Fond: Urkunden (1140-1814)
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Charter: Urkunde 913
Date: 1551 Jänner 22
Abstract: Johannes Inngram zu Lieberrain, Erzherzog Ferdinands Karls tirolischer Kammermeister bestätigt, von Konrad Feuerstein des Rats zu Bregenz 600 Gulden zur Ablösung der Fahrlehen, laut Vergleich de dato 1660 Dezember 14 durch die Hand des Christoph Steidl, Kammerdiener und Leibbalbierers, erhalten zu haben.
Charter: Urkunde 562
Date: 1551 März 4
Abstract: Konrad Watzenegger, Bürger von Bregenz, verkauft der Osanna Schmid, der Witwe von Christoph Abegg, Bürgerin zu Bregenz, um 10 Pfund Pfennig einen auf Martini zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 10 Schilling Pfennig von seinem Haus, Hofstatt und Gesäß, das in der Stadt zwischen den Häusern des Junker Wilhelm von Villenbach und der Witwe des Erhart Werli gelegen ist. Darauf lasten für die von Laubenberg 1 Pfund Pfennig und an die Vigilien 5 Schilling Pfennig Jahreszins.
Charter: Urkunde 563
Date: 1551 März 18
Abstract: Albrecht „Kenelknecht“ (Kennerknecht) im Gfäll, verkauft seinem Bruder Cristan Kenelknecht zu Vorderreute, um 10 Pfund Pfennig Hauptgut einen auf St. Gertraudentag zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 10 Schilling Pfennig ab seinem 10 Winterfuhren haltenden Hof und Gut im Gfäll. Darauf lasten folgende Zinse: Nach Stiffenhoffen 1 Pfund Pfennig, dem Cristan Musar in Binswang 1 Pfund Pfennig, dem Martin Kenelknecht 1 Pfund 8 Schilling Pfennig, dem Heiligen nach Zell 10 Schilling Pfennig und den Siechen an der Sunderach 7 ½ Schilling Pfennig.
Charter: Urkunde 564
Date: 1551 Mai 25
Abstract: Zwischen Stadtammann, Rat, Gericht und gemeiner Bürgerschaft zu Bregenz einerseits, dann Landammann, Rat, Gericht und Gemeindsleuten des hinteren Bregenzerwaldes in der Herrschaft Feldkirch, Ammann, Steurer, Richtern und Gemeindsleuten der Gerichte Lingenau, Alberschwende und Sulzberg in der Herrschaft Bregenz andererseits haben sich wegen Besuch des Wochenmarktes zu Bregenz Differenzen ergeben, welche durch Jörg Laurenz von Weiler zu der Altenburg, Vogt zu Feldkirch, Laux von Reischach zum Mägdberg, Vogt zu Bregenz und Wolfgang Kantz, Amtmann der Herrschaft Bregenz, beigelegt werden.
Charter: Urkunde 565
Date: 1551 Oktober 15
Abstract: Wolfgang Wegelin, R.K.M. Diener und Bürger zu Bregenz, dem Stadtammann und Rat auf sein Bitten, gegen Widerruf erlaubt haben, einen Stall und Stadel in des Seehhauses Krautgarten, zwischen St. Jörgen Kapelle und Hansen Feierabends Haus im Egg zu bauen, zu nutzen und zu niesen, verpflichtet sich, für diese Bewilligung dem Seelhauspfleger jährlich 10 Schilling Pfennig Hofstattzins zu zahlen und wenn Stadtammann und Rat dieses fordern, den Bau innerhalb Monatsfrist abzutragen und wegzuführen.
Charter: Urkunde 566
Date: 1551 Oktober 20
Abstract: Bartholome Flatz, Bürger zu Bregenz, verkauft Stadtammann und Rat zu Bregenz, seinen eigenen Keller samt der Kemenate darauf, der hinter der Badstuben an die Stadtammann und an des Verkäufers Küchen Mauer stoßt, samt Weg und Steg dazu. Der Verkäufer soll in Hinblick nicht mehr das Recht haben, bei der Badstubentür aus- und einzugehen. Der Kaufpreis von 30 Gulden rheinisch wird bar entrichtet.
Charter: Urkunde 567
Date: 1552 November 11
Abstract: Veit Mennel zu Schwarzach, im Gericht Hofsteig, verkauft weiland Hansen Feuersteins selig Kindern in der Reute im Gerichtszwing des hinteren Bregenzerwaldes, um 10 Gulden Hauptgut einen auf Martini zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von zwei Eimer guten Weißweins, unter der Rinnen, ab seinem Juchart Acker im oberen Feld zu Schwarzach, stoßt an des Gotteshauses Bregenz (Mehrerau) Güter, die Wolf Ölz zur Zeit lehenweise inhat, an Hansen Bertel, Ammann im Hofsteig und an die Landstraße.
Charter: Urkunde 568
Date: 1553 Jänner 1
Abstract: Jakob Zoller von Zollerhausen, R. K. M. Rat und Hofkammer Sekretär, stiftet für sich und seine Frau Katharina, geb. Burckhartin, seine beiden Töchter, wie auch für die beiderseitigen Vorfahren, Geschwister und Verwandten einen Jahrtag in die St. Gallen Pfarrkirche in Bregenz. Zur Realisierung der Stiftung widmet er 50 Gulden rheinisch aus den 100 Gulden Kapital, die er und seines Bruders selig Christof Zoller R. K. M. gewesten Gegenhandlers des obrigen Waldmeisteramts in Österreich, Friaul und am Karst nachgelasasene Töchter bei der Stadt Bregenz anzuliegen haben. Im Weiteren erläßt er Bestimmungen, in welcher Weise der Jahrtag zu begehen ist.
Charter: Urkunde 569
Date: 1553 Jänner 12
Abstract: Stadtammann und Rat zu Bregenz, reversieren auf Jakob Zoller von Zollerhausen, R. K. M. Rat und Hofkammer Sekretär, ihren Mitbürger, betreff der von ihm mit Urkunde von 1553 Jänner 1 in die Pfarrkirche zu Bregenz gestifteten Jahrzeit und sichern volle Einhaltung der Stiftungsverbindlichkeiten zu.
Charter: Urkunde 570
Date: 1553 Juli 4
Abstract: Konrad Mock zu Hard, im Gericht Hofsteig und der Pfarre Bregenz, verkauft dem Meister Jörgen Rummern, dem Schneider an der Kirchgasse, Bürger zu Bregenz, um 23 Pfund Pfennig einen auf Martini zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 1 Pfund 3 Schilling Pfennig ab seinem Baumgarten, genannt das „Härdlin“ (Härdle) zu Hard, stoßt an Klausen und Hansen die „Pierbommer“ (Birnbaumer) und an die Gemeinde, genannt das „Zill“ (Ziel, Zillat).
Charter: Urkunde 571
Date: 1554 April 26
Abstract: Ulrich „Bertl“ (Bertel) von Rieden im Gericht Hofrieden, verkauft der Katharina Weinzürnin, weiland Hansen Kellers Witwe, auf der Reute gesessen, um 17 Pfund Pfennig Hauptgut einen auf Georgi zu entrichteden, ablösbaren Jahreszins von 17 Schilling Pfennig ab seinem Juchart Acker in der Laimgrube, stoßt an die Landstraße an der Laimgrub Gassen, an Hansen Reutlin, an Ulrich Bertl, den Verkäufer selbst und an Sebastian Kochs Witwe; mehr ab seinem Weingarten in der mittleren Reute zu Lauterach, stoßt an Jakob Gunthalm, an Hans Gropper, an Jos Mennel und an Melchior „Weyssen“ (Weiß) zu Lauterach. Das Unterpfand ist belastet mit einem Jahreszins von 3 Pfund Pfennig an Jörg Geiger, 10 Schilling Pfennig an die „Müchslinen“ (Muxel) und 3 Schilling 3 Pfennig an die Vigilien zu Bregenz.
Charter: Urkunde 574
Date: 1554 August 29
Abstract: Der Bäcker Gregorius Held aus dem Gericht Alberschwende gebürtig, jetzt Bürger zu Bregenz, der dem Philipp Reichart im Buch eine Goldkrone und zehn Kreuzer schuldete, welche dieser mit Einrichtung seines Holzes in die Ach Bregenz genannt von ihm verdient hat, er aber den Betrag trotz wiederholter Aufforderung nicht bezahlte, und die deswegen über Klage des Reichhart ergangenen gerichtlichen Vorladungen und Zahlungsaufträge mißachtet und nicht befolgt hat, wurde von Stadtammann und Rat gefangen gesetzt, abgestraft und schwört aus dem Gefängnis entlassen Urfehde. Er stellt als Bürgen Heinrich Held, Bürger und Schuhmacher zu Bregenz.
Charter: Urkunde 575
Date: 1554 September 2
Abstract: Der Metzger Hans Dietterich (Dietrich), Bürger zu Bregenz, welcher wiederholt krankes Vieh geschlachtet und das Fleisch in seiner Metzgerei als gesund verkauft hat, wurde von Stadtammann und Rat gefangen gesetzt und schwört aus dem Gefängnis entlassen Urfehde. Es wird ihm das Metzgerhandwerk untersagt und eine Strafe von 20 Pfund Pfennig über ihn verhängt. Als Bürgen stellt er: Bernhard Faber, Bürger zu Bregenz, Ulrich Gunthalm, die Brüder Hans und Melchior „Weiß“ (Weiß), die Brüder Kaspar und Martin Dietrich und Kaspar Dorf, alle zu Lauterach und Konrad Gilm, Zoller an der Achbrücke, seine Brüder, Schwäger und guten Freunde.
Charter: Urkunde 577
Date: 1556 März 17
Abstract: Wilhelm Freiherr zu Grafenegg und Burgberg, Herr zu Marschalckenzimern, Stadthalter des Hofrichters zu Rottweil, Grafen Wilhelm zu Sulz, gibt dem Ammann und Rat zu Bregenz, wie auch dem Gericht zu Diezling bekannt, daß Berlin Judt zu Wasserburg vom Hof zu Rottweil die Achterklärung gegen Konrad Kinbacken zum Diezling erlangt hat und ihm Anleite auf dessen Besitz zuerkannt worden ist. Hierin haben sie den Berlin Judt zu schirmen.
Charter: Urkunde 579
Date: 1556 März 19
Abstract: Hans Hammerer, genannt Mangen Hans, des Stadtgerichts und Bürger zu Bregenz, stellt Stadtammann und Rat, welche ihm die Hofstatt und den Krautgarten bei der Wasserstube hinter dem Pulverturm neben der Stadt Bregenz, laut Kaufvertrag vom heutigen Tage, eigentümlich übergeben haben, einen Revers aus, daß Stadtammann und Rat jederzeit berechtigt sind, zu der auf seinem nunmehrigen Besitz liegenden, aber im Eigentum der Stadt verbleibenden städtischen Wasserstube zu gehen, Teuchel zu legen und alles zu tun, was zur Einhaltung der Wasserstube und der Brunnenleitung notwendig ist und beurkundet, daß er an dieser Wasserstube keinerlei Recht habe.
Charter: Urkunde 578
Date: 1556 März 19
Abstract: Stadtammann und Rat zu Bregenz, verkaufen dem Hansen Hammerer, genannt Mangen Hans, ihrem Gerichtsfreund und Mitbürger um 20 Pfund Pfennig, die der Käufer bar entrichtet, die der Stadt gehörige Hofstatt mit Krautgarten bei der Wasserstube hinter dem Pulverturm neben der Stadt Bregenz, stoßt zu beiden Seiten unten und obenzu an die Landstraße oder Gasse und gegen der Stadt.wärts an den der St. Martins Kaplanei gehörigen Krautgarten. An der Wasserstube, welche auf der verkauften Hofstatt liegt, hat der Käufer keinerlei Recht und muß er die Verpflichtung übernehmen, jederzeit dem Bau- und Brunnenmeister freien Zutritt zur Wassergrube zu gestatten.
Charter: Urkunde 580
Date: 1556 Juni 22
Abstract: Konrad Löscher der Ältere am Ried (Kaiserstraße), Bürger zu Bregenz, bekundet, daß er in das Gefängnis des Stadtammannes und Rates zu Bregenz gekommen ist, weil er – in Übertretung der von ihm 1550 beschworenen Urfehde – sich viele Male mit Wein überladen und in der Folge Gott gelästert hat und unbillige, freventliche Handlungen vorgenommen hat.Aufgrund entsprechender kaiserlicher Mandate und der Stadt Bregenz löblicher Satzung und Ordnung, die jährlich an der besazung öffentlich verlesen wird, hätte man ihn wesentlich strenger bestrafen können, doch ließ man ihn auf Bitten weltlicher und geistlicher Personen, seiner Frau, seines alten Vaters und der ganzen Verwandtschaft frei.Er schwört, sich wegen der Gefangenschaft weder an der Herrschaft, ihren Beamten, an Ammann, Rat und Bürgerschaft zu Bregenz und anderen an der Sache Beteiligten zu rächen noch Gerichte anzurufen, die Bestimmungen der ersten Urfehde einzuhalten, kein Wirtshaus, keine Gemeinschaft, Gesellschaft, Zeche, Badestube oder Hochzeit zu besuchen, keine andere Waffe als ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, dem Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen regelmäßig beizuwohnen und die in dieser Angelegenheit bisher angefallenen Kosten zu bezahlen.Als Bürgen stellt er seinen Vater Wolfgang Löscher, Jerg Rem, Jerg Helcher, den Küfer, Konrad Lötscher den Jüngeren und Jerg Walser, genannt Dietz, alle Bürger zu Bregenz. Sie verpflichten sich, ihn im Fall des Eidbruchs auf Anordnung binnen Monatsfrist ins Gefängnis auzuliefern oder 70 Gulden zu bezahlen.Urfehde
Charter: Urkunde 581
Date: 1556 November 12
Abstract: Zwischen Stadtammann und Rat zu Bregenz, welche ein Schmalzhaus gebaut haben, damit darin Käse, Schmalz und dergleichen Waren, welche auf den Wochenmarkt kommen, niedergelegt werden können, und für diese Niederlage ein Entgeld forderten einerseits und Landammann, Rat und Gemeindsleuten des Bregenzerwaldes, welche sich weigerten, dieses Entgeld zu zahlen andererseits, haben sich Differenzen ergeben. Die Bregenzerwälder beschwerten sich über diese Neuerung bei der Regierung in Innsbruck, welche, um den Streit in Güte beizulegen, Eytlhannsen Giennger, Vogt der Herrschaft Feldkirchen und Achillis von Altmannshausen zu Rönsberg, Hubmeister daselbst, als Kommissäre abordnete. Durch Vermittlung derselben wird zwischen beiden Teilen folgender Vertrag abgeschlossen: Wenn ein Bregenzerwälder Schmalz oder Käse aus dem Bregenzerwalde überrugg auf Bregenz oder Lindau führt und zu Bregenz damit ankommt, auch dabei im neuen Schmalzhause abschlägt, er verkaufe es oder nicht, so soll er von jedem geladenen Som Schmalz oder Käse 2 Pfennig Hausgeld zu zahlen schuldig sein.Welcher aber seine Ware nicht im Schmalzhaus, sondern im Wirtshaus abschlägt und dort übernachtet, derselbe hat von jedem Som 1 Pfennig zu geben. Doch ist ausgeschlossen, daß keiner kein Schmalz noch Käse zu Bregenz an keinem anderen Ort als im neuen Schmalzhaus verkaufe. Die Bregenzerwälder können aber nicht verhalten werden, das Schmalz im Schmalzhause abzuladen. Würden die Bregenzer das Schmalzhaus auflassen, dann sind auch die Wälder keine Abgabe mehr schuldig.
Charter: Urkunde 582
Date: 1557 November 10
Abstract: Jos Ölz, der „Beckh“ (Bäcker) im Maurach, Bürger zu Bregenz, bekennt der Anna Ondassin, Bürgerin zu Bregenz, 50 Gulden schuldig geworden zu sein, welchen Betrag er aus dem Erlös ihres an der Kirchgasse gelegenen Hauses samt Hofstatt und Krautgarten durch Ulrich „Raychhen“ (Raichen, Reichen), den Glaser, bar erhalten hat und verpflichtet sich diesen Betrag auf Martini mit 2 ½ Gulden zu verzinsen. Die Rückzahlung bzw. Aufkündung steht beiden Teilen jederzeit frei. Der Schuldner bestellt seinen Acker, genannt der Stadel zu Bregenz außerhalb der oberen Gasse zwischen Hansen Fricken und Jörgen Senften selig Kindern, stoßt unten an die Landstraße, oben an die Scheibengasse, worauf für Gertrauda Büchelmannin ein Jahreszins von 1 Pfund Pfennig lastet, zum Unterpfande .
Charter: Urkunde 583
Date: 1558 April 25
Abstract: Ulrich, Abt des Gotteshauses Mehrerau bei Bregenz, stellt Stadtammann und Rat zu Bregenz, auf Bitten der bei ihm erschienen Ratsbotschaft, ein Vidimus zweier Privilegien Kaiser Ferdinands von 1529 Jänner 28. Innsbruck betreff das Erbrecht und von 1543 Jänner 25 Nürnberg betreff Zahlung des Abzuggeldes aus.
Charter: Urkunde 584
Date: 1559 März 1
Abstract: Balthus Mäsch zu Wolfurt, verkauft dem Konrad Stauder, Bürger und des Rats zu Bregenz, um 12 Pfund Pfennig vier Fuder Stroh- oder Streuemist - wie im Gericht Hofsteig ein solcher Fuder mit vier Rossen zu Thal geführt wird - jährlich Mistzins, ab seinem halben Stück Reben oben im Weidach zwischen Balthus und Jörg Hagen, Hansen „Häffelin“ (Häfele) und Hansen Kleiners Reben gelegen, stoßt das eine Fürhaupt an Breitenweg und das andere gegen der Ach an die Eissel. Das Drittel des auf diesen Reben jährlich erwachsenden Weines steht den Frauen im Hirschtal zu. Die vier Fuder Mist hat Mäsch jährlich zu Mitte März auf seine Kosten zu stellen.
Charter: Urkunde 585
Date: 1559 April 17
Abstract: Jakob Loher, Bürger und des Rats zu Bregenz, welcher von Stadtammann und Rat zu Bregenz, wegen des „Lewen“ (Löwen) Guts jährlich 12 Schilling Pfennig, ihnen auf 13 Schilling 11 ½ Pfennig Jahreszins in Geld verglichen hatte, bekennt Kapital und Zins zurückerhalten zu haben und stellt hierfür Quittung aus. Nachdem der Hauptbrief verloren gegangen ist, erklärt er denselben für nichtig und ungültig.
Charter: Urkunde 586
Date: 1559 Juni 19
Abstract: Kaiser Ferdinand bestätigt Stadtammann, Rat, Gericht und ganzer Bürgerschaft zu Bregenz, über Ersuchen der vor ihm erschienen Ratsbotschaft in Ansehung der treuen Dienste, welche sie und ihre Vordern ihm und dem Reiche im Kriegs- und Friedenszeiten geleistet haben, alle Privilegien und Freiheiten.
Charter: Urkunde 587
Date: 1559 Juli 5
Abstract: Kaiser Ferdinand verleiht den Untertanen in Stadt und Land der Herrschaften Bregenz und Hohenegg das Privilegium, daß kein Jude und keine Jüdin ohne Vorwissen und Bewilligung der Obrigkeit, keinem Bürger oder Untertan in Stadt und Land Geld verleihen oder mit denselben Verträgen abschließen darf. Alle derartigen Verträge oder Geschäfte sollen ungültig und Ammann und Rat zu Bregenz oder den Obrigkeiten auf dem Lande das Hauptgut zur Verwendung für Spitäler oder Hausarme samt Zinsen verfallen sein. Jeder Jude ist verpflichtet alle Guthaben, die er vor Inkrafttreten dieses Privilegs hatte, der vorgesetzten Obrigkeit bei Strafe des Verfalles anzuzeigen.
Charter: Urkunde 588
Date: 1559 August 29
Abstract: Michael Ospilt (Ospelt), genannt Butzdich, der eheliche Sohn des Laurenz Ospilt (Ospelt), Bürger zu Bregenz, bekundet, daß er in das Gefängnis von Stadtammann und Rat zu Bregenz gekommen ist, weil er die Urfehde, die er schwor, nachdem ihn die Bregenzer wegen Gotteslästerung, Schwörens und eines tätlichen Angriffs auf Heinrich Schropp, den Sohn des Büchsenmeisters Gregorius Schropp, in den Turm gelegt hatten, durch neuerliches Gotteslästern und Ehrenbeleidigungen, besonders an Martin Löffler, gebrochen hat.Auf Fürbitte seines Stiefvaters, seiner Mutter, der Verwandtschaft und anderer ehrlicher Personen von schwerer Strafe verschont und freigelassen, schwört er, sich wegen der Gefangenschaft weder an der Herrschaft, deren Beamten oder an Ammann, Rat und Bürgerschaft zu Bregenz zu rächen noch Gerichte anzurufen, kein Wirtshaus, Zeche, Gemeinschaft, Gesellschaft, Schenke oder Badstube zu besuchen, keine andere Waffe als ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, die in der Sache angefallenen Kosten zu bezahlen und sich künftig solcher Delikte zu enthalten.Als Bürgen stellt er seinen Stiefvater Hans Schneider, genannt Butzdich, und seinen Vormund Hans Herman (Herrmann, Hermann), beide Bürger zu Bregenz. Sie verpflichten sich, ihn im Fall des –Eidbruchs auf Anordnung binnen Monatsfrist wieder ins Gefängnis auszuliefern oder 25 Gulden zu bezahlen.Urfehde
Charter: Urkunde 589
Date: 1560 Oktober 21
Abstract: Stadtammann, Rat, Gericht und ganze Gemeinde zu Bregenz, stellen dem Hansen Scheurenbrandt, Bürger und Pfleger des Bruderhauses zu Ravensburg, um 300 Gulden rheinisch in Münz Hauptgut, jeder Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer gerechtnet, welchen Betrag sie vom Bruderhaus als Darlehen bekommen haben, einen Schuldbrief aus. Sie verpflichten sich dieses Darlehen jährlich auf St. Gallentag mit 15 Gulden rheinisch zu verzinsen und bestellen den ganzen Besitz und das gesammte Einkommen der Stadt zum Unterpfande. Die Ablösung der Schuld samt Zinsanhang kann jederzeit erfolgen.
Charter: Urkunde 590
Date: 1561 Juli 29
Abstract: Wilhelm Freiherr von Grafenegg und Burgberg, Herr zu Marschalkenzimmern und Stadthalter des Grafen Wilhelm von Sulz, Landgrafen im Kleggau und Hofrichter zu Rottweil, stellt dem vor dem Landgerichte erschienenen Lazarus Wittweiler, Landschreiber der Herrschaften Bregenz und Hohenegg und Kaspar Hengi, Stadtschreiber zu Bregenz, ein Vidimus des Privilegs Kaiser Ferdinands von 1559 Juli 5 Augsburg, betreff der Ungültigkeit von Geschäften und Verträgen, welche von den Untertanen ohne Vorwissen der Obrigkeit mit Juden getätigt werden, aus.
Charter: Urkunde 591
Date: 1561 August 6
Abstract: Kaiser Ferdinand bewilligt Ammann, Rat und Gemeinde zu Bregenz - denen sein Anherr Kaiser Maximilian mit Urkunde von 1517 Juli 26 erlaubt hat, eine Brücke über die Bregenz und die notwendigen Zufahrtsstraßen zu bauen und einen Zoll einzuheben, welchen Zoll er ihnen auf ihr Ersuchen mit Urkunde von 1538 September 4 erhöht hat - unter Festsetzung eines spezifizierten Tarifes eine neuerliche Erhöhung des Achbrückenzolls, dessen Erträgnis zur Erhaltung der Brücke, der Stadt-Ringmauer und anderer Befestigungswerke und in Kriegsläuften des Wachthauses an der Klause Verwendung zu finden hat. Der Kaiser behält sich vor, den Zoll nach Bedarf zu verringern, zu erhöhen oder ganz abzuschaffen.
Charter: Urkunde 592
Date: 1562 Februar 10
Abstract: Jörg Sauter von Bernried, verkauft im Einverständnis mit seiner Mutter Anna Hugelerin, deren Vögten Jörg Wangner von Steinibach und Jakob Müller von Winterberg, auch mit Gunst und Bewilligung des ehrenwerten Johann Vogt, Prior des Gotteshauses Langnau, St. Pauls Ordens, der Ursula Höppelerin von Winterberg um 50 Gulden Hauptgut Tettnanger Währung einen auf Martini zu entrichtenden, ablösbaren Jahreszins von 2 ½ Gulden ab seinem Hof und Gut zu Bernried. Ab dem Gut, das Klostergut von Langnau ist, sind dem Kloster jedes andere Jahr 9 Heller, nach Tettnang jährlich 6 Schilling Pfennig, dem Spital zu Lindau 5 Schilling Heller, der Frühmesse zu Laimnau 1 Schilling 9 Pfennig und Hansen Sauter zu Winterberg 2 Pfund 13 Schilling Pfennig zu entrichten.
Charter: Urkunde 593
Date: 1562 April 23
Abstract: Stadtammann und Rat zu Bregenz nehmen ihren Mitbürger Alexander Hensler, den Ziegler, auf sein Wohlverhalten unter nachstehenden Bedingungen als ihren Ziegler an: Jedem Bürger und zuvorderst der fürstlichen Durchlauchtigkeit zu Österreich zum Schloß, zu deren Häusern und Amtsgebäuden, dann dem Prälaten des Gotteshauses Bregenz (Mehrerau) und den Frauen im Hirschtal darf er eine Gelte Kalch um 2 Batzen und 100 Ziegelsteine um 6 Schilling Pfennig und 100 Ober- und 100 unter Hohl-Dachziegel um 5 Schilling Pfennig zustellen, auch bis gegen Rorschach und Argen (darunter nicht) verführen oder führen lassen. Stadtammann und Rat wollen ihn steuer- und wachtfrei lassen und ihm dazu die Lehmgrube samt Lehm und den Acker samt Graswuchs um 11 Pfund Pfennig Jahreszins überlassen. In Bezug auf Gebot und Verbot, auch sonst hat er sich wie jeder andere Bürger zu verhalten.
Charter: Urkunde 594
Date: 1562 Mai 28
Abstract: Michel Maztersdeck, Schultheiß und mit ihm Dorfmeister und zwölf Geschworene des Gerichts und ganze Gemeinde zu Wulffershausen, der Zent zu Neustadt unter Salzburg, Wirtzburger Bistums, bezeugen, daß Jörg Schumann der eheliche Sohn des Valtin Schuman und der Margreth Gernnerten ist. Seine Eltern haben sich in Oberstrey niedergelassen.
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