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Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 525
Signature: Urkunde 525
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1543 Jänner 25, Nürnberg
König Ferdinand bewilligt Ammann, Rat, Gericht und Gemeinde des alten und neuerkauften Teiles der Stadt Bregenz, über ihr Ersuchen von denen, die von ihnen in ausländische Herrschaften ziehen, oder bei ihnen durch Erbschaft zu Besitz gelangen, den zehnten Pfenning als Abzug zu nehmen, damit sie die gewöhnliche Steuer umso leichter an das Amt Bregenz entrichtenden können. Jeder Bürger des alten Teils, der sein Bürgerrecht aufsagt und in eine ausländische Herrschaft zieht, soll von all seiner Habe den zehnten Pfennig als Abzug geben. Jeder Bürger des neuen Teils, der nicht Leibeigener der Herrschaft ist und Stadt und Herrschaft verläßt, der soll wie jene des alten Teils den zehnten Pfenning als Abzug reichen. Wer vom Könige der Leibeigenschaft entlassen wird, hat ebenfalls den Abzug zu entrichten, wenn er aus der Herrschaft zieht. Wer aber von der Leibeigenschaft nicht befreit ist, hat den Abzug beim Verlassen der Herrschaft wie bisher in das Amt Bregenz zu bezahlen. Auch von allem erheirateten, ererbten und erkauften Gut ist der Abzug zu bezahlen. Alle Güter sind der Stadtsteuer unterworfen. Österreichische Untertanen haben keinen Abzug zu entrichten.  

orig.
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Siegel beschädigt
Sigillant: König

Material: Perg.
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    Abschrift im ältesten Kopialbuch folio 54-566
    Places
    • Nürnberg
       
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