Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 597
Signature: Urkunde 597
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1562 September 18
Stadtammann, Amtsverwalter und Rat zu Bregenz beurkunden, daß vor ihnen erschienen sind Heinrich Schmidt ihr Mitbürger, derzeit Vogt zu Waal und Ursula Reuttin, eheliche Tochter des Ulrich Reuttin von Wellenstein, Hauptmann, des Heinrich Schmidt eheliche Hausfrau, letztere vertreten durch ihren Vogt Baltasar Nell, Hauptgut und derzeit Stadtammann. Durch ihren erlaubten Fürsprech Peter Mayer, alten Stadtammann, ließen sie vortragen, daß sie sich entschlossen haben, zu Gunsten ihrer jetzt im Leben befindlichen und noch zu erwartenden Kinder folgendes Testament zu entrichten: Wenn der eine Eheteil mit Tod abgeht, so sollen die dann vorhandenen ehelichen Kinder entgegen dem Stadtbrauch Haus und Hofstatt samt Zubehör zu Bregenz oben im Maurach gelegen, genannt die Graußeggen und außer ihrem in währender Ehe beieinander habenden Hab und Gut noch 1000 Gulden rheinisch als Erbgut erhalten. Sie bitten durch ein Urteil zu erfahren, wie dieses Testament in rechtsgültiger, unanfechtbarer Form errichtet werden müßte. Martin Mühlegg, als vom Stadtammann Baltasar Nell verordneter Stadthalter, richtete die Umfrage an die Beisitzer, welche mit einhelligem Urteil erkannten, daß, wenn die Eheleute dies tun wollen, sollen sie samt ihrem Vogt, ihrem Fürsprech und ihren Ratgebern dreimal aus dem Gerichtsring austreten, sich nochmals bedenken und wieder vortreten. Wenn dann das oben festgesetzte Vermächtnis noch ihr freier Wille sei, sie das jedesmal öffentlich erklären und an den Gerichtsstab und an geschworener Eidesstatt bekräftigen und die Eheleute versprechen nicht darwider zu handeln, soll dieses Vermächtnis vor Jedermann, auch gegenüber dem Stadtbrauch gültig sein. Nachdem diese Forderungen von allen Seiten erfüllt waren, gibt das Gericht ihnen diese Urkunde. Current repository:
Amtsverwalter mit dem Stadtsiegel
Sigillant: Stadtammann
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Bregenz, Stadtarchiv, Urkunden (1140-1814) Urkunde 597, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-StaAB/Urkunden/Urkunde_597/charter>, accessed at 2025-01-15+01:00
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