Charter: Urkundensammlung des Ständischen Archivs StA Urk 2724
Signature: StA Urk 2724
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1451 Juni 8.
Abt Martin von den Schotten zu Wien vidimiert auf Bitte des Christoph von Pottendorf eine ihm vorgelegte und mit aufgedrücktem Siegel versehene Papierurkunde und transsumiert sie: Friedrich von Hohenberg bekennt, dass er Christoph von Pottendorf seine Tochter Agnes zur Ehe gegeben hat, dass er demselben 500 lb. Wr. d. als Heimsteuer nach dem Landrecht in Österreich übergeben hat, und dass derselbe versprochen hat, Agnes 750 lb. Wr. d. als Widerlage zu geben. Für diese 1250 lb. Wr. d. Heimsteuer und Widerlage soll Chrsitoph von Pottendorf innerhalb der nächsten zwei Monate eine Heiratsurkunde ausstellen, in der er seiner Frau 125 lb. d. jährlicher Nutz und Gült auf seinen Gütern pfandweise nach dem Landrecht in Österreich überschreibt. Weiters soll Christoph von Pottendorf Friedrich von Hohenberg innerhalb der kommenden zwei Monate eine im Wortlaut inserierte Verzichtsurkunde seiner Frau mit folgendem Inhalt übergeben: Agnes, Tochter des Friedrich von Hohenberg und Frau des Christoph von Pottendorf, verzichtet gegenüber ihrem Vater und dessen männlichen Nachkommen auf den ihr zustehenden Erbteil. Im Falle des Aussterbens der Hohenberger in männlicher Linie, tritt sie jedoch die Erbschaft nach dem Landrecht in Österreich an. All das jedoch, was ihr nach dem Tod ihres Vaters vom Erbteil seiner Mutter Margarethe, der Tochter von Graf Hans von Pösing, und von ihrem mütterlichen Erbteil, das von Katharina, der Tochter Wolfgangs von Volkensdorf ("Volkestorff") herrührt, zufällt, das erbt Agnes zu gleichem Teil mit ihren Geschwistern beiden Geschlechts. Siegler: 1) die Ausstellerin, 2), Christoph von Pottendorf, ihr Ehemann, 3) Rüdiger von Starhemberg, 4) Jörg von Eckartsau, ihr "swager". Ausstellungdatum: 1451 "etc." (Datum nicht näher ausgeführt). Außerdem legt Friedrich von Hohenberg fest, dass das Paar sich zwischen dem Ausstellungsdatum der vorliegenden Urkunde und dem kommenden 1. September 1451 verheiraten soll; falls dies jedoch nicht geschieht, soll Christoph von Pottendorf die 500 lb. Wr. d. Heimsteuer innerhalb von zwei Monaten zurückgeben. Sollte einer der Ehepartner vor der Verheiratung sterben, dann verlieren alle oben genannten Bestimmungen ihre Gültigkeit. Schadlosformel. Siegler: 1) der Aussteller, 2) Rüdiger von Starhemberg, 3) Jörg von Eckartsau, "oheim" und "swager" des Ausstellers (alle Siegel aufgedrückt). Ausstellungsdatum: 1451 April 7, Wien. 1) der Aussteller (fehlt, nur mehr Pressel erhalten).
Material: Pergament


Language:
Niederösterreichisches Landesarchiv, Urkundensammlung des Ständischen Archivs StA Urk 2724, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/AT-NOeLA/StA_Urk/StA_Urk_2724/charter>, accessed 2025-04-03+02:00
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