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Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 553
Signature: Urkunde 553
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1549 September 6
Dem Hans Schnabel von Schönstein, Einwohner zu Bregenz, haben Stadtammann und Rat, Gericht und Gemeinde auf sein Bitten erlaubt, von der städtischen Brunnenleitung ein Rohr in seine Behausung und Hof im Maurach zu führen, welches er von Hansen Fricken oder Jakoben Lochs Häusern im Maurach, aus dem Teuchel der durch das Maurach auf den Leutbühel geht, auf seine Kosten herleiten soll. Da aber das Wasser solcherart den Trieb nicht hatte, ließ er eine Teilsäule machen und stellt nun Stadtammann und Rat einen Revers aus, daß diese Bewilligung auf keiner Gerechtigkeit beruhe, sondern auf Widerruf erfolgt ist. Er verpflichtet sich für sich und seine Besitznachfolger den Brunnen zu entfernen, wenn dadurch Wassermangel eintreten oder sich Schaden für die übrigen Wasser-Bezugsberechtigten ergeben sollte.  

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mit Unterschrift und aufgedrücktem Siegel des AusstellersMaterial: Pap.
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