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Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 581
Signature: Urkunde 581
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1556 November 12
Zwischen Stadtammann und Rat zu Bregenz, welche ein Schmalzhaus gebaut haben, damit darin Käse, Schmalz und dergleichen Waren, welche auf den Wochenmarkt kommen, niedergelegt werden können, und für diese Niederlage ein Entgeld forderten einerseits und Landammann, Rat und Gemeindsleuten des Bregenzerwaldes, welche sich weigerten, dieses Entgeld zu zahlen andererseits, haben sich Differenzen ergeben. Die Bregenzerwälder beschwerten sich über diese Neuerung bei der Regierung in Innsbruck, welche, um den Streit in Güte beizulegen, Eytlhannsen Giennger, Vogt der Herrschaft Feldkirchen und Achillis von Altmannshausen zu Rönsberg, Hubmeister daselbst, als Kommissäre abordnete. Durch Vermittlung derselben wird zwischen beiden Teilen folgender Vertrag abgeschlossen: Wenn ein Bregenzerwälder Schmalz oder Käse aus dem Bregenzerwalde überrugg auf Bregenz oder Lindau führt und zu Bregenz damit ankommt, auch dabei im neuen Schmalzhause abschlägt, er verkaufe es oder nicht, so soll er von jedem geladenen Som Schmalz oder Käse 2 Pfennig Hausgeld zu zahlen schuldig sein.Welcher aber seine Ware nicht im Schmalzhaus, sondern im Wirtshaus abschlägt und dort übernachtet, derselbe hat von jedem Som 1 Pfennig zu geben. Doch ist ausgeschlossen, daß keiner kein Schmalz noch Käse zu Bregenz an keinem anderen Ort als im neuen Schmalzhaus verkaufe. Die Bregenzerwälder können aber nicht verhalten werden, das Schmalz im Schmalzhause abzuladen. Würden die Bregenzer das Schmalzhaus auflassen, dann sind auch die Wälder keine Abgabe mehr schuldig.  

orig.
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Siegel Giennger abgefallen, das andere beschädigt
Sigillant: Die beiden Kommisssäre


Material: Perg.
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