Fond: Urkundensammlung des Ständischen Archivs
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Charter: StA Urk 2542
Date: 1443 Juli 28.
Abstract: König Friedrich (IV.) belehnt Hans von Ebersdorf, Obersten Kämmerer in Österreich, seinen Rat, auf dessen Bitten hin und aus besonderer Gnade mit einem "waisen" und eine neue "schüt", die sich zwischen Asparner und Erdberger Au ("Aschparner und Erpurger aw") in der Donau "angeschütt hat", nach Lehensrecht und dem Landrecht in Österreich.
Charter: StA Urk 2552
Date: 1443 August 3.
Abstract: Andreas Dietram, Hofmeister zu Vornbach und Bürger zu Wien, verkauft Simon dem Pötel, Rat der Stadt Wien, und seiner Frau Magdalena mit Handen seines Grundherren Abt Johannes von den Schotten zu Wien seinen alten großen Stadel und den daranliegenden Garten, die er einst von der Pollheimerin gekauft hat, und von denen man jährlich zwei Wiener Pfennige an Grunddienst den Schotten in Wien zahlt, um 170 lb. Wr. d. Der Stadel ist gelegen "mit der infart gegen der rinkchmawer über bey Schottentor" und liegt mit der einen Seite zunächst dem Garten des Stiftes Melk und mit der anderen Seite zunächst seinem neuen großen Stadel, der längs des alten Stadels liegt und mit Ziegeln gedeckt ist. Der alte Stadel stößt mit einem "ort" auch an sein Haus in der "Tunfoitstraß", das einst dem Juden Hans dem Parchanter gehört hat. Dietram trifft auch detaillierte Bestimmungen bezüglich der Trennmauer und der Regenrinne zwischen den beiden Stadeln. Gewährleistung und Schirm nach Grundrecht und dem Stadtrecht von Wien. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2535
Date: 1443 August 5.
Abstract: Bischof Leonhard von Passau gibt seine Zustimmung dazu, dass Albrecht von Pottendorf für sich, seinen noch unmündigen Bruder Christoph von Pottendorf, dessen Gerhab er ist, und allen ihren Erben zugunsten von Reinprecht von Ebersdorf und seinen Kindern Jörg und Elisabeth, die dieser mit seiner verstorbenen Frau Johanna, Tochter Bernhards von Streitwiesen, gemeinsam hatte, auf im Detail genannte, vom Hochstift Passau zu Lehen gehende Stücke und Zehente, nämlich zwei Drittel auf zwei Teilen Zehent auf den folgenden Dörfern, wo Stefan von Zelking und seine Frau Elisabeth einen Teil zu Leibgedinge innehaben, namentlich zu Laimbach ("Laynpach") in der Pfarre Laimbach, "Pranndeck", Klebing, Sassing, auf dem Taphof ("auf dem Tepphof"), Zintring ("Zuentring"), Felbring ("Velbarn"), Hinterkogel, Fritzelsdorf ("Friczestorff"), Lanzendorf ("Lewczendorff"), "Zehentnikg", Kuffarn in der Pfarre Weiten gelegen, Kollmitzberg ("Kollnicz"), Edelsreith ("Hertleinsrewt"), Ober-Erla ("Obern Erlach"), Pargastetten, "auf der Haid", "auf dem Prennhof", zu Grub, zu Haag ("im Hag"), Neunkirchen (am Ostrong), Ober- und Unter-Hohenau ("zu baiden Hohenaw") und "auf dem Höfleins" in der Pfarre Münichreith (am Ostrong) sowie Weinzehente zu Weiten, "herdishalb des Lewtschgraben am Wetternperg", "im Modertal", "Zehentnikh", am "Wartperg", am "Fliehenperg under Streitweesen (Streitwiesen)", gelegen in der Pfarre Weiten, wie dies der von Zelking und seine Frau zu Leibgedinge innehatten, verzichtet, und bestätigt Reinprecht von Ebersdorf und seinen Kindern Jörg und Elisabeth diese Lehen nach laut des Verzichtsbriefes (2. Ausfertigung: Kaufbriefs) nach Verzichtsrecht (2. Ausfertigung: Kaufrecht), Lehensrecht und dem Landrecht in Österreich.
Charter: StA Urk 2551
Date: 1443 August 10.
Abstract: Margarethe, Witwe nach Wolfgang dem Schaden und Tochter des verstorbenen Konrads des Pöttinger, verkauft Stefan dem Müllner und seiner Frau Margarethe sowie Hans, Sohn Michaels des Fischer zu Rennersdorf ("Renesdorf"), und seiner Frau Barbara ihren Hof genannt der "Zikchof", gelegen bei der Pielach ("Pyela") in der Pfarre (Ober-)Grafendorf, um 160 lb. Wr. d. der schwarzen Münze und einer jährlichen Zahlung von 2 lb. Wr. d. Schirm und Gewährleistung nach "behausts" Recht, Kaufrechtsrecht und Güterrecht im Land zu Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2553
Date: 1443 August 22.
Abstract: Hans von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, trifft testamentarische Verfügungen zugunsten seines noch unmündigen Sohnes Veit und seiner Frau Gertrud und bestimmt seine "frewnt", seinen "vetter" Siegmund von Ebersdorf, seinen Oheim Hans von Neidberg und seinen Schwager Rüdiger von Starhemberg, zu seinen Testamentsvollstreckern.
Charter: StA Urk 2531
Date: 1443 August 23.
Abstract: Jörg Weinberger ("Weyhnperger"), Hauptmann von "Wisstritz", verspricht, sich in seinem Streit mit Ulrich Graf zu Cilli, Ortenburg und in dem Seger wegen des Schlosses "Wistritz gelegen an dem Wag" dem Urteil des Schiedsrichters Hans von Pielach unterwerfen zu wollen.
Charter: StA Urk 2533
Date: 1443 August 26.
Abstract: Stefan von Hohenberg belehnt seinen "knecht" Veit den Radlbrunner ("Redebrunner") mit im Detail genannten Stücken, Gülten und Gütern zu "Weissenperg", gelegen in der Pfarre (Groß-)Weikersdorf, zu "Grossen Wetzlestorff", zu Rohrbach, zu Kiblitz ("Küblitz") und "in dem Waidperg", gelegen in der Pfarre Rohrbach, zu "Meissldorf", gelegen in der Pfarre Ravelsbach ("Rafelspach"), sowie zu Ronthal ("Rewntal"), gelegen in der Pfarre Hohenwarth, die dieser von seinem "vetter" Hans dem Radlbrunner geerbt hat, nach Lehensrecht und dem Landrecht in Österreich, unbeschadet jedoch seiner und seiner Erben Ansprüche an dem Lehen.
Charter: StA Urk 2532
Date: 1443 August 26.
Abstract: Die Brüder Lipp von Diendorf (bei Hürm) ("Dyemdorff"), Meister Christian von Hürm ("Hürben") und Stephan von Diendorf sowie Lipps Sohn verzichten für eine Summe Geldes zugunsten Hans dem Müllner zu "Playkchen" und seinen Erben auf alle ihre Ansprüche auf das Erbe ihrer verstorbenen Tochter und Schwester Margarethe ("unser liebe tachter und swester Maret"), Frau Hans des Müllers. Schadlosformel. Besicherung mit dem gesamten Besitz.
Charter: StA Urk 2534
Date: 1443 August 28.
Abstract: König Friedrich (IV.) gibt als Vormund König Ladislaus' seine Zustimmung zu dem Testament Hans' von Ebersdorf, Obersten Kämmerers in Österreich, doch unbeschadet ihrer Recht an den von ihnen und dem Fürstentum Österreich zu Lehen gehenden Stücke.
Charter: StA Urk 2554
Date: 1443 September 21.
Abstract: Stefan von Hohenberg, Wigoleus von Volkersdorf, Hans Walich, Jörg Hohenberger, Hermann Schad, Thomas Kolb und Wolfgang Kienberger entscheiden in einem Streit, der zwischen den Brüdern Otto und Wilhelm von Toppel auf der einen und Siegmund den Pottenbrunner auf der anderen Seite geführt wurde. Sie bestimmen, dass die von Toppel die Kefermühle, die in Pottenbrunn in dem Dorf zunächst dem Burggraben ("hawsgraben") des Pottenbrunners gelegen ist, die zu einem Jahrtag in der Pfarrkirche Pottenbrunn gestiftet ist und deren Erbvögt sie sind, an Siegmund den Pottenbrunner mit einem "auswechslbrief", versehen mit dem Siegel des Pfarrers [von Pottenbrunn], und zusammen mit einem Bestättigungsbrief des Bischofs von Passau übergeben sollen. Im Gegenzug soll Siegmund den Brüdern von Toppel die Grafmühle mit einer Wiese übergeben, worüber er ihnen auch einen "auswechslbrief" und einen Eigenbrief des Lehensherren geben soll. Die Schiedsleute treffen noch Regelungen die Übergabe betreffend und setzen Strafzahlungen fest.
Charter: StA Urk 2549
Date: 1443 November 16.
Abstract: Die Brüder Otto und Wilhelm Toppel, Jörg Hohenberger und Hermann Schad entscheiden in einem Streit zwischen Bernhard von Rohr und Pangraz von Plankenstein auf der einen und Siegmund von Pottenbrunn auf der anderen Seite wegen des "übermaissen wegen" (maissen=Holz schlagen) in den Auen, die beide Parteien an den beiden Ufern der Traisen haben, dessen sie ich gegenseitig beschuldigen, indem sie die Grenzen nach Beschau abstecken und an Stelle der Stecken Grenzsteine anbringen ließen.
Charter: StA Urk 2548
Date: ohne Datum
Abstract: Stefan von Hohenberg belehnt Ulrich den Harrasser mit einem von ihm zu Lehen gehendes Holz zu Puch ("Püch") in der Pfarre (Groß-)Stelzendorf ("Stelczerndorffer phar") und gelegen in dem Heuberg sowie eine "herberg" zu Puch, die ihm zuvor Hans Eckl ("Egkl") aufgesandt hat, nachdem er sie an Ulrich den Harrasser verkauft hat, nach Lehensrecht und dem Landrecht in Österreich.
Charter: StA Urk 2541
Date: 1443 November 25.
Abstract: Ulrich Graf zu Cili, zu Ortenburg und in dem Seger befiehlt Jörg Weinberger ("Weyhenperger"), seinem Pfleger des Schlosses "Wistritz an dem Wag", das genannte Schloss an Michael Unrue und Hans Gallen, denen er das Schloß pflegeweis übertragen hat, auf deren Aufforderung hin zu übergeben. Für den Fall, dass die Übergabe erfolgt ist, sagt er Jörg Weinberger von seinem Gelübde, die dieser ihm wegen der Pflege und Schlosses geleistet hat, los.
Charter: StA Urk 2550
Date: 1443 Dezember 10.
Abstract: Barbara, Frau Stefans des Liechtensteiner, gesessen zum Weinhaus (heute Wien XVIII), und vormals Witwe nach Jörg den Baumgartner, teilt mit Jörg dem Kriechauer, gesessen zu Hernals, und Jakob "Schebhuter", wohnhaft am Hof zu Wien, anstatt und als Gerhaben ihres [Barbaras] noch minderjährigen Sohnes Ulrich, den sie aus ihrer Ehe mit Jörg den Baumgartner hat und der ein "vetter" Jakobs des "Schebhuter" ist, in Gegenwart Lienharts des Baumann, Amtmann zum Weinhaus, von vier Geschworenen und anderer Leute alle Erbgüter, die sie mit gesamter Hand gemeinsam mit ihrem verstorbenen Mann gekauft hat, in der Weise, dass die Gerhaben anstatt und zu Handen ihres Sohnes an dessen Teil einen Weingarten bei Weinhaus und drei Achtel Weingarten ebenda gelegen im Mitternberg erhalten, wohingegen sie an ihrem Teil ein Haus mit Zubehör gelegen in Weinhaus und ein Viertel Weingarten gelegen im "Vilz" bekommt.
Charter: StA Urk 4930
Date: 1443 Dezember 19.
Abstract: König Friedrich III. gibt dem Wolfgang Perner sein väterliches Erbe zurück, welches beschlagnahmt worden war, weil dessen Vater Dietrich Perner zum Schachen den Georg Scheckchen in der Veste Schachen gefangen hatte; er muss sich aber verpflichten, das gebrochene Haus zum Schachen nur mit Bewilligung des Königs wieder zu erbauen, und auf alle anderen Ansprüche verzichten.
Charter: StA Urk 2555
Date: 1443 Dezember 21.
Abstract: Tobias von Rohr vergleicht sich mit Philipp Rennbart in einem Streit, der zwischen ihnen geführt wurde, in der Weise, dass Philipp für die Schäden, die dieser ihm angetan hat, innerhalb eines Jahrs vom Ausstellungsdatum der Urkunde weg auf seine Aufforderung hin sechs Reisige zu Ross auf dessen Kosten ein Monat lang gegen seine oder Feinde des Landes Österreich stellen soll.
Charter: StA Urk 2577
Date: 1444 Jänner 20.
Abstract: Bruder Konrad Rosenbach, Professor der Theologie, Vikar des Dominikanerordens in Österreich, Steiermark und Kärnten, nimmt Rapper von Rosenharts, seine Frau Agathe und deren Kinder in die Gebetsbruderschaft der Dominikaner in ebendiesen Gebieten auf.
Charter: StA Urk 2564
Date: 1444 Jänner 24.
Abstract: Friedrich Schauchinger verkauft Rapper von Rosenharts mit Handen seines Lehensherrn Reinprecht von Wallsee, des obersten Marschalls in Österreich und Landeshauptmanns ob der Enns, die Gülte und Güter, die er von demselben zu Lehen gehabt hat, namentlich von den bewohnten Gütern zu Geitzendorf jährlich am 23. April und am 29. September jeweils 6 ß. d., von Hans Schwab 6 ß. d., von der Witwe Anna "Hausnerin" von einer Hofstätte 60 d., von Hans Rüdel von einer Hofstätte 50 d., von Niklas Kern(er) von einer Hofstätte 50 d., zu Burgrecht von den Äckern beim Hof zu Geitzendorf 6 ß. d. 20 d. und von den Äckern, die von Hans "dem Swaben" genutzt werden, zu Burgrecht am 29. September 6 ß. d. 10 d. und 1 Helbling. Dazu verkauft er die Gült und Güter zu "Witzlesveld", wo jährlich am 29. September die Witwe von Hans Rüppl, außerdem Jörg Zaun, Steffl Streuml und Jörg Reut Abgaben leisten. Gewährleistung nach dem Lehensrecht, Burgrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2557
Date: 1444 Jänner 28.
Abstract: Hans von Pielach, Pfleger zu Trautmannsdorf, und seine Hausfrau Margarethe bestätigen Ulrich Eitzinger von Eitzing, dass sie ihm oder wer diesen Brief mit Ulrichs Willen innehat ihre Schuld von 500 lb. Wr. d. nach Aufforderung innerhalb von 2 Monaten bezahlen werden. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst, von dem diesen der Landesfürst, sein Landmarschall oder sein Vertreter schadlos halten darf.
Charter: StA Urk 2556
Date: 1444 Februar 5.
Abstract: Hans von Neudeck zu Ranna vergleicht sich nach Rat geistlicher und weltlicher Leute mit Reinprecht von Ebersdorf wegen des Kirchtags bei der Heilig-Blut-Kapelle in der Feistritz in der Pfarre Weitern, der alljährlich am Sonntag nach Gottleichnamstag stattfindet.
Charter: StA Urk 2559
Date: ohne Datum
Abstract: Stefan von Zelking und seine Frau Elisabeth verzichten zugunsten Reinprechts von Ebersdorf mit Handen ihres Lehensherren Bischof Leonhard von Passau auf ihre Zehente, die sie zu Leibgedinge auf im Detail genannten Dörfern, Gründen und Gütern zu Laimbach in der Pfarre Laimbach, zu "Pranndegk", Klebing, Sassing, auf dem Taphof ("auf dem Tephof"), Zintring ("Zuentring"), Felbring ("Velbaren"), Hinterkogel, Fritzelsdorf ("Friczestorf"), Lanzendorf ("Lewczendorf"), "Zehentinkch", Kuffarn in der Pfarre Weiten gelegen, Kollmitzberg ("Kollnicz"), Edelsreith ("Hertneinsrewt"), Ober-Erla ("Obern Erlach"), Pargastetten, "auf der Haid", "auf dem Prennhof", zu Grub, zu Haag ("im Hag"), Neunkirchen (am Ostrong), Ober- und Unter-Hohenau ("zu baiden Hohenaw") und "auf dem Höfleins" in der Pfarre Münichreith (am Ostrong) sowie Weinzehente zu auf Weingärten Weiten gelegen "herdishalb des Lewtschgraben am Wetternperg", nämlich "im Modertal", "Zehentnikch", am "Wartperg", am "Fliehenperig under Streittwesen (Streitwiesen)", gelegen in der Pfarre Weiten, gehabt haben.
Charter: StA Urk 2575
Date: 1444 März 18.
Abstract: Albrecht Puschinger überträgt seinen "vettern" Sigmund Pottenbrunner und Hermann Schad für den Fall seines Todes die Vormundschaft über seine minderjährigen Kinder und die hinterlassenen Güter, egal ob Eigengüter, Lehengüter, Burgrecht, liegende oder fahrende Habe.
Charter: StA Urk 2574
Date: 1444 März 24.
Abstract: Bischof Leonhard von Passau bestätigt, dass Stefan von Zelking und seine Frau Elisabeth zugunsten von Reinprecht von Ebersdorf und dessen Erben auf ihre vom Hochstift Passau lehenrührigen Zehente verzichten, die sie zu Leibgedinge auf im Detail genannten Dörfern, Gründen und Gütern zu Laimbach ("Lampach") in der Pfarre Laimbach, zu "Pranndegk", Klebing, Sassing, auf dem Taphof ("auf dem Tephof"), Zintring ("Zuentring"), Felbring ("Velbarn"), Hinterkogel, Fritzelsdorf ("Friczestorf"), Lanzendorf ("Lewczendorf"), "Zehentinkch", Kuffarn in der Pfarre Weiten gelegen, Kollmitzberg ("Kollnicz"), Edelsreith ("Hertneinsrewt"), Ober-Erla ("Obern Erlach"), Pargastetten, "auf der Hayd", "auf dem Prennhof", zu Grub, zu Haag ("im Hag"), Neunkirchen (am Ostrong), Ober- und Unter-Hohenau ("zu baiden Hohenaw") und "auf dem Hofleins" in der Pfarre Münichreith (am Ostrong), gehabt haben; außerdem bestätigt er den Verzicht auf Weinzehente auf zu Weiten gelegenen Weingärten "herdishalb des Lewtschgraben am Weyttnerperg", nämlich "im Modertal", "Zehentnikch", am "Warttperg", am "Fliehenperig under Streittwesen ("Streitwiesen"), in der Pfarre Weiten gelegen. Gewährleistung nach dem Lehensrecht, Landrecht und Stiftsrecht.
Charter: StA Urk 2573
Date: 1444 März 24.
Abstract: Konrad Schwanhauser ("Swannhawser") und seine Frau Margarethe, die Tochter des verstorbenen Zacharias des Gneussen, verkaufen Jost Werschenschlager ("Werssenslager), dessen Frau Ursula und seinen Erben um 120 lb. Wr. d. ihren in Bruck an der Leitha neben dem Kirchtor gelegenen und vom Fürstentum Österreich ("furstentum zu Osterrreich", das Brandloch fängt bei -"tum" an, das Wort selbst ist aber noch gut erkennbar) lehenrührigen Hof mit dem "rauhenturm", den Garten davor und hinter dem Stall desselben Hofes und "den plossen flekch" vom Giebel des Stalls bis zur Stadtmauer, wovon an die Stadt keine Abgaben geleistet werden müssen, außerdem auch "auf dem Ungrischen" eine Wiese (hier lässt das Brandloch kaum nähere Aussagen zu) und einen Weingarten zu Breitenbrunn (laut neuzeitlichem Regest auf der Rückseite, die Urkunde weist an dieser Stelle ein Brandloch auf), der "Mustateller" genannt wird, neben dem Weingarten von Bertl Schaffer liegt und von dem jährlich am 11. November zu Burgrecht 10 lb. Wr. d. an die Herrschaft Forchtenstein als Abgabe geleistet werden müssen. Gewährleistung und Schirm nach Lehensrecht, Satzrecht, Burgrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2565
Date: 1444 März 27.
Abstract: Sigmund der Stockhorner bekennt, dass seine Frau Ursula, Tochter des verstorbenen Seifried des Ritzendorfers, ihm 1000 lb. Wr. d. Heimsteuer nach dem Landrecht zu Österreich zugebracht hat und versichert ihr im Gegenzug satzweise ebenso 1000 lb. Wr. d. Widerlage nach dem Landrecht in Österreich. Für diese 2000 lb. Wr. d. verschreibt er ihr Gülte und Güter, namentlich das Haus Buchberg mit allen Zugehörungen, sie seien Lehen, Eigengüter, Burgrecht oder Bergrecht. Sollten sie miteinander Kinder haben, dann sollen diese 2000 lb. d. erst nach dem Tod von ihnen beiden ledig werden. Sollte er vor seiner Frau sterben und es keine gemeinsamen Kinder geben oder keine allfälligen gemeinsamen Kinder mehr leben, dann soll sie diese 2000 lb. d. nach dem Satzrecht, Widerlagsrecht, Heimsteuerrecht und Landrecht in Österreich innehaben. Nach ihrem Tod sollen die 1000 lb. d. Widerlage an seinen nächsten Erben fallen, die 1000 lb. Heimsteuer allerdings an den nächsten Erben seiner Frau Ursula, die den Satz solange innhaben sollen, bis seine nächsten Erben diesen um 1000 lb. lösen. Im Fall, dass seine Frau vor ihm stirbt (Schreiber eigentlich irrtümlich nochmals: "Beschech aber, das ich obgenanter Sigmund Stokcharner mit dem tod abgieng ee dann die vorgenant Ursula, mein hausfraw"), so sollen ihm die 1000 lb. Widerlage ledig werden, während er die 1000 lb. Heimsteuer bis an sein Lebensende nach dem Heimsteuerrecht und Landesrecht in Österreich innehaben soll. Stirbt er, so sollen diese 1000 lb. Heimsteuer an die nächsten Erben seiner Frau fallen bis seine nächsten Erben den Satz um 1000 lb. von ihnen lösen. Der Aussteller oder seine Erben dürften diesen Satz jährlich nur zwischen Weihnachten und Fasching um 2000 lb. Wr. d. lösen, wobei in diesem Fall die Summe wieder angelegt werden soll und 1000 lb. d. nach Heimsteuerrecht und 1000 lb. nach Widerlagsrecht verschrieben werden sollen. Gewährleistung nach Eigenrecht, Lehensrecht, Satzrecht, Heimsteuerrecht, Widerlagsrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.
Charter: StA Urk 2563
Date: 1444 April 2.
Abstract: König Friedrich (IV.) bestätigt als Vormund seines "vettern" König Ladislaus', dass Hans von Pielach seiner Frau Margarethe, der Tochter des verstorbenen Eckhart des Herleinsbergers, folgende vom "Fürstentum Österreich" lehenrührige Gülte und Zehente vermacht hat, und dass sie diese nach dem Lehensrecht, Leibgedingsrecht und Landrecht in Österreich weiternutzen darf, sollte sie ihren Mann überleben: Zu Gainfarn auf fünf Hofstätten 15 ß und 5 lb. d., auf zwei halben Lehen 1 lb. d. und auf einem halben Lehen ein 1/2 lb. d., Überländ 40 d. und auf einer Hofstätte 60 d.; auf einen Weingarten am Brunnerberg, der "des hohen Steffleins gewesen ist", einen Zehent; 16 Eimer Wein und die dazugehörige Pfenniggülte am Gainfarnerberg, im "Haken", im "Grünach", im Meinhartstal am Gain und in anderen Fluren, Weingärten und Waldstücken, unter anderem auf einem Weingarten beim "Prunnerholtz", der vorher einem Goldschmied aus Wiener Neustadt gehört hat.
Charter: StA Urk 4931
Date: 1444 April 4.
Abstract: Simon Pucher verkauft dem Peter Awer, Bürger zu Ibbs ein Lehen am Fotzenberg bei Scharlseithin in der Pfarre Ibbs, das jährlich 50 Pfenninge dient, landesfürstliches Lehen.
Charter: StA Urk 2566
Date: 1444 April 11.
Abstract: Jörg Schrot, Pfarrer von St. Johann zu Mannswörth, tauscht mit Hans von Ebersdorf, dem obersten Kämmerer in Österreich, und dessen Erben mit Zustimmung seines Lehensherrn Bischof Leonhard von Passau 3 lb. 27 1/2 Wr. d., die vormals zu der genannten Kirche gehört haben, freies Eigen sind, zu Mannswörth und Peugen auf bewohnten Gütern liegen und von denen die Holden Hans Mader, Kunz Vogler, "Dietl" Punnkner, Wolfgang Munich, "Petersy", Hans Brunner, Hans Fleischhacker, Simon Rüttenschober, Hans Eckhart und Hans Knebl und die "Gerunginn" jährlich zum 29. September Abgaben leisten gegen eine Wiese, die "under der Eberstorff" liegt, "des von Eslarn" genannt wird und mit einerseits an eine die "Wergantinn" genannte Wiese, andererseits an eine Wiese, die zur St. Peterskirche zu Ebersdorf gehört, angrenzt. Der Aussteller verspricht, dass er und seine Nachfolger als Pfarrer jährlich zu St. Gilgentag (1. September) zu Burgrecht 12 Wr. d. an die Ebersdorfer abgeben. Hans von Ebersdorf und alle seine Erben sollen auch die Gülten, die auf dem getauschten Gut zu Mannswörth liegen, innehaben. Gewährleistung nach Tauschrecht, Freieigenrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung des Besitzes in allen Gütern, die zur Pfarrkirche St. Johann zu Mannswörth gehören.
Charter: StA Urk 2581
Date: 1444 April 17.
Abstract: König Friedrich (IV.) belehnt als Vormund seines "vetters" König Ladislaus Jobst den Werschenschlager und seine Frau Ursula mit dem vom Fürstentum Österreich lehenrührigen Hof mit dem Rauchenturm zu Bruck an der Leitha, gelegen bei dem Kirchentor, den Konrad Schwanhauser ("Swanhauser") Jobst und Ursula die Werschenschlager verkauft hat und danach dem König mit einem besiegelten Brief mit der Bitte aufgesandt hat, er möge diese damit belehnen.
Charter: StA Urk 2562
Date: 1444 April 22.
Abstract: Hans von Ebersdorf, oberster Kämmerer in Österreich, überlässt Peter Muschler und dessen Erben sein Haus "im Tal" unter der Bedingung, dass jährlich 6 lb. Wr. d., jeweils drei am 23. April und drei am 29. September, als Abgabe geleistet werden, und dass dasselbe Haus bis zum kommenden Michaelstag (29. September 1444) mit einem Dach bedeckt wird; sollte diese bauliche Maßnahme nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt geschehen, dann muss die Abgabe von 6 lb. Wr. d. trotzdem geleistet werden, während das Haus wieder an den Aussteller zurückfällt.
Charter: StA Urk 2558
Date: 1444 Mai 3.
Abstract: Bischof Leonhard von Passau bestätigt den Tausch, mit dem sein "swager" Hans von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, Jörg Schröt, Pfarrer zu "Mannswerd", und all seinen Nachkommen eine Wiese genannt "des von Erlarn wisen", gelegen unterhalb von Kaiser-Ebersdorf übergibt, von der der genannte Pfarrer und seine Nachkommen dem Hans von Ebersdorf und seinen Erben jährlich 12 Wr. d. zu Burgrecht dienen sollen, wofür Hans von Ebersdorf im Gegenzug vom Pfarrer eine Gült von 3 lb. 27 ½ Wr. d. erhält, die zu der vorgenannten Kirche gehört hat und die freies Eigen ist, gelegen zu "Mannswerd" und zu "Pewgen" auf behausten Gütern, die im Detail genannte Grundholden innehaben, nach laut ihrer Briefe, die sie darüber ausgestellt haben, und gibt aus bischöflicher Gewalt und als Lehensherr der Kirche seine Zustimmung zu dem Tausch.
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