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Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 138
Signature: Urkunde 138
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1452 Mai 19
Vor Hans von Hofen, Landammann zu Rankweil, der zu Rankweil im Dorf offen verbannen Gericht hält, erscheint Hans Schärtler (Schertler) von Lauterach und erhebt Klage gegen Konrad Segenser von Götzis, den er gegen Hansen Schmid von Lindau, des Spitals Koch um 10 Pfund Pfennig versetzte, und welcher ihn bis auf 2 Pfund Pfennig Hauptgut und 3 Pfund Pfennig Gerichtskosten auslöste.Er bittet um ein Urteil, wie er zu seinem Guthaben kommen kann. Das Gericht beschließt, Schärtler (Schertler) soll warten, bis Segenser, dem das Gericht ordnungsmäßig verkündet wurde, erscheine. Da Segenser aber nicht erschien, wird er in doppelter Beziehung als sachfällig erkannt, und zwar „von der Wisnust wegen der er sich gegen dem Schärtler understanden und aber davon gelassen“ und weil er sich heute vor dem Gericht nicht rechtfertigte. In jedem Falle wird er zu drei Pfund Pfennig und dem Kläger 1 Pfund verurteilt, und möge man ihn darum zu Haus und Hof mit des Landes Waibel richten nach Landrecht.  

orig.
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Siegel beschädigt
Sigillant: Landammann


Material: Perg.
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