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FondUrkundensammlung des Ständischen Archivs
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Charter: StA Urk 2724
Date: 1451 Juni 8.
AbstractAbt Martin von den Schotten zu Wien vidimiert auf Bitte des Christoph von Pottendorf eine ihm vorgelegte und mit aufgedrücktem Siegel versehene Papierurkunde und transsumiert sie: Friedrich von Hohenberg bekennt, dass er Christoph von Pottendorf seine Tochter Agnes zur Ehe gegeben hat, dass er demselben 500 lb. Wr. d. als Heimsteuer nach dem Landrecht in Österreich übergeben hat, und dass derselbe versprochen hat, Agnes 750 lb. Wr. d. als Widerlage zu geben. Für diese 1250 lb. Wr. d. Heimsteuer und Widerlage soll Chrsitoph von Pottendorf innerhalb der nächsten zwei Monate eine Heiratsurkunde ausstellen, in der er seiner Frau 125 lb. d. jährlicher Nutz und Gült auf seinen Gütern pfandweise nach dem Landrecht in Österreich überschreibt. Weiters soll Christoph von Pottendorf Friedrich von Hohenberg innerhalb der kommenden zwei Monate eine im Wortlaut inserierte Verzichtsurkunde seiner Frau mit folgendem Inhalt übergeben: Agnes, Tochter des Friedrich von Hohenberg und Frau des Christoph von Pottendorf, verzichtet gegenüber ihrem Vater und dessen männlichen Nachkommen auf den ihr zustehenden Erbteil. Im Falle des Aussterbens der Hohenberger in männlicher Linie, tritt sie jedoch die Erbschaft nach dem Landrecht in Österreich an. All das jedoch, was ihr nach dem Tod ihres Vaters vom Erbteil seiner Mutter Margarethe, der Tochter von Graf Hans von Pösing, und von ihrem mütterlichen Erbteil, das von Katharina, der Tochter Wolfgangs von Volkensdorf ("Volkestorff") herrührt, zufällt, das erbt Agnes zu gleichem Teil mit ihren Geschwistern beiden Geschlechts. Siegler: 1) die Ausstellerin, 2), Christoph von Pottendorf, ihr Ehemann, 3) Rüdiger von Starhemberg, 4) Jörg von Eckartsau, ihr "swager". Ausstellungdatum: 1451 "etc." (Datum nicht näher ausgeführt). Außerdem legt Friedrich von Hohenberg fest, dass das Paar sich zwischen dem Ausstellungsdatum der vorliegenden Urkunde und dem kommenden 1. September 1451 verheiraten soll; falls dies jedoch nicht geschieht, soll Christoph von Pottendorf die 500 lb. Wr. d. Heimsteuer innerhalb von zwei Monaten zurückgeben. Sollte einer der Ehepartner vor der Verheiratung sterben, dann verlieren alle oben genannten Bestimmungen ihre Gültigkeit. Schadlosformel. Siegler: 1) der Aussteller, 2) Rüdiger von Starhemberg, 3) Jörg von Eckartsau, "oheim" und "swager" des Ausstellers (alle Siegel aufgedrückt). Ausstellungsdatum: 1451 April 7, Wien.

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Charter: StA Urk 2725
Date: 1451 Juli 21.
AbstractKönig Friedrich (IV.) gibt als Vormund König Ladislaus' seine Zustimmung dazu, dass Jörg Grabner, der bisher auf der Feste Rechberg mit ihrer Zugehörung 500 lb d. satzweise innegehabt hat, diesen Satz an die Vettern Valentin und Ulrich Utzinger und an Jörg Mühlwanger ("Mülbanger"), den Schwiegersohn ("aydem") Valentins, übergeben hat und sichert denselben dieselben Rechte zu, wie sie Jörg Grabner laut einer Urkunde der Herzöge Leopold und Ernst, seines "vettern" und seines Vaters, gehabt hat. Außerdem verspricht er ihnen, die Feste erst dann um dieselben 500 lb. d. zu lösen, wenn sie alle drei verstorben sind.

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Charter: StA Urk 2726
Date: 1451 August 7.
AbstractJörg Grabner verschreibt Valentin Utzinger ("Uetzinger") den Satz von 500 lb. d. auf der Burg ("geslos") Rechberg, und zwar in der Form und mit allen Rechten, wie er sie zuvor innegehabt hat. Gewährleistung und Schirm nach Gewährschaftsrecht im Land Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 5380
Date: 1451 August 25.
AbstractKönig Friedrich III. nimmt den Seycz Nusperger und dessen Gattin Dorothea wegen der ihm und König Ladislaus geleisteten Dienste in seinen besonderen Schutz.

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Charter: StA Urk 2732
Date: 1451 September 4.
AbstractAbt Stephan von Melk vidimiert auf Bitte Christophs von Pottendorf eine mit drei anhängenden Siegeln versehene Pergamenturkunde und transsumiert sie: Christoph von Pottendorf bekennt, dass er aufgrund seiner Ehe mit Agnes, Tochter Friedrichs von Hohenberg, von demselben 500 lb. Wr. d. als Heimsteuer nach dem Landrecht in Österreich erhalten hat, und dass er Agnes 750 lb. Wr. d. als Widerlage übergeben hat. Dafür verschreibt Christoph seiner Frau sein freies Eigen von 125 lb. d. jährlicher Nutz und Gült auf Gütern von zahlreichen namentlich genannten Holden in Wiesmath ("Wismader ambt") und unterhalb von Schlatten ("under Slet"). Wenn er vor Agnes stirbt und sie miteinander Kinder haben, dann sollen diese 125 lb. d. jährlicher Nutz und Gült erst nach dem Tod von Agnes nach Heimsteuerrecht, Widerlagerecht und Landrecht in Österreich an diese Kinder fallen. Sollte er vor Agnes sterben, ohne Nachkommen zu hinterlassen, dann darf sie diese 125 lb. d. jährlicher Nutz und Gült bis an ihr Lebensende weiter innhaben und für den Fall ihres Todes die 500 lb. d. Heimsteuer ihren nächsten Nachkommen vererben, die dies nach Satzrecht, Heimsteuerrecht, Widerfallsrecht und Landrecht in Österreich solange innhaben sollen, bis die nächsten Erben von Christoph diese um 500 lb. d. von ihnen lösen, während die 750 lb. d. Widerlage sofort an seine nächsten Erben fallen. Wenn Agnes vor ihrem Mann stirbt, dann erhält dieser die 750 lb. d. Widerlage wieder zurück und nützt sie zusammen mit den 500 lb. d. Heimsteuer bis an sein Lebensende; danach fallen die 1250 lb. d. an die nächsten Erben von Agnes, die auch von den 125 lb. d. jährlicher Nutz und Gült 50 lb. d. zugesprochen bekommen. Er verpfändet die genannten Stücke, Gülte und Güter jedoch ihm und seinen Erben unbeschadet an dem Recht, den Satz jährlich zwischen Weihnachten und Fasching um 1250 lb. d. zu lösen. Gewährleistung und Schirm nach Satzrecht, Heimsteuerrecht, Widerlagerecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall. Siegler: 1) der Aussteller, 2) Rüdiger von Starhemberg, 3) Jörg von Eckartsau. Ausstellungsdatum: 1451 Juni 27.

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Charter: StA Urk 2728
Date: 1451 September 30.
AbstractJörg Kelberharder bekennt, dass ihm Jörg Mühlwanger 500 lb. d. auf Bitte und anstelle von Valentin Utzinger in Gegenwart von Hans Zerne, Bürger zu Stein, von Ulrich Gassner, Hofmeister der Göttweigerhofes in Stein, von Thomas Jeger und von Niklas Pfleger, beide Ratsherren zu Krems, ausgerichtet hat, da Valentin Utzinger eine Geldsumme in dieser Höhe für seinen Kauf der Burg ("geslos") Rechberg im Moment nicht bezahlen kann, wodurch schlussendlich die Burg Rechberg an Jörg Mühlwanger abgetreten und übergeben wird.

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Charter: StA Urk 2729
Date: 1451 Oktober 13.
AbstractWildaburg, Tochter von Jakob Seebeck, Anwalt der Stadt Wien, und Ehefrau des Thomas Zebinger zu Kranichberg, verzichtet gegenüber ihrem Vater und dessen männlichen Nachkommen auf ihr väterliches Erbteil und willigt einer Entschädigung von 400 lb. d. ein; sollte ihr Vater allerdings ohne männliche Nachkommen sterben, dann tritt sie das Erbe an. Auf ihr mütterliches Erbe verzichtet sie nicht.

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Charter: StA Urk 2727
Date: 1451 Oktober 16.
AbstractBruder Michael, Guardian des Minoritenklosters zu Wien, und der Konvent daselbst bekennen, dass Simon Pötel, Ratsherr zu Wien, ihnen 50 lb. d. für die Ausrichtung eines ewigen Jahrtages übergeben hat, womit sie einen Weingarten am Saurüssel zu Perchtoldsdorf gekauft haben, der neben dem "der Feldsberger" genannten Wegbach des Erhard Haiden liegt, und versprechen, diesen Jahrtag immer am letzten Freitag vor dem Tag des heiligen Bartholomeus (24. August) oder in der Woche darauf in Form einer gesungenen Vigil am Morgen, einem gesungenen Seelamt und zehn gesprochenen Seelenmessen zum Seelenheil von Pötels verstorbener Frau Magdalena, von Hans Scheibelwieser und allen seinen Vorfahren und Nachkommen zu begehen, und diese Feierlichkeiten auch am Sonntag davor öffentlich anzukündigen und auch Simon Pötel oder seiner gegenwärtigen Ehefrau Anna mitzuteilen. Sollten sie die Feier des Jahrtages nicht begehen, dann müssen sie zur Strafe [...] lb. d. (Loch im Pergament) in das Wiener Bürgerspital zahlen.

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Charter: StA Urk 2733
Date: 1451 November 3.
AbstractThomas Kolb verkauft Reinprecht von Ebersdorf um eine nicht näher genannte Geldsumme die von diesem und von der Burg Mollenburg lehenrührigen und in der Pfarre Weiten gelegenen Güter und Gült, nämlich Hofstätten und Äcker zu Oed, Gerersdorf, Streitwiesen, Rafles ("Redweins") und "am Holenstain" mit den Abgaben von namentlich genannten Holden und zusätzlich den Weidepfennig ("waidpfennig") von ganz Gerersdorf. Gewährleistung und Schirm nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2730
Date: 1451 November 4.
AbstractJörg Parzer verkauft Veit von Ebersdorf und dessen Erben um eine nicht näher genannte Geldsumme seinen Teil an der Wiese bei Mannswörth, gelegen neben der Wiese des Enzesdorfers, die "Funfkircherinn" genannt wird, und neben einer Wiese, die "Werganttin" heißt. Gewährleistung und Schirm nach Gutsrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2731
Date: 1451 November 10.
AbstractVeit von Ebersdorf vermacht seinem "vettern" Sigmund von Ebersdorf und dessen männlichen Nachkommen für den Fall, dass er oder sein noch nicht volljähriger Bruder Hans ohne eheliche Nachkommen sterben, sein freies Eigen, die Burg Eberdorf und das zugehörige Dorf, und die Güter und Gült zu Mannswörth, Peugen, Albern ("Albrech"),*Teindorf ("Teymdorf", abgekommen).

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Charter: StA Urk 4943
Date: 1451 Dezember 21.
AbstractAndreas Wagner, Bürger von Waidhofen an der Ybbs, und seine Gattin Ursula stiften zu einem ewigen Jahrtag ihre stainstat underm puhel, zunächst der stainstat des Slifstain, welche jährlich 2 Pfenninge Burgrecht dient; von den Einkünften soll alljährlich am Sonntag nach Michaeli ein Jahrtag gehalten werden, außerdem sollen die zwei Kapläne, der Schulmeister, der Mesner, die armen Schüler, arme Leute im Spital, die Aussätzigen und andere arme Leute spenden erhalten. Der Richter und Rat von Waidhofen an der Ybbs sollen die Aufsicht über den Jahrtag haben; die Rechte des (Bischofs) von Freising sollen nicht geschmählert werden.

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Charter: StA Urk 2735
Date: 1452 März 20.
AbstractThomas zu Dorf ("dacz dem Darff", eine Rotte in der Gmd. Zeillern, GB Amstetten) und seine Ehefrau verkaufen Michel Merler, dessen Ehefrau und ihren beiden Erben um eine nicht näher genannte Geldsumme ihren Hof zu Dorf, von dem jährlich an Rudolf Schirmer, Pfleger zu Gleiß ("Glewss"), am 8. September 1 lb. Wr. d., zu Weihnachten für Brot 32 d. und am 23. April wiederum 1 lb. d. abzugeben sind. Die Anleit und die Ableit bei einem Besitzerwechsel betragen jeweils 1 lb. d. Gewährleistung und Schirm nach Kaufrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 5251a
Date: 1452 März 24.
AbstractChristoph Ynprugkher vom Neuhaus im Wienerwald verkauft mit Zustimmung seines Lehensherrn König Ladislaus an erhart Doss folgende österreichische Lehen: die Gülten auf behausten Gütern und Überländen bei Arnstein in Schwechat in der Pfarre Alland u. zw. auf einem Gut des Georg Rotschuch auf dem Schanzenstein bei Reisenmarkt, auf zwei Gütern des Nikolaus Slegl im Guetental bei Raisenmarkt am Spenlbauer bei Raisenmarkt, auf einem Gut des Nikolaus am Rosenpühel, auf einem Gut des Hans im Lagsental, auf einer Hofstatt des Ulrich an der Hell, auf einer Hofstatt des Nikolaus Jeger, auf einer Hofstatt des Hans Krandel zu Gainfarn, auf einer Hofstatt des Georg Sundwerger zu Gainfarn, auf Überländen des Hans Payr zu Unter-Mayerhof bei Raisenmarkt, des Oswald im Furt, des Thomas Behem auf der Stetten, des Erhard an der Sag, zu Stainhof und von einem Mühlgraben, des Nikolaus Rot am Raisenmarkt von dem Gut Knotzenhuet des Nikolaus Jeger von einer Point bei Steinhof, des Petsteiger, des Andreas an der Prughk, des Matthäus Haselgraber, des Nikolaus Rynner zu Groisbach bei Alland, des Georg Haselgraber, des Thomas Behen, insgesamt Gülten im Wert von 5 Pfund 22 Pfenninge.

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Charter: StA Urk 2736
Date: 1452 März 27.
AbstractKristan von Tachenstein ("Tehenstain"), Erbschenk in Österreich, verspricht seinen Töchtern Ehrentraud, der Priorin des Frauenkloster St. Laurenz in Wien, und Hedwig, der Costodin ("gusstrin") daselbst, und dem Konvent des Klosters, dass diejenigen 250 lb. Wr. d., die er ihnen schuldet, nach seinem Tod innerhalb eines Jahres durch seine Erben bezahlt werden sollen. Schadlosformel.

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Charter: StA Urk 2734
Date: 1452 März 27.
AbstractHans Gileis und seine Ehefrau Anna, Tochter des verstorbenen Friedrich Fritzelsdorfers ("Friczestorffer"), verkaufen Reinprecht von Ebersdorf um eine nicht näher genannte Geldsumme ihr freies Eigen, die Zehente und Gült, die als väterliches Erbe an Anna gefallen sind, nämlich auf Höfen und Äcker am "Hueterberg", zu Weitenegg in der Pfarre Ebersdorf, auf ein Lehen zu Laimbach ("Lainpach"), auf zwei Lehen zu Kollmitzberg ("Cholnicz") in der Pfarre Münichreith und auf ein Lehen zu Krumling ("Krumich"). Gewährleistung und Schirm nach Freieigenrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 2737
Date: 1452 April 3.
AbstractVeit Seebeck und seine Ehefrau Petronella verkaufen Erasmus Feuchter und dessen Erben um 60 lb. d. und mit Handen ihres Lehensherrn, des Bischofs von Passau, ihren vom Hochstift Passau lehenrührigen halben Weinzehent in den Pfarren Stollhofen und Traisenmauer auf Weingärten, die zahlreiche namentlich genannte Holde innehaben und wo auch der Pfarrer von Stollhofen einen halben Zehent besitzt. Gewährleistung und Schirm nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 4945
Date: 1452 April 29.
AbstractGeorg Meindel, Stadthämmerer von Preßburg, beurkundet, dass ihm Georg Weinbuchter und Matthias von Brum, Landherren von Preßburg, 249 fl. in Gold übergeben haben, die Hand Chochaym mit sich nach Wien geführt hat.

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Charter: StA Urk 2738
Date: 1452 Mai 12.
AbstractLaurenz Harrasser bekennt, dass sein Herr Hans von Liechtenstein und Nikolsburg ihn, den verstorbenen Hans Maierhofer und Jobst Mühlheimer mit mehreren Stücken und Gütern belehnt hat und übergibt nun seinen Teil an Jobst Mühlheimer und dessen Erben, und zwar namentlich seine Antweile an dem Sitz zu Arbing, an den zwei Teilen Zehent zu Kolbing und "dazc dem Stain", an einer Hofstätte im Reut, alles gelegen in der Pfarre Arbing, weiters an einem Gut am Lichtenberg, an einem Gut in Zagelau, an einem Gut in der Brandstätte, an einem Hof in Taining und an einer Hube und einem Forst "im Aychech".

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Charter: StA Urk 2739
Date: 1452 Mai 31.
AbstractWolfgang von Wallsee, Oberster Marschall in Österreich, Oberster Truchsess in der Steiermark und Hauptmann ob der Enns bestätigt auf Bitte des Wolfgang Utendorfer ("Uetendarffer"), dass derselbe seiner Frau Margarethe, Tochter Stephan des Feichters, auf Grundlage einer Urkunde, die der verstorbene Vater Wolfgangs ausgestellt, aber aufgrund seines Todes nicht mehr beglaubigt hat, 14 ß. d., die von ihm und seinem Bruder lehehrührig sind, auf einem Hof zu Leutsbach für ihre Heimsteuer und Widerlage nach Lehensrecht, Heimsteuerrecht, Widerlagerecht und Landrecht in Österreich verschrieben hat.

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Charter: StA Urk 2740
Date: 1452 Juni 22.
AbstractDiepold Hager und seine Ehefrau Margarethe verkaufen Rudolf Schirmer, Pfleger zu Gleiß ("Glewss"), um eine nicht näher genannte Geldsumme ihr freies Eigen, eine Wiese "in der Grueb" in der Pfarre Texing. Gewährleistung und Schirm nach Freieigenrecht im Land Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz überall.

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Charter: StA Urk 2741
Date: 1452 Juni 23.
AbstractSigmund von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, trifft Verfügungen für den Fall seines Todes: 1) Es sollen von seinem Tod an tausend Messen für sein Seelenheil und 37 Jahrtage lang Vigilien in Wiener Neustadt abgehalten werden. 2) Von seinem Silbergeschirr und von seinen Pelzen soll alles verkauft werden und von diesem Erlös eine ewige Messe zu Ehren des heiligen Bernhards zu der Pfarrkirche Ebersdorf gestiftet werden. 3) All sein seidenes und goldenes Gewand soll der Pfarrkirche Ebersdorf zu Messgewand gegeben werden. 4) Derselben Kirche vermacht er auch zwei Kreuze. 5) 30 fl. sollen für die Glocke in der Kirche zu Wiener Neustadt gegeben werden. 6) 15 fl. vermacht er den Dominikanern, damit sie für ihn beten. 7) Die Minoriten ("minnern brudern") erhalten einen silbenen Kelch. 8) Das Spital zu Wiener Neustadt erhält 32 lb. d. 9) Zwei seiner jungfräulichen Dienerinnen sollen mit 15 lb. d. verheiratet werden. 10) Seinem Beichtvater Heinrich, Prediger zum Augustinerkloster in Wien, vermacht er einen vergoldeten Kopf, der mit dem Wappen der Stadt Wien verziert ist. 11) Seinem Bruder Albrecht von Ebersdorf vermacht er seinen gesamten Besitz oberhalb der Donau, wobei dieser allerdings für eine Hälfte dieses Besitzes auf Grundlage einer von Hans von Neitperg ("Neyperg"), Rüdiger von Starhemberg und Ulrich von Starhemberg durchgeführten Schätzung seinen Bruder Reinprecht von Ebersdorf auszahlen und entschädigen muss. 12) Den gesamten Besitz unterhalb der Donau sollen sich Albrecht und Reinprecht teilen, mit Ausnahme von Pottendorf, das zum Kammeramt gehört und ungeteilt bei Reinprecht bleiben soll. 13) Seiner Tochter und seinem Schwiegersohn ("ayden") Jörg von Pottendorf vermacht er seine beiden besten Ringe. 14) Seinem "vettern" Jörg vermacht er seinen schwarzen Hengst und vergoldeten Gürtel und Messer. 15) Er verlangt, dass all seine Geldschulden beglichen werden sollen. 16) Der Ehefrau von Jörg von Eckartsau, geborene von Liechtenstein, soll eine von Christoph von Liechtenstein ausgegangene Schuldurkunde erhalten und gleichzeitig eine Urkunde ausstellen, dass weder sie noch ihre Erben nicht mehr als das Hauptgut übernehmen. 17) Seinem Diener Hans Kaller vermacht er ein Pferd, das 16 fl. wert ist, zusätzlich 20 lb. d., einen Rock, einen Panzer und einen Helm. Sein Diener zu Katzenstein, Gilig, soll 10 lb. d. und ein Pfern erhalten.

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Charter: StA Urk 2742
Date: 1452 Juni 24.
AbstractSigmund von Ebersdorf, Oberster Kämmerer in Österreich, bestimmt, dass seine Burg ("geslos") Katzenstein nach seinem Tod allein an seinen Bruder Albrecht fallen, dass sein Bruder Reinprecht keinerlei Ansprüche auf diese Burg anmelden, und dass sein zuvor erlassenen Testament in allen weiteren Punkten weiterhin gültig bleiben soll.

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Charter: StA Urk 2743
Date: 1452 Juli 7.
AbstractErhart Zwingendorfer verkauft Jörg von Eckartsau um eine nicht näher genannte Geldsumme die von demselben zu Lehen rührenden 3 lb. 5 ß. 22 d. auf behausten Gütern und Überländ und einen auf einem Lehen liegenden ganzen Zehent zu *Leubmannsdorf (abgekommen, im Marchfeld) und noch einen ganzen Zehent, diesmal jedoch sein freies Eigen, daselbst, der in einem Jahr auf dem Gut des Pfarrers von Eckartsau, im anderen Jahr auf dem Gut Heinrichs von Eger liegt. Gewährleistung und Schirm nach Lehensrecht, Eigenreicht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2744
Date: 1452 August 11.
AbstractSigmund Stockhorner zu Buchberg bekennt, dass er seinem "diener" Peter Krempel 32 lb. Wr. d. schuldet und verspricht, diese Schuld bis zum kommenden Weihnachtsfest zu begleichen. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2745
Date: 1452 August 13.
AbstractMargarethe, Witwe von Matthias Altensteiner und jetzt Ehefrau von Hans Schneidbeck, Wolfgang Altensteiner und Erhart Altensteiner verkaufen Ulrich Sonndorfer ("Sanndarffer") und dessen Erben mit Handen ihres Lehensherrn um eine nicht näher genannte Geldsumme den von König Ladislaus lehenrührigen Zehent auf 12 ganzen Lehen zu Ringelsdorf ("Ringlestarff") und 10 ß. d. auf zwei halben Lehen daselbst. Gewährleistung und Schirm nach Verkaufsrecht, Lehensrecht und Landrecht in Österreich. Schadlosformel. Besicherung mit dem Besitz in Österreich und überall sonst.

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Charter: StA Urk 2746
Date: 1452 September 1.
AbstractTobias von Rohr belehnt auf Bitten von Eustach Wieser, Pfeger zu Grünbach, und Michel Brandstätter hin dieselben mit der durch den Tod von Heinrich Rudliebs ("Ruedlieb") ledig gewordenen Gült in der Pfarre Rabenstein mit mehreren namentlich genannten Holden nach Lehensrecht und Landrecht in Österreich.

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Charter: StA Urk 5491
Date: 1452 September 6.
AbstractBruder Konrad Wurm, Prior, und der Konvent des Predigerklosters in Krems beurkundet, dass ihnen Wolfgang von Toppel und dessen Gattin Anna 6ß Gülten für eine Jahrtagsstiftung am Montag nach Koloman gegeben haben. Diese Stiftung hatte bereits der verstorbene Ulrich von Toppel und dessen Gattin Margarete mit 10 Metzen Korn und 30 Pfennig Gülten errichtet, diese EInkünfte waren aber nicht mehr einzutreiben.

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Charter: StA Urk 2747
Date: 1452 Oktober 26.
AbstractHans von Ladendorf bekennt, dass ihm Albrecht von Ebersdorf die Burg ("haus") Katzenstein abgetreten und übergeben hat, worüber auch zwei mit Petschaften versehene "noteln" ausgestellt worden sind.

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Charter: StA Urk 2748
Date: 1452 Oktober 28.
AbstractLaut beiliegendem Einlageschein: "No 2748 fehlt, Monath Sept(ember) 1847." Gezeichnet Adalbert Mainhard Böhm. "Desgleichen am 7. VII 1913." Gezeichnet Dr. Buchner. "Gefehlt 8/3 1956". Gezeichnet Dr. Steuer. Regest nach dem barocken Urkundenrepertorium von 1705: "Geschäft de dato 1452 an SS Simonis und Judas tag, inhalt deßen Herr Hannß von Ladendorf, so er ohne männliche Leibserben absterben sollte, Herrn Albrecht von Ebersdorf das Hauß Katzenstein sambt aller Zugehör unnd das Dorf zu Gramatneusiedl seinen Thail, item den Zehent zu Teimdorf sambt allen auch seinen Haab und Güttern vermachet."

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Charter: StA Urk 2749
Date: 1452 November 6.
AbstractJörg Porrauer zu Reinprechts verkauft mit Erlaubnis seines Lehnsherrn Erhards von Zelking seine namentlich genannten Holden, darunter auch solche, die Burgrecht an die Kapelle in Brunn oder an Stift Zwettl dienen, und seine Einkünfte zu Reinprechts, Manigolds und Gloden an die Brüder Wolfgang und Stephan Eitzinger zu Kornberg um eine nicht näher bezeichnete Summe. Schadloserklärung.

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