Klagen des Erzbischofs vorgebrachter Entschädigungsforderungen betreffend die vom verstorbenen Erzbischof Bernhard verursachte Besteuerung im letzten Ungarnkrieg, die Niederlage in Schladming anläßlich der Aufstände [von 1525/26] und den doppelten Anschlag zu Gmünd. König Ferdinand hatte daraufhin für den 7. Mai 1536 einen Landtag nach St. Veit einberufen. Da auf diesem kein Vergleich zustande kam, wurde ein neuer Termin für den 21. August in Klagenfurt angesetzt, bei dem als Gesandte des Erzbischofs Ambros von Lamberg zu Schneeberg (Ambrosy von Lamberg zu Sneeperg), Domdechant und Offizial zu Salzburg, Franziskus von Tonhausen (Franciskh von Tonhawsen), Ritter, ksl. und kgl. Rat und Hauptmann sowie Vizedom zu Friesach, und Dr. Nicolaus Ribeysen erschienen und weiters ein Ausschuß der Kärntner Landschaft. Gemäß des hier ausgehandelten Vergleichs verzichtet die Kärntner Landschaft auf ihre Forderungen. Als Gegenleistung soll der Erzbischof der Landschaft in den nächsten 8 Jahren je 1.000 fl. pro Jahr mit 5% Zinsen zahlen und um die jeweils restliche Summe samt Zinsen Maut und Aufschlag in Gmünd verschreiben. Siegler: Ulrich von Ernau, königlicher Rat; Christof Galler, Dompropst und Erzpriester von Gurk; Wolf von Keutschach, königlicher Rat; Matthäus Lang von Wellenburg, Erzbischof von Salzburg; Philipp I. Renner, Bischof von Lavant, königlicher Rat; Moritz Rumpf von Wullross, königlicher Rat; Sebastian Schenk, Abt von Viktring, königlicher Rat; Christof Welzer von Eberstein d. Ä., königlicher Rat; Domkapitel zu Salzburg

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Date: 13.09.1536
AbstractKirchfelda, Tochter des verstorbenen Andreas ("Anndree") von Greißenegg ("Greisenekh"), stiftet zwei Höfe in Penk ("Penkh") (Inh. Matthäus/"Matheus" Penkher, Zins 14 Pfund Pfennig), einen Hof, genannt der "Neu Mairhoff" (Inh. der Schaffer zu Welmerdorff, Zins 7 Pfund Pfennig) und eine Hube (- "Schafflehn") in Penk (Inh. der Schaffer, Zins 3 Pfund Pfennig), alle unterhalb von Judenburg in "Steyr" in der Pfarre Weißenkirchen ("Weissenkhirchen") und im Gericht Liechtenstein ("-stain") gelegen, dem Hl.-Geist-Spital in Judenburg, welches ihr Vorfahre Han(n)s von Greißenegg für verarmte Adelige gestiftet hat. Von den Erträgen sollen die Augustiner des dortigen Klosters jährlich 4 Pfund Pfennig erhalten, wofür sie jeden Dienstag und Donnerstag eine Messe lesen, den Armenn die offene Beichte abnehmen und für die Verstorbenen der Familie Greißenegg ein Vaterunser beten lassen sollen. Von den restlichen 20 Pfund Pfennig sollen zwei Arme (adelig oder nicht) im Spital versorgt werden. Zur Aufsicht des jeweiligen Spitalmeisters bestimmt sie ihre Vettern Han(n)s Adrain, Han(n)s Jörg und Han(n)s Jacob von Greißenegg sowie Franz ("Franntz") von Lamberg zum Stain. Diese haben das Recht - bei Nachlässigkeit des Spitalmeisters und dessen dreimaliger vergeblicher Ermahnung - das Vermögen zu entziehen und einem anderen Spital zu übertragen. Siegler: Kirchfelda von Greißenegg; Friedrich von Paradeiser; Jakob von Lamberg zum Stein; Christof zu Kraig; Christof Katzianer; Friedrich von Gallenberg; Wolfgang von Dietrichstein

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
< previousCharters1519 - 1536next >