Charter: Urkundensammlung des Ständischen Archivs StA Urk 2386
Signature: StA Urk 2386
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1436 Dezember 18., Wien
Hans der Steger, Bürgermeister und Kellermeister von Wien, und der gemeine Rat ("Rat gemain") der Stadt Wien entscheiden in einem Streit zwischen Ludwig und Kaspar Poll einerseits, die auch ihre Brüder Hans und Balthasar ("Walthezar"), "die dieczeit innerlands nicht sein", und ihre Schwester Barbara, Witwe nach Hans dem "Raczlab", von der sie eine besiegelte Vollmacht ("lautt ains besigelten gewaltbriefs") haben, vertreten, und Anna, Frau des Hans Göttlesbrunner ("Gotesprunner"), andererseits wegen des Erbes nach Anna, Schwester der Geschwister Poll, und Ulrich dem Snurer (Snürer), Bruder der Anna Göttlesbrunner, nachdem beide Parteien vor ihr Gericht gekommen sind. Der Streit war entstanden, nachdem nach dem Tod der beiden, wobei Anna nach ihrem Mann verstorben war, auch ihr einziges Kind, eine Tochter, noch unmündig und bevor es das Erbe der Eltern hat antreten können, gestorben war. Der gemeine Rat spricht nach Anhörung der Parteien folgendes Urteil: [1.] Wegen der 200 lb. Heimsteuer, für die Ulrich der Snurer einst seiner Frau Anna laut einer darüber ausgestellten Pfandurkunde einen Weingarten in Heiligenstadt, genannt der "Haubenpuhel", verpfändet hat, wurde entschieden, dass dieser an die Brüder Poll und ihre Schwester Barbara fallen soll. Sie sollen auch den Weingarten nach laut des Satzbriefs solange nutzen dürfen, bis das Pfand wieder ausgelöst wird. Wegen der strittigen Weinlese des vergangenen Jahres wird entschieden, dass diese auch den Genannten gehören soll. [2.] Wegen der 300 lb. Morgengab ("verlorem Gut"), für die Ulrich der Snurer einst seiner Frau Anna laut einer darüber ausgestellten Urkunde zwei Häuser am alten Fleischmarkt verpfändet hat, wurde entscheiden, dass damit nach dem Testament ("geschefft") der Anna "der Snurerin" verfahren werden soll, das vor dem gemeinen Rat angezeigt ("beweist") wurde und wie es in dem Stadtbuch geschrieben steht. [3.] Wegen der fahrenden Habe, die Ulrich der Snürer und seine Frau Anna gehabt hat und die nach ihrer beider Tod an ihre Tochter gefallen ist, wurde entschieden, dass die eine Hälfte davon Anna die Göttlesprunnerin als die nächste Verwandte ("frewndt") des Kindes väterlicherseits bekommen soll und die andere Hälfte die Brüder Poll und ihre Schwester Barbara als die nächsten Verwandten des Kindes mütterlicherseits. Sollten an den kommenden Gerichtstagen weitere Erben Ansprüche anmelden, so sollen diese unberücksichtigt bleiben. 1) kleines Siegel der Stadt Wien (fehlt).
Material: Pergament
Language:
Places
- Wien
Niederösterreichisches Landesarchiv, Urkundensammlung des Ständischen Archivs StA Urk 2386, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-NOeLA/StA_Urk/StA_Urk_2386/charter>, accessed 2025-04-03+02:00
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