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Charter: Urkundensammlung des Ständischen Archivs StA Urk 2565
Signature: StA Urk 2565
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1444 März 27.
Sigmund der Stockhorner bekennt, dass seine Frau Ursula, Tochter des verstorbenen Seifried des Ritzendorfers, ihm 1000 lb. Wr. d. Heimsteuer nach dem Landrecht zu Österreich zugebracht hat und versichert ihr im Gegenzug satzweise ebenso 1000 lb. Wr. d. Widerlage nach dem Landrecht in Österreich. Für diese 2000 lb. Wr. d. verschreibt er ihr Gülte und Güter, namentlich das Haus Buchberg mit allen Zugehörungen, sie seien Lehen, Eigengüter, Burgrecht oder Bergrecht. Sollten sie miteinander Kinder haben, dann sollen diese 2000 lb. d. erst nach dem Tod von ihnen beiden ledig werden. Sollte er vor seiner Frau sterben und es keine gemeinsamen Kinder geben oder keine allfälligen gemeinsamen Kinder mehr leben, dann soll sie diese 2000 lb. d. nach dem Satzrecht, Widerlagsrecht, Heimsteuerrecht und Landrecht in Österreich innehaben. Nach ihrem Tod sollen die 1000 lb. d. Widerlage an seinen nächsten Erben fallen, die 1000 lb. Heimsteuer allerdings an den nächsten Erben seiner Frau Ursula, die den Satz solange innhaben sollen, bis seine nächsten Erben diesen um 1000 lb. lösen. Im Fall, dass seine Frau vor ihm stirbt (Schreiber eigentlich irrtümlich nochmals: "Beschech aber, das ich obgenanter Sigmund Stokcharner mit dem tod abgieng ee dann die vorgenant Ursula, mein hausfraw"), so sollen ihm die 1000 lb. Widerlage ledig werden, während er die 1000 lb. Heimsteuer bis an sein Lebensende nach dem Heimsteuerrecht und Landesrecht in Österreich innehaben soll. Stirbt er, so sollen diese 1000 lb. Heimsteuer an die nächsten Erben seiner Frau fallen bis seine nächsten Erben den Satz um 1000 lb. von ihnen lösen. Der Aussteller oder seine Erben dürften diesen Satz jährlich nur zwischen Weihnachten und Fasching um 2000 lb. Wr. d. lösen, wobei in diesem Fall die Summe wieder angelegt werden soll und 1000 lb. d. nach Heimsteuerrecht und 1000 lb. nach Widerlagsrecht verschrieben werden sollen. Gewährleistung nach Eigenrecht, Lehensrecht, Satzrecht, Heimsteuerrecht, Widerlagsrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.   



1) der Aussteller, 2) Wolfgang der Reuter, 3) Christan der Stockhorner.

Material: Pergament
    Graphics: 
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    LanguageDeutsch

    Notes
    vgl. StA Urk 2591.
     
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