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Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 1420
Signature: Urkunde 1420
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1624 Juni 4, Wien
Kaiser Ferdinand II. bestätigt auf Bitten von Stadtammann, Rat und Gericht der Stadt Bregenz verschiedene Urkunden und Privilegien, die der Stadt von seinen Vorfahren, römischen Kaisern und Königen, vom Erzhaus Österreich und anderen Herren verliehen worden sind. In dieser Bestätigung sind folgende Urkunden inseriert: 1490 Juli 5, Bregenz (Nr. 305): König Maximilian I. bestätigt den Bürgern seines Teils der Stadt Bregenz und den Untertanen zu Hofsteig, Lingenau, Alberschwende und Hohenegg das Privileg Herzog Sigmunds vom 19. März 1456, sie weder zu versetzen noch zu verkaufen; 1490 Juli 5, Bregenz: König Maximilian bestätigt - nachdem er von Herzog Simund die Regierung übernommen hat - Ammann und Gericht seines Teils der Stadt Bregenz alle und jegliche Gnaden, Rechte, Freiheiten, Privilegien und löblichen Gewohnheiten, die ihnen einst von den Grafen und Herren zu Bregenz und insbesondere von Gräfin Elisabeth von Montfort verliehen und von Herzog Sigmund bestätigt wurden; 1518 Jänner 19 (Nr. 435): Graf Hugo XVII. von Montfort bestätigt den Bürgern seines Teils der Stadt Bregenz auf ihre Bitten alle Gnaden und Freiheiten, die sie von seinen Vorfahren nach Inhalt der ihnen ausgefertigten Urkunden erhalten haben, und setzt fest, dass jeder Rechtsnachfolger in seinem Teil der Stadt Bregenz vor der Huldigung durch die Bürger deren Privilegien zu erneuern hat; 1521 April 5, Worms (Nr. 459): Kaiser Karl V. bestätigt Stadtammann und Rat zu Bregenz die am 20. Mai 1496 in Augsburg von König Maximilian I. und am 13. August 1447 in Wien von Kaiser Friedrich III. verliehenen Privilegien; 1529 Jänner 27, Innsbruck (Nr. 490): König Ferdinand I. gibt Ammann, Rat, Gericht und Gemeinde der Stadt Bregenz das Recht, zu Nutzung von Wunn, Weide, Trieb und Tratt Gebote und Verbote unter Androhung einer Strafe von bis zu drei oder fünf Schilling zu erlassen; 1543 Jänner 25, Nürnberg (Nr. 525): König Ferdinand I. bewilligt Stadtammann, Rat, Gericht und Gemeinde des alten und des neuerkauften Teils der Stadt Bregenz, dass sie von Bürgern, die den alten Teil der Stadt verlassen, den zehnten Pfennig als Abzugssteuer einheben dürfen, außer sie ziehen in österreichisches Gebiet. Dasselbe gilt für Bürger des neuen Teils, die nicht leibeigen sind. Ebenso ist der zehnte Pfennig von abziehenden Gütern zu entrichten; 1548 Jänner 7, Augsburg (Nr. 550): König Ferdinand I. bewilligt Stadtammann, Rat und Gemeinde der Stadt Bregenz einen Wochenmarkt und Garnkauf wöchentlich auf Freitag; 1554 Juni 1, Wien (Nr. 573): König Ferdinand I. gewährt den Herrschaften vor dem Arlberg die Exemtion vom Landgericht in Schwaben, solange die Pfandschaft über die Landvogtei Schwaben in seinen und seiner Nachfahren Hände ist. Das Recht muss in den erwähnten Herrschaften vor den zuständigen Gerichten gesucht werden, eine Appellation an die oberösterreichische Regierung ist jedoch möglich; 1559 Juni 19, Augsburg (Nr. 586): Kaiser Ferdinand I. bestätigt Stadtammann, Rat, Gericht und ganzer Bürgerschaft der Stadt Bregenz über Ersuchen der bei ihm erschienen Ratsbotschaft in Ansehung der treuen Dienste, die sie ihm und seinen Vorfahren und dem Reiche in Kriegs- und Friedenszeiten geleistet haben, alle Privilegien und Freiheiten; 1574 April 29 (Nr. 629): Vogt und Amtleute der Herrschaft Bregenz und Stadtammann und Rat zu Bregenz schließen zur Behebung mehrjähriger Streitigkeiten einen Vertrag wegen Bestrafung von Ehebruch, Friedbruch, Schmachsachen (Tragen des Lastersteins), Gotteslästerung und Beaufsichtigung von Maß und Gewicht. Das kleine Waidwerk (Fuchs, Hase, Ente, Dachs) soll erlaubt sein, mit Ausnahme des unteren und oberen Burgholzes, von Kennelbach und des Klosterholzes; 1576 Mai 11, Innsbruck (Nr. 635): Erzherzog Ferdinand II. von Österreich (Tirol) ratifiziert den zwischen Vogt und Amtleuten der Herrschaft Bregenz und Stadtammann und Rat zu Bregenz zur Behebung langjähriger Streitigkeiten am 29. April 1574 wegen Bestrafung von Ehebruch, Friedbruch, Schmachsachen (Tragen des Lastersteins), Gotteslästerung und Beaufsichtigung von Maß und Gewicht geschlossenen Vertrag; 1390 Februar 1 (Nr. 7): Die Grafen Hugo XII. und Wilhelm VII. von Montfort erteilen durch ihren Bevollmächtigen Johann Kaisermann, Stadtammann von Bregenz, dem Holzwerk ein Privileg. Johann Kaisermann erlässt in einem fiktiven Prozess Strafbestimmungen für Holzdiebe. Der Diebstahl von gekennzeichnetem Holz soll mit einer Strafe von zehn Pfund Pfennig oder dem Verlust einer Hand geahndet werden; 1408 März 28, Konstanz (Nr. 22): König Ruprecht verleiht dem Rat und den Bürgern zu Bregenz auf Bitte der Grafen Hugo XII., Wilhelm VII. und Hugo XIV. von Montfort das Recht, Diebstähle von gekennzeichnetem Holz mit Bußen bis zu zehn Pfund Pfennig zu bestrafen, befreit die Bürger von allen Land- und sonstigen Gerichten, weist Klagen gegen die Stadt an das Reichshofgericht und das Hofgericht zu Rottweil, gestattet die Aufnahme von Ächtern; 1590 Februar 16, Innsbruck (Nr. 672): Erzherzog Ferdinand II. von Österreich (Tirol) bestätigt den Holzleuten des Holzwerks zu Bregenz ihre Privilegien und die in einem besonderen mit seinem Siegel versehenen Libell vom gleichen Datum versehenen Holzmäler. Jenes Holz, das nicht mit einem Mal versehen ist und angeschwemmt wird, soll unserer Lieben-Frauen-Pflege am See zur Unterhaltung der Kirche zugehören; 1598 August 28, Bregenz (Nr. 697): Maximilian Schenk von Stauffenberg, Hauptmann zu Konstanz, und Dr. Gall Hager, kaiserlicher Rat, vermitteln als kaiserliche Kommissäre einen Vergleich zwischen Stadtammann und Rat zu Bregenz und Steurer, Richter und Gemeindsleuten zu Hofrieden über die von der Stadt Bregenz angestrebte Erweiterung des Stadtbezirks und Burgfriedens; 1602 Februar 27, Innsbruck: Kaiser Rudolf II. ratifiziert den durch Vermittlung seiner Kommissäre Maximilian Schenk von Stauffenberg, Hauptmann zu Konstanz, und Dr. Gall Hager, kaiserlicher Rat zwischen Stadtammann und Rat zu Bregenz und Steurer, Richter und Gemeindsleuten zu Hofrieden zustandegekommenen Vergleich über die Erweiterung des Burgfriedens der Stadt vom 28. August 1598.  

orig.
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großes Majestätssiegel wohl erhalten
Sigillant: Kaiser Ferdinand II.

Material: Perg.


    Graphics: 






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      Libell 40 BI.
      Places
      • Wien
         
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