useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Urkunden (1140-1814) Urkunde 622
Signature: Urkunde 622
no graphic available
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1568 Dezember 12
Stadtammann und Rat zu Bregenz an einem und Hans Friedrich die Schnabel, Gebrüder von Schönstein, Einwohner daselbst am anderen Teile, sind wegen Beisitzgeldern und Auflagen in Streitigkeiten gekommen. Über Auftrag Erzherzog Ferdinands haben nun Sebastian Kurz von Senftenau, Tirolischer Kammerrat, Hans von Andelberg, Amtmann und Lazarus Wittweiler, Landschreiber der Herrschaft Bregenz und Hohenegg, die Parteien auf dem Rathause in Bregenz verhört und zwischen ihnen folgenden Vergleich vermittelt: Die Brüder Schnabel sollen alle Rechte genießen, wie jeder Bürger von Bregenz. Haben sie mit einem von Bregenz einen Rechtshandel, sollen sie das Recht bei Stadtammann und Rat suchen. Für ihre Haushaltung dürfen sie fremden Wein hierfür führen; ausschenken oder verkaufen dürfen sie wie andere Bürger nur den aus ihrem eigenen Gewächs in der Herrschaft Bregenz erzielten Wein. Von allen bürgerlichen Lasten sollen die Brüder Schnabel in Hinkunft befreit sein. Dagegen sollen sie auf Lebenszeit, bzw. solange sie Besitz hier haben, auf Hilari Tag als Beisitzgeld entrichten: Hans Schnabel 20 Gulden und Friedrich Schnabel 10 Gulden und ist damit am Hilaritag 1569 zu beginnen. Wenn Friedrich Schnabel oder seine Frau nicht in Bregenz wohnen und das Haus leer steht, soll er nur vier Gulden zu zahlen schuldig sein. Nach dem Absterben Hans Schnabels sollen seine Frau und Kinder, solange sie im gemeinsamen Haushalte leben, die gleichen Begünstigungen genießen und nur 20 Gulden Beisitzgeld zahlen. Dem Hans Schnabel soll der Brunnen, den die von Bregenz ihm in sein Haus vergönnt haben verbleiben, doch soll er den Brunnen, mit Wissen der Stadt, bei Stadtammann Mayers Haus im Maurach auf seine Kosten in Teucheln zu seinem Hause leiten. Was die Brüder Schnabel von nun an an Bürger Gütern erkaufen oder ererben, sollen sie wie andere Bürger versteuern. Würde Friedrich Schnabel, der zur Zeit keine liegenden Güter besitzt, einen Krautgarten ankaufen, soll derselbe nicht besonders versteuert werden, sondern in den 10 Gulden Beisitzgeld inbegriffen sein. Würden sie wegziehen, sollen sie keinen Abzug zu geben schuldig sein.  

orig.
Current repository

Das Siegel des Hans Schnabel in rotem Wachs beschädigt, die beiden anderen wohl erhalten
Sigillant: Stadtammann und Rat zu Bregenz mit dem Stadtsiegel, Hans und Friedrich Schnabel

Material: Perg.
    x
     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.