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FondUrkunden (1140-1814)
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Charter: Urkunde 506
Date: 1535 November 29
AbstractJeronimus Hotz auf dem Grossen in der Herrschaft Bregenz und der Pfarre Hohenweiler, verkauft dem Peter Hinteregger, genannt Geiger zu Hinteregg am „Fwrberg“ (Fürberg), um 10 Pfund Pfennig einen auf Martini zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 10 Schilling Pfennig ab seinem Hof und Gut auf dem Grossen, 4 ½ Winterfuhren haltend, stoßt an Freenreutin, an Rieger, an Gunzenberg und an Geiger. Das Gut ist Erblehen von Junker Eberharten von Weiler zu der Altenburg.

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Charter: Urkunde 507
Date: 1536 Mai 5
AbstractStadtammann und Rat zu Bregenz beurkunden, daß am 11. Februar, als sie unter dem Vorsitz des Cristoph „Muchsel“ (Muxel), Alt Stadtammann, auf dem Rathaus Gerichtssitung abhielten, vor ihnen erschienen sind Wolfgang Kantz, Amtmann der Herrschaft Bregenz als Kläger einerseits, Hans Rem, Jakob Schnell, Hartmann und Jerg Gretler, Bürger zu Bregenz und Jos Gretler, Bürger zu Kempten als Beklagte andernteils. Der Amtmann ließ durch seinen Fürsprech Cristoph Abegg, Landammann, Anspruch auf das Erbe des jüngst verstorbenen Pangraz Gretler, den unehelichen Bruder der Brüder Gretler erheben, da dieser ohne ehelichen Leibeserben verstorben sei. Die Gegenpartei ließ durch ihren Fürsprech Heinrich Fetz einen Vertrag von 1513 November 24 vortragen, der ihnen einen Anteil an dem Erbe sichere. Der Amtmann bestand auf seiner Forderung, da das Erbe dem König bzw. dem Fiskus zuzufallen habe und ließ antworten, daß der verlesene Vertrag ohne obrigkeitliche Genehmigung geschlossen worden, also ungültig sei. Das Gericht nahm für das Urteil Bedenkzeit und gab heute seinen Spruch bekannt. Die Gretler’schen Erben sollen laut des vorgewiesenen Vertrages, Haus und Krautgarten des Verstorbenen erhalten, alle übrige Habe aber der Amtmann. Dieser nahm sich Bedenkzeit bezüglich der Appellation. Beiden Teilen wird eine Ausfertigung der Urkunde gegeben.

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Charter: Urkunde 508
Date: 1536 November 21
AbstractCristoph „Muchsel“ (Muxel), alter Stadtammann, der anstatt des Heinrich „Fäezen“ (Fetz) derzeit Stadtammann zu Gericht sitzt, beurkundet, daß Konrad Studer, Bürger zu Bregenz durch seinen Fürsprech vorbringen ließ, er habe Jergen Riners zu Lauterach Hofstatt, stoßt an Konrad Riner, dann dessen Weingarten im Weidach, den er von Margrethen „Schwärtzinen“ (Schwarz) erkaufte, als sein verschriebenes Unterpfand um seinen Zinsausstand verganten lassen. Da Niemand das Unterpfand auslöste, bitte er um ein Urteil, wie er zu seinem Guthaben an Hauptgut und Zinsen kommen könne. Das Gericht verfügt, daß Studer bis zur Beendigung des Gerichts zu warten habe, erscheine bis dann Niemand der die Auslösung vollziehe, so soll er das Unterpfand an sich ziehen.

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Charter: Urkunde 509
Date: 1537 Mai 27
AbstractUlrich Wolfurtsperger, genannt Frick, Bürger zu Bregenz, welcher von Ammann und Rat zu Bregenz gefangen gesetzt wurde, schwört aus dem Gefängnis entlassen Urfehde und stellt als Bürgen: Hans Mangolt (Mangold), Peter Mayer, Hans Frick im Maurach, Hilarius Schnäbelin, Hans Reichart, Jörg, Konrad, Hilarius und Belayen die Müller, Hans Frick am Ried, Jakob Bühelmann und Cristian Schechen, welche, wenn er rückfällig würde, ihn binnen Monatsfrist wieder in das Gefängnis liefern oder an Ammann und Rat 100 Gulden bezahlen müssen.

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Charter: Urkunde 510
Date: 1538 März 1
AbstractWolfgang Edel, genannt Lebzelter, Bürger zu Bregenz, der wegen Beschimpfung und Drohungen gegen einen Bürger sich verantworten mußte, und am selben Nachmittag betrunken seine Notdurft beim Fenster hinaus auf die Straße verrichtet hat und den eben vorübergehenden Stadtammann höhnte, in Haft kam und wieder freigelassen wurde, schwört Urfehde und stellt als Bürgen den Melchen „Egkhar“ (Egger) und Jeronimus (Hieronimus) Binder, seinen Schwager.

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Charter: Urkunde 511
Date: 1538 September 4
AbstractKönig Ferdinand bewilligt Ammann, Rat und Gemeinde zu Bregenz - denen Kaiser Maximilian die Erbauung einer Brücke über das Wasser, genannt die Bregenz, erlaubt und einen Zolltarif festgesetzt hat - über ihr Ersuchen eine Erhöhung des Brückenzolls unter gleichzeitiger Festsetzung eines neuen Tarifes. Die Zollerträgnisse sind zur Einhaltung der Brücke zu verwenden und ist dem kaiserlichen Vogt und Amtmann zu Bregenz jährlich ordentliche Rechnung zu legen.

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Charter: Urkunde 512
Date: 1538 Oktober 21
AbstractAmmann und Gericht zu „Torenbeuren“ (Dornbirn) beurkunden, daß vor ihnen Hans Weiß, Bürger zu Bregenz, als Bevollmächtigter von Stadtammann und Rat zu Bregenz, erschienen sei. Er ließ vorbringen, daß die Vigilien und die Spend einen Zinsbrief lautend auf 1 Pfund Pfennig Jahreszins auf St. Niklaustag besitzen. Er bitte diesen Brief verlesen zu lassen. Der Brief ist ausgestellt von Rudi Keckle von Fallenberg 1400 Dezember 7. Nachdem die Verlesung erfolgt war, ließ Weiß weiter vorbringen, daß niemand für dieses Hauptgut den Zins reichen wolle, er bitte feststellen zu lassen, wer zur Zeit Inhaber des Unterpfandes sei. Nachdem Kaspar Lengli aus der Kellen, Melch Schnell, Endras Kleiner, Thias Brotschelling, Cristan Ladner, Hans Kleiner verhört worden waren, wurde festgestellt, daß Peter Öschen selig Erben den Hof auf dem Fallenberg, Jakob Bildstein und Hans Welpe den Acker im Loch zu Fallenberg inhaben, den Acker bei dem Törler habe Hans Schelling, den Blatenacker habe Jakob Bildstein. Hierüber wird dem Hans Weiß auf Verlangen diese Urkunde gegeben.

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Charter: Urkunde 513
Date: 1539 Februar 7
AbstractGregorius Reiner, ehelicher Sohn des Hans Reiner, Bürger zu Bregenz, welcher den Kriegsmann Jörg Waibel von Bern ohne besondere Ursache und ohne vorherigen Wortwechsel in betrunkenem Zustande auf offener Straße im Stadtgericht angefallen und geschlagen hat, wodurch derselbe an seinem Leib zu Schaden gekommen ist, und deswegen von Ammann und Rat zu Bregenz gefangen gesetzt wurde, schwört aus dem Gefängnis entlassen Urfehde und stellt als Bürgen seinen Bruder Syman Reiner, Bürger zu Bregenz, und seinen Schwager Küeni Berkmann, im Gericht Hofrieden bei dem Kloster gesessen, welche wenn er rückfällig würde, dafür zu sorgen haben, daß er wieder ins Gefängnis eingeliefert wird, oder wenn sie das nicht können, 50 Pfund Pfennig an Ammann und Rat zu entrichten haben.

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Charter: Urkunde 514
Date: 1539 Juli 1
AbstractWolfgang Kantz R. K. M. Amtmann zu Bregenz, vermittelt zwischen Dr. Jörg Hipp R. K. M. Diener, als Anweiser der Frau Elsbeth Teublerin, Witwe, nach Andreas Teubler von Jufals und deren beiden Töchtern Margreth Linsin und Elsbeth Teublerin einerseits und den Bürgern und Gewerbsleuten des Holzwerks zu Bregenz andererseits, wegen Leistung der "kurtzen Trüetterlen, Zeinholz und Schindlen"", welche das Holzwerk in das Gut und den Weingarten Miltenberg, genannt Grafen Pomgarten bei der Stadt Bregenz, weiter zu geben sich weigerte, einen Vergleich. Für die seit mehreren Jahren rückständige Leistung ist ein einmaliger Betrag von 1 Pfund Pfennig zu entrichten und in Zukunft statt der bisherigen Naturalleistung jedes Jahr ein Betrag von 1 Pfund 10 Schilling Pfennig als Zins, welcher mit 30 Pfund Pfennig in zwei Zielen abgelöst werden kann.

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Charter: Urkunde 515
Date: 1539 November 10
AbstractElsbetha „Saltzmennin“ (Salzmann), weiland Adamen Franzen Witwe im Gericht „Torenbüren“ (Dornbirn), verkauft mit Wissen ihres Vogtes Jakob Bildstein dem Hans „Weysen“ (Weiß), Bürger zu Bregenz, als von Stadtammann und Rat verordnetem Faktor und Einzieher der Vigilia oder Spenn Zinse um 12 Pfund Pfennig Hauptgut einen auf Martini zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 13 Schilling Pfennig ab ihrem Juchart Acker zu Häfenberg, stoßt an Eva „Frentzinen“ (Franz), an die Gasse und an Adam Klocker.

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Charter: Urkunde 516
Date: 1540 Jänner 9
AbstractStadtammann und Rat zu Bregenz beurkunden, daß ihr Bürger und Ratsfreund Christoph „Muchsel“ (Muxel) und seine Hausfrau Margreth Reinerin, letztere vertreten durch Hans Mangold, genannt Lipp, Bürger und Ratsfreund, durch ihren Fürsprech Christoffel Abegg vor versammeltem Rat ihren Willen kundgegeben haben, folgendes Testament zu errichten. 1. Der Bestattnis Gottesdienst für beide Eheleute soll nach ihrem Tode christlichem Gebrauch nach mit Siebentem, Dreißigstem und Jahrtag in der Pfarrkirche gehalten werden. Die darüber erlaufenden Kosten sind aus dem gemeinsamen Vermögen zu entrichten. 2. Der überlebende Eheteil soll das beidseitige Vermögen lebenslänglich zum Nutzgenuß haben. 3. Nach dem Ableben des Überlebenden soll das Vermögen in zwei gleiche Teile geteilt und je ein Teil als Erbe der Verwandtschaft jeden Eheteiles zufallen.Würde sich der überlebende Teil wieder verheiraten, so hat er vor der Hochzeit den Erben des Erstverstorbenen 300 Pfund Pfennig aus ihrem gemeinsamen Vermögen in guten Briefen sicherzustellen. Auf Lebenszeit soll er den Nutzgenuß davon haben, nach dem Tode soll dieser Betrag den Erben des Erstverstorbenen als Erbe zufallen. Unbehindert von den Erben kann der überlebende Teil aus dem gemeinsamen Vermögen eine Summe von 30 Pfund Pfennig für Stiftunsgzwecke verwenden. Nachdem beide Testatoren mit ihren Vertretern dreimal aus dem Gerichtsring ausgetreten waren und beim Wiedereintritt jedesmal die obigen Bestimmungen als ihren unabänderlichen Willen erklärt hatten, wird das Testament als rechtsgültig anerkannt und diese Urkunde ausgefertigt.

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Charter: Urkunde 517
Date: 1540 März 15
AbstractKönig Ferdinand stellt dem Abt, Prior und Konvent des Gotteshauses in der Au bei Bregenz (Mehrerau), Eytlegk von Reischach, seinem Rat und Vogt zu Bregenz, Wolf Kantz, seinem Amtmann daselbst, Hans von Wolfurt, Ammann und Rat zu Bregenz, sowie Ammann, Gericht und Gemeindsleuten der Gerichte Hofsteig, Lingenau und Alberschwende, welche für ihn gegen Abt, Prior und Konvent des Gotteshauses Minnderow, genannt Weissenau bei Ravensburg, um 500 Gulden rheinisch Hauptgut, die zum Ankaufe des neuen Teiles der Herrschaft Bregenz benötigt wurden, Bürgschaft leisteten, einen Schadlosbrief aus und weist jeden Amtmann der Herrschaft Bregenz an, die Zinsen für dieses Kapital aus den Gefällen der Herrschaft Bregenz zu entrichten.

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Charter: Urkunde 518
Date: 1540 November 20
AbstractPeter Ludescher aus Götzis in der Herrschaft Feldkirch, der von Eyteleggen von Reischach zum Megtberg, Ritter, Römisch Kaiserlicher Majestät Rat und Vogt der Herrschaft Bregenz, sowie von Stadtammann und Rat zu Bregenz gefangen gesetzt worden ist, weil er im Wirtshaus des Jakob Schnell zu Bregenz nachts um acht Uhr dem Nachtwächter, als er die Stunde ausrief, oben aus dem Kammerladen auf die Straße herunter zugerufen hat: in vierzehn Tagen wirst nimmer rufen, es wird anders zugehen, schwört Urfehde und stellt als Bürgen seinen Schwager Peter Ölz, Jakob Schobloch und Jakob Gugel, alle drei Bürger zu Bregenz.

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Charter: Urkunde 519
Date: 1541 Juni 20
AbstractUlrich Wolfurtsperger, genannt Frick zu Wolfurt, im Gericht Hofsteig und der Herrschaft Bregenz, verkauft seinem Vetter Jakob Wolfurtsperger, genannt Frick, Bürger zu Bregenz, um 18 Pfund Pfennig Hauptgut einen auf Johann Baptist Tag zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 18 Schilling Pfennig ab seinem Mannsmahd Wieswachs in den Wiesen beim Flotzbach unter Wolfurt, stoßt an den Flotzboch, an die Scheffmenninen, an Hansen Dorfs und Cristan Rummers, Badmeisters beim den Kloster Bregenz, Wiesen.

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Charter: Urkunde 520
Date: 1541 Juli 24
AbstractBartholome Flatz, der Schneider und Bürger zu Bregenz, verkauft Hansen „Weysen“ (Weiß), Bürger zu Bregenz, als von Stadtammann und Rat verordnetem Einzieher und Faktor etlicher Vigilien, die an die Spend gehören, um 20 Pfund Pfennig Hauptgut einen auf Jacobi zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 1 Pfund Pfennig ab seinem Haus und Hofstatt zu Bregenz unten im Maurach zwischen Wolfen Speckers selig Kindern und Hansen Schleyen Häusern gelegen, stoßt hinten an das Bächle, so hinter den Mauracher Häusern herabrinnt, vorne an die Gasse. Für Hansen „Brenndlis“ (Brändle), Goldschmieds selig Witwe, lastet darauf ein Jahreszins von 10 Schilling Pfennig

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Charter: Urkunde 521
Date: 1541 August 23
AbstractMartinus Mürgel, Priester und Kaplan zu Bregenz, verkauft dem Klausen Arger, Pfarrer und gemeiner Priesterschaft, an die Vigilien zu Bregenz 10 Schilling Pfennig Lindauer Währung Jahreszins ab seinem Haus, Hofstatt und Wiese außerhalb der Stadt Lindau auf dem Bühel, stoßt an Hans Eggen selig Erben, an Eitel Thomas Güter und an der Stadt Lindau Ried. Der Zins ist auf Martini zu entrichten; das Hauptgut von 10 Pfund Pfennig bestätigt er erhalten zu haben."

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Charter: Urkunde 522
Date: 1541 September 24
AbstractSigmund Hegkher (Häcker, Hecker), Sohn des Bregenzer Bürgers und Metzgers Peter Hegkher, bekundet, daß er ins Gefängnis von Ammann und Rat der Stadt Bregenz gekommen ist, weil er vor kurzem nächtens an die Tür von Ulrich Geiger geklopft hat, und als man ihn nicht einlassen wollte, gotteslästerlich zu fluchen und schwören angefangen hat. Als etliche hinzukamen, um ihn zu beruhigen, fuhr er diese mit bösen Worten an und wollte mit ihnen zu balgen beginnen; auch den Wächter hat er geschmäht. Vor einiger Zeit hat er den von Stadtammann und Rat verordneten Fleischbeschauern dreingeredet. Als man das von ihm erfahren hatte, ging er den Wächter Klaus Loch vor dem Seelhaus mit gewehrter Hand an, behauptete, dieser habe ihn verraten und drohte ihm, er werde ihm mit der Axt den Kopf einschlagen. Weiters hat er etliche Nachbarn angefahren, sie hätten ihn verraten. Als seine Eltern ihm das Unschickliche seines Tuns vorstellten, fuhr er sie mit harten Worten an, wurde beinahe handgreiflich, daß sie still sein mußten, um Schlimmeres zu verhüten.Auf Bitten von weiterer Bestrafung verschont und freigelassen, schwört er, sich wegen der Gefangenschaft weder am König, seinen Beamten, an Ammann, Rat und Bürgern zu Bregenz noch anderen an der Sache Beteiligten zu rächen. Als Bürgen stellt er den alten Stadtammann Hans Nußbaumer, der sich verpflichtet, ihn im Fall des Eidbruchs binnen Monatsfrist auf Anordnung von Stadtammann und Rat wieder ins Gefängnis auszuliefern oder 50 Pfund Pfennig zu bezahlen.Urfehde

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Charter: Urkunde 523
Date: 1542 Jänner 27
AbstractSilvester Achberger auf dem Kapf zu Alberreute im Gericht Hofrieden verkauft der Waltpurga Milzin, Jergen Miltzen natürlich Tochter, in der Pfarre Scheidegg um 28 Pfund Pfennig Hauptgut einen auf St. Sebastianstag zu entrichtenden, ablösbabren Jahreszins von 1 Pfund 8 Schilling Pfennig von seinem drei Winterfuhren haltenden Hof und Gut an dem Kapf zu Alberreute, stoßt an die Schönstein, an die Hub, an Hohenweiler und Essenreute. Dem Heiligen zu Hohenweiler ist 1 Pfund Pfennig und dem Pfarrer daselbst 8 Schilling Pfennig Jahreszins zu entrichten.

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Charter: Urkunde 524
Date: 1542 Oktober 15
AbstractJung Anna Absteig zu Wolfurt, verkauft mit Wissen und Willen ihres Bruders und Vogtes Ulrich Absteig, um 22 Pfund Pfennig dem Ynthall Wilhelm, Bürger zu Bregenz einen auf St. Gallentag zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 1 Pfund 2 Schilling Pfennig ab ihrem Anteil im Neuen Wintergarten in der unteren Bütze, stoßt an Jergen Pfanner und Johann Rotten, wie an des Gottshaus Bregenz (Mehrerau) Gut.

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Charter: Urkunde 525
Date: 1543 Jänner 25
AbstractKönig Ferdinand bewilligt Ammann, Rat, Gericht und Gemeinde des alten und neuerkauften Teiles der Stadt Bregenz, über ihr Ersuchen von denen, die von ihnen in ausländische Herrschaften ziehen, oder bei ihnen durch Erbschaft zu Besitz gelangen, den zehnten Pfenning als Abzug zu nehmen, damit sie die gewöhnliche Steuer umso leichter an das Amt Bregenz entrichtenden können. Jeder Bürger des alten Teils, der sein Bürgerrecht aufsagt und in eine ausländische Herrschaft zieht, soll von all seiner Habe den zehnten Pfennig als Abzug geben. Jeder Bürger des neuen Teils, der nicht Leibeigener der Herrschaft ist und Stadt und Herrschaft verläßt, der soll wie jene des alten Teils den zehnten Pfenning als Abzug reichen. Wer vom Könige der Leibeigenschaft entlassen wird, hat ebenfalls den Abzug zu entrichten, wenn er aus der Herrschaft zieht. Wer aber von der Leibeigenschaft nicht befreit ist, hat den Abzug beim Verlassen der Herrschaft wie bisher in das Amt Bregenz zu bezahlen. Auch von allem erheirateten, ererbten und erkauften Gut ist der Abzug zu bezahlen. Alle Güter sind der Stadtsteuer unterworfen. Österreichische Untertanen haben keinen Abzug zu entrichten.

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Charter: Urkunde 526
Date: 1543 Juni 25
AbstractPeter Ziegler, Bürger zu Bregenz, verkauft dem Hans Hälin, genannt von Hair, um 20 Pfund Pfennig Hauptgut einen Jahreszins von 1 Pfund Pfennig ab seinem Haus, Hofstatt und Krautgarten zu Bregenz im Eichholz, stoßt vorn an die Gasse, die in das Eichholz geht, oben an das Gässelin, hinten an Jörg Wilhelm und unten an Jakob Ziegler.

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Charter: Urkunde 527
Date: 1543 August 18
AbstractKönig Ferdinand stellt Abt und Konvent des Gotteshaus Mehrerau bei Bregenz, Stadtammann, Rat, Gericht und Gemeindsleuten der Städte Feldkirch und Bregenz, Hans von Hohenems zu der Hohenems, seinem Diener und Laux von Reischach, Vogt zu Bregenz, welche sich für ihn gegenüber Konrad Islinger von Wellendinger um einen Betrag von 6.500 Gulden, den dieser ihm zur Wiedereinlösung der an die Grafen von Montfort verpfändeten Herrschaft Hohenegg vorgestreckt hat, als Bürgen verschrieben haben, einen Schadlosbrief aus und weist die Amtleute zu Bregenz an, die für diese Summe fälligen jährlichen Zinsen von 325 Gulden aus dem Amte Bregenz zu entrichten. Er verschreibt ihnen das Einkommen der Herrschaft Hohenegg, dann die 115 Pfund Pfennig, welche die Stadt Feldkirch jährlich in das Hubamt entrichtet, dann die 50 Pfund Pfennig Steuer die Stadtammann und Rat des neuen Teiles von Bregenz zahlen, samt den 60 Pfund Achlöse vom Holzwerk daselbst, welche in das Amt Bregenz zu entrichten sind.

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Charter: Urkunde 528
Date: 1543 August 24
AbstractStadtammann und Rat zu Feldkirch beurkunden der Stadt Bregenz, daß sie den Schadlosbrief König Ferdinands von 1543 August 18 (Samstag vor Bartholomä), womit er dem Abt und Konvent zu Mehrerau, den Städten Feldkirch und Bregenz, Hans von Hohenems zu der Hohenems und Laux von Reischach, Vogt zu Bregenz, welche sich für ihn gegen Konrad Islinger von Wellendingen um 6.500 Gulden die dieser zur Auslösung der an die Grafen von Montfort verpfändeten Herrschaft Hohenegg vorgestreckt hat, als Gülten verschrieben haben, Schadloshaltung verspricht, zu treuen Handen genommen und denselben ohne Vorwissen der übrigen Mitgülten nicht herausgeben werden.

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Charter: Urkunde 529
Date: 1543 September 2
AbstractWolfgang Kantz R. K. M. Amtmann der Herrschaft Bregenz, gibt Stadtammann und Rat zu Bregenz eine Abschrift des Auftrages König Ferdinands, de dato Innsbruck 1543 August 24, betreff die Zahlung der Zinsen von jährlich 325 Gulden ein Darlehen von 6.500 Gulden zur Wiedereinlösung der an die Grafen von Montfort verpfändeten Herrschaft Hohenegg an Konrad Islinger von Wellendingen, für welche sich Abt und Konvent des Gotteshauses Mehrerau, die Städte Feldkirch und Bregenz, Hans von Hohenems zu der Hohenems und Laux von Reischach als Mitgülten verschrieben haben.

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Charter: Urkunde 530
Date: 1544 Februar 23
AbstractHans Boß der Jünger, Bürger zu Bregenz, verkauft dem Hansen Reutin, genannt Ziegler, auch Bürger zu Bregenz, um 20 Pfund Pfennig Hauptgut einen auf Mathiastag zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 1 Pfund Pfennig ab seinem halben Juchart Reben zu Lauterach in der Reutin, stoßt an Jörgen Schillings, Hansen Igenbachs, Konrad „Sifrids“ (Seifried, Siegfried) und Hansen Studers Reben. Darauf lasten 16 Schilling Pfennig Lehensteuer und jedes dritte Jahr 1 Pfennig Notzins in das Gotteshaus Bregenz.

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Charter: Urkunde 531
Date: 1544 März 5
AbstractKarl V. erneuert, die von ihm mit vollinhaltlich inserierter Urkunde von 1521 April 5 Worms, Stadtammann und Rat zu Bregenz verliehenen Privilegien.

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Charter: Urkunde 532
Date: 1544 März 17
AbstractHans „Gairbach“ (Geierbach) zum Gigers, in der Herrschaft Bregenz und der Pfarre Möggers, auch des Gerichts Hofrieden, verkauft dem Georg Hinteregger hinter den Eggen als Vogt Gallin, Josen und Anna den Görlin, weiland Josen Görlins und Frena Gairbächin zu Eichenberg eheliche Kindern, um 20 Pfund Pfennig Hauptgut einen auf St. Gertraudentag zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 1 Pfund Pfennig ab seinen vier Winterfuhren haltenden Hof und Gut auf dem Grossen, stoßt an die von Höflin, an den Gunzenberg, an Lutzenreute und an die von Gigers.

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Charter: Urkunde 533
Date: 1544 April 3
AbstractIn den Streigkeiten zwischen den Untertanen und Gerichtsleuten zu Hard einerseits und den Gerichtsleuten der beiden Dörler Wolfurt und Lauterach wegen der Schäden, die ihnen die Bregenz, besonders an ihren Wuhren und Wasserwehren zugefügt, anderseits, werden die beiden Parteien durch Hans Werner von Reitenau zu Hofen, Vogt zu Neuburg und Hansen von Hohenems zu der Hohenems, als in dieser Sache vom König Ferdinand laut inserierten Schreibens vom 1544 Februar 13 gesetzte Kommissäre, nach langen Verhandlungen und Augenscheinen gütlich vereinbart.

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Charter: Urkunde 572
Date: 1544 April 30
AbstractAßmus Salzman zu „Thorenpuren“ (Dornbirn) auf Kehlegg, verkauft dem Martin Mühlegg, altem Stadtammann zu Bregenz und Jakob Schobloch, als Vögten der Töchter des Peter Ölz selig Anna und Magdalena Ölzin, alle Bürger zu Bregenz, um 70 Pfund Pfennig Hauptgut einen auf Georgi zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 3 ½ Pfund Pfennig ab seinem Acker zu Kehlegg an der Ärbßlitten, stoßt an Paulin „Zengerlin“ (Zängerle), an das Pfüonotobel, an Märcken Wetzel und an Linhart „Khecklyn“ (Keck); ab seinem Acker, den man nennt der Wolfurtsäcker, stoßt an Linhart Khecklyn, an Hansen „Berütter“ (Bereuter) und an die Gasse; ab seinem Acker, den man nennt der Laissenacker, stoßt an den Sorgraben und an den jungen Hansen „Stürer“ (Steurer); ab seinem Wiesheuwachs am oberen Büchel, stoßt an Leütin Stürers Erben und an Heinrich Stürers Witwe, den man hat genannt Klotz; ab seinem Acker am Rutgarten samt dem Moos dabei, stoßt an Jörgen Huber, an Leütin Stürers Witwe und an den Sorgraben; ab seinem Acker im Grainholz; ab seinem Acker an der „Betzlin“ ( Betzlera), grenzt an Hansen Hubers Erben, den man genannt der „Piffer“ (Pfeifer); ab seinem Acker am Strutza, stoßt an die Hohlen Gassen; ab seinem Acker am Hargarten; ab seinem Moos Heuwachs im Esch. Die Anrainer der letzten Güter sind die oben Genannten.

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Charter: Urkunde 573
Date: 1544 Juni 1
AbstractKönig Ferdinand verleiht den vier Herrschaften Feldkirch, Bregenz, Bludenz und Sonnenberg samt Hohenegg und Neuburg am Rhein, in Ansehung der ihm und dem Hause Österreich erwiesenen treuen Dienste, das Privileg, daß sie, solange die Landvogtei in Schwaben in Handen des Hauses Österreich ist, niemand vor das Landgericht in Schwaben laden kann und daß, wer zu einem ihrer Untertanen zu klagen hat, das Recht beim zuständigen Gericht am Wohnort des Beklagten zu suchen hat.

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Charter: Urkunde 534
Date: 1544 Juni 22
AbstractFranz Hummel zu Hard im Gericht Hofsteig verschreibt - nachdem sein „Schweher“ (Schwager) Hans Rot, genannt Moser zu Hard, den armen Sondersiechen zu Bregenz letztwillig 30 Schilling Pfennig als Gottesgabe zu Handen des Siechenpflegers Martin Wilhelm vermachte - dem Siechenhause einen auf Peter und Paulstag zu entrichtenden mit 30 Schilling Pfennig ablösbaren Jahreszins von 1 ½ Schilling Pfennig ab seinem Mannsmahd Wieswachs, genannt der „Spynnar“ (Speaner), stoßt an des Gotteshaus Bregenz Gut (Mehrerau), an der Loher Gut und an die Lauterach.

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