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FondUrkundensammlung des Ständischen Archivs
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Charter: StA Urk 2380
Date: 1436 Mai 21.
AbstractDie Brüder Martin, Hans und Stefan Eitzinger von Höflein verkaufen dem "vesten ritter" Rapper von Rosenharts mit Handen des Lehensherren Michael, Burggraf von Magdeburg ("des heiligen Römischen reichs Purkgraf zu Maydburg") und Graf von Hardegg, ihre von diesem lehenrührige Gülte von 6 lb. 30 Wr. d. auf behausten Gütern zu Rietental ("Ryetental", abgekommen) um 100 lb. d. Schadlosformel. Gewährleistung nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall.

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Charter: StA Urk 2374
Date: 1436 Juli 13.
AbstractKatharina, Tochter des verstorbenen Hans von Laiming, vermacht ihrem Mann Sigmund von Ebersdorf ihre 1200 Gulden - ein Gulden zu 6 ß. Wr. d. - Heimsteuer, für die sie auf ihr väterliches und mütterliches Erbe verzichtet und die sie ihrem Mann zugebrach hatte und die er ihr auf seinem Erbe verschrieben und aufgezeigt hat nach laut der Heiratsurkunde ("heyratbrief"), die sie darüber von ihm bekommen hat, auf die Weise, dass die 1200 Gulden erst nach ihrem und dem Tod ihres Mannes an ihre beider Kinder fallen sollen. Für den Fall, dass sie vorversterben sollte und sie ihrem Mann keine gemeinsamen Kinder hinterließe, soll ihr Mann die 1200 Gulden bis an sein Lebensende innehaben und nutzen. Nach seinem Tod jedoch soll für die genannte Summe eine im Detail beschriebene Seelgerätstiftung an der St. Peterskirche in Ebersdorf errichtet werden. Für die Einrichtung der Stiftung sollen die "frewnt" ihres Mannes, oder wer auch immer zu der Zeit "lehenherr" der genannten Kirche ist, innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Erbfalls sorgen. Sollte dies nicht geschehen, so sollen die 1200 Gulden an ihre (Katharinas) nächsten Erben fallen. Für den Fall, das ihr Mann vorversterbe und sie keine gemeinsamen Kinder hätten, bzw. sie gemeinsame Kinder hätten und diese auch vor ihr sterben würden, so soll sie die 1200 Gulden bis an ihre Lebensende nutzen und nach ihrem Tod in der oben beschriebenen Weise an die St. Peterskirche in Ebersdorf fallen.

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Charter: StA Urk 2378
Date: 1436 August 24.
AbstractPeter Mühlwanger ("Mülbanger") verkauft seinem "vetter" Veit Mühlwanger, Pfleger von Orth, und seinen Erben mit Handen seiner Burgherren Jörg des Huber ("Hueber") und Hans des Platzer zu Weißenkirchen seinen halben Weingarten genannt die "Wyelantinn" zu Weißenkirchen mit halbem Zubehör, gelegen in der Pfarre St. Michael, von dem man Jörg dem Huber jährlich in sein Lehen zu Weißenkirchen 30 d. und Hans dem Platzer in sein Lehen zu Weißenkirchen ebenso 30 d. an St. Michaelstag zu Burgrecht dient. Gewährleistung nach Kaufrecht, Burgrechtrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 2382
Date: ohne Datum
AbstractJörg der "Schernhaimer" Hof zu Perichthering, die Brennmühle an der Laudach ("mul genant dy Prenmül auf der Laütaw"), gelegen in der Pfarre Kirchham ...

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Charter: StA Urk 2384
Date: 1436 November 24.
AbstractKolomann Zwettler, Bürger von Krems, anstatt seiner Tochter Katharina, Frau Leonhards des "Schenczl", Bürgers von Krems, deren schriftliche Vollmacht er nach laut des "gewaltpriefs" hat, und Thomas Judenmaier vor dem Kärntnertor ("Thoman Judenmair vor Kernertor"), Bürger von Wien, anstatt seines noch minderjährigen "vetter" Eckhart des "Glacz", verkaufen Hans dem "Flechsein", gesessen zu Nußdorf, und seiner Frau Elisabeth mit Handen des Grundherren Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, zwei Teile des Hauses samt Zubehör in Nußdorf, von dem man jährlich dem von Ebersdorf 16 Wr. d. zu Grundrecht dient und das neben dem Haus des Hans der "Lambater" gelegen ist. Der verstorbene Stefan der "Techenstainer", ihr "aidem und swager", hat einen Teil des Hauses einst der genannten Katharina, seiner damaligen Frau, den anderen Teil aber seinem "vetter" Eckhart dem Glacz vererbt, wie das in seinem Testament steht ("als sein geschefft aufweist"), das er dem Richter und dem Rat der Städte Krems und Stein angezeigt hat und wie es in das dortige Stadtbuch eingetragen wurde. Schadlosformel. Gewährleisung nach Grundrechtrecht in Österreich und "ungevogtter erben"-Recht. Besicherung mit dem Besitz der Katharina "die Schenczlin" und des Eckhart "Glacz" in Österreich und überall.

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Charter: StA Urk 2381
Date: 1436 Dezember 4.
AbstractJakob der Seebeck ("Seebekh") verkauft Heinrich dem Haiden ("Hayden"), Stadtrat in Wien, ein Joch Weingarten genannt der Seefelder ("Seuelder"), gelegen bei Nußdorf am Nußberg, der sein freies Eigen ist und der frei von allem Bergrecht, Vogtrecht, Zehent und allen anderen Diensten ist. Gewährleistung nach Freieigenrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall.

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Charter: StA Urk 2379
Date: 1436 Dezember 6.
AbstractMargarethe, Tochter des verstorbenen Eckhart des Herleinsberger, vermacht ihrem Mann Hans von Pielach allen Besitz, den sie von ihrem Vater geerbt hat, das Gut, das von "dem vesten ritter" Andreas dem Herleinsberger, ihrem verstorbenen "vetter", "mit geschäft" an sie gekommen ist und alles, was sie noch erben soll, zu Morgengabe ("verlorem guet") nach Landrecht in Österreich und ob der Enns und überträgt alles in seinen Besitz. Für den Fall, dass sie vor ihm stirbt und er nochmals heiratet, so darf er ihre Güter nicht an seine künftigen Frau oder die Kinder, die sie gemeinsam hätten, vermachen, andernfalls sollen ihre nächsten Verwandten ("nagst frewnd") alle Güter wieder an sich nehmen. Stirbt aber ihr Mann vor ihr, soll alles Gut wieder an sie zurückfallen und nach ihrem Tod an ihrer beider Leiberben bzw. andernfalls an ihre nächsten Erben, die nach dem Recht erbberechtigt sind. Schadlosformel. Gewährleistung nach Gemächtsrecht, Morgengabrecht ("verlorens guets") und Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 2371
Date: ohne Datum
AbstractAbt Christian von Melk überlässt Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, und seinem Sohn Veit für die besonderen Dienste, die Hans von Ebersdorf ihm und dem Kloster oft erwiesen hat, auf ihrer beider Lebenszeit bestandsweise seine zwei Teile Weinzehent zu Waltersdorf, das ihr Eigen ist ("ir ist"), von dem sie jährlich am St. Martinstag 14 lb Wr. d "der swarczen münss" dienen sollen. Sollten sie diese Zahlung nicht leisten, so fällt der Weinzehent wieder an ihn und seine Nachkommen zurück. Ebenso überlässt er Veit von Ebersdorf aus besonderer Gnade und wegen der treuen Dienste, die Hans von Ebersdorf dem Kloster getan hat, bestandsweise auf Lebenszeit seine zwei Teile Getreidezehent zu Waltersdorf, den er zuvor schon Hans von Ebersdorf auf Lebenszeit bestandweise überlassen hat und von dem diese jährlich reichen sollen nach Laut des Bestandbriefs, den er von Hans von Ebersdorf darüber hat. Nach ihrer beider Tod fallen die zwei Teile Wein- und Getreidezehente wieder an ihn und seinen Nachkommen zurück.

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Charter: StA Urk 2385
Date: 1436 Dezember 13.
AbstractWolfgang Häsiber, Sohn des verstorbenen Erharts des Häsiber, Bürgers zu Steyr, verkauft seinem "vetter" Friedrich dem "Trunten", Bürger zu Steyr, mit Rat seiner Geschwister und Freunde ein Haus in Steyr, das er und seine Geschwistern von seinem Vater geerbt haben und das in der Stadt an der "obern zeil" zwischen den Häusern von Peter dem "Pluczpair" und Martin dem "Smydinger" gelegen ist. Gewährleistung nach Kaufrecht und dem Stadtrecht von Steyr ("der stat ze Steir recht"). Schadlosformel. Besicherung mit dem Hauptgut des Ausstellers und seiner Geschwister.

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Charter: StA Urk 2386
Date: 1436 Dezember 18.
AbstractHans der Steger, Bürgermeister und Kellermeister von Wien, und der gemeine Rat ("Rat gemain") der Stadt Wien entscheiden in einem Streit zwischen Ludwig und Kaspar Poll einerseits, die auch ihre Brüder Hans und Balthasar ("Walthezar"), "die dieczeit innerlands nicht sein", und ihre Schwester Barbara, Witwe nach Hans dem "Raczlab", von der sie eine besiegelte Vollmacht ("lautt ains besigelten gewaltbriefs") haben, vertreten, und Anna, Frau des Hans Göttlesbrunner ("Gotesprunner"), andererseits wegen des Erbes nach Anna, Schwester der Geschwister Poll, und Ulrich dem Snurer (Snürer), Bruder der Anna Göttlesbrunner, nachdem beide Parteien vor ihr Gericht gekommen sind. Der Streit war entstanden, nachdem nach dem Tod der beiden, wobei Anna nach ihrem Mann verstorben war, auch ihr einziges Kind, eine Tochter, noch unmündig und bevor es das Erbe der Eltern hat antreten können, gestorben war. Der gemeine Rat spricht nach Anhörung der Parteien folgendes Urteil: [1.] Wegen der 200 lb. Heimsteuer, für die Ulrich der Snurer einst seiner Frau Anna laut einer darüber ausgestellten Pfandurkunde einen Weingarten in Heiligenstadt, genannt der "Haubenpuhel", verpfändet hat, wurde entschieden, dass dieser an die Brüder Poll und ihre Schwester Barbara fallen soll. Sie sollen auch den Weingarten nach laut des Satzbriefs solange nutzen dürfen, bis das Pfand wieder ausgelöst wird. Wegen der strittigen Weinlese des vergangenen Jahres wird entschieden, dass diese auch den Genannten gehören soll. [2.] Wegen der 300 lb. Morgengab ("verlorem Gut"), für die Ulrich der Snurer einst seiner Frau Anna laut einer darüber ausgestellten Urkunde zwei Häuser am alten Fleischmarkt verpfändet hat, wurde entscheiden, dass damit nach dem Testament ("geschefft") der Anna "der Snurerin" verfahren werden soll, das vor dem gemeinen Rat angezeigt ("beweist") wurde und wie es in dem Stadtbuch geschrieben steht. [3.] Wegen der fahrenden Habe, die Ulrich der Snürer und seine Frau Anna gehabt hat und die nach ihrer beider Tod an ihre Tochter gefallen ist, wurde entschieden, dass die eine Hälfte davon Anna die Göttlesprunnerin als die nächste Verwandte ("frewndt") des Kindes väterlicherseits bekommen soll und die andere Hälfte die Brüder Poll und ihre Schwester Barbara als die nächsten Verwandten des Kindes mütterlicherseits. Sollten an den kommenden Gerichtstagen weitere Erben Ansprüche anmelden, so sollen diese unberücksichtigt bleiben.

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Charter: StA Urk 2400
Date: 1437 Jänner 1.
AbstractErasmus Jud übergibt seinem "öhaim" Erasmus den Hohenfelder zu Schlüßlberg ("Höhenbelder zu Slüsselberg") und seinen Erben den Schuldbrief ("geltbrief"), den er von dem verstorbenen Jakob Schönauer bekommen und den Sigmund der "Schyser" besiegelt hatte, und alles Gut, das von seinem verstorbenen "een" Heinrich Schönauer an Thomas Schönauer gelangt ist und nach dessen Tod an ihn, zu ihren Handen. Schadlosformel.

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Charter: StA Urk 2388
Date: 1437 Jänner 3.
AbstractKaspar Quentin von Preßburg verpflichtet sich gegenüber Heinrich dem Haiden ("Hayden"), Rat von Wien, und seinen Erben, ihm die Schulden von 31 Ungarischen Gulden, die seine Frau Anna schuldig ist und die einst Jost Spiegl gehabt hat, an den dafür bestimmten Tagen zu bezahlen, nämlich je 7 Gulden und 3 Ort am 24. Juni 1437, am 25. Dezember 1437, am 24. Juni 1438 und am 25. Dezember 1438. Bei Zahlungsverzug sollen die verbliebenen Zahlungstermine hinfällig sein und die restliche Schuld sofort fällig werden. Besicherung mit dem Besitz im Land und außerhalb, von dem sich Heinrich der Haiden und seine Erben im Schadensfall soviel und solange zu Pfand nehmen können, bis die Schuld getilgt ist.

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Charter: StA Urk 2422
Date: 1437 Jänner 14.
AbstractReinprecht von Ebersdorf verkauft seinem "vetter" Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, und seinen Brüdern Sigmund und Albrecht von Ebersdorf im Detail genannte Güter, Gülten, Dienste, Zehente etc. nämlich: 1) mit Handen seines Lehensherren Herzog Albrecht (V.) von Österreich von diesem zu Lehen gehende Gülte und Dienste zu Rutzendorf ("Ruczendorf"), Dienste zum "Albreach" und Güter zu Wolfpassing samt dem halben Teil an dem Gericht dort; 2) mit Handen des Lehensherren Markgraf Friedrich (I./VI.) von Brandenburg und Burggraf von Nürnberg von diesem zu Lehen gehende Güter zu Neusiedl "auf dem Stainfeld", Stixenstein ("Stuchsenstain") und "Schrotenstain"; 3) mit Handen seines "swager" Bischof Leonhard von Passau den von diesem und dem Gotteshaus zu Lehen gehenden Zehent zu Parbasdorf ("Perbleinstorf"), den jährlich wechselnd er oder der von Starhemberg innehat; 4) die von Bischof Nikodemus von Freising zu Lehen gehende Zehente zu Groß-Enzestorf auf fünf Lehen; 5) freieigene Dienste und Überländ zu Ebersdorf und *Teindorf ("Teymdorf", abgekommen) sowie im Detail genannte freieigene Auen und Wiesen. Schadlosformel. Gewährleistung nach Lehensrecht, Burgrecht, Bergrecht, freies Eigenrecht und Landrecht in Österreich. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall.

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Charter: StA Urk 2420
Date: 1437 Jänner 25.
AbstractNiklas Starnwörther ("Starnwerder") verkauft Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, mit Handen seines Lehensherren, Bischof Leonhards von Passau, eine vom Bistum Passau zu Lehen rührende Gülte von 14 ß. 25 ½ Wr. d. gelegen auf behausten Gütern und Überlend zu Starnwörth ("Starnwerd"), von denen im Detail genannte Holden jährlich zu St. Michaelstag ihre Dienste entrichten. Schadlosformel. Gewährleistung nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall.

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Charter: StA Urk 2419
Date: ohne Datum
AbstractLaut beiliegenden Einlagescheinen: "Nro. 2410 et 2419 fehlen. Oktober 1847." Gezeichnet Adalbert Mainhard Böhm. "In diesem Carton wurden die N(ummern) 2410 u. 2419 bei der am 28. 1. 1859 vorgenommenen Revision abgängig befunden (Selbe fehlten laut Vormerkung Böhms schon im Octob. 1847)." Gezeichnet Alois König. "No. 2419 fehlte bereits 1859. ... am 7. VII. 1913." Gezeichnet Dr. Buchner. "Gefehlt! 8/3 1956". Gezeichnet Dr. Steuer. "Extract aus Herrn Tobias von Rohr und Herrn Erhards von Mainberg übergabbrief einiger stück und gülten zu Königsprunn, Regelsprunn und Höflein an Frau Anna v. Liechtenek, gebohrene v. Winden. Datirt Wienn am Freytag vor Judica A. 1437". Folgt Extract. Regest nach dem barocken Urkundenrepertorium von 1705 (nach Kopie Rep. 6 A / 4, S. 43): "Übergaabbrief de dato Wienn, an freytag pro Iudica ap.1437, worinn Tobiaß von Rohr anstatt seiner mit frauen Catharina, einer gebohrnen von Liechtenekh, erzeugten Kinder und Erhart von Mainberg anstatt seiner Schwester, Frauen Anna von Liechtenekh, Witib, von die zu Ihres Ehefraun Erbschafts habende anforderung den Weinzehent, auch 3 lb. 3 schilling 8 1/2 d. gelts auf behausten Gütern und Überlendt, wie auch 85 Mezen Waiz und 85 Metzen Korn jährlichen dienst zu Königsprunn [Königsbrunn], item 9 lb. und ein halbes lb. gelts zu Regelsprunn [Regelsbrunn] und Höfleins [Höflein] genohmen hat. Zeug der Edle Wilhelm von Puchhaim, Obrister druchßeß in Österreich und der Edle Hanns Stockhornner, Landtuntermarschall, Hanns Welich, Anwalt des Raths zu Wienn."

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Charter: StA Urk 2406
Date: 1437 März 17.
AbstractHans von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich belehnt seinen "diener" Jakob Steringer auf dessen Bitten hin mit dem großen und kleinen Zehent auf im Detail genannten vier ganzen Lehen zu Wetzleinsdorf ("Weczlstorf"), der ihm mit dem Tod Oswald Oberndorfers, Hubmeister in Österreich, ledig geworden war, nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 2413
Date: 1437 April 4.
AbstractKaiser Sigismund erlaubt Johann von Ebersdorf, oberstem Kämmerer in Österreich, sowie dessen Nachkommen mit rotem Wachs zu siegeln.

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Charter: StA Urk 2407
Date: 1437 April 10.
AbstractUlrich Schrat, Küchenmeister Herzog Albrechts (V.) von Österreich, vermacht Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, und seinem Sohn Veit für den Fall, dass er vorversterbe, seine Wiese von 12 Tagwerk Wiesmahd, gelegen bei ("under") Ebersdorf, genannt "des von Elsaren wisen", die unter anderem mit einer Seite an die Wiese der Pfarrkirche St. Peter in Ebersdorf grenzt. Von der Wiese dient man jährlich 12 d. an Hans von Ebersdorf zu Burgrecht, von dem Ulrich Schrat sie auch gekauft hat.

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Charter: StA Urk 2399
Date: ohne Datum
AbstractLeonhard, Bischof von Passau, schenkt Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, und seinen Erben aufgrund seiner treuen Dienste den bislang vom Bistum lehenrührigen großen und kleinen Zehent in Eibesthal ("Eybestal") auf ewige Zeit zu Eigen.

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Charter: StA Urk 4924
Date: 1437 Mai 2.
AbstractPurkchart Chinberger und seine Gattin Anna verkaufen ihrem Vetter Jakob Chinberger den halben Teil der Veste Thurnberg am Kamp in der Pfarre Alt- Pölla, die Lehen von Hans von Kuenring ist, und den halben Maierhof dabei, der Burgrecht vom Abt zu Zwettl ist, mit allen Zugehörungen.

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Charter: StA Urk 2401
Date: ohne Datum
AbstractStefan Hering verkauft seinem "swager" Konrad dem Guster, dessen Frau Agnes, Tochter des verstorbenen Kaspar des Kirchstetter, seiner "mumen", und ihr Erben mit Handen des Lehensherren Herzog Albrecht (V.) von Österreich die von diesem lehenrührige 6 ß. d. Gülte auf einem behausten Gut und 3 lb. 6 ß. d. Gülte auf Überländäcker zu Hohen-Rupersdorf und bietet Schutz und Gewähr nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall.

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Charter: StA Urk 2402
Date: 1437 Mai 30.
AbstractHans Perner von Pernegg verkauft seinem "frewndt" Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, zwei Hofstätten, gelegen zu Baden in der "Alachgassen", die eine gelegen nächst dem St. Petersbad, die andere gelegen nächst dem Niklas "Krotenfuess", zu denen auch im Detail genannte Güter gehören und von denen man jährlich am St. Michaeltag je ½ lb. Wr. d. der schwarzen Münze weniger 9 d. dient. Schadlosformel. Gewährleistung nach Eigenrecht und Landrecht in Österreich. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall.

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Charter: StA Urk 2397
Date: 1437 Juni 5.
AbstractJakob der "Seebekh" verspricht Heinrich dem Haiden, Stadtrat von Wien, dem er um 8 ß. 20 d. und zwei Herbsthühner eine Grundrechtsgülte, die freies Eigen ist, gelegen auf Gütern und Weingärten in Nußdorf nach laut des Kaufbriefs verkauft hat, dass er ihm und seinen Erben die alten Urkunden ("brief") über die Gülte, die er sich "durch des schermes willen" einbehalten hat, nach Aufforderung innerhalb eines Monats ausfolgen wird, sobald Haiden und seine Erben wegen der Gülte nach Freieigenrecht gänzlich geschützt ("geschermet") sind.

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Charter: StA Urk 2398
Date: ohne Datum
AbstractAnna, Frau des Hans des Göttlesbrunner ("Gotesprunner"), verkauft Heinrich dem Haiden, Stadtrat von Wien, mit Handen ihrer Grundherrin ("gruntfraun"), Schwester Susanna der Schweinbartherin ("Sweinbartterinn"), Äbtissin der Klarissen von Wien, ein halbes Joch Weingarten, von dem man jährlich den Klarissen 6 d. Grunddienst am St. Michaeltag dient, den sie von ihrem verstorbenen Bruder Ulrich dem "Snürer" geerbt hat, gelegen bei "Töbling in der öd" nächst dem Weingarten genannt der Haubenbühel ("Hawbenpühel") und ihrem anderen Weingarten, und sichert ihm Schutz und Schirm zu. Gewährleistung nach Grundrecht und Landrecht in Österreich. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall.

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Charter: StA Urk 2396
Date: 1437 Juni 13.
AbstractBischof Nikodemus von Freising übereignet Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, den Zehent in Großenzersdorf, den er bisher vom Bistum Freising zu Lehen trug, nach Eigengutrecht und Landrecht in Österreich, wofür dieser den Wald genannt "das Weydach" bei Lehsdorf ("Lenstorf") dem Bistum überträgt, welchen er (Hans von Ebersdorf) von diesem wieder zu Lehen nimmt nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 2409
Date: 1437 Juni 22.
AbstractPrior Johann und der Konvent der Kartause Mauerbach übertragen Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, mit Zustimmung ihres obersten Vogtes, Herzog Albrecht (V.) von Österreich, die Vogtei über den Hof in Rietental ("Ryetental", abgek., bei Ernstbrunn), den ihnen Reinprecht von Wallsee gemeinsam mit anderen Gütern nach laut seiner Urkunde darüber gegeben hat, in der Weise, wie der Herzog ihm (Hans von Ebersdorf) die Vogtei über die anderen Leute und Güter zu Rietental mit Willen von Prior und Konvent von Mauerbach zuvor gegeben hat.

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Charter: StA Urk 2394
Date: 1437 Juni 27.
AbstractBischof Leonhard von Passau belehnt Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, auf dessen Bitte hin mit im Detail genannten Gütern in der Pfarre Mannswörth, die vormals sein und seiner Vorfahren freies Eigen waren, und für die er ihm und seinen Erben den großen und kleinen Zehent zu Eibesthal ("Eybenstal") zu freiem Eigen gegeben hat, nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 2387
Date: 1437 Juli 19.
AbstractHerzog Friedrich (V.) ("der Jüngere") von Österreich belehnt Urban Hundsheimer ("Hunczhaymer") als dem älteren und Lehensträger an seiner und seines Bruders Koloman statt mit zur Herrschaft Orth (an der Donau) gehörigen Gülten und Gütern, die ihr Erbe sind, nach Lehensrecht und Landrecht, darunter namentlich 12 lb. Gült und ein Zehent zu Edelstal ("Vttestal"), eine Mühle und 7 lb. Gült zu "Scheringprunn" an der Leitha, ein Zehent gelegen zu Hundsheim "auf der leytten", ein Hof zu Hundsheim, der eineinhalb Lehen ist, und weitere im Detail genannte Lehen. Beiliegend eine Beschreibung der Urkunde auf Karton, die wohl in einer Ausstellung als Vitrinenbeschriftung gedient hat. Am alten Papierumschlag der Urkunde der Vermerk "Vitr. 11/Nr. 1".

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Charter: StA Urk 2408
Date: ohne Datum
AbstractRichter und Rat der Stadt Klosterneuburg ("der stat ze Newnburg markthalben") entscheiden nach Rat der Meister Peter Untsch, Steinmetz, und Meister Wenzel ("Wenczlaben") den Zimmermann, beide Bürger der Stadt Wien und Baubeschauer ebendort, in einem Streit zwischen Stefan Holzapfel ("Holczapphel") und Hans Pieger, die sich wegen der Grenzmauer ("von des frids schidmaur") und der Rinne zwischen ihren Häusern an Richter und Rat gewandt hatten, damit sie in dem Streit entscheiden. Hans Pieger hatte nämlich einen Teil der Mauer niedergebrochen, um dort anzubauen, wogegen Stefan Holzapfel sich wehrte, da er meinte, dass Pieger dazu kein Recht habe, er ihm damit das Licht verbaue und sein Haus durch den Bau Schaden nehme.

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Charter: StA Urk 2410
Date: 1437 August 28.
AbstractLaut beiliegendem Einlageschein: "No. 2410 fehlte bereits 1859. Vgl. No. 2419". - "Auch am 7. VII. 1913". Gezeichnet Dr. Buchner. "Gefehlt! 8/3 1956". Gezeichnet Dr. Steuer. Vgl. StA Urk. Nr. 2419. Regest nach dem barocken Urkundenrepertorium von 1705 (nach Kopie Rep. 6 A / 4, S. 41f.): "Dispensatio Matrimonii inter Baronem Joannem de Eberstorff et Baronisam Gertrudinem de Starhenberg in 2do affinitatis grada a Pontifice Eugenio 4to sub dato Bononie ap. 1436 pridie Kalend. Febr. concessa est a Leonardo Episcopo Pataviensi promulgata Vienna Anno 1437, 28. mensis Augusti" [Bischof Leonhard von Passau verkündet den von Papst Eugen IV. gewährten Ehedispens (1436 Jänner 31, Bologna) wegen Verwandtschaft im zweiten Grad für Hans (II.) von Ebersdorf und Gertrud von Starhemberg. 28. August 1437]

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Charter: StA Urk 2391
Date: 1437 September 4.
AbstractLeopold Heller und seine "vettern", die Brüder Konrad und Hensel, versprechen, dass sie wegen der Gefangenschaft, in die sie Jörg der Sinzendorfer, Pfleger zu Waidhofen an der Ybbs, "um boluer schuld sach" (?) gelegt hat und aus der sie Richter, Rat und einige Hausgenossen ebenda befreit haben, keine Forderung gegen die Herrschaft Waidhofen, Göstling ("Gesting") und Hollenstein haben. Bei Zuwiderhandeln sind sie mit Leib und Gut verfallen.

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