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Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 413
Signature: Urkunde 413
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1512 Oktober 15
Sebastian Schnell, Ammann im Hof und die gemeine Nachbarschaft zu Wolfurt, zu Schwarzach, am Berg und im Buch, denen die Prälaten der Klöster Aue bei Bregenz und Aue bei Ravensburg (Mehrerau und Weissenau) als Patrone der Pfarre Bregenz und der Kirche zu Wolfurt die Bewilligung zur Errichtung eines Friedhofes bei der Kirche in Wolfurt und das Recht zur Haltung eines eigenen Priesters daselbst erteilt haben, verpflichtet sich:1. den Rain bei der Kirche zu Wolfurt mit einer Mauer zu umfangen, die Kirche nach Erfordernis zu erweitern und dabei einem Priester ein priesterliches Haus mit Zugehörde auf ihre Kosten zu bauen und die erforderliche Beholzung zu geben. Der Prälat in der Aue zu Ravensburg war bisher verpflichtet, die Kapelle in Wolfurt decken zu lassen; diese Verpflichtung erlassen sie ihm und dem Kloster für alle Zukunft und übernehmen die Baulast für Kirche, Pfarrhof und Friedhof auf sich. Das ius patronatus bleibt dem Prälaten vorbehalten.2. sichern sie dem künftigen Pfarrer, der ihnen jeweils verordnet wird, ein Jahreseinkommen von 30 Pfund Pfennig steuer- und umlagefrei zu. Alle darauf und auf das Vermögen der Kirche bezüglich Urkunden und Schritfen sollen in einer mit drei verschiedenen Schlössern und Schlüsseln versehenen Lade verwahrt werden . Den einen Schlüssel soll der Pfarrer zu Bregenz, den zweiten der Pfronder (Präbendar) daselbst, den dritten der Kirchenpfleger in Händen haben.3. verpflichten sie sich ihren Priester in allen Rechtssachen, ohne daß den beiden Prälaten oder der Pfarre Bregenz Kosten erlaufen, zu vertreten. Den beiden Prälaten sollen alle ihre bisherigen Rechte, auch alles Einkommen gewahrt bleiben.4. werden sie ihrem Priester ein Widum, an Orten da es füglich ist, austeilen, auf dem er drei Haupt Vieh und ein Roß wintern und zwei Schweine, wie auch Geflügel halten kann. Der Priester soll auch Anspruch auf die Gemeinderechte in bezug auf Bau- und Brennholz haben, ebenso auf Trieb und Tratt. Würde das Gemeindegut früher oder später geteilt, soll auch der Priester seinen Anteil daran erhalten. Dagegen wird dem Priester die Residenzpflicht überbunden und ihm zur Pflicht gemacht, seine Seelsorgkinder in gesunden und kranken Tagen mit Gottesdienst, Predigten, Christenlehren, Sakramentserteilung, Krankenbesuchen etc. wohl zu versorgen und ein priesterliches Leben zu führen.5. sollen die Kapläne zu Schwarzach, Wolfurt und aus dem Buch nach Wolfurt zugehörig sein und in Zukunft an den Hochfesten hier Gottesdienst halten, wofür sie von der Pfarre Wolfurt zu entlohnen sind. Sie verpflichten sich auch am Kirchweihtag, an St. Gallentag, auf Allerseelen und an Weihnachten bei der ersten Messe den Gottesdienst in ihrer Mutterkirche zu Bregenz zu besuchen, ausgenommen es hindere sie Wasser oder Leibesnot. Auch der Priester und die Kapläne zu Wolfurt, Schwarzach und aus dem Buch sind an diesen Tagen zum Besuche der Kirche in Bregenz verpflichtet und dort Gottesdienst zu halten schuldig.6. Sichern sie dem Pfarrer zu Bregenz das Seelgerät und alle anderen bisherigen Gebühren. Stirbt eine Person, so hat der Priester zu Wolfurt dem Pfarrer zu Bregenz Mitteilung zu machen, damit dieser seine Gebühren erheben kann.7. verpflichten sie sich wie bisher an der Baulast der Pfarrkirche in Bregenz mit zu konkurrieren.8. die Kirchenopfer gehören der Pfarre Bregenz.9. verpflichten sie sich dem Meßmer gebührende Wohnung und Unterhalt zu schaffen.10. wird ausgesprochen und anerkannt, daß die hier festgesetzte Zulassung eines eigenen Priesters nach Wolfurt keine eigentliche Separation bedeute und nur auf freiwilliges Zugeständnis der beiden Äbte, des Johann Berlinger, freier Künste Magister, Dekan des Kapitels Lindau und Pfarrer zu Bregenz, dann des Matheus Gretler, der freien Künste Magister und Pfronder zu Bregenz erfolgt sei. Wilhelm von Knöringen, österreichischer Vogt zu Bregenz beurkundet, daß diese Handlung mit seinem Einverständnis vor sich gegangen ist.  

orig.
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Siegel beschädigt, einige fehlen
Sigillant: Wilhelm von Knöringen, Kaspar Abt in der Aue zu Bregenz (Mehrerau) und sein Konvent, Johann Abt des Klosters in der Aue bei Ravensburg und sein Konvent, Johann Berlinger, Pfarrer zu Bregenz, Matheus Gretler Pfronder daselbst, Jos Schobloch, Stadtammann zu Bregenz und Sebastian Schnell, Ammann im Gericht Hofsteig.


Material: Perg.
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    Libell 6 Bl.
     
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